546 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 29. 3. 2001

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (486 der Beilagen): Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz)


Das Regierungsprogramm sieht zwecks Einsparung bei den Ermessensausgaben als Maßnahme ua. eine Reform des Beschaffungswesens des Bundes vor. Demgemäß hat die Bundesregierung im Ministerrat vom 3. Oktober 2000 als Maßnahme zur Budgetkonsolidierung und forcierten Verwaltungsinnovation unter anderem die Reform des Beschaffungswesens des Bundes beschlossen und die Verantwortlichkeit hiefür dem Bundesminister für Finanzen übertragen.

Die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, die der Bund zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, erfolgt derzeit im Wesentlichen in zweifacher Hinsicht dezentral:

a)  Beschaffung für den jeweiligen Ressortbereich;

b) innerhalb der Ressortgrenzen größtenteils dezentral durch die Bundesministerien sowie durch (nach­geordnete) Dienststellen.

Durch diese Zersplitterung des Beschaffungswesens kann der Bund – obwohl in Summe von einem beträchtlichen Beschaffungsvolumen auszugehen ist – seine Nachfragemacht nicht ausreichend einsetzen. Zudem ist die Durchführung vieler (kleiner) Vergabeverfahren für ein und dasselbe Produkt, das aber von verschiedenen Dienststellen (zeitgleich) benötigt wird, verwaltungsaufwändig und unwirtschaftlich.

Aus diesem Grund ist eine entsprechende Reorganisation und Konzentration des Beschaffungswesens des Bundes für Liefer- und Dienstleistungsaufträge vorgesehen. Ausgenommen hievon sind die Beschaffung militärischer Waren und Dienstleistungen, Auftragsvergaben, zu deren Ausführung auf Grund von bundesgesetzlichen Bestimmungen besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind oder der Schutz wesentlicher Interessen der Staatssicherheit zu gewährleisten ist, Auftragsvergaben, die auf Grund besonderer Regelungen von Rechtsträgern, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist, zu erbringen sind, sowie Auftragsvergaben für Dienststellen im Ausland.

Eine effiziente und effektive Beschaffungsorganisation soll die Beschaffungsstrategie des Bundes formulieren und konkretisieren sowie den Dienststellen des Bundes einen Teil des operativen Einkaufs­geschäfts abnehmen, insbesondere Volumina bündeln, Standardisierungen herbeiführen, ressortüber­greifende Vergabeverfahren durchführen und Rahmenverträge mit optimalen Einkaufskonditionen abschließen. So können etwa statt vieler kleiner Vergabeverfahren bei jenen Waren und Dienstleistungen, bei denen es ökonomisch sinnvoll erscheint, wenige größere Ausschreibungen erfolgen, wodurch der Verwaltungsaufwand reduziert werden kann. Durch Abruf aus den von der Gesellschaft (im Namen des Bundes) abgeschlossenen Rahmenverträgen – anstelle der Durchführung einer eigenen Ausschreibung – sollen die von den Dienststellen benötigten Produkte schneller und preiswerter verfügbar sein.

Zu diesem Zweck sieht das Gesetz die Gründung einer „Einkaufsgesellschaft“ mit beschränkter Haftung vor, die zu 100% im Eigentum des Bundes steht und deren Anteilsrechte vom Bundesminister für Finanzen verwaltet werden. Der Gesellschaft kommen insbesondere die in § 2 Abs. 2 aufgezählten Aufgaben zu.

Der Vorteil einer zentralen Beschaffungsorganisation liegt in ihrem hohen Spezialisierungsgrad, wodurch eine effiziente Bedarfsbündelung sowie eine systematische Beobachtung der Märkte (Produkte, Lieferanten, Entwicklung der Preise und Konditionen) gewährleistet ist. Eine zentrale Einheit kann sich leichter einen ausreichenden Überblick über die vorhandenen Bedarfe verschaffen und Standards setzen. Im Ministerrat vom 8. August 2000 wurde beschlossen, dass Ausgliederungen in der im Wirtschaftsleben bewährten Form von Kapitalgesellschaften des Gesellschaftsrechtes mit klaren Organverantwortlichkeiten erfolgen sollen. Die GmbH hat sich bei Ausgliederungen als eingespielte Rechtsform mit klaren Regeln und eindeutigen Verantwortlichkeiten herausgestellt.


Der Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. März 2001 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Günter Kiermaier, Hermann Böhacker, Mag. Werner Kogler, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Eva Glawischnig, Marianne Hagenhofer, Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Mag. Reinhard Firlinger, Rudolf Edlinger und Kurt Eder sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehr­heit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (486 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2001 03 22

                                    Hans Müller                                                                    Dr. Kurt Heindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann