550 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 3. 4. 2001

Bericht

des Immunitätsausschusses


über das Ersuchen der Bundes-Wertpapieraufsicht um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Fritz Verzetnitsch

Die Bundes-Wertpapieraufsicht ersucht mit Schreiben vom 12. März 2001, eingelangt am 13. März 2001, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Fritz Verzetnitsch wegen des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung nach §§ 91 Abs. 1, 92 Z 2 Börsegesetz.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 29. März 2001 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen festzustellen, dass kein Zusammen­hang zwischen der von der Bundes-Wertpapieraufsicht beschriebenen strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Fritz Verzetnitsch besteht.

Der Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Bundes-Wertpapieraufsicht vom 12. März 2001 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Fritz Verzetnitsch wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der von der Bundes-Wertpapieraufsicht beschriebenen strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Fritz Verzetnitsch besteht.

Wien, 2001 03 29

                                 Heinz Gradwohl                                                                     Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann