560 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 9. 5. 2001

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses


über die Regierungsvorlage (535 der Beilagen): Bundesgesetz über die Entsendung von Soldaten zur Hilfeleistung in das Ausland (Auslandseinsatzgesetz 2001 – AuslEG 2001)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden im Wesentlichen diverse Sonderregelungen betreffend das Innenverhältnis zwischen der Organisation Bundesheer und den Wehrpflichtigen bzw. den (freiwilligen) Frauen im Zusammenhang mit einem Auslandseinsatz des Bundesheeres getroffen; die absolute Zahl der zu solchen Einsätzen herangezogenen Soldaten wird jedoch davon nicht berührt. Im Hinblick auf das daraus resultierende Fehlen konkreter Außenwirkungen sind demnach keine Auswirkungen auf die Beschäftigungslage in Österreich oder auf den Wirtschaftsstandort Österreich zu erwarten.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält keine Bestimmungen mit verfassungsänderndem oder -ergänzen­dem Inhalt.

Der Gesetzentwurf unterliegt zur Gänze der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebiets­körperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999. Er wurde den Ämtern der Landesregierungen, der Verbindungsstelle der Bundesländer, dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund zur Stellungnahme übermittelt. Ein Verlangen nach Art. 2 Abs. 1 dieser Vereinbarung wurde nicht gestellt. Der nunmehr vorliegende Entwurf weicht in einigen Punkten von der zur Stellungnahme übermittelten Fassung ab.

Auf Grund des vorliegenden Entwurfes ist für den Bund mit budgetwirksamen Einsparungen von zirka 126 000 S pro Kalenderjahr zu rechnen.

Für die Länder und Gemeinden ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, da alle Angelegenheiten des vorliegenden Gesetzentwurfes wie bisher ausschließlich den budgetären Zuständigkeitsbereich des Bundes betreffen sowie überdies auf der Grundlage des Art. 102 Abs. 2 B‑VG in unmittelbarer Bundesverwaltung vollzogen werden.

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 15 B‑VG („militärische Angelegenheiten“) und aus Art. 10 Abs. 1 Z 16 B-VG („Dienstrecht und Personal­vertretungsrecht der Bundesbediensteten“).

Der Landesverteidigungsausschuss hat die erwähnte Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. April 2001 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Ing. Herbert L. Graf.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Anton Gaál, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Walter Murauer, Marianne Hagenhofer und Dr. Harald Ofner sowie der Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner und der Ausschussvorsitzende Abgeordneter Wolfgang Jung das Wort.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der National­rat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (535 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2001 04 19

                             Ing. Herbert L. Graf                                                              Wolfgang Jung

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann