55 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten


über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicher­heitsbericht 1998) (III-28 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht ist in die Abschnitte

        1.   Einleitung;

        2.   Kriminalität im Spiegel der polizeilichen Kriminalstatistik;

        3.   Lagebilder und Maßnahmen betreffend ausgewählte Deliktsformen;

        4.   Österreichische EU-Präsidentschaft

        5.   Maßnahmen und Tätigkeiten zur Verbesserung der Verbrechensverhütung und Verbrechensauf­klärung;

        6.   Migrationswesen;

        7.   Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten;

        8.   Waffenwesen;

        9.   Festnahmen und Demonstrationen;

      10.   Maßnahmen auf den Gebieten Katastrophenschutz, Zivilschutz, Strahlenschutz, Flugpolizei und Entminungsdienst;

      11.   Kriminalität im Spiegel der Strafrechtspflege sowie

      12.   Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Strafrechtspflege

gegliedert, wobei die Abschnitte 2 bis 10 vom Bundesministerium für Inneres und die Abschnitte 11 und 12 vom Bundesministerium für Justiz erstellt wurden.

Der zweite Abschnitt enthält eine Reihe von Statistiken. Ihnen zufolge sind die Verbrechen im Berichts­jahr gegenüber 1997 von 102 182 auf 100 034 zurückgegangen; dies bedeutet eine Abnahme von 2,1 Prozent. Die Zahl der Vergehen ist um 0,1 Prozent angestiegen, nämlich von 379 367 auf 379 825. Bei der Gesamtzahl aller strafbaren Handlungen ist mit minus 0,4 Prozent eine Abnahme von 481 549 Fällen auf 479 859 Fälle zu verzeichnen.

Die Gesamtsumme aller strafbaren Handlungen, Verbrechen und Vergehen ist daher insgesamt zurück­gegangen.

Die Aufklärungsquote der Gesamtkriminalität zeigt gegenüber dem Jahr 1997 mit 50,8 Prozent eine deutliche Steigerung. Eine analoge Aussage lässt sich hinsichtlich der Verbrechen und Vergehen machen, deren Aufklärungsquoten mit 30,5 Prozent und 56,2 Prozent ausgewiesen werden. Diese Aufklärungs­quoten stellen den zweithöchsten Wert seit dem Jahr 1987 dar (im Jahr 1996 wurden nach 1987 die höchsten Aufklärungsquoten erreicht).

In absoluten Zahlen ausgedrückt, konnten 1998 30 558 Verbrechen geklärt werden. Dies entspricht einer Zunahme von 0,3 Prozent gegenüber 1997. Bei den Vergehen war ein Anstieg der absoluten Zahl der aufgeklärten Fälle um 1,0 Prozent zu verzeichnen, bei allen gerichtlich strafbaren Handlungen ergab sich ein Anstieg von 0,9 Prozent.

Der vierte Abschnitt behandelt sicherheitspolitische Maßnahmen im Rahmen der EU-Präsidentschaft sowie Terrorismusbekämpfung im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe.

Der fünfte Abschnitt befasst sich mit personellen, organisatorischen, technischen und baulichen Maß­nahmen zur Verbesserung der Verbrechensverhütung und Verbrechensaufklärung und berichtet auch über die Ausbildung in diesem Bereich sowie über die internationale Zusammenarbeit.

Der sechste Abschnitt “Migrationswesen” befasst sich im Einzelnen mit dem Aufenthalts-, Pass-, Asyl- und Fremdenwesen, der Bundesbetreuung für Asylwerber, der Bosnierbetreuung und Integration sowie der Grenzüberwachung und -kontrolle, Schengen und der Europäischen Union.

Die dem siebten Abschnitt zugrunde liegenden Unfallzahlen 1998 sind im Vergleich zum Vorjahr gering­fügig gesunken. Die Unfälle liegen um 1,2 Prozent, die Verletzten um 1,0 Prozent und die Verkehrstoten um 12,9 Prozent niedriger als im Jahr 1997.

Der Abschnitt 8 “Waffenwesen” behandelt ua. die Auswirkungen des am 1. Juli 1997 in Kraft getretenen Waffengesetzes 1996.

Im Berichtsjahr fanden, wie dem 9. Abschnitt zu entnehmen ist, im gesamten Bundesgebiet 4 647 Demonstrationen mit den Schwerpunktthemen Soziales (insbesondere Arbeitslosigkeit, Gewalt gegen Frauen, Abtreibung, Ausländerfeindlichkeit und Menschenrechtsverletzungen), Tierschutz, Umwelt­schutzangelegenheiten (wie zB Transit-Verkehrsbelastung, grenznahe Atomkraftwerke), ferner Probleme der Bauern, Schüleranliegen, Neutralitätsfragen und Demonstrationen gegen aktuelles politisches Ge­schehen statt.

Im Jahre 1998 wurden insgesamt 3 521 flugpolizeiliche Einsätze zur Unterstützung der Sicherheits­behörden und Sicherheitsdienststellen sowie 5 884 Rettungs- und Ambulanzflüge sowie Flüge für sonstige Hilfeleistungen durchgeführt (10. Abschnitt).

Die Kriminalität im Spiegel der Strafrechtspflege wird im 11. Abschnitt dargestellt. Demnach haben die Staatsanwaltschaften 1998 73 546 Straffälle gegen bekannte und 93 174 gegen unbekannte Täter erledigt. 166 834 Anzeigen waren neu angefallen und 8 838 anhängig übernommen worden. Gegenüber 1997 ist der Neuanfall an Strafsachen um 1,5 Prozent gestiegen.

Nach der Statistik der Rechtspflege wurden von den Gerichten 82 626 Personen rechtskräftig abgeurteilt (davon 10 216 Freisprüche).

Entsprechend dem 12. Abschnitt wurden im Berichtsjahr bedingt, teilbedingt oder unbedingt 40 797 Geld­strafen und 21 195 Freiheitsstrafen ausgesprochen. Die Geldstrafeneinnahmen machten 295,9 Millionen Schilling (1997: 304,3 Millionen Schilling) aus.

Von den 9 151 im Jahr 1998 in U-Haft genommenen Personen waren 7 861 Männer, 657 Frauen sowie 570 männliche und 63 weibliche Jugendliche.

3 760 Jugendstraftäter (zwischen 14 und 19 Jahren) wurden 1998 rechtskräftig verurteilt; das sind 258 Personen mehr als im Jahr zuvor. In 1 537 Fällen haben die Gerichte bedingte und in 889 Fällen unbedingte Strafen ausgesprochen. Von der Möglichkeit, eine teilbedingte Strafe zu verhängen, wurde in 343 Fällen Gebrauch gemacht.

Weiters ist dem 12. Abschnitt zu entnehmen, dass die jährliche Zahl der Fluchten aus geschlossenen Anstalten stark schwankt und in den letzten zehn Jahren zwischen 9 und 52 Fluchten jährlich lag. (Ten­denz fallend.) 1998 waren insgesamt 11, im ersten Halbjahr 1999 lediglich 4 Fluchten zu verzeichnen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 15. März 2000 in Verhandlung genommen. Vor Eingang in die Debatte beschloss der Ausschuss für innere Angelegenheiten auf Antrag des Abgeordneten Anton Leikam gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäfts­ordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig, den vorliegenden Bericht im Ausschuss nicht endzu­erledigen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Paul Kiss, Emmerich Schwemlein, Dr. Helene Partik-Pablé, Günther Platter, Mag. Terezija Stoisits, Walter Murauer, Wolfgang Jung, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Helmut Dietachmayr, Werner Miedl, Günter Kößl, Mag. Karl Schlögl, Dr. Eugen Reinhard Bösch, Karl Freund, Günter Kiermaier, Mag. Gisela Wurm, Ernest Windholz, Hermann Reindl, Dr. Peter Pilz sowie der Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser und der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme des vorliegenden Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheits­bericht 1998) (III-28 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 15. März 2000

                             Helmut Dietachmayr                                                              Anton Leikam

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann