551 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 3. 4. 2001

Bericht

des Immunitätsausschusses


über das Ersuchen des Landesgerichtes St. Pölten (32 E Vr 664/00, 32 E Hv 44/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Edlinger

Das Landesgericht St. Pölten ersucht mit Schreiben vom 13. März 2001, 32 E Vr 664/00, 32 E Hv 44/00, eingelangt am 16. März 2001, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Edlinger wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 29. März 2001 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen festzustellen, dass ein Zusammen­hang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Edlinger besteht, sowie einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Edlinger zuzustimmen.

Der Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

           1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes St. Pölten vom 13. März 2001, 32 E Vr 664/00, 32 E Hv 44/00, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Edlinger wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Edlinger besteht.

           2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Edlinger wird zugestimmt.

Wien, 2001 03 29

                                 Heinz Gradwohl                                                                     Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann