530 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 23. 3. 2001

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über den Entschließungsantrag 251/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend Anhebung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungs­gesetz

Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen haben am 7. Juli 2000 den gegenständlichen Entschließungsantrag eingebracht und wie folgt begründet:

„Trotz sinkender Arbeitslosigkeit hat sich die Situation der von Beschäftigungslosigkeit betroffenen behinderten Menschen kaum entspannt. Der Anteil behinderter arbeitsloser Menschen an der Gesamt­arbeitslosigkeit hat sich auf einem hohen Niveau eingependelt. Im September 1999 waren laut AMS 20,29% der gemeldeten Arbeitslosen behinderte Menschen. Anfang 1999 waren es noch 14,95%.

In Österreich sind Unternehmen verpflichtet, pro 25 Arbeitnehmer eine begünstigte behinderte Person einzustellen. Damit wären bundesweit rund 60 000 Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap reserviert.

Besetzt sind aber nur etwa die Hälfte dieser Stellen. Mit der Zahlung einer Ausgleichstaxe von derzeit rund 2 000 Schilling pro Monat können sich Arbeitgeber von der Beschäftigung von behinderten Arbeitnehmern freikaufen. Hier kann nur eine deutliche Anhebung der Ausgleichstaxe Abhilfe schaffen. Erst wenn es für ein Unternehmen genauso teuer wird, sich freizukaufen, als einem begünstigten Behinderten den ihm zustehenden Arbeitsplatz zu geben, wird sich an der derzeitigen Situation etwas ändern.“

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 13. Oktober 2000 und am 15. März 2001 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin im Ausschuss fungierte die Abgeordnete Theresia Haidlmayr.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Dr. Reinhold Mitterlehner, Theresia Haidlmayr, Karl Donabauer, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Mag. Werner Kogler sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

Auf Antrag des Abgeordneten Mag. Werner Kogler beschloss der Ausschuss einstimmig, dem Präsidenten des Nationalrates zu empfehlen, den gegenständlichen Entschließungsantrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 03 15

                            Mag. Werner Kogler                                              Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann