540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und
Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe I

Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei

Kapitel 02: Bundesgesetzgebung

Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof

Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof

Kapitel 05: Volksanwaltschaft

Kapitel 06: Rechnungshof


Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe I zusammengefassten finanzgesetzlichen Ansätze des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 am 14. März 2001 und am 22. März 2001 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.


Beim Bundesvoranschlag 2002 sind bei den gegenständlichen Budgetkapiteln Gesamtausgaben von 149,618 Millionen Euro veranschlagt. Hievon entfallen 51,977 Millionen Euro auf personelle und 97,641 Millionen Euro auf Sachausgaben. Gegenüber dem Jahr 2001 ergibt sich eine Steigerung der präliminierten Ausgaben um 2,004 Millionen Euro. An Gesamteinnahmen werden bei dieser Beratungsgruppe 3,739 Millionen Euro erwartet.

Bei Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei sind Gesamtausgaben von 4,609 Millionen Euro budgetiert, das ergibt gegenüber dem Jahr 2001 eine Verringerung von 0,002 Millionen Euro. An Einnahmen wird mit einer Summe von 0,090 Millionen Euro gerechnet.

Wie im Jahr 2001 sind die Personalausgaben mit 2,812 Millionen Euro veranschlagt, die Sachausgaben mit 1,797 Millionen Euro, was eine Reduzierung um 0,001 Millionen Euro darstellt.

Bei Kapitel 02: Bundesgesetzgebung sind Gesamtausgaben von 100,338 Millionen Euro veranschlagt, das sind 1,816 Millionen Euro mehr als für 2001. An Einnahmen werden 3,021 Millionen Euro erwartet.

Die gesamten bei den Titeln 021 Nationalrat, 022 Bundesrat, 023 Gemeinsame Ausgaben für Mitglieder des Nationalrates, Bundesrates und des Europäischen Parlaments sowie 024 Parlamentsdirektion veranschlagten Sachausgaben sind für das Jahr 2002 mit 84,531 Millionen Euro angesetzt; das bedeutet eine Steigerung der Aufwendungen um 1,598 Millionen Euro gegenüber 2001.

Bei Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof sind Gesamtausgaben in der Höhe von 5,195 Millionen Euro, das sind um 0,001 Millionen Euro weniger als im Jahr 2001, vorgesehen. An Einnahmen sind 0,073 Millionen Euro budgetiert.

Wie im Jahr 2001 ist der Personalaufwand mit 2,574 Millionen Euro und der Sachaufwand mit 2,621 Millionen Euro veranschlagt.

Bei Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof sind Gesamtausgaben in der Höhe von 11,475 Millionen Euro veranschlagt; das sind um 0,027 Millionen Euro weniger als für das Jahr 2001. An Einnahmen wird mit 0,331 Millionen Euro gerechnet.

Der Personalaufwand ist mit 10,098 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr um 0,023 Millionen Euro niedriger budgetiert. Mit 1,377 Millionen Euro liegen die Sachausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 0,050 Millionen Euro niedriger.

Bei Kapitel 05: Volksanwaltschaft sind Gesamtausgaben von 4,282 Millionen Euro, also um 0,251 Millionen Euro mehr als für das Jahr 2001, veranschlagt. Hievon entfallen 2,381 Millionen Euro auf den Personalaufwand; das sind um 0,100 Millionen Euro mehr als 2001. Für Sachausgaben sind 1,901 Millionen Euro vorgesehen, das bedeutet eine Erhöhung um 0,152 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2001. An Einnahmen sind im Voranschlag bei diesem Kapitel 0,089 Millionen Euro budgetiert.


Bei Kapitel 06: Rechnungshof sind für das Jahr 2002 Gesamtausgaben von 23,719 Millionen Euro präliminiert; das sind um 0,827 Millionen Euro mehr als im Jahr 2001. An Einnahmen wird mit 0,135 Millionen Euro gerechnet.

Der Personalaufwand ist mit 18,305 Millionen Euro budgetiert und somit um 0,519 Millionen Euro höher als 2001. Die Sachausgaben sind mit 5,414 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr um 0,308 Millionen Euro höher veranschlagt.

In der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, ergriffen die Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Mag. Beate Hartinger, Dr. Gottfried Feurstein, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Günther Kräuter, Dr. Gerhard Kurzmann, Karl Donabauer, Dr. Michael Krüger, Mag. Werner Kogler, Otmar Brix, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Gabriela Moser, Gabriele Binder, Wolfgang Großruck, Gerhard Reheis, Otto Pendl und der Obmann des Budgetausschusses Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler das Wort.

Der Präsident des Nationalrates Dr. Heinz Fischer, der dritte Präsident des Nationalrates Dr. Werner Fasslabend sowie der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler und der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak gaben Stellungnahmen zum Gegenstand ab. Volksanwalt Horst Schender beantwortete die an die Volksanwaltschaft gerichteten Fragen.

Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Mag. Gilbert Trattner und Genossen einen Abänderungsantrag zum Kapitel 02 (Bundesgesetzgebung) ein, der wie folgt erläutert war:

“Die Änderungen der Voranschlagsbeträge betreffen Einsparungen im Bereich des Kapitels 02 ,Bundes­gesetzgebung‘ wie folgt:

Ansatz

 

in Mill.

1/02108

Druckwerke – Stenographische Protokolle.....................................................................

–0,254

 

Druckwerke – BGBl. für Mitglieder des NR.....................................................................

–0,091

 

Repräsentationsausgaben.................................................................................................

–0,022

 

Summe …

–0,367

1/02208

Druckwerke – Stenographische Protokolle.....................................................................

–0,036

 

Druckwerke – BGBl. für Mitglieder des BR.....................................................................

–0,033

 

Repräsentationsausgaben.................................................................................................

–0,009

 

Summe …

–0,078

1/02306

Zuschüsse an die Österreichische Parlamentarische Gesellschaft..............................

–0,020

1/02308

Sonstige Transporte (Dienstreisen) (internationale Kontakte)....................................

–0,109

 

Sonstige Transporte (Dienstreisen) (parl. Freundschaftsgruppen)............................

–0,015

 

Sonstige Transporte (Dienstreisen) (EU)........................................................................

–0,015

 

Veranstaltungen im Rahmen internationaler Kontakte..................................................

–0,094

 

Reisen im Rahmen internationaler Kontakte österreichischer Parlamentarier............

–0,044

 

Teilnahme an Veranstaltungen (EU).................................................................................

–0,005

 

Summe …

–0,282

1/02403

Personenkraftwagen...........................................................................................................

–0,057

 

Amtseinrichtungen.............................................................................................................

–0,073

 

Summe …

–0,130

1/02408

Sonstige Amtseinrichtungen.............................................................................................

–0,044

 

Bibliothekserfordernisse....................................................................................................

–0,015

 

Öffentlichkeitsarbeit: Entgelte an Unternehmungen......................................................

–0,065

 

Druckwerke – Öffentlichkeitsarbeit..................................................................................

–0,015

 

Instandhaltung von Gebäuden.........................................................................................

–0,646

 

Sonstige Miet- und Pachtzinse.........................................................................................

–0,145

 

Öffentlichkeitsarbeit: Entgelte an Einzelpersonen..........................................................

–0,018

 

Summe …

–0,948

 

Gesamtsumme …

–1,825”

Bei der Abstimmung am 22. März 2001 wurden die vom Abänderungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Mag. Gilbert Trattner und Genossen betroffenen finanzgesetzlichen Ansätze mit Stimmenmehrheit und die restlichen finanzgesetzlichen Ansätze der Beratungsgruppe I einstimmig angenommen.

Der Ausschuss beschloss einstimmig folgende Feststellung:

“Der Budgetausschuss geht davon aus, dass für EDV-Anschaffungen für Abgeordnete zum Nationalrat und Bundesräte inklusive Implementierung des Systems, um möglichst bald zu einem papierlosen Parlament zu kommen, zusätzlich 550 000 Euro im Jahr 2002, die aus der für das Kapitel 02: Bundesgesetzgebung bestehenden Rücklage für den Ankauf von Hard- und Software bedeckt werden, zur Verfügung gestellt werden sollen.

Eine Änderung des Entwurfes des Bundesvoranschlages 2002 ist diesbezüglich nicht erforderlich, da diese Maßnahme im Wege eines Überschreitungsantrages an das Bundesministerium für Finanzen genehmigt wird.

Diese Vorgangsweise ist saldenneutral.

Wenn auch das Zahlungsziel erst im Jahr 2002 liegt, sollten die Vorarbeiten zwischen den Klubdirektoren und Vertretern der Parlamentsdirektion umgehend begonnen werden.”

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei

dem Kapitel 02: Bundesgesetzgebung

dem Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof

dem Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof

dem Kapitel 05: Volksanwaltschaft und

dem Kapitel 06: Rechnungshof

des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 (500 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2001 03 22

                                 Karl Donabauer                                                Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                      Obmann

Anlage

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für 2002 in 500 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlags­ansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Euro

auf

1/02108

43

Nationalrat; Aufwendungen


 3,638


–0,367


 3,271

1/02208

43

Bundesrat; Aufwendungen

 1,042

–0,078

 0,964

1/02306

43

Gemeinsame Ausgaben für Mitglieder des NR, BR und EP; Förderungen



 0,028



–0,020



 0,008

1/02308

43

Gemeinsame Ausgaben für Mitglieder des NR, BR und EP; Aufwendungen



 0,999



–0,282



 0,717

1/02403

43

Parlamentsdirektion; Anlagen


 1,248


–0,130


 1,118

1/02408

 

Parlamentsdirektion; Aufwendungen


14,853


–0,948


13,905

 

43

 

14,562

–0,948

13,614

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und
Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe II

Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen

Kapitel 13: Kunst


Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe II zusammengefassten Kapitel 10 “Bundeskanzler­amt mit Dienststellen” und Kapitel 13 “Kunst” des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 am 15. und 22. März 2001 unter dem Vorsitz des Ausschussobmann-Stellvertreters Mag. Gilbert Trattner sowie des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.


Im vorliegenden Budgetentwurf für das Kapitel 10 “Bundeskanzleramt mit Dienststellen” sind für das Jahr 2002 Ausgaben von 366 970 000 € (5 049 600 000 S) vorgesehen. Der Bundesvoranschlag für 2001 betrug 286 541 000 € (3 942 900 000 S).

Die Ausgaben sind damit gegenüber dem Vorjahr um 80 429 000 € (1 106 700 000 S) höher veranschlagt.

Im Budgetentwurf für das Kapitel 13 “Kunst” sind für das Jahr 2002 Ausgaben von 220 200 000 € (3 030 018 000 S) vorgesehen. Der Bundesvoranschlag für das Jahr 2001 betrug 218 382 000 € (3 005 002 000 S).

Die Ausgaben sind damit gegenüber dem Vorjahr um 1 818 000 € (25 016 000 S) höher veranschlagt.

Die Steigerung der Sachausgaben beim Kapitel 10 insgesamt ergibt sich vor allem aus dem bereits 2001 geänderten Abwicklungsmodus für die Regional- und Strukturförderungen beim Paragrafen 1/1004 “Regional- und Strukturpolitische Maßnahmen” und die daher in den BVA-E 2002 inkludierten voraussichtlichen Transferzahlungen der EU der in der Höhe von 87 167 382 € (1 199 449 000 S).

Die übrigen Ausgaben beim Kapitel 10 wurden nahezu unverändert veranschlagt.

Beim Titel 1/102 “Bundesstatistik” erfolgte eine Verminderung der Ausgaben um 4 517 000 € (62 155 000 S) auf Grund der Reduzierung der bereitgestellten Mittel für die Großzahlung gemäß § 73 Bundesstatistikgesetz 2000.

An Einnahmen werden 2002 bei Kapitel 10 “Bundeskanzleramt mit Dienststellen” 22 316 000 € (307 075 000 S) erwartet. Gegenüber 2001 bedeutet dies eine Erhöhung 363 000 € (4 995 000 S).

Beim Kapitel 13 werden 2002 an Einnahmen 2 834 000 € (38 997 000 S) erwartet. Dies bedeutet gegenüber 2001 keine Änderung.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Michael Krüger, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Peter Schieder, Dr. Gerhard Kurzmann, Dr. Josef Cap, Otto Pendl, Mag. Johann Maier, Dr. Brigitte Povysil, Dr. Eva Glawischnig, Dr. Andrea Wolfmayr, Mag. Walter Posch, Dr. Sylvia Papházy MBA, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Peter Wittmann, Ilse Burket und Hans Müller.

Der Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak nahmen zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Mag. Gilbert Trattner einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

“In der Sitzung am 1. März 2001 hat der Nationalrat das Bundesgesetz über die Einrichtung einer ,Kommunikationsbehörde Austria‘ (,KommAustria‘) beschlossen (370/A und 579 der Beilagen).


Für diese neue Behörde sind drei Planstellen der Verwendungsgruppe A1, und zwar eine Planstelle der Funktionsgruppe 7, eine Planstelle der Funktionsgruppe 5 und eine Planstelle der Funktionsgruppe 3 erforderlich.

Durch den vorliegenden Antrag soll im Budget 2002 entsprechende Vorsorge getroffen werden.

Die vorgesehene Änderung ist aufkommensneutral, da nach dem zuvor erwähnten Gesetz die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) dem Bund die gesamten Personalkosten der neuen Behörde zu ersetzen hat, und die Gebühren für die Erteilung der Rundfunklizenzen entsprechend den Aufwendungen der RTR-GmbH zu bemessen sind (§ 10 des Bundesgesetzes über die Errichtung einer ,Kommunikationsbehörde Austria‘).”

Bei der Abstimmung am 22. März 2001 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe II gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 unter Berücksichtigung des oberwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen. Ein von den Abgeordneten Mag. Werner Kogler und Genossen eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 10:    Bundeskanzleramt mit Dienststellen und

dem Kapitel 13:     Kunst

des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 (500 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2001 03 22

                          Dr. Gottfried Feurstein                                          Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                      Obmann

Anlage

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 in 500 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Titel umzubenennen bzw. folgende Paragrafe und Voranschlagsansätze einzufügen:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Euro

auf

1/101

 

Dienststellen

 

 

 

1/1010

 

Staatsarchiv und Archivamt:

 

 

 

1/1011

 

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria):

 

 

 

1/10110

43

Personalausgaben

+0,182

 0,182

1/10113

43

Anlagen

+0,001

 0,001

1/10117

 

Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)



+0,002


 0,002

 

22

 

+0,001

 0,001

 

43

 

+0,001

 0,001

1/10118

43

Aufwendungen

+0,007

 0,007

2/101

 

Dienststellen:

 

 

 

2/1010

 

Staatsarchiv und Archivamt:

 

 

 

2/1011

 

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria):

 

 

 

2/10114

43

Erfolgswirksame Einnahmen



+0,191


 0,191

2/10117

43

Bestandswirksame Einnahmen



+0,001


 0,001

1/10098

43

Bundeskommunikations­senat; Aufwendungen



+0,125


 0,125

1/10008

 

Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Aufwendungen



31,947



–0,125



31,822

 

43

 

31,932

–0,125

31,807

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und
Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe III

Kapitel 20: Äußeres


Der Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe III enthaltene Kapitel 20 “Äußeres” des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2002 am 22. März 2001 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.


Im vorliegenden Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2002 sind beim Kapitel 20 “Äußeres” Gesamtausgaben von 299,775 Millionen Euro oder 4 125,000 Millionen Schilling und Einnahmen von 7,268 Millionen Euro oder 100,000 Millionen Schilling präliminiert.

Dies bedeutet gegenüber 2001 eine Verminderung der Ausgaben um 3,634 Millionen Euro, das sind 50,000 Millionen Schilling oder 1,20 Prozent. Die Summe der Einnahmen ist gegenüber 2001 gleich geblieben.

Ausgaben

Bei den einzelnen Gebarungsgruppen des Bereiches “Ausgaben” im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2001 ergebenden Unterschiede werden wie folgt erläutert:

Millionen Euro
(Millionen Schilling)

 1.    Der Personalaufwand wurde gegenüber 2001 gleich belassen. Darin sollen Bezugs­erhöhungen, Vorrückungen usw. während des Jahres 2002 bedeckt und andererseits  auch den Vorgaben bezüglich des Stellenplanes 2002 Rechnung getragen werden.....



+/–     0)

 2.    Die übrigen gesetzlichen Verpflichtungen wurden auf Grund der letzten Hochrechnung ebenfalls gleich belassen..............................................................................................


+/–     0)

 3.    Die Beitragszahlungen an internationale Organisationen wurden insgesamt um..........

        verringert. Im Bereich der als Förderungen eingestuften so genannten freiwilligen Beiträge wurde im Sinne der Sparmaßnahmen der Bundesregierung eine Reduzierung vorgenommen. Die sich auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen ergebenden Beiträge müssen für Operationen der Vereinten Nationen in ungefähr gleicher Höhe belassen werden.

– 1,493)
(–20,544)

 4.    Die Aufwendungen der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und der Vertretung im Ausland wurden im Verhältnis zum 2001 um.............

        oder 0,04 Prozent angehoben.

        Trotz vorgegebener Sparmaßnahmen muss die Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes in der Zentrale und an den Vertretungen im Ausland gewährleistet bleiben. Sowohl in der Zentrale als auch bei den Vertretungen im Ausland muss im Jahre 2002 vor allem auf den ordnungsgemäßen Betrieb und die regelmäßige Instandhaltung der EDV-Systeme geachtet werden. Daneben wurde auch im unbedingt erforderlich erscheinenden Mindestausmaß für die Instandhaltung aller bun­deseigenen und angemieteten Objekte und deren Einrichtung vorgesorgt. Weiters waren entsprechende Mittel für Gebäude- und Büromieten bereitzustellen.


+ 0,407)
(+ 5,600)

 5.    Der zur Bedeckung der restlichen Ausgaben für den österreichischen OSZE-Vorsitz im Jahre 2001 noch eingerichtete Voranschlagsansatz 1/20088........................................

        wurde aufgelassen.


– 0,145)
(– 2,000)

 6.    Die für Ost-Förderungsprogramme für mittel- und osteuropäische Länder und Neue Unabhängige Staaten vorgesehenen Voranschlagsbeträge mussten ebenfalls im Sinne der Budget-Konsolidierung um........................................................................................

        oder 6,24 Prozent reduziert werden.



– 0,727)
(–10,000)

 7.    Die Voranschlagsbeträge für Anlagen mussten um...........................................................

        oder 5,42 Prozent gekürzt werden. Vorgesorgt wurde jedoch für unumgänglich notwendige Anschaffungen im Bereich der für die weltweite Tätigkeit des Außenamtes unverzichtbare EDV und Telekommunikation. Zur Bedeckung eines allfälligen Mehrbedarfes werden Umschichtungen erfolgen.

– 0,327)
(– 4,500)

 8.    Die Bezugsvorschüsse wurden gleich hoch wie im Vorjahr veranschlagt. ....................

+/–     0)

 9.    Die eigentlichen Förderungsbeträge (Voranschlagsansätze 1/20006 und 1/20106) wurden im Sinne der Budgetkonsolidierung um..................................................................

        oder 1,12 Prozent gekürzt.


– 0,062)
(– 0,853)

10.   Der Voranschlagsansatz 1/20018 “Internationales Diplomatenseminar Hellbrunn” wurden gleich hoch veranschlagt. ........................................................................................


+/–     0)

        Der Ansatz 1/20028 “Presse und Information” wurde um..................................................

        oder 6,20 Prozent reduziert. Der Minderbetrag wird durch Rationalisierung kompensiert werden.

– 0,036)
(– 0,495)

11.   Beim Voranschlagsansatz 1/20048 “Internationale Konferenzen in Österreich” wurden im Jahre 2001 um.........................................................................................................

        oder 3,27 Prozent weniger veranschlagt.

        Zusätzliche größere Konferenzen sind neben den laufenden oder in regelmäßigen Abständen stattfindenden Tagungen (wie OSZE, IAEO, CTBTO) vorerst nicht vorgesehen.


– 0,088)
(– 1,211)

12.   Der Titel 204 “Kulturelle Vorhaben” wurde um...................................................................

        oder 1,44 Prozent vermindert.

        Dennoch wird die österreichische Auslandskulturpolitik im Jahre 2002 ihrer Aufgabe, die Rolle der österreichischen Kultur im europäischen Kontext zu festigen, unvermindert nachkommen können.

– 0,073)
(– 1,000)

13.   Die Budgetmittel beim Titel 205 “Entwicklungshilfe” mussten um...................................

        oder 1,94 Prozent gekürzt werden.

        Der Voranschlag umfasst Vorhaben, die der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Entwicklung der Entwicklungsländer dienen.

– 1,090)
(–15,000)

Einnahmen

Die Einnahmesummen 2002 und 2001 sind gleich hoch, da Grundlagen für neue Einnahmen im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten derzeit nicht gegeben sind.

An der Debatte beteiligten sich nach den Ausführungen der Spezialberichterstatterin die Abgeordneten Peter Schieder, Mag. Karl Schweitzer, Mag. Ulrike Lunacek, Wolfgang Großruck, Dr. Josef Cap, Wolfgang Jung, Edeltraud Gatterer, Dr. Caspar Einem, Dr. Gerhard Kurzmann, Mag. Karin Hakl, Inge Jäger, Mag. Beate Hartinger, Dr. Christof Zernatto und Mag. Christine Muttonen.

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung am 22. März 2001 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe III gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 20: Äußeres des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 (500 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.


Wien, 2001 03 22

                              Edeltraud Gatterer                                              Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                            Spezialberichterstatterin                                                                    Obmann

540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und
Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe IV

Kapitel 11: Inneres


Der Budgetausschuss hat das Kapitel 11 “Inneres” (Beratungsgruppe IV) des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 in seinen Sitzungen am 20. und 22. März 2001 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.‑Kfm. Mag. Josef Mühlbachler bzw. des Obmannstellvertreters Mag. Gilbert Trattner in Verhand­lung genommen.


Bei Kapitel 11 sind im Bundesvoranschlag 2002 für das Bundesministerium für Inneres insgesamt

Ausgaben von................................................................................................................................... 1 644 739 000 €

vorgesehen.

Hievon entfallen auf die

Personalausgaben............................................................................................................................ 1 190 598 000 €,

somit 72,4%

und auf Sachausgaben....................................................................................................................  454 141 000 €,

somit 27,6%.

Bei den Personalausgaben tritt gegenüber dem Bundesvoranschlag 2001 eine Verminderung um 5,1 Millionen Euro ein, die im Wesentlichen auf einen geringeren Personalstand zurückzuführen ist.

Für Sachausgaben stehen dem Bundesministerium für Inneres um insgesamt 1,9 Millionen Euro weniger als im Jahre 2001 zur Verfügung.

Die Sachausgaben gliedern sich wie folgt:

Bei Titel 110 sind Ausgaben von 84,872 Millionen Euro veranschlagt. Hierin sind ua. 34,3 Millionen Euro für die automationsunterstützte Datenverarbeitung, 5,8 Millionen Euro für Wahlkosten, 1,7 Millionen Euro für Bezugsvorschüsse an alle Bedienstete des Innenressorts, 15,3 Millionen Euro für die zentral für das gesamte Ressort zu leistenden Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft sowie 1,3 Millionen Euro für den Menschenrechtsbeirat bzw. Menschenrechtskoordinator enthalten.

Bei Titel 111 sind für den Zweckaufwand des Bundesministeriums für Inneres 69,182 Millionen Euro vorgesehen, die im Einzelnen auf folgende Bereiche entfallen:

Flugpolizei und Flugrettungsdienst........................................................................................      5,8 Millionen Euro

Zivilschutz...................................................................................................................................      5,3 Millionen Euro

Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen.............................      2,1 Millionen Euro

Auslandseinsätze gem. BGBl. I Nr. 38/1997...........................................................................      3,9 Millionen Euro

Zivildienst...................................................................................................................................    47,7 Millionen Euro

Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung..............................................................................      4,3 Millionen Euro

Angelegenheiten gem. Anlage zu § 2, Teil 2, Abschn. E, Z 13 BMG.................................      0,1 Millionen Euro

Bei Titel 112 sind die Aufwendungen für die Kriegsgräberfürsorge in der Höhe von 448 000 g sowie die Ausgaben für das Fremdenwesen in Höhe von 2 856 000 g präliminiert.

Bei Titel 113 sind die Sachausgaben der Bundespolizei insgesamt 118 302 000 g und bei Titel 114 für Sachausgaben der Bundesgendarmerie insgesamt 142 086 000 g veranschlagt.

Diese Budgetmittel werden zur Fortführung der zur Bekämpfung der Kriminalität notwendigen weiteren Verbesserungen und Modernisierung der technischen Ausstattung und zur Bestreitung der Ausgaben für den laufenden Dienstbetrieb verwendet. Auf dem Anlagensektor wird schwerpunktmäßig neben dem not­wendigen Austausch von Kraftfahrzeugen auf dem Kommunikations-, Funk- und Fernsprechsektor sowie beim weiteren Ausbau der Datennetze investiert.


Bei Titel 115 ist der Aufwand für die Flüchtlingsbetreuung und Integration (28,680 Millionen Euro), für die KZ-Gedenkstätte Mauthausen (2,981 Millionen Euro) sowie für das Bundesasylamt (3,509 Millionen Euro) veranschlagt.

Bei Titel 116 ist der benötigte Budgetmittelbedarf für die Sicherheitsakademie in Höhe von 1,225 Millionen Euro vorgesehen.

Die Einnahmen bei Kapitel 11 sind mit insgesamt 94 726 000 g präliminiert.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Dr. Peter Pilz, Paul Kiss, Anton Gaál, Wolfgang Jung, Walter Murauer, Ludmilla Parfuss, Robert Egghart, Günter Kößl, Günter Riermaier, Edith Haller, Gisela Wurm, Johann Loos und Jakob Pistotnig.

Zu den aufgeworfenen Fragen nahm der Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser ausführlich Stellung.

Bei der Abstimmung am 22. März 2001 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe IV gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 mit Stimmenmehrheit ange­nommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 11: Inneres des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 (500 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2001 03 22

                                    Karl Freund                                                   Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                      Obmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und
Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe II

Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen

Kapitel 13: Kunst


Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe II zusammengefassten Kapitel 10 „Bundeskanzler­amt mit Dienststellen“ und Kapitel 13 „Kunst“ des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 am 15. und 22. März 2001 unter dem Vorsitz des Ausschussobmann-Stellvertreters Mag. Gilbert Trattner sowie des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.


Im vorliegenden Budgetentwurf für das Kapitel 10 „Bundeskanzleramt mit Dienststellen“ sind für das Jahr 2002 Ausgaben von 366 970 000 € (5 049 600 000 S) vorgesehen. Der Bundesvoranschlag für 2001 betrug 286 541 000 € (3 942 900 000 S).

Die Ausgaben sind damit gegenüber dem Vorjahr um 80 429 000 € (1 106 700 000 S) höher veranschlagt.

Im Budgetentwurf für das Kapitel 13 „Kunst“ sind für das Jahr 2002 Ausgaben von 220 200 000 € (3 030 018 000 S) vorgesehen. Der Bundesvoranschlag für das Jahr 2001 betrug 218 382 000 € (3 005 002 000 S).

Die Ausgaben sind damit gegenüber dem Vorjahr um 1 818 000 € (25 016 000 S) höher veranschlagt.

Die Steigerung der Sachausgaben beim Kapitel 10 insgesamt ergibt sich vor allem aus dem bereits 2001 geänderten Abwicklungsmodus für die Regional- und Strukturförderungen beim Paragrafen 1/1004 „Regional- und Strukturpolitische Maßnahmen“ und die daher in den BVA-E 2002 inkludierten voraussichtlichen Transferzahlungen der EU der in der Höhe von 87 167 382 € (1 199 449 000 S).

Die übrigen Ausgaben beim Kapitel 10 wurden nahezu unverändert veranschlagt.

Beim Titel 1/102 „Bundesstatistik“ erfolgte eine Verminderung der Ausgaben um 4 517 000 € (62 155 000 S) auf Grund der Reduzierung der bereitgestellten Mittel für die Großzahlung gemäß § 73 Bundesstatistikgesetz 2000.

An Einnahmen werden 2002 bei Kapitel 10 „Bundeskanzleramt mit Dienststellen“ 22 316 000 € (307 075 000 S) erwartet. Gegenüber 2001 bedeutet dies eine Erhöhung 363 000 € (4 995 000 S).

Beim Kapitel 13 werden 2002 an Einnahmen 2 834 000 € (38 997 000 S) erwartet. Dies bedeutet gegenüber 2001 keine Änderung.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Michael Krüger, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Peter Schieder, Dr. Gerhard Kurzmann, Dr. Josef Cap, Otto Pendl, Mag. Johann Maier, Dr. Brigitte Povysil, Dr. Eva Glawischnig, Dr. Andrea Wolfmayr, Mag. Walter Posch, Dr. Sylvia Papházy MBA, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Peter Wittmann, Ilse Burket und Hans Müller.

Der Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak nahmen zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Mag. Gilbert Trattner einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

„In der Sitzung am 1. März 2001 hat der Nationalrat das Bundesgesetz über die Einrichtung einer ,Kommunikationsbehörde Austria‘ (,KommAustria‘) beschlossen (370/A und 579 der Beilagen).


Für diese neue Behörde sind drei Planstellen der Verwendungsgruppe A1, und zwar eine Planstelle der Funktionsgruppe 7, eine Planstelle der Funktionsgruppe 5 und eine Planstelle der Funktionsgruppe 3 erforderlich.

Durch den vorliegenden Antrag soll im Budget 2002 entsprechende Vorsorge getroffen werden.

Die vorgesehene Änderung ist aufkommensneutral, da nach dem zuvor erwähnten Gesetz die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) dem Bund die gesamten Personalkosten der neuen Behörde zu ersetzen hat, und die Gebühren für die Erteilung der Rundfunklizenzen entsprechend den Aufwendungen der RTR-GmbH zu bemessen sind (§ 10 des Bundesgesetzes über die Errichtung einer ,Kommunikationsbehörde Austria‘).“

Bei der Abstimmung am 22. März 2001 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe II gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 unter Berücksichtigung des oberwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen. Ein von den Abgeordneten Mag. Werner Kogler und Genossen eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 10:    Bundeskanzleramt mit Dienststellen und

dem Kapitel 13:     Kunst

des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 (500 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2001 03 22

                          Dr. Gottfried Feurstein                                          Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                      Obmann

Anlage

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 in 500 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Titel umzubenennen bzw. folgende Paragrafe und Voranschlagsansätze einzufügen:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Euro

auf

1/101

 

Dienststellen

 

 

 

1/1010

 

Staatsarchiv und Archivamt:

 

 

 

1/1011

 

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria):

 

 

 

1/10110

43

Personalausgaben

+0,182

 0,182

1/10113

43

Anlagen

+0,001

 0,001

1/10117

 

Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)



+0,002


 0,002

 

22

 

+0,001

 0,001

 

43

 

+0,001

 0,001

1/10118

43

Aufwendungen

+0,007

 0,007

2/101

 

Dienststellen:

 

 

 

2/1010

 

Staatsarchiv und Archivamt:

 

 

 

2/1011

 

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria):

 

 

 

2/10114

43

Erfolgswirksame Einnahmen



+0,191


 0,191

2/10117

43

Bestandswirksame Einnahmen



+0,001


 0,001

1/10098

43

Bundeskommunikations­senat; Aufwendungen



+0,125


 0,125

1/10008

 

Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Aufwendungen



31,947



–0,125



31,822

 

43

 

31,932

–0,125

31,807

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und
Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe III

Kapitel 20: Äußeres


Der Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe III enthaltene Kapitel 20 „Äußeres“ des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2002 am 22. März 2001 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.


Im vorliegenden Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2002 sind beim Kapitel 20 „Äußeres“ Gesamtausgaben von 299,775 Millionen Euro oder 4 125,000 Millionen Schilling und Einnahmen von 7,268 Millionen Euro oder 100,000 Millionen Schilling präliminiert.

Dies bedeutet gegenüber 2001 eine Verminderung der Ausgaben um 3,634 Millionen Euro, das sind 50,000 Millionen Schilling oder 1,20 Prozent. Die Summe der Einnahmen ist gegenüber 2001 gleich geblieben.

Ausgaben

Bei den einzelnen Gebarungsgruppen des Bereiches „Ausgaben“ im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2001 ergebenden Unterschiede werden wie folgt erläutert:

Millionen Euro
(Millionen Schilling)

 1.  Der Personalaufwand wurde gegenüber 2001 gleich belassen. Darin sollen Bezugs­erhöhungen, Vorrückungen usw. während des Jahres 2002 bedeckt und andererseits  auch den Vorgaben bezüglich des Stellenplanes 2002 Rechnung getragen werden.....



+/–     0)

 2.  Die übrigen gesetzlichen Verpflichtungen wurden auf Grund der letzten Hochrechnung ebenfalls gleich belassen..............................................................................................


+/–     0)

 3.  Die Beitragszahlungen an internationale Organisationen wurden insgesamt um..........

        verringert. Im Bereich der als Förderungen eingestuften so genannten freiwilligen Beiträge wurde im Sinne der Sparmaßnahmen der Bundesregierung eine Reduzierung vorgenommen. Die sich auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen ergebenden Beiträge müssen für Operationen der Vereinten Nationen in ungefähr gleicher Höhe belassen werden.

– 1,493)
(–20,544)

 4.  Die Aufwendungen der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und der Vertretung im Ausland wurden im Verhältnis zum 2001 um.............

        oder 0,04 Prozent angehoben.

        Trotz vorgegebener Sparmaßnahmen muss die Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes in der Zentrale und an den Vertretungen im Ausland gewährleistet bleiben. Sowohl in der Zentrale als auch bei den Vertretungen im Ausland muss im Jahre 2002 vor allem auf den ordnungsgemäßen Betrieb und die regelmäßige Instandhaltung der EDV-Systeme geachtet werden. Daneben wurde auch im unbedingt erforderlich erscheinenden Mindestausmaß für die Instandhaltung aller bun­deseigenen und angemieteten Objekte und deren Einrichtung vorgesorgt. Weiters waren entsprechende Mittel für Gebäude- und Büromieten bereitzustellen.


+ 0,407)
(+ 5,600)

 5.  Der zur Bedeckung der restlichen Ausgaben für den österreichischen OSZE-Vorsitz im Jahre 2001 noch eingerichtete Voranschlagsansatz 1/20088........................................

        wurde aufgelassen.


– 0,145)
(– 2,000)

 6.  Die für Ost-Förderungsprogramme für mittel- und osteuropäische Länder und Neue Unabhängige Staaten vorgesehenen Voranschlagsbeträge mussten ebenfalls im Sinne der Budget-Konsolidierung um........................................................................................

        oder 6,24 Prozent reduziert werden.



– 0,727)
(–10,000)

 7.  Die Voranschlagsbeträge für Anlagen mussten um...........................................................

        oder 5,42 Prozent gekürzt werden. Vorgesorgt wurde jedoch für unumgänglich notwendige Anschaffungen im Bereich der für die weltweite Tätigkeit des Außenamtes unverzichtbare EDV und Telekommunikation. Zur Bedeckung eines allfälligen Mehrbedarfes werden Umschichtungen erfolgen.

– 0,327)
(– 4,500)

 8.  Die Bezugsvorschüsse wurden gleich hoch wie im Vorjahr veranschlagt. ....................

+/–     0)

 9.  Die eigentlichen Förderungsbeträge (Voranschlagsansätze 1/20006 und 1/20106) wurden im Sinne der Budgetkonsolidierung um..................................................................

        oder 1,12 Prozent gekürzt.


– 0,062)
(– 0,853)

10.   Der Voranschlagsansatz 1/20018 „Internationales Diplomatenseminar Hellbrunn“ wurden gleich hoch veranschlagt. ........................................................................................


+/–     0)

        Der Ansatz 1/20028 „Presse und Information“ wurde um..................................................

        oder 6,20 Prozent reduziert. Der Minderbetrag wird durch Rationalisierung kompensiert werden.

– 0,036)
(– 0,495)

11.   Beim Voranschlagsansatz 1/20048 „Internationale Konferenzen in Österreich“ wurden im Jahre 2001 um.........................................................................................................

        oder 3,27 Prozent weniger veranschlagt.

        Zusätzliche größere Konferenzen sind neben den laufenden oder in regelmäßigen Abständen stattfindenden Tagungen (wie OSZE, IAEO, CTBTO) vorerst nicht vorgesehen.


– 0,088)
(– 1,211)

12.   Der Titel 204 „Kulturelle Vorhaben“ wurde um....................................................................

        oder 1,44 Prozent vermindert.

        Dennoch wird die österreichische Auslandskulturpolitik im Jahre 2002 ihrer Aufgabe, die Rolle der österreichischen Kultur im europäischen Kontext zu festigen, unvermindert nachkommen können.

– 0,073)
(– 1,000)

13.   Die Budgetmittel beim Titel 205 „Entwicklungshilfe“ mussten um...................................

        oder 1,94 Prozent gekürzt werden.

        Der Voranschlag umfasst Vorhaben, die der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Entwicklung der Entwicklungsländer dienen.

– 1,090)
(–15,000)

Einnahmen

Die Einnahmesummen 2002 und 2001 sind gleich hoch, da Grundlagen für neue Einnahmen im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten derzeit nicht gegeben sind.

An der Debatte beteiligten sich nach den Ausführungen der Spezialberichterstatterin die Abgeordneten Peter Schieder, Mag. Karl Schweitzer, Mag. Ulrike Lunacek, Wolfgang Großruck, Dr. Josef Cap, Wolfgang Jung, Edeltraud Gatterer, Dr. Caspar Einem, Dr. Gerhard Kurzmann, Mag. Karin Hakl, Inge Jäger, Mag. Beate Hartinger, Dr. Christof Zernatto und Mag. Christine Muttonen.

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung am 22. März 2001 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe III gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 20: Äußeres des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 (500 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.


Wien, 2001 03 22

                              Edeltraud Gatterer                                              Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                            Spezialberichterstatterin                                                                    Obmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und
Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe IV

Kapitel 11: Inneres


Der Budgetausschuss hat das Kapitel 11 „Inneres“ (Beratungsgruppe IV) des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 in seinen Sitzungen am 20. und 22. März 2001 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.‑Kfm. Mag. Josef Mühlbachler bzw. des Obmannstellvertreters Mag. Gilbert Trattner in Verhand­lung genommen.


Bei Kapitel 11 sind im Bundesvoranschlag 2002 für das Bundesministerium für Inneres insgesamt

Ausgaben von................................................................................................................................... 1 644 739 000 €

vorgesehen.

Hievon entfallen auf die

Personalausgaben............................................................................................................................ 1 190 598 000 €,

somit 72,4%

und auf Sachausgaben....................................................................................................................   454 141 000 €,

somit 27,6%.

Bei den Personalausgaben tritt gegenüber dem Bundesvoranschlag 2001 eine Verminderung um 5,1 Millionen Euro ein, die im Wesentlichen auf einen geringeren Personalstand zurückzuführen ist.

Für Sachausgaben stehen dem Bundesministerium für Inneres um insgesamt 1,9 Millionen Euro weniger als im Jahre 2001 zur Verfügung.

Die Sachausgaben gliedern sich wie folgt:

Bei Titel 110 sind Ausgaben von 84,872 Millionen Euro veranschlagt. Hierin sind ua. 34,3 Millionen Euro für die automationsunterstützte Datenverarbeitung, 5,8 Millionen Euro für Wahlkosten, 1,7 Millionen Euro für Bezugsvorschüsse an alle Bedienstete des Innenressorts, 15,3 Millionen Euro für die zentral für das gesamte Ressort zu leistenden Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft sowie 1,3 Millionen Euro für den Menschenrechtsbeirat bzw. Menschenrechtskoordinator enthalten.

Bei Titel 111 sind für den Zweckaufwand des Bundesministeriums für Inneres 69,182 Millionen Euro vorgesehen, die im Einzelnen auf folgende Bereiche entfallen:

Flugpolizei und Flugrettungsdienst........................................................................................      5,8 Millionen Euro

Zivilschutz...................................................................................................................................      5,3 Millionen Euro

Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen.............................      2,1 Millionen Euro

Auslandseinsätze gem. BGBl. I Nr. 38/1997...........................................................................      3,9 Millionen Euro

Zivildienst...................................................................................................................................    47,7 Millionen Euro

Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung..............................................................................      4,3 Millionen Euro

Angelegenheiten gem. Anlage zu § 2, Teil 2, Abschn. E, Z 13 BMG.................................      0,1 Millionen Euro

Bei Titel 112 sind die Aufwendungen für die Kriegsgräberfürsorge in der Höhe von 448 000 g sowie die Ausgaben für das Fremdenwesen in Höhe von 2 856 000 g präliminiert.

Bei Titel 113 sind die Sachausgaben der Bundespolizei insgesamt 118 302 000 g und bei Titel 114 für Sachausgaben der Bundesgendarmerie insgesamt 142 086 000 g veranschlagt.

Diese Budgetmittel werden zur Fortführung der zur Bekämpfung der Kriminalität notwendigen weiteren Verbesserungen und Modernisierung der technischen Ausstattung und zur Bestreitung der Ausgaben für den laufenden Dienstbetrieb verwendet. Auf dem Anlagensektor wird schwerpunktmäßig neben dem not­wendigen Austausch von Kraftfahrzeugen auf dem Kommunikations-, Funk- und Fernsprechsektor sowie beim weiteren Ausbau der Datennetze investiert.


Bei Titel 115 ist der Aufwand für die Flüchtlingsbetreuung und Integration (28,680 Millionen Euro), für die KZ-Gedenkstätte Mauthausen (2,981 Millionen Euro) sowie für das Bundesasylamt (3,509 Millionen Euro) veranschlagt.

Bei Titel 116 ist der benötigte Budgetmittelbedarf für die Sicherheitsakademie in Höhe von 1,225 Millionen Euro vorgesehen.

Die Einnahmen bei Kapitel 11 sind mit insgesamt 94 726 000 g präliminiert.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Dr. Peter Pilz, Paul Kiss, Anton Gaál, Wolfgang Jung, Walter Murauer, Ludmilla Parfuss, Robert Egghart, Günter Kößl, Günter Riermaier, Edith Haller, Gisela Wurm, Johann Loos und Jakob Pistotnig.

Zu den aufgeworfenen Fragen nahm der Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser ausführlich Stellung.

Bei der Abstimmung am 22. März 2001 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe IV gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 mit Stimmenmehrheit ange­nommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 11: Inneres des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 (500 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2001 03 22

                                    Karl Freund                                                   Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                      Obmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und
Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe V

Kapitel 30: Justiz


Der Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe V enthaltene Kapitel 30 „Justiz“ des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 in seiner Sitzung am 22. März 2001 unter dem Vorsitz des Obmannes Dipl.‑Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.

Die Gesamtausgaben des Justizressorts werden für das Jahr 2002 mit 803,832 Millionen Euro veranschlagt. Im Bundesvoranschlag 2001 waren es 808,122 Millionen Euro. Ausgaben des Ausgleichshaushalts wurden nicht veranschlagt.

Für Personalausgaben sind 445,389 Millionen Euro vorgesehen; im Bundesvoranschlag 2001 waren es 444,416 Millionen Euro. Die Erhöhung um 0,973 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2001 ist auf Struktureffekte (wie zB Vorrückungen) zurückzuführen, die die durch Personalreduktionen erzielten Einsparungen übersteigen.

Auf Sachausgaben entfallen 358,443 Millionen Euro gegenüber 363,706 Millionen Euro im Vorjahr. Das Verhältnis von Personal- zu Sachausgaben beträgt 55% zu 45%. Die Sachausgaben wurden gegenüber dem Bundesvoranschlag 2001 um 5,263 Millionen Euro verringert.

Die Ausgaben für Gesetzliche Verpflichtungen sind um 1,261 Millionen Euro höher, die Ermessensausgaben um 6,524 Millionen Euro geringer als im BVA 2001. Die Erhöhung bei den Gesetzlichen Verpflichtungen ist auf Mehrausgaben für Entschädigungen gemäß Gebührenanspruchsgesetz und für Rechtspraktikanten zurückzuführen. Bei den Ermessensausgaben wurden die Ausgaben für Anlagen um 1,945 Millionen Euro verringert, die Aufwendungen wurden um 5,198 Millionen Euro niedriger veranschlagt als 2001. Die Förderungen wurden um 0,618 Millionen Euro erhöht, der Mehrbetrag kommt vor allem Einrichtungen der Opferhilfe zu, die Prozessbegleitung von Verbrechensopfern durchführen.

An Einnahmen erwartet das Justizressort im Jahr 2002 647,586 Millionen Euro, womit der Aufwand der Justiz eine Bedeckung von 80,6% erreicht. Von den veranschlagten Einnahmen entfallen 546,079 Milli­onen Euro auf Gebühren und Ersätze in Rechtssachen, 35,799 Millionen Euro auf Ersätze der Sozialversicherungsträger in Sozialrechtssachen, 17,728 Millionen Euro auf Strafgelder, 8,721 Millionen Euro auf Vollzugs- und Wegegebühren, 7,558 Millionen Euro auf Geldbußen (§ 90b und 90c StPO) und 37,195 Millionen Euro auf Einnahmen der Justizanstalten. Der Rest sind sonstige Einnahmen.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Harald Ofner, Mag. Gisela Wurm, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger, Anna Huber, Werner Miedl, Dr. Sylvia Papházy, MBA, Otto Pendl, Mag. Karin Hakl, Dr. Ilse Mertl, Günter Kößl, Anton Heinzl, Mag. Dr. Josef Trinkl, Dr. Elisabeth Hlavac und Mag. Johann Maier.

Zu den aufgeworfenen Fragen nahm der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer Stellung.

Bei der Abstimmung ebenfalls am 22. März 2001 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe V gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 30: Justiz – samt dem dazugehörenden Teil des Konjunkturausgleich-Voranschlages – des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 (500 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.


Wien, 2001 03 22

                         Dr. Sylvia Papházy, MBA                                        Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                            Spezialberichterstatterin                                                                    Obmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und
Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe VI

Kapitel 12: Bildung und Kultur

Kapitel 14: Wissenschaft


Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe VI zusammengefassten Kapitel 12 „Bildung und Kultur“ und Kapitel 14 „Wissenschaft“ des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 am 21. März 2001 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannstellvertreters Mag. Gilbert Trattner bzw. des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und am 22. März 2001 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.


Kapitel 12: Bildung und Kultur

In dem von der Bundesregierung vorgelegten Bundesvoranschlags-Entwurf (BVA-E) 2002 ist für das Kapitel 12 – Bildung und Kultur ein Ausgabenrahmen von 5 634 345 000 € vorgesehen.

Hievon entfallen  auf die Personalausgaben     2 108 856 000 € und

                                auf die Sachausgaben           3 525 489 000 €.

Dies ergibt gegenüber dem BVA 2001 bei den Personalausgaben eine Verminderung von 2 170 795 € und bei den Sachausgaben eine Steigerung von 10 240 931 €.

Personalausgaben

Die gegenüber dem BVA 2001 um 2 170 795 € verringerten Personalausgaben ergeben sich hauptsächlich aus der Ausgliederung des Museums Moderner Kunst – Stiftung Ludwig.

Sachausgaben

Für die Sachausgaben sind 2002 um 10 240 931 € mehr veranschlagt als im BVA 2001. Die wesentlichste Erhöhung bei den Sachausgaben ergibt sich bei VA-Paragraf 1/12057 Museen;

Anstalten öffentlichen Rechts (Basisabgeltung)                                                                                   +7 397 411 €

Darstellung der wesentlichsten Bereiche:

VA-Titel 1/127                Allgemein bildende Schulen

                                            (ohne Laufende Transferzahlungen gem. FAG)

                                            Personalausgaben                                                                                         934 571 000 €

                                            Sachausgaben                                                                                                  89 051 000 €

                                            Summe                                                                                                          1 023 622 000 €

VA-Titel 1/128                Berufsbildende Schulen

                                            (ohne Laufende Transferzahlungen gem. FAG)

                                            Personalausgaben                                                                                         910 427 000 €

                                            Sachausgaben                                                                                                108 110 000 €

                                            Summe                                                                                                          1 018 537 000 €

VA-Titel 1/129                Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung

                                            Personalausgaben                                                                                         135 726 000 €

                                            Sachausgaben                                                                                                  43 021 000 €

                                            Summe                                                                                                             178 747 000 €

                                            Landeslehrer

                                            (Laufende Transferzahlungen gem. FAG)

                                            Allgemein bildende Pflichtschulen                                                          2 673 499 000 €

                                            Berufsbildende Pflichtschulen                                                                     102 604 000 €

                                            Summe                                                                                                          2 776 103 000 €

                                            Kulturbereich

                                            Kapitalbeteiligungen, Museen (Anstalten öffentlichen Rechts),

                                            Denkmalfonds (zweckgeb. Geb.), Hofmusikkapelle,

                                            Museen (einschl. zweckgeb. Geb.),

                                            Nationalbibliothek (einschl. zweckgeb. Geb.),

                                            Bundesdenkmalamt (einschl. zweckgeb. Geb.)

                                            Personalausgaben                                                                                           29 731 000 €

                                            Sachausgaben                                                                                                114 507 000 €

                                            Summe                                                                                                             144 238 000 €

VA-Paragraf 1/1201      Zahlungen an die BIG                                                                                   138 079 000 €

Einnahmen

Die Einnahmen betragen                                                                                                                           100 453 000 €

Kapitel 14: Wissenschaft

Der von der Bundesregierung eingebrachte Bundesvoranschlags-Entwurf für das Jahr 2002 sieht für das Kapitel 14 – Wissenschaft einen Gesamtausgabenrahmen von 2 364 484 000 g vor.

In diesem Entwurf ist für die Personalausgaben ein Betrag in der Höhe von 1 034 279 000 g veranschlagt, für die Sachausgaben sind 1 330 205 000 g vorgesehen.

Personalausgaben:

Der Betrag für die Personalausgaben des Wissenschaftsbereiches ist – wie bereits oben erwähnt – mit einem Gesamtausgabenrahmen von 1 034 279 000 g fixiert, wobei der größte Anteil auf die Universitäten mit 901 261 000 g und die Universitäten der Künste mit 96 194 000 g entfällt.

Sachausgaben:

Im Jahr 2002 sind 138 078 000 g für Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft vorgesehen.

Den Hochschulischen Einrichtungen steht ein Ausgabenrahmen von 218 879 000 g zur Verfügung. Darin sind Förderungen in der Höhe von 20 421 000 g für Mensen und Studentenheime vorgesehen. Weiters entfällt ein Betrag von 146 614 000 g auf die Studienförderung.

Für den Forschungsblock – das sind die Paragrafen 1413 bis 1418 – sind insgesamt Mittel in der Höhe von 87 471 000 g veranschlagt.

Die bedeutendsten Bereiche sind die Forschungsvorhaben mit 6 670 000 g, die Forschungseinrichtungen mit 11 337 000 g, die Österreichische Akademie der Wissenschaften und deren Forschungsinstitute mit 44 111 000 g und die Forschungsvorhaben in internationaler Kooperation mit 20 230 000 g.

Des Weiteren steht den Universitäten ein Kreditvolumen von 704 379 000 g für den Sachaufwand zur Verfügung. Für Investitionen und Ersteinrichtungen ist darin ein Betrag von 128 613 000 g enthalten, weiters ist ein Betrag von 242 433 000 g für den Betriebs- und Verwaltungsaufwand sowie für die Unterrichts- und Forschungserfordernisse vorgesehen. Für den Klinischen Mehraufwand ist ein Betrag von 278 029 000 g veranschlagt.

Im Bereich der Wissenschaftlichen Anstalten betragen die Budgetmittel für die Sachaufwendung 8 065 000 g.

Für die Universitäten der Künste ist ein Sachaufwandsbudget von 42 169 000 g vorgesehen. Darin ist vor allem für Investitionen sowie Ersteinrichtungsvorhaben, den Betriebs- und Verwaltungsaufwand und die Unterrichts- und Forschungserfordernisse Vorsorge getroffen.

Schließlich ist für die Fachhochschulen ein Betrag von 94 942 000 g veranschlagt.

An Einnahmen sieht der BVA-E 2002 für das Kapitel 14 insgesamt 217 509 000 g vor, die überwiegend (145 345 000 g) auf die Studienbeiträge entfallen.

An der sich an die Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschließenden Debatte über die finanzgesetzlichen Ansätze des Kapitels 12 „Bildung und Kultur“ beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Dieter Antoni, Mag. Karl Schweitzer, Dieter Brosz, Werner Amon, MBA, Beate Schaschnig, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dr. Gertrude Brinek, Gabriele Heinisch-Hosek, Dr. Martin Graf, Nikolaus Prinz, Christian Faul, Jutta Wochesländer, Mag. Christine Muttonen, Mag. Kurt Gaßner, Franz Riepl, Dr. Brigitte Povysil, Erwin Hornek, Dr. Sylvia Papházy, MBA, Dr. Günther Leiner, Mag. Johanna Mikl-Leitner sowie über die finanzgesetzlichen Ansätze des Kapitels 14 „Wissenschaft“ die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Martin Graf, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Dieter Antoni, Dr. Brigitte Povysil, Werner Amon, MBA, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Mag. Karin Hakl, Mag. Christine Muttonen, Mag. Gerhard Hetzl, Ing. Hermann Schultes und Dr. Günther Leiner.


Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung am 22. März 2001 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der in der Beratungsgruppe VI zusammengefassten Kapitel des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 12: Bildung und Kultur und

dem Kapitel 14: Wissenschaft

des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 (500 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2001 03 22

                            Dr. Gertrude Brinek                                            Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                            Spezialberichterstatterin                                                                    Obmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und
Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe VII

Kapitel 15: Soziale Sicherheit und Generationen

Kapitel 16: Sozialversicherung

Kapitel 17: Gesundheit

Kapitel 19: Jugend, Familie und Senioren


Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe VII enthaltenen Kapitel 15 „Soziale Sicherheit und Generationen“, Kapitel 16 „Sozialversicherung“, Kapitel 17 „Gesundheit“ und das Kapitel 19 „Jugend, Familie und Senioren“ des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 in seinen Sitzungen am 21. und 22. März 2001 unter Vorsitz des Obmannstellvertreters Mag. Gilbert Trattner bzw. des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.

Spezialberichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Norbert Staffaneller.

Kapitel 15 „Soziale Sicherheit und Generationen“,

Kapitel 16 „Sozialversicherung“

Der Voranschlag für 2002 sieht bei diesen Kapiteln folgende Ausgaben und Einnahmen vor:

 

Kapitel 15

Kapitel 16

insgesamt

 

in Millionen Euro

Ausgaben

1 888,324

5 437,095

7 325,419

Einnahmen

7,883

10,542

18,425

 

Anteil am allgemeinen Haushalt in %

Ausgaben

3,2

9,3

12,6

Einnahmen

0,0

0,0

0,0

Ausgaben

Von diesen Ausgaben entfallen:

auf Personalausgaben                                                                      60,278 Millionen Euro   oder            0,8%

und auf Sachausgaben                                                                7 265,141 Millionen Euro   oder           99,2%

(davon gesetzliche Verpflichtungen                                          7 129,314 Millionen Euro   oder           97,3%)

Die Ausgaben im Kapitel 15 und 16 verteilen sich im Einzelnen wie folgt:

                                                                                                                                           Milliarden Euro        %

Sozialversicherung.................................................................................................................. 5,437            74,2

Pflegevorsorge und Impfschadengesetz............................................................................. 1,310            17,9

Kriegsopfer- und Heeresversorgung................................................................................... 0,411              5,6

Maßnahmen für Behinderte................................................................................................... 0,072              1,0

Sonstiges.................................................................................................................................. 0,095              1,3

Kapitel 15 „Soziale Sicherheit und Generationen“

Personalausgaben

Die Personalausgaben wurden unter Berücksichtigung der Einsparungsquote budgetiert. Eine Bezugserhöhung wurde nicht veranschlagt.

Sachausgaben

Im Einzelnen ist zu bemerken:

Bei Titel 150 „Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen“ sind rund 14,4% der veranschlagten Ausgaben auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen (im Wesentlichen der Beitrag zur Weltgesundheitsorganisation) zu leisten. Neben den laufenden Verwaltungsaufwendungen sind ua. die Kosten von sozial innovativen Projekten, für sozial- und gesundheitspolitische Forschung und Grundlagenarbeit als Entscheidungshilfe im Hinblick auf die Themenschwerpunkte EU-Integration, Pflegewesen und Harmonisierung der Pensionsversicherungssysteme, Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, sowie des Gesundheitswesens des Ressorts berücksichtigt.

Für den Bereich der Frauenangelegenheiten sind insgesamt 4,9 Millionen Euro veranschlagt. Davon sind zur Förderung von Fraueninitiativen 3,0 Millionen Euro vorgesehen, die in erster Linie zur Subventionierung von österreichweiten ganzheitlich orientierten Frauen- und Mädchenberatungsstellen sowie von zahlreichen bestehenden Einrichtungen und Projekten gegen Gewalt an Frauen und Kindern dienen werden. Zur Aufarbeitung frauenspezifischer Themenschwerpunkte sollen im Bereich der Aufwendungen 1,9 Millionen Euro aufgewendet werden.

Bei Titel 151 „Opferfürsorge“ sind Mittel zur Fürsorge für die Opfer des Kampfes für ein freies demokratisches Österreich und für die Opfer politischer Verfolgung veranschlagt.

Bei Titel 153 „Bundesministerium; Sonstige Leistungen“ ist für Entschädigungen nach dem Impfschadengesetz (Behandlungs- und Rehabilitationskosten sowie Geldleistungen), Kleinrentnerentschädigungen und für Leistungen nach dem Bundespflegegeldgesetz vorgesorgt.

Bei Titel 154 „Allgemeine Fürsorge“ sind für die Förderung von Maßnahmen für behinderte Personen, insbesondere Förderung ihrer beruflichen Integration durch Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen auf Projektebene 72,7 Millionen Euro und für die Unterstützung von Wohlfahrtsorganisationen 1,0 Millionen Euro veranschlagt.

Weitere Förderungsmittel in Höhe von 3,6 Millionen Euro sind für den Nationalfonds zur besonderen Hilfe für Behinderte bestimmt, und zwar zur Abgeltung der den Behinderten bei Ankauf eines Behindertenkraftfahrzeuges durch die Normverbrauchsabgabe entstehenden Mehrkosten. Zwecks Aufstockung der Fondsmittel werden dem Nationalfonds zusätzlich 1,1 Millionen Euro für Maßnahmen der medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation zur Vermeidung von Härten zur Verfügung gestellt.

Bei Titel 157 „Einrichtungen der Kriegsopfer- und Heeresversorgung“ sind neben dem Personal- und Verwaltungsaufwand der Bundessozialämter die Leistungen für Versorgungsberechtigte vorgesehen. Für die Versorgungsgebühren sind 324,3 Millionen Euro, für Entschädigungsleistungen nach dem Kriegs­gefangenenentschädigungsgesetz sind 5,8 Millionen Euro und für den Verwaltungsaufwand der Bundessozialämter 25,4 Millionen Euro vorgesehen.

Kapitel 16 „Sozialversicherung“

Die Summe der Ausgaben im Kapitel 16 wird für das Jahr 2002 mit 5 437,1 Millionen Euro veranschlagt. Davon entfallen rund 85% auf den Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung und rund 13,5% auf den Ersatz der Ausgleichszulagen.

Im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2001 werden die Gesamtausgaben im Kapitel 16 um rund 340 Millionen Euro ansteigen. Diese Ausgabenerhöhung entspricht größenordnungsmäßig dem Volumen der für das Jahr 2002 angenommenen Pensionserhöhung.

Kapitel 17 „Gesundheit“

Der Voranschlag für 2002 sieht bei diesem Kapitel Ausgaben von 539,1 Millionen Euro vor.

Die Personalausgaben in Höhe von 28,3 Millionen Euro wurden unter Berücksichtigung der Einsparungsquote budgetiert. Eine Bezugserhöhung wurde nicht veranschlagt.

Sachausgaben

Der Sachaufwand scheint mit 510,8 Millionen Euro in diesem Voranschlag auf.

Bei Titel 172 „Gesundheitsvorsorge“ sind insgesamt 62,6 Millionen Euro veranschlagt.

Von den im Bereich der Gesundheitsvorsorge vorgesehenen Mitteln entfallen auf die Ausgaben für Vorsorgemedizin und Epidemiologische Maßnahmen 20,9 Millionen Euro, das sind um 3,6 Millionen Euro mehr als im vorangegangenen Jahr.

Für die Bekämpfung des Suchgiftmissbrauches wurden in diesen Voranschlag 3,8 Millionen Euro aufgenommen. Von diesem Betrag sollen jeweils 1,8 Millionen Euro für Förderungen und für Aufwendungen, sowie 0,2 Millionen Euro für Anlagen verwendet werden. Gegenüber dem Voranschlag 2001 bedeutet dies eine geringfügige Reduktion um rund 0,1 Millionen Euro.

Für den Fonds „Gesundes Österreich“ sind zur Durchführung kohärenter praktischer Aktivitäten und flankierender wissenschaftlicher Studien in der Gesundheitsförderung 7,3 Millionen Euro veranschlagt.

Für den „Mutter-Kind-Pass“ sind 30,6 Millionen Euro vorgesehen.

Bei Titel 173 „Veterinärwesen, Lebensmittelangelegenheiten, Gentechnologie und Strahlenschutz“ sind 13,3 Millionen Euro veranschlagt.

Für das Veterinärwesen sind 11,2 Millionen Euro vorgesehen, davon allein 3,7 Millionen Euro auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen für Tierseuchenbekämpfung und für staatliche Entschädigungsleistungen nach Veterinärgesetzen sowie 7,3 Millionen Euro für den Aufbau einer Schweinedatenbank.

Die im Zusammenhang mit der BSE-Krise anfallenden Ausgaben sind bei diesem finanzgesetzlichen Titel und beim Titel 179 „Dienststellen“ zu verrechnen.

Für Maßnahmen auf dem Gebiet der Lebensmittelkontrolle, insbesondere für die Erarbeitung von fachlichen Grundlagen zur Kontrolle des Verkehrs mit Lebensmitteln, sind 0,5 Millionen Euro veranschlagt.

Auf die Angelegenheiten im Bereich Gentechnologie entfallen 0,4 Millionen Euro.

Auf den Strahlenschutz entfallen 1,2 Millionen Euro. Der Bedarf ist durch Ausgaben für die Fortführung, Vergabe und Veröffentlichung von Forschungsaufträgen sowie die Zahlung von Sachverständigen in strahlenschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren im Bereich der Medizin bedingt.

Bei Titel 174 „Rechtsangelegenheiten“ sind 411,0 Millionen Euro veranschlagt:

402,5          Bundeszuschüsse für die Krankenanstaltenfinanzierung

    2,0          zur Bestreitung des Aufwandes nach dem Tuberkulosegesetz

    2,0          für Entschädigungen nach Sanitätsgesetzen und

    4,40        für Studienförderungen und Schülerbeihilfen, für Absolventen von medizinisch-technischen Fachschulen und Hebammenakademien und Sonstiges.

Bei Titel 179 „Dienststellen“ wird im Jahre 2002 ein Sachaufwand von 24,0 Millionen Euro veranschlagt.

Auf die einzelnen Dienststellenbereiche entfallen:

    5,4          auf die Lebensmitteluntersuchungsanstalten

    3,3          auf das Bundesinstitut für Arzneimittel

    6,8          auf die bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten

    0,04        auf die Bundes-Hebammenakademien

    6,5          auf die Veterinärmedizinischen Anstalten

    2,0          auf den Veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienst

Zusammengefasst ergeben sich für das Ressort Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (Kapitel 15, 16, 17 und 19) folgende Ausgaben und Einnahmen:

 

Kapitel 15

Kapitel 16

Kapitel 17

Kapitel 19

insgesamt

 

in Millionen Euro

Ausgaben

1 888,324

5 437,095

539,145

4 570,978

12 435,542

Einnahmen

7,883

10,542

67,259

4 558,085

4 643,769

 

Anteil am allgemeinen Haushalt in %

Ausgaben

3,2

9,3

0,9

7,8

21,3

Einnahmen

0,0

0,0

0,1

7,9

8,5

Ausgaben

Von den Gesamtausgaben des Ressorts entfallen:

auf Personalausgaben                                                                      88,604 Millionen Euro   oder            0,7%

und auf Sachausgaben                                                              12 346,938 Millionen Euro   oder           99,3%

(davon gesetzliche Verpflichtungen                                        12 030,755 Millionen Euro   oder           96,7%)

Die Gesamtausgaben des Ressorts verteilen sich im Einzelnen wie folgt:

                                                                                                                                           Milliarden Euro        %

Kapitel 16:

Sozialversicherung.................................................................................................................. 5,437            43,7

Kapitel 15:

Pflegevorsorge und Impfschadengesetz............................................................................. 1,310            10,5

Kriegsopfer- und Heeresversorgung................................................................................... 0,411              3,3

Maßnahmen für Behinderte................................................................................................... 0,072              0,6

Sonstiges.................................................................................................................................. 0,095              0,8

Kapitel 17:

Krankenanstaltenfinanzierung.............................................................................................. 0,403              3,2

Veterinärwesen, Lebensmittelangelegenheiten, Gentechnologie und Strahlen-

 schutz.................................................................................................................................... 0,013              0,1

Dienststellen............................................................................................................................ 0,052              0,4

Gesundheitsvorsorge (Rest Kapitel 17)............................................................................... 0,071              0,6

Kapitel 19:

Jugend, Familie und Senioren................................................................................................ 4,571            36,8

Kapitel 19 „Jugend, Familie und Senioren“

Im Bundesvoranschlag 2002 sind beim Kapitel 19 „Jugend, Familie und Senioren“ an Ausgaben 4 570,978 Millionen Euro und an Einnahmen 4 558,085 Millionen Euro veranschlagt.

Die betragsmäßig bedeutendsten Ausgaben entfallen auf den Familienlastenausgleich.

Die Gebarung des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sieht 4 558,072 Millionen Euro an Ausgaben vor. Von diesen entfallen auf die Familienbeihilfen 2 695,726 Millionen Euro, auf den Mutter-Kind-Pass-Bonus und die Kleinkindbeihilfe 10,174 Millionen Euro und auf die Schulfahrtbeihilfen und Lehrlingsfahrtbeihilfen 2,471 Millionen Euro. Für die Schülerfreifahrten sind 307,374 Millionen Euro, für die Lehrlingsfreifahrten 14,591 Millionen Euro und für die Schulbücher 93,749 Millionen Euro vorgesehen.

Beitragsleistungen an Sozialversicherungsträger sind in folgender Höhe vorgesehen:

                                                                                                                                                                in Millionen Euro

für die Schülerunfallversicherung..................................................................................................                 4,360

für die Pensionsbeiträge für Pflegepersonen...............................................................................                 6,913

für Pensionsbeiträge auf Grund eines Wahl- oder Pflegekindes..............................................                 0,766

für das Wochengeld........................................................................................................................             209,443

für die Betriebshilfe..........................................................................................................................              5,724

insgesamt daher................................................................................................................................             227,206

Weiters ist ein Ersatz an Teilzeithilfe (einschließlich Krankenversicherung) in Höhe von 2,180 Millionen Euro und für die Wiedereinstellungsbeihilfe ein Betrag von 1,453 Millionen Euro veranschlagt. Als Überweisung an das BMF (Verwaltungsaufwand) sind 21,802 Millionen Euro und für Zwecke der Gewährung von Förderungsmaßnahmen nach dem Studienförderungsgesetz sind 14,535 Millionen Euro vorgesehen. Für Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass sind Kosten in Höhe von 30,595 Millionen Euro veranschlagt. Als Beitrag zum Fonds zur Mitfinanzierung der In-vitro-Fertilisation sind 3,634 Millionen Euro, für die Überweisung an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger 33,430 Millionen Euro und für die Unterhaltsvorschüsse 86,125 Millionen Euro veranschlagt. Für den Familienhärteausgleich ist ein Betrag von 2,181 Millionen Euro und für die Familienberatungsstellen ein Betrag von 10,901 Millionen Euro vorgesehen. Für die Förderung von Elternbildungsmaßnahmen sind 2,180 Millionen Euro und für bewusstseinsbildende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen Inanspruchnahme von Elternbildungsangeboten und Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind 2,398 Millionen Euro veranschlagt.

Als Überschuss des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sind 995,364 Millionen Euro veranschlagt.

Von den Einnahmen entfallen auf den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen 4 558,072 Millionen Euro, davon insbesondere Dienstgeberbeiträge in Höhe von 3 357,185 Millionen Euro.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Heidrun Silhavy, Dr. Gottfried Feurstein, Karl Öllinger, Reinhart Gaugg, Mag. Barbara Prammer, Ridi Steibl, Theresia Haidlmayr, Sigisbert Dolinschek, Sophie Bauer, Dr. Reinhold Mitterlehner, Norbert Staffaneller, Helmut Dietachmayr, Karl Donabauer, Dr. Alois Pumberger, Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Rüdiger Schender, Arnold Grabner, Edith Haller, Mag. Brunhilde Plank, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Caspar Einem, Mag. Beate Hartinger, Dr. Elisabeth Hlavac, Edeltraud Lentsch, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Gertrude Brinek, Jutta Wochesländer, Inge Jäger, Franz Riepl, Mag. Gisela Wurm, Beate Schasching, Gabriele Binder, MMag. Dr. Madeleine Petrovic sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt.

Zum Kapitel 17 „Gesundheit“ sprachen die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Dr. Günther Leiner, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Alois Pumberger, Manfred Lackner, Ridi Steibl, Mag. Beate Hartinger, Mag. Johann Maier, Dr. Erwin Rasinger, Roland Zellot, Mag. Ulrike Sima, Karl Donabauer, Anna Elisabeth Achatz, Ing. Erwin Kaipel, Nikolaus Prinz, Dr. Brigitte Povysil, Heidrun Silhavy, Mag. Cordula Frieser, Jutta Wochesländer, Mag. Brunhilde Plank, Mag. Karin Hakl, Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer, Gabriele Heinisch-Hosek sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Zum Kapitel 19 „Jugend, Familie und Senioren“ sprachen die Abgeordneten Dr. Ilse Mertel, Ridi Steibl, Karl Öllinger, Edith Haller, Gabriele Binder, Karl Donabauer, Dieter Brosz, Sigisbert Dolinschek, Katharina Pfeffer, Nikolaus Prinz, Mag. Rüdiger Schender, Gabriele Heinisch-Hosek, Matthias Ellmauer, Evelyn Freigaßner, Franz Riepl, Franz Kampichler, Mag. Barbara Prammer, Werner Amon, MBA, Heidrun Silhavy sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt.

Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Mag. Gilbert Trattner und Genossen einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

„Auswirkung der Änderung des Arbeitsmarktpolitikfinanzierungsgesetzes im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2002.“

Bei der Abstimmung am 22. März 2001 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der Beratungsgruppe VII unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Mag. Gilbert Trattner mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 15 „Soziale Sicherheit und Generationen“,

dem Kapitel 16 „Sozialversicherung“,

dem Kapitel 17 „Gesundheit“ sowie

dem Kapitel 19 „Jugend, Familie und Senioren“

des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 (500 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2001 03 22

                             Norbert Staffaneller                                            Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                      Obmann

Anlage

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 in 500 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist der nachfolgende Voranschlagsansatz wie folgt zu ändern:

VA-Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Euro

auf

1/16007

22

PVA der Arbeiter; Bundesbeitrag


1 577,686


–14,534


1 563,152

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und
Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe VIII

Kapitel 60: Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

Kapitel 61: Umwelt neu


Der Budgetausschus hat die in der Beratungsgruppe VIII zusammengefassten Teile des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2002 in seiner Sitzung am 16. März 2001 unter dem Vorsitz des Ausschuss­obmannstellvertreters Ing. Kurt Gartlehner und in seiner Sitzung am 22. März 2001 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.


Im Bundesvoranschlag 2002 sind für die Land- und Forstwirtschaft (Kapitel 60) 1 833,9 Millionen Euro veranschlagt, wovon 142,5 Millionen Euro auf den Personalaufwand und 1 691,4 Millionen Euro auf den Sachaufwand entfallen.

Diese Ausgaben gliedern sich wie folgt:

  295,6 Millionen Euro    für den Personal- und Sachaufwand des Bundesministeriums (Titel 600), der nachgeordneten Dienststellen (Titel 605 und 609), sowie der sonstigen Einrich­tungen des Schul- und Ausbildungswesens (Titel 607);

  117,3 Millionen Euro    für die nationale Förderung der Land- und Forstwirtschaft und des Ernährungs­wesens (Titel 601);

   24,8 Millionen Euro    für die Ausfinanzierung der kofinanzierten agrarischen Strukturförderung (Titel 602);

1 271,0 Millionen Euro     für die Marktordnungsausgaben und die Ausgaben für die Förderung der Ent­wicklung des ländlichen Raumes (Titel 603);

  125,0 Millionen Euro    für die Einrichtungen des Schutzwasserbaues und der Lawinenverbauung im gesamtvolkswirtschaftlichen Interesse (Titel 608).

Die Verwendungszwecke der einzelnen Ausgaben sind im Amtsbehelf zum Bundesfinanzgesetz ein­gehend erläutert.

Im Titel 600 mit einer Ausgabensumme von 143,7 Millionen Euro sind neben dem Verwaltungsaufwand des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft für Internationale Nahrungsmittelhilfe und Internationale Maßnahmen 2,2 Millionen Euro veranschlagt. Weiters ist für den Verwaltungsaufwand der Agrarmarkt Austria und für das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (INVEKOS), das auf Grund der EU-Verordnungen für den Marktordnungsbereich zwingend einzuführen ist, vorgesorgt.

Unter dem Titel 601 mit einer Ausgabensumme von 117,3 Millionen Euro sind die nationalen land- und forstwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen – soweit sie nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union weitergeführt werden – veranschlagt.

Im Titel 602 mit einer Ausgabensumme von 24,8 Millionen Euro sind Mittel für die Förderung des Finanzinstrumentes für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF), die Förderung des Ziel-1-Gebietes und des Leader-Programms im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes gemäß Agenda 2000 sowie für die entsprechenden Bundesanteile an diesen Förderungs­maßnahmen veranschlagt.

Unter dem Titel 603 „Marktordnungsausgaben“ mit einer Ausgabensumme von 1 271 Millionen Euro sind jene Beträge veranschlagt, die seitens der Europäischen Union aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, in Form von Marktordnungsprämien an die Bauern geleistet werden. Darüber hinaus werden aus diesem Titel die kofinanzierten Förderungsbeiträge des Europäischen Programms zur Förderung der ländlichen Entwicklung finanziert.


Für die Bestreitung des Personal- und Sachaufwandes der Lehr- und Versuchsanstalten, der Forstlichen Ausbildungsstätten, des Personal- und Sachaufwandes für die einzelnen Sektionen der Wildbach- und Lawinenverbauung, der sonstigen nachgeordneten Dienststellen sowie für den Ersatz der Besoldungskos­ten für die Landeslehrer an den Land- und Forstwirtschaftlichen Berufs- und landwirtschaftlichen Fachschulen gemäß FAG sind unter den Titeln 605, 607 und 609 sowie dem Paragrafen 6080 insgesamt 165 Millionen Euro veranschlagt.

Unter dem Titel 608 sind die Ausgaben für den Schutzwasserbau und die Lawinenverbauung im gesamt­volkswirtschaftlichen Interesse in der Höhe von 112 Millionen Euro präliminiert. In dieser Ausgaben­summe sind die Beiträge Österreichs zur Erfüllung der internationalen wasserwirtschaftlichen Verein­barungen sowie für das öffentliche Wassergut enthalten.

Von den im Kapitel 60 veranschlagten Einnahmen in Höhe von 211,3 Millionen Euro entfallen 117,4 Mil­lionen Euro auf die aus dem Katastrophenfonds zufließenden Mittel.

Die übrigen Einnahmen ergeben sich vor allem aus den Interessentenbeiträgen zu Maßnahmen an Bundesflüssen, aus dem Verkauf von Anstaltserzeugnissen sowie den Internatsbeiträgen an den land- und forstwirtschaftlichen Schulen und forstlichen Ausbildungsstätten.

Im Bundesvoranschlag 2002 sind beim Kapitel 61 „Umwelt neu“ an Ausgaben 482 112 000 Euro und an Einnahmen 270 779 000 Euro veranschlagt.

Der Ausgabenbetrag setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

–.. Zweckaufwand (inkl. UBA-GmbH)............................................................................................... 23 540 000 Euro

–.. Förderungen....................................................................................................................................... 8 140 000 Euro

–.. Aufwendungen................................................................................................................................ 15 891 000 Euro

–.. Ersatzvornahmen (Altlasten)......................................................................................................... 39 679 000 Euro

–.. Altlastensanierung.......................................................................................................................... 82 849 000 Euro

–.. Siedlungswasserwirtschaft.......................................................................................................... 267 145 000 Euro

–.. Sonstige Umweltmaßnahmen........................................................................................................ 39 098 000 Euro

–.. Strahlenschutz................................................................................................................................... 5 727 000 Euro

An der Debatte zum Kapitel 60, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Ludmilla Parfuss, Anna Elisabeth Achatz, Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Georg Schwarzenberger, Heinz Gradwohl, Franz Hornegger, Jakob Auer, Sophie Bauer, Roland Zellot, Ing. Hermann Schultes, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Ing. Wilhelm Weinmeier, Hermann Gahr, Johannes Schweisgut, Mag. Ulrike Sima, Erwin Hornek, Rainer Wimmer, Emmerich Schwemlein und Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller.

An der anschließenden Debatte zum Kapitel 61 beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Eva Glawischnig, Karlheinz Kopf, Katharina Pfeffer, Ing. Gerhard Fallent, Erwin Hornek, Anton Hainzl, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Matthias Ellmauer, Rainer Wimmer, Ing. Wilhelm Weinmaier, Georg Oberhaidinger, Ing. Herbert Graf, Ing. Erwin Kaipel und Dr. Hannes Bauer.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung am 22. März 2001 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe VIII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 60: Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sowie

dem Kapitel 61: Umwelt neu

des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 (500 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2001 03 22

                                     Jakob Auer                                                    Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                      Obmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und
Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe IX

Kapitel 63: Wirtschaft und Arbeit

Kapitel 64: Bauten und Technik


Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe IX zusammengefassten Teile des Bundes­voranschlages für das Jahr 2002 am 15. März 2001 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannstellvertreters Mag. Gilbert Trattner und am 22. März 2001 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.

Im Grundbudget für das Jahr 2002 sind vorgesehen:

Kapitel 63................................................................................................... 4 350 466 000 €               (59 863 717 000 S)

Kapitel 64...................................................................................................   175 405 000 €              ( 2 413 625 000 S)

hievon beträgt der Personalaufwand

bei Kapitel 63............................................................................................   114 825 000 €              ( 1 580 026 000 S)

bei Kapitel 64............................................................................................    78 927 000 €              ( 1 086 059 000 S)

Er ist gegenüber 2001 bei Kapitel 63 um 0,002 Millionen Euro (0,026 Millionen Schilling) höher und bei Kapitel 64  um 4,325 Millionen Euro (59,511 Millionen Schilling) geringer veranschlagt.

Der Sachaufwand beträgt

bei Kapitel 63............................................................................................ 4 235 641 000 €               (55 569 004 000 S)

bei Kapitel 64............................................................................................    96 478 000 €              ( 1 327 566 000 S)

Dies ergibt gegenüber 2001 bei Kapitel 63 eine Verminderung um 274,072 Millionen Euro (3 771,309 Millionen Schilling) und bei Kapitel 64 um 354,692 Millionen Euro (4 880,669 Millionen Schilling).

Die Einnahmen sind

bei Kapitel 63 mit...................................................................................... 4 038 357 000 €               (55 569 004 000 S)

und bei Kapitel 64 mit .............................................................................    37 840 000 €             (   520 690 000 S)

vorgeschätzt und somit gegenüber 2001 bei Kapitel 63 um 274,072 Millionen Euro (3 473,996 Millionen Schilling) und bei Kapitel 64 um 28,096 Millionen Euro (386,604 Millionen Schilling) geringer veranschlagt.

Der Veranschlagung des Personalaufwandes, der bei Kapitel 63 2,64% und bei Kapitel 64 45,0% des Grundbudgets in Anspruch nimmt, sind im Jahr 2002 beim Kapitel 63 insgesamt 3 359 und beim Kapitel 64 insgesamt 2 422 Planstellen zugrunde gelegt, das sind – beide Kapitel zusammen – um 350 Planstellen weniger als im Vorjahr.

Im Einzelnen ergeben sich die Personalreduktionen wie folgt:

Zentralleitung 26, Bergbehörden 2, Arbeitsinspektion 14, Ämter des Arbeitsmarktservice 30, Burg­hauptmannschaft Österreich (ehemalige Dienststellen der Bundesgebäudeverwaltung) 11, Amt der Bundesimmobilien (ehemalige BBD-Wien) 202, Hausmeister 19 und Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 46.

Die Veränderungen des Sachaufwandes ergeben sich beim Kapitel 63 im Wesentlichen durch Reduktion der zweckgebundenen Gebarung im Bereich Arbeitsmarkt und im Kapitel 64 durch die Orga­nisationsänderungen gemäß BIG-Gesetz.

Aus denselben Gründen ergeben sich auch die Veränderungen bei den Einnahmen der Kapitel 63 und 64.


An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Emmerich Schwemlein, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Karl Öllinger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Dr. Kurt Heindl, Irina Schoettel-Delacher, lic. oec. HSG, Karlheinz Kopf, Günter Kiermaier, Detlev Neudeck, Mag. Werner Kogler, Mag. Walter Tancsits, Mag. Kurt Gaßner, Franz Riepl, Ing. Erwin Kaipel, Christian Faul, Georg Oberhaidinger, Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer, Heidrun Silhavy, Sigisbert Dolinschek, Mag. Dr. Josef Trinkl, Helmut Dietachmayr, Bernd Brugger, Dr. Michael Spindelegger, Karl Dobnigg, Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Barbara Prammer und Sophie Bauer.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Mares Rossmann nahmen zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Mag. Gilbert Trattner und Genossen brachten einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

„Die zusätzlichen Mittel für Zwecke der Technologie und Innovation sollen für den schwerpunktmäßigen Einsatz in den Bereichen Kompetenzzentren, kooperative Forschungsinstitute, Patentverwertung und Impulsprogramm bereitgestellt werden.

Auf Grund der aktuellen Schätzung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist sowohl eine Erhöhung der Einnahmen als auch eine Erhöhung der Ausgaben für die Überweisung an den Ausgleichsfonds der Träger der Pensionsversicherung erforderlich.“

Bei der Abstimmung am 22. März 2001 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe IX gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 unter Berücksichti­gung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Mag. Gilbert Trattner und Genossen mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 63:    Wirtschaft und Arbeit und

dem Kapitel 64:     Bauten und Technik

des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 (500 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2001 03 22

                       Dr. Reinhold Mitterlehner                                       Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                      Obmann

Anlage

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für 2002 in 500 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlags­ansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Euro

auf

1/63156

 

Sonstige Wirtschaft (einschl. Energiewesen und Tourismus); Förderungen




75,229




+ 5,814




81,043

 

36

 

50,350

+ 5,814

56,164

1/63178

36

Technologie- und Forschungsförderung (gewerblich); Aufwendungen




0,787




+ 1,453




2,240

1/63567

22

Zahlungen und Überweisungen gem. AMPFG



1 112,403



+14,534



1 126,937

2/63580

22

Arbeitslosen­versicherungsbeiträge (zweckgeb. Einnahmen)



3 952,022



+14,534



3 966,556

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und
Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe X

Kapitel 65: Verkehr, Innovation und Technologie


Der Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe X enthaltene Kapitel 65 „Verkehr, Innovation und Technologie“ des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 in seinen Sitzungen am 16. und 22. März 2001 unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Ing. Kurt Gartlehner bzw. des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.

Im Kapitel 65 sind die Ausgaben und Einnahmen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie die der nachgeordneten Dienststellen und der Ämter veranschlagt.

In die Zuständigkeit des Kapitel 65 fallen unter anderem die Angelegenheiten:

–   der ÖBB und bestimmter staatseigener Unternehmen,

–   der Verkehrspolitik und der Verkehrsförderung,

–   des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schifffahrt und der Luftfahrt sowie des Wasserbaues,

–   des Kraftfahrwesens und der Straßenpolizei inklusive Unfallforschung und Verkehrssicherheitsfonds,

–   der Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens,

–   der wirtschaftlich-technischen Forschung und der Schwerpunktsetzung in den nationalen Forschungsprogrammen,

–   der Wasserbauverwaltung,

–   der Bundesstraßen und Unternehmungen, die gesetzlich mit Bau und Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind,

–   des gewerblichen Rechtsschutzes (Österreichisches Patentamt).

Die Regierungsvorlage enthält im Kapitel 65 „Verkehr, Innovation und Technologie“ Ausgaben in der Größenordnung von 2 917,5 Millionen Euro, denen Einnahmen in Höhe von 316,5 Millionen Euro gegenüberstehen.

Die wesentlichsten Ausgaben beziehen sich beim Kapitel 65 auf Kosten für

Eisenbahninfrastruktur................................................................................. rund 1 166,4 Millionen Euro,....................................................................................................................

Gemeinwirtschaftliche Leistungen ÖBB und Privatbahnen................... rund 632,4 Millionen Euro,....................................................................................................................

Gemeinwirtschaftliche Leistungen (Telefon und Zeitungen)................. 54,5 Millionen Euro,....................................................................................................................

Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehr (VV/ÖPNRV-G)......... rund 69,8 Millionen Euro,....................................................................................................................

Bundesstraßenverwaltung (inklusive Katastrophenfonds und Straßenforschung)                                   ................................................................................................................ rund 483,6 Millionen Euro,....................................................................................................................

für den Bundesbeitrag zum Wiener U-Bahnbau (Schienenver­bund)...                                                         ................................................................................................................ 109,0 Millionen Euro,                       ................................................................................................................

sowie für Förderungen nicht bundeseigener Haupt- und Nebenbahnen                                                     ................................................................................................................ rund 26,2 Millionen Euro.....................................................................................................................

Weiters sind für die wirtschaftlich-technische Forschung.................... rund 202,8 Millionen Euro ....................................................................................................................

vorgesehen; davon werden für die Zwecke des Innovations- und Technologiefonds                              ..................................................................................................................... rund 32,0 Millionen Euro .........................................................................................................................

an Einnahmen und Ausgaben erwartet.

Für den Katastrophenfonds sind im Bereich

der Wasserbauverwaltung.......................................................................... rund 58,1 Millionen Euro ................................................................................................................ und

der Bundesstraßenverwaltung.................................................................... rund 53,3 Millionen Euro ....................................................................................................................

einnahmen- und ausgabenseitig vorgesehen.

Als wesentlichste Einnahme ist das Frequenznutzungsentgelt gemäß Telekommunikationsgesetz in Höhe von rund 58,1 Millionen Euro veranschlagt.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Dr. Getrude Brinek, Mag. Werner Kogler, Dr. Martin Graf, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Werner Amon, MBA, Dr. Sylvia Papházy, MBA, Dipl.-Ing. Peter Keppelmüller, Ing. Leopold Maderthaner, Dr. Brigitte Povysil, Karl Dobnigg, Mag. Helmut Kukacka, Mag. Gerhard Hetzl, Sophie Bauer, Mag. Karin Hakl, Mag. Rüdiger Schender, Heinz Gradwohl, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Josef Edler, Dr. Evelin Lichtenberger, Mag. Reinhard Firlinger, Gabriele Binder, Johann Kurzbauer, Andreas Sodian, Mag. Brunhilde Plank, Anton Wattaul, Gabriele Heinisch-Hosek, Matthias Ellmauer, Irina Schoettel-Dellacher, lic. oec. HSG, Emmerich Schwemlein, Karl Freund, Rudolf Parnigoni und Gerhard Reheis.

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe X gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 65: Verkehr, Innovation und Technologie des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 (500 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2001 03 22

                          Mag. Rüdiger Schender                                         Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                      Obmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und
Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe XI

Kapitel 50: Finanzverwaltung

Kapitel 51: Kassenverwaltung

Kapitel 52: Öffentliche Abgaben

Kapitel 53: Finanzausgleich

Kapitel 54: Bundesvermögen

Kapitel 55: Pensionen

Kapitel 58: Finanzschuld, Währungstauschverträge


Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe XI zusammengefassten finanzgesetzlichen Ansätze des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 am 22. März 2001 unter dem Vorsitz des Obmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.


Die Gruppe „Finanzen“ umfasst:

 

 

BVA 2002

Kap.

Bezeichnung

Ausgaben

Einnahmen

 

 

Millionen Euro

50

Finanzverwaltung

2 351

1 532

51

Kassenverwaltung

907

1 836

52

Öffentliche Abgaben

8

37 978

53

Finanzausgleich

3 538

435

54

Bundesvermögen

1 512

2 445

55

Pensionen

6 044

1 500

58

Finanzschuld, Währungstauschverträge

8 519

1 088

 

 

22 879

46 814

Ausgleichshaushalt

51

Kassenverwaltung

23 255

23 255

54

Bundesvermögen

58

Finanzschuld, Währungstauschverträge

18 286

19 115

 

 

41 541

42 370

Der BVA wird gemäß Bundeshaushaltsgesetz, BGBl. Nr. 213/1986, in der geltenden Fassung in einen allgemeinen Haushalt und in einen Ausgleichshaushalt gegliedert.

Der Ausgleichshaushalt umfasst die Einnahmen aus der Aufnahme und die Ausgaben für die Rückzahlung von Finanzschulden und zur vorübergehenden Kassenstärkung eingegangenen Geldverbindlichkeiten bzw. die Tilgungszahlungen auf Grund von ÖIAG-Finanzierungsgesetzen, der allgemeine Haushalt die übrigen Einnahmen und Ausgaben.

Zu den einzelnen Kapiteln wäre zu bemerken:

1. Kapitel 50 „Finanzverwaltung“

Kapitel 50 beinhaltet den Personal- und Sachaufwand und die Verwaltungseinnahmen des Bundesministeriums für Finanzen, der Finanzlandesdirektionen einschließlich der Finanz- und Zollämter, des Bundespensionsamtes, der Finanzprokuratur sowie die Kosten für Personal des österreichischen Postsparkassenamtes, der Österreichischen Salinen AG, des Amtes der Münze Österreich, der Österreichischen Post AG, der Telekom Austria AG und der Österreichischen Postbus AG und deren Refundierung.

2. Kapitel 51 „Kassenverwaltung“

Bei diesem Kapitel sind im allgemeinen Haushalt Ausgaben in Höhe von 907 Millionen Euro und Einnahmen in Höhe von 1 836 Millionen Euro vorgesehen.

Im Ausgleichshaushalt sind für Kassenstärkungsmaßnahmen ausgaben- und einnahmenseitig je 23 255 Millionen Euro vorgesehen.

An Zahlungen von der EU sind 1 315 Millionen Euro veranschlagt.

3. Kapitel 52 „Öffentlichen Abgaben“

Die Bruttoeinnahmen an Öffentlichen Abgaben werden mit 56 776 Millionen Euro veranschlagt. Durch Überweisungen an Länder, Gemeinden und Fonds (16 400 Millionen Euro) sowie an die EU (2 398 Millionen Euro) verbleiben dem Bund 37 978 Millionen Euro.

4. Kapitel 54 „Finanzausgleich“

Auf Grund der geltenden finanzausgleichsrechtlichen Bestimmungen sind hier die Leistungen und Zuschüsse an Länder und Gemeinden und die damit zusammenhängenden Einnahmen veranschlagt. Weiters ist die Gebarung des Katastrophenfonds veranschlagt.

Es sind Ausgaben in Höhe von 3 538 Millionen Euro und Einnahmen in Höhe von 435 Millionen Euro veranschlagt.

5. Kapitel 54 „Bundesvermögen“

Bei diesem Kapitel werden die Ausgaben und Einnahmen des Bundes im Zusammenhang mit Kapitalbeteiligungen und Darlehen an Unternehmungen, an denen der Bund beteiligt ist, sowie Haftungsübernahmen und besondere Zahlungsverpflichtungen veranschlagt.

Ausgaben für das Jahr 2002 sind in Höhe von 1 512 Millionen Euro und Einnahmen in Höhe von 2 445 Millionen Euro vorgesehen.

6. Kapitel 55 „Pensionen“

Beim gegenständlichen Kapitel werden die Pensionen für Bedienstete der Hoheitsverwaltung, die Ersätze für Pensionen der Landeslehrer und der Österreichischen Bundesbahnen sowie der Österreichischen Post AG und der Telekom Austria AG, die Pensionen für sonstige Bedienstete, Geldaushilfen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Einnahmen des Bundes veranschlagt.

Der Bundesvoranschlag 2002 sieht Ausgaben in Höhe von 6 044 Millionen Euro und Einnahmen in Höhe von 1 500 Millionen Euro vor.

7. Kapitel 58 „Finanzschuld, Währungstauschverträge“

Für Zinsen und Aufgeld sind im allgemeinen Haushalt brutto 8 519 Millionen Euro veranschlagt; darin sind für sonstigen Aufwand 462 Millionen Euro enthalten. Im Ausgleichshaushalt sind für Tilgungen brutto 18 286 Millionen Euro bereitgestellt. Dem stehen Zinsen- und Aufgeldeinnahmen in der Höhe von 1 088 Millionen Euro, sonstige Einnahmen von 0,019 Millionen Euro sowie Kapitaleinnahmen von 4 621 Millionen Euro gegenüber. Daraus resultiert ein wirtschaftlicher Nettoaufwand bei Zinsen und Aufgeld von 6 969 Millionen Euro, beim sonstigen Aufwand von 462 Millionen Euro sowie bei der Tilgung von 13 665 Millionen Euro. Einnahmenseitig sind für Schuldaufnahmen gemäß Art. II BFG 14 494 Millionen Euro veranschlagt.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Rudolf Edlinger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Alexander Van der Bellen, Mag. Werner Kogler, Mag. Gilbert Trattner.

Der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Dipl-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Mag. Gilbert Trattner einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

„Gemäß § 14 des derzeit in parlamentarischer Behandlung stehenden Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) wird für die in dieser Gesellschaft tätigen Beamten ein ,Amt der Bundesbeschaffung Gesellschaft‘ eingerichtet. Durch die Einfügung der neuen Paragrafe und Voranschlagsansätze wird für die ordnungsgemäße, damit im Zusammenhang stehende Verrechnung gesorgt.

Aus budgettechnischen Gründen ist das Fruchtgenussentgelt der ASFINAG – ebenso wie die damit zusammenhängenden Ausgaben beim Voranschlagsansatz 1/65633 – gesondert bei einem eigenen Einnahmenvoranschlagsansatz zu veranschlagen und verrechnen.


Bei den übrigen Änderungen handelt es sich um redaktionelle Anpassungen.“

Bei der Abstimmung am 22. März 2001 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe XI gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Mag. Gilbert Trattner mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 50: Finanzverwaltung

dem Kapitel 51: Kassenverwaltung

dem Kapitel 52: Öffentliche Abgaben

dem Kapitel 53: Finanzausgleich

dem Kapitel 54: Bundesvermögen

dem Kapitel 55: Pensionen sowie

dem Kapitel 58: Finanzschuld, Währungstauschverträge

des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 (500 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2001 03 22

            Irina Schoettel-Delacher, lic. oec. HSG                           Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                            Spezialberichterstatterin                                                                    Obmann

Anlage

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 in 500 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Paragrafe und Voranschlagsansätze einzufügen:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Euro

auf

1/5084

 

Amt der Bundesbe­schaffung Gesellschaft:

 

 

 

1/50840

43

Personalausgaben

+  0,015

0,015

1/50847

 

Aufwendungen
(Gesetzl. Verpflichtungen)



+  0,006


0,006

 

22

 

+  0,001

0,001

 

43

 

 

+  0,005

0,005

1/50848

43

Aufwendungen

+  0,010

0,010

2/5084

 

Amt der Bundesbe­schaffung Gesellschaft:

 

 

 

2/50844

43

Erfolgswirksame Einnahmen



+  0,031


0,031

2/51297

43

Auflösung von Rücklagen

151,546

–  7,267

144,279

1/54608

 

Unbewegliches Bundes­vermögen; Aufwendungen


372,639



372,639

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11

 

+109,517

109,517

 

12

 

+ 43,270

43,270

 

43

 

372,639

–152,787

219,852

2/54624

43

Unbewegliches Bundes­vermögen; Fruchtgenuss­entgelte und Abgeltung



15,044



–  7,267



7,777

2/54626

43

Unbewegliches Bundes­vermögen; Fruchtgenuss­entgelt



0,001



+  7,267



7,268

8/58809

43

Schuldenaufnahmen gem. Art. II BFG


14 493,903


–  1,825


14 492,078

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und
Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe XII

Kapitel 40: Militärische Angelegenheiten


Der Budgetausschuss hat das Kapitel 40 „Militärische Angelegenheiten“ (Beratungsgruppe XII) des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 in seinen Sitzungen am 21. März 2001 unter dem Vorsitz des stellvertretenden Ausschussobmannes Mag. Gilbert Trattner und am 22. März 2001 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.

In der Regierungsvorlage zum Bundesfinanzgesetz 2002 sind im Bundesvoranschlag 2002 beim Kapitel 40 „Militärische Angelegenheiten“ Ausgabenbeträge in der Höhe von 1 670 094 000 € vorgesehen. Gegenüber der Voranschlagsziffer des Jahres 2001 von 1 671 475 000 € hat sich der Gesamtaufwand beim Kapitel 40 um 1 381 000 € vermindert. Die Einnahmen sind im Jahre 2002 mit 43 666 000 € in gleicher Höhe wie im Jahre 2001 veranschlagt.

Der Voranschlag gliedert sich in:

Titel 400

Bundesministerium für Landesverteidigung

Beim Titel 400 ist der Aufwand für das Bundesministerium für Landesverteidigung (Zentralstelle) veranschlagt:

Personalausgaben (VA-Ansatz 1/40000)......................................................................................           54 267 000 €

Anlagen (VA-Ansatz 1/40003).......................................................................................................             1 017 000 €

Bezugsvorschüsse (VA-Ansatz 1/40005).....................................................................................             3 707 000 €

Förderungen (VA-Ansatz 1/40006)................................................................................................                265 000 €

Aufwendungen; Gesetzliche Verpflichtungen (VA-Ansatz 1/40007).......................................             1 052 000 €

Aufwendungen (VA-Ansatz 1/40008)...........................................................................................             7 122 000 €

Zahlungen an die BIG (VA-Ansatz 1/40018)................................................................................             4 578 000 €

Die Personalausgaben wurden entsprechend dem Personalstand unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen budgetiert.

Der Aufwand bei den Anlagen des VA-Ansatzes 1/40003 deckt die Kosten für die Anschaffung von EDV-Geräten, Kraftfahrzeugen und Amtsausstattung der Zentralstelle.

An Bezugsvorschüssen werden für aktive Bedienstete im Jahre 2002 3 707 000 € bereitgestellt, wovon 1 113 000 € für Wohnzwecke vorgesehen sind.

Die Geldmittel für Förderungen werden beim VA-Ansatz 1/40006 bereitgestellt. Die mit 145 000 € dotierte zweckgebundene VA-Post für die „Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen (zw)“ darf nur nach Maßgabe der korrespondierenden Einnahmeposten beim VA-Ansatz 2/40000 „Zweckgebundene erfolgswirksame Einnahmen“ (Geldbußen und Geldstrafen) verausgabt werden.

Die Ausgaben beim VA-Ansatz 1/40007 enthalten neben den Familienbeihilfen und den Zahlungen für den Mutter-Kind-Pass-Bonus für die Angehörigen der Zentralstelle auch Kosten für Leistungen nach § 58 B-KUVG und § 130 ASVG sowie § 6 Abs. 6 WG.

Mit den Ausgaben beim VA-Ansatz 1/40008 wird der unbedingt erforderliche Betriebsaufwand der Zentralstelle sichergestellt.


Die beim VA-Ansatz 1/40018 veranschlagten Beträge dienen für Mietenzahlungen der Zentralstelle und der nachgeordneten Dienststellen an die Bundesimmobiliengesellschaft.

Titel 401

Heer und Heeresverwaltung

Der Titel 401 enthält den Aufwand für das Heer und die Heeresverwaltung:

Personalausgaben (VA-Ansatz 1/40100)......................................................................................         745 596 000 €

Liegenschaftsankäufe (VA-Ansatz 1/40103)................................................................................                727 000 €

Aufwendungen; Gesetzliche Verpflichtungen (VA-Ansatz 1/40107).......................................         152 495 000 €

Aufwendungen (VA-Ansatz 1/40108)...........................................................................................         617 710 000 €

Aufwendungen; Bauvorhaben (VA-Ansatz 1/40138)................................................................           67 586 000 €

Die Personalausgaben wurden entsprechend dem Personalstand unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben des Bundesministerium für Finanzen budgetiert.

VA-Ansatz 1/40103

Liegenschaftsankäufe

Die Dotierung dieses VA-Ansatzes in der Höhe von 727 000 € dient dem Erwerb von Schieß- und Übungsplätzen sowie der Arrondierung und Erweiterung bestehender Übungsplätze. Von diesem Voranschlagsbetrag dürfen jedoch 75 000 € nur nach Maßgabe zweckgewidmeter Einnahmen in Anspruch genommen werden.

VA-Ansatz 1/40107

Aufwendungen (Gesetzliche Verpflichtungen)

Der VA-Ansatz 1/40107 in der Höhe von 152 495 000 € wurde unter Berücksichtigung der Übernahme von Teilen der Bundesbaudirektion Wien und von Teilen der Bundesgebäudeverwaltung II im Jahre 2000 sowie unter Berücksichtigung des Wehrpflichtigenaufkommens um 6 089 987 € niedriger veranschlagt als im Jahre 2001.

VA-Ansatz 1/40108

Aufwendungen

Bei diesem VA-Ansatz stehen im Jahre 2002 617 710 000 € zur Verfügung. Mit dem veranschlagten Ausgabenbetrag werden alle Ausgaben für den Betrieb des österreichischen Bundesheeres, inklusive Ausbildung, Einsatz im In- und Ausland sowie für Investitionen im Rüstungs- und Infrastrukturbereich, verrechnet.

VA-Ansatz 1/40138

Aufwendungen (Bauvorhaben)

Für die Errichtung und Instandhaltung von Gebäuden und Liegenschaften wurde bei diesem VA-Ansatz für 2002 ein Betrag von 67 586 000 € vorgesehen.

Titel 402

Heer und Heeresverwaltung (zweckgebundene Gebarung)

Soldatenheime

Die bei diesem VA-Ansatz für die Soldatenheime veranschlagten Beträge können nur nach Maßgabe der korrespondierenden Einnahmeposten beim VA-Ansatz 2/40200 „Soldatenheime (zweckgebundene Einnahmen)“ verausgabt werden. Für 2002 wurden 6 250 000 € veranschlagt.

Titel 404

Heeresgeschichtliches Museum, Militärhistorisches Institut

Beim Titel 404 wird der Bedarf des Heeresgeschichtlichen Museums, Militärhistorisches Institut, sowie die zweckgebundene Gebarung des Heeresgeschichtlichen Museums veranschlagt:

Personalausgaben (VA-Ansatz 1/40400)......................................................................................             2 648 000 €

Anlagen (VA-Ansatz 1/40403).......................................................................................................                280 000 €

Aufwendungen; Gesetzliche Verpflichtungen (VA-Ansatz 1/40407).......................................                    1 000 €

Aufwendungen (VA-Ansatz 1/40408)...........................................................................................                685 000 €

Anlagen zweckgebunden (VA-Ansatz 1/40413)..........................................................................                  80 000 €

Aufwendungen zweckgebunden (VA-Ansatz 1/40418).............................................................                  66 000 €


Beim VA-Ansatz 1/40403 sind die Ausgaben für die Anschaffung von Museumseinrichtungen sowie Ausgaben für den Erwerb von musealen Objekten für die Sammlung des Heeresgeschichtlichen Museums veranschlagt.


Beim VA-Ansatz 1/40408 werden die Aufwendungen, die zur Aufrechterhaltung des Museumsbetriebes sowie zur Erhaltung der Sammlungsobjekte erforderlich sind, budgetiert.

Für die VA-Ansätze der zweckgebundenen Gebarung des Heeresgeschichtlichen Museums sind 146 000 € vorgesehen. Die veranschlagten Beträge dürfen nur nach Maßgabe der korrespondierenden Einnahmeposten beim VA-Ansatz 2/40410 verausgabt werden.

Titel 405

Heeres-Land- und Forstwirtschaftsbetriebe

Beim Titel 405 wird der Bedarf der Heeres-Forstverwaltung ALLENTSTEIG veranschlagt:

Personalausgaben (VA-Ansatz 1/40500)......................................................................................             2 632 000 €

Anlagen (VA-Ansatz 1/40503).......................................................................................................                172 000 €

Aufwendungen; Gesetzliche Verpflichtungen (VA-Ansatz 1/40507).......................................                153 000 €

Aufwendungen (VA-Ansatz 1/40508)...........................................................................................             1 005 000 €

Die Ausgaben wurden für das Jahr 2002 mit 3 962 000 € gleich wie im Vorjahr veranschlagt.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Anton Gaál, Walter Murauer, Dr. Peter Pilz, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Anton Leikam, Johann Loos, Wolfgang Jung, Katharina Pfeffer, Mag. Walter Tancsits, Ing. Herbert L. Graf, Ing. Erwin Kaipel, Karl Freund, Rudolf Parnigoni, Dipl.-Ing. Werner Kummerer und Marianne Hagenhofer.

Der Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Mag. Gilbert Trattner und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Da die Vereinten Nationen für die internationalen Einsätze des Österreichischen Bundesheeres im vergangenen Jahr höhere Zahlungen gegenüber dem Voranschlag leisteten, wird davon ausgegangen, dass es auch im Jahre 2002 zu höheren Einnahmen und somit zu einem weiteren Schuldenabbau seitens der Vereinten Nationen kommen wird. Gleichzeitig werden auch die veranschlagten Ausgaben für die Auslands­einsätze entsprechend angepasst.“

Bei der Abstimmung hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe XII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 40: Militärische Angelegenheiten des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 (500 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2001 03 22

                                   Roland Zellot                                                  Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                      Obmann

Anlage

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 in 500 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlags­ansätze wie folgt zu ändern:

VA-Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Euro

auf

1/40108

41

Heer und Heeresverwaltung; Aufwendungen


617,710


+1,381


619,091

2/40104

 

Heer und Heeresverwaltung; Erfolgswirksame Einnahmen



 22,576



+1,381



 23,957

 

41

 

 22,322

+1,381

 23,703

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (500 und
Zu 500 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe XIII

Kapitel 70: Öffentliche Leistung und Sport


Der Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe XIII enthaltene Kapitel 70 „Öffentliche Leistung und Sport“ des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 am 15. März 2001 unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Mag. Gilbert Trattner und am 22. März 2001 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.

Kapitel 70: Öffentliche Leistung und Sport

Im Budgetentwurf für Kapitel 70 „Öffentliche Leistung und Sport“ sind für das Jahr 2002 Ausgaben von 78 425 000 € vorgesehen.

Unter Titel 700 sind für das Bundesministerium die allgemeinen Personalkosten von öffentlich Bediens­teten, Kosten für Angelegenheiten des Verwaltungsmanagements und Verwaltungsentwicklung, der automationsunterstützten Datenverwaltung, für Angelegenheiten der Informationstechnik, des elektronischen Bürgerinformationssystems „help.gv“ sowie für Werkleistungen in Höhe von 15 989 000 € vorgesehen.

Die Kredite der Verwaltungsakademie für die Ausbildung von Bundesbediensteten und Schulung von Führungskräften sind unter dem Titel 702 mit insgesamt 5 077 000 € veranschlagt.

Unter Titel 703 ist mit 57 359 000 € für die Förderung und Unterstützung des Sports auf gesamtösterreichischer und internationaler Ebene vorgesorgt. Von diesem Betrag entfallen 50 482 000 € auf die Sportförderung, davon 36 336 000 € besondere Sportförderung (Sporttoto), 812 000 € auf das Amt der Bundessporteinrichtungen, 5 379 000 € auf den Betrieb der Bundessport- und Freizeitzentren und 686 000 € auf das Haus des Sports.

An Einnahmen werden beim Kapitel 70 „Öffentliche Leistung und Sport“ im Jahre 2002 4 288 000 € erwartet. Diese setzen sich überwiegend aus den Ausgleichsabgaben an den Ausgleichstaxfonds und aus den Personalersätzen gemäß § 11 Abs. 5 BSEOG zusammen.

An der Debatte beteiligten sich nach den Ausführungen des Spezialberichterstatters die Abgeordneten Otto Pendl, Dr. Michael Spindelegger, Dieter Brosz, Hermann Reindl, Dr. Peter Wittmann, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Gerhard Kurzmann, Ilse Burket, Arnold Grabner, Reinhold Lexer, Mag. Gerhard Hetzl, Beate Schaschnig, Werner Miedl, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Astrid Stadler, Hans Müller, Christian Faul, Katharina Pfeffer, Otmar Brix, Mag. Johann Maier und Dr. Günther Kräuter.

Die Vizekanzlerin und Bundesministerin für Öffentliche Leistung und Sport Dr. Susanne Riess-Passer nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung am 22. März 2001 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe XIII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 70: Öffentliche Leistung und Sport des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002 (500 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2001 03 22

                             Mag. Gerhard Hetzl                                             Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                      Obmann