531 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 23. 3. 2001

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über die Petition Nr. 7 zur Rettung des Schönbrunner Bades, überreicht vom Abge­ordneten Dr. Erwin Rasinger


Der gegenständlichen Petition, die am 9. Mai 2000 im Sinne des § 100 Abs. 1 Z 1 des Geschäfts­ordnungsgesetzes 1975 überreicht und in weiterer Folge dem Ausschuss für Petitionen und Bürger­initiativen zugewiesen wurde, war folgende Begründung beigegeben:

„Die Unterzeichneten sprechen sich für die Erhaltung des Schönbrunner Bades aus. Dieses Bad ist ein Markenzeichen von Schönbrunn, eines der idyllischen Bäder Wiens und ein unverzichtbares Erholungs­gebiet der Meidlinger und der Wiener.“

Dieses Anliegen ist nach Ansicht der Initiatoren Bundessache in Vollziehung, da es sich um ein Bundes­bad, welches der Schönbrunn-Gesellschaft (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) untersteht, handle.

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat sich mit der vorliegenden Petition in seiner Sitzung am 19. Jänner 2001 beschäftigt und beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese dem Wirtschaftsausschuss zuzuweisen. Der Wirtschaftsausschuss hat die erwähnte Petition in seiner Sitzung am 15. März 2001 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Martina Pecher, Detlev Neudeck, Emmerich Schwemlein, Ing. Herbert L. Graf, Mag. Werner Kogler, Franz Riepl, Mag. Kurt Gaßner und der Obmann des Wirtschaftsausschusses Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

Im Zuge der Beratungen wurde von den Abgeordneten Mag. Martina Pecher und Detlev Neudeck ein Entschließungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet ist:

„Am 3. Mai 2000 wurde eine Petition gemäß § 100 Abs. 1 Z 1 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates eingebracht, die von 1 000 Bürgern unterzeichnet wurde und die Erhaltung des Schön­brunner Bades fordert. Dieses Bad ist ein Markenzeichen von Schönbrunn, eines der idyllischsten Bäder Wiens und laut Petition ein unverzichtbares Erholungsgebiet der Meidlinger und der Wiener.

Mit 1. Oktober 1992 wurde der Schloss Schönbrunn-Kultur- und Betriebs-GmbH (SSKB) das Frucht­genussrecht über den größten Teil des Areals des Schlosses Schönbrunn, worunter auch das Schönbrunner Bad fällt, eingeräumt.

Die SSKB hat in der Folge das Bad samt Restaurant an einen privaten Betreiber verpachtet. Aus bäder­hygienischer Sicht war bereits der Betrieb 1999 gefährdet. Nach dem Tod des Pächters Ende 1999 musste der Badebetrieb im Jahr 2000 eingestellt bleiben, da eine Neuverpachtung ohne vorherige Investitionen nicht möglich ist. Die haustechnischen Anlagen sind veraltet und sanierungsbedürftig und die Infrastruk­tur entspricht nicht mehr dem heutigen Standard. Die Investitionskosten einschließlich einer Wasserauf­bereitungsanlage wurden von der SSKB zuletzt mit 25 bis 27 Millionen Schilling veranschlagt. Bereits Ende 1998 hat sich das BMWA gemeinsam mit der SSKB bemüht, Lösungsmöglichkeiten für die Bereit­stellung der erforderlichen Investitionskosten zur Vermeidung einer bereits damals absehbaren Sperre zu finden.

Da der Betrieb des Schönbrunner Bades in erster Linie der Wiener Bevölkerung zugute kommt, sollte die Aufrechterhaltung des Betriebes vor allem für die Gemeinde Wien von größtem Interesse sein. Daher hat sich die SSKB Mitte 1999 an den Wiener Bürgermeister mit der Bitte um Unterstützung bei den Investitions- und Betriebskosten gewandt. In der Folge erfolgten mehrere Initiativen, um die Stadt Wien für eine Kostenbeteiligung oder eine Übernahme der Betreibung zu gewinnen, wobei bis zum heutigen Tage keine Zusagen der Stadt Wien erwirkt werden konnten.“


Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, die gegenständliche Petition zur Kenntnis zu nehmen.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Martina Pecher und Detlev Neudeck wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.  diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und

2.  die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 2001 03 15

                            Mag. Martina Pecher                                              Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann

Anlage

Entschließung

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, in Gesprächen mit Vertretern der Gemeinde Wien darauf hinzuwirken, dass diese im Interesse der Wiener Bevölkerung die Rahmenbedingungen für einen zukünftigen Pächter erleichtern (Wasser- und Abwassergebühren), sodass die erforderlichen Inves­titionen vorgenommen werden können und ein kostendeckender Betrieb möglich ist.