570 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 8. 5. 2001

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Entschließungsantrag 194/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirkl­huber und Genossen betreffend Forschungsschwerpunkt für die Herstellung von bio­logischem Saatgut

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen haben den gegenständlichen Ent­schließungsantrag am 7. Juni 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Sämtliche Diskussionen rund um die Anwendung der Gentechnologie in der Landwirtschaft, um die Rückholbarkeit der gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) aus der Umwelt, die Beachtung ökologischer Wirkungszusammenhänge und möglicher Langzeitrisiken sind für den biologischen Landbau Gründe, um GVOs oder deren Produkte im biologischen Landbau nicht einzusetzen und in seinen Erzeugnissen nicht zu verwenden. Sowohl die Interessensvertreter der Landwirtschaft als auch die Verbände des biologischen Landbaues als auch die in Österreich maßgeblichen politischen Institutionen haben sich darauf verständigt, dass – wie in der EU-Verordnung 2092/91 in der aktuellen Fassung geregelt – gentechnisch veränderte Organismen und deren Folgeprodukte nicht Gegenstand des biologischen Landbaues sein können.

In den Fällen, in denen GVO in die Umwelt freigesetzt bzw. in Verkehr gebracht werden, deren gentechnische Information und deren Genprodukte nicht mehr vollständig kontrolliert werden können, kann eine vollständige Rückholbarkeit nicht mehr gewährleistet werden. Diese Problematik könnte in Zukunft dazu führen, dass Erzeugnisse, aber auch Züchtungen im Rahmen des biologischen Landbaues unbeabsichtigt GVO, Gene von GVO und deren Genprodukte enthalten. Diesbezüglich ist eine besondere Unterstützung des biologischen Landbaues einzufordern, um einerseits die Kommunikation mit den KonsumentInnen und um andererseits die Erhaltung und den Ausbau der Züchtungs-, Vermehrungs- und Nahrungsmittelverarbeitungs-Infrastruktur sicherzustellen.“

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 2. Mai 2001 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich der Abgeordnete Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Aus­schussmehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Franz Kampichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 05 02

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann