597 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 17. 5. 2001

Bericht

des Immunitätsausschusses


über das Ersuchen des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien (15 U 114/01s) um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz

Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien ersucht mit Schreiben vom 27. März 2001, 15 U 114/01s, eingelangt am 30. März 2001, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 301 in Verbindung mit § 12 StGB.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 10. Mai 2001 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der in diesem Verfahren inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht, sowie einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz nicht zuzustimmen.

Der Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.  In Behandlung des Ersuchens des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 27. März 2001, 15 U 114/01s, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der in diesem Verfahren inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht.

2.  Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird nicht zuge­stimmt.

Wien, 2001 05 10

                                      Ernst Fink                                                                          Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann