609 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 31. 5. 2001

Bericht

des Unterrichtsausschusses


über die Regierungsvorlage (579 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten geändert wird

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. März 2000, G 2-4/00-7, im § 16 Abs. 1 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten die Worte „ersten drei“ im ersten Halbsatz sowie den zweiten Halbsatz mit Wirksamkeit vom 1. September 2001 als verfassungswidrig (dem Art. 7 StV von Wien widersprechend) aufgehoben.

Die Aufhebung, die mit Ablauf des 31. August 2001 in Kraft tritt, hat zur Folge, dass mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 an den zweisprachigen Volksschulen auch in der vierten Schulstufe (bisher erste bis dritte Schulstufe) für die zum Slowenischunterricht angemeldeten Schüler der gesamte Unterricht in deutscher und slowenischer Sprache in annähernd gleichem Ausmaß zu erteilen ist.

Der vorliegende Entwurf sieht nicht nur in der konkreten Umsetzung des Erkenntnisses des Verfassungs­gerichtshofes, sondern auch in den mit dieser Umsetzung im Zusammenhang stehenden Neuregelungen eine Verbesserung des zweisprachigen Schulwesens in Kärnten vor.

Daraus resultieren Mehraufwendungen im Bereich des Lehrereinsatzes:

Kosten

Derzeit bestehen im Bundesland Kärnten 330 Volksschulen, davon 81 (83) zweisprachige Volksschulen (zwei Volksschulen liegen außerhalb des Geltungsbereiches des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten). An 65 (64) Standorten wird auf Grund der Anmeldungen ein zweisprachiger Unterricht gehalten.

In den politischen Bezirken Hermagor, Klagenfurt-Land, Villach-Land, Villach-Stadt, Völkermarkt und Klagenfurt-Stadt nehmen an den Volksschulen im Schuljahr 2000/2001 insgesamt 1 770 (1 724) Schüler und Schülerinnen am zweisprachigen Unterricht/Slowenischunterricht teil.

(Der Klammerausdruck enthält jeweils die Vergleichszahlen aus dem Schuljahr 1999/2000).

Eine schulstufenbezogene Betrachtungsweise ergibt folgende Übersicht:

Schulstufe

zweisprachige Schüler

erste Schulstufe

  505

zweite Schulstufe

  450

dritte Schulstufe

  460

vierte Schulstufe

  351 [1])

Gesamt

1 770

Nachstehende Planstellenberechnung wurde auf Grundlage der Schülerzahlen/Anmeldungen der dritten Schulstufe des Schuljahres 2000/2001 (= vierte Schulstufe im Schuljahr 2001/2002) und unter Annahmen (Klassenschülerhöchstzahl 20, Klassenteilungen, Parallelklassen und Wegfall von vier Stunden Pflichtgegenstand „Slowenisch“) durchgeführt und ist somit als budgetärer Orientierungsansatz zu verstehen.

Für die vierte Schulstufe im Geltungsberreich des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten ergibt sich folgender Lehrerbedarf bei Einsatz von weiteren Teamlehrern im Ausmaß von durchschnittlich 14 Wochenstunden.

Einsprachige Lehrer:

Bezirk

derzeit

neue Regelung

Hermagor

 3

 3

Klagenfurt-Land

15

16

Villach-Land

29

28

Villach-Stadt

 1

 2

Völkermarkt

32

31

Klagenfurt-Stadt

 0

 0

Gesamt

80

80

Zweisprachige Lehrer:

Bezirk

derzeit

neue Regelung

Hermagor

 0

 1

Klagenfurt-Land

 7

15

Villach-Land

 0

18

Villach-Stadt

 0

 1

Völkermarkt

11

29

Klagenfurt-Stadt

 1

 1

Gesamt

19

65

Die durchschnittlichen Jahresausgaben für einen L2/L3-Lehrer werden nach Maßgabe der Richtlinien BGBl. II Nr. 50/1999 mit 523 000 S angesetzt.

Durch den erhöhten Bedarf von 46 zweisprachigen Lehrern ergeben sich unter der Annahme gleich bleibender Schülerzahlen/Anmeldungen jährliche Mehrausgaben in der Höhe von 24 058 000 S.

Finanzjahr

Mehrausgaben

2001

 8 019 000 S

2002

24 058 000 S

2003

24 058 000 S

2004

24 058 000 S

Kompetenzrechtliche Grundlage:

Ein dem Entwurf entsprechendes Bundesgesetz gründet sich kompetenzrechtlich auf § 2 des Minder­heiten-Schulgesetzes für Kärnten.

Besondere Beschlusserfordernisse:

Gemäß Art. 14 Abs. 10 B-VG kann ein dem Entwurf entsprechendes Bundesgesetz als Angelegenheit der Schulorganisation vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. Mai 2001 in Verhandlung genommen.

An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Dieter Antoni, Dieter Brosz, Mag. Karl Schweitzer, Mag. Christine Muttonen, Werner Amon, MBA, sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.

Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Dieter Brosz, Dr. Dieter Antoni und Genossen einen Entschließungsantrag ein.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Der von den Abgeordneten Dieter Brosz, Dr. Dieter Antoni und Genossen eingebrachte Entschließungs­antrag fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Weiters beschloß der Unterrichtsausschuss einstimmig folgende Ausschussfeststellung:

„Der Unterrichtsausschuss geht davon aus, dass die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Evaluierung der vorgesehenen Neuregelungen hinsichtlich ihrer pädagogisch-organisatorischen Durchführung einschließlich der vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen im Zusammenwirken mit dem Landesschulrat für Kärnten und der Bildungsabteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung sicherstellt. Weiters geht der Ausschuss davon aus, dass die Mitglieder des Unterrichtsausschusses von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur in geeigneter Form über das Ergebnis der Evaluation bis zum Ende des Schuljahres 2002/03 informiert werden.“

Ferner wurde mit Stimmenmehrheit folgende Ausschussfeststellung beschlossen:

„In Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten ergibt sich ein erhöhter Bedarf an zweisprachigen Lehrern. Um das vorhandene Potential nicht ausweiten zu müssen, erscheint es sinnvoll, den vorhandenen einsprachigen Lehrern weiterhin die Möglichkeit zu bieten, sich zusätzlich für den Unterricht im Pflichtgegenstand Slowenisch zu qualifizieren. In diesem Zusammenhang sollen für Lehrer verstärkt Weiterbildungen angeboten werden, die eine Qualifikation für den zwei­sprachigen Unterricht im Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten ermöglichen.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (579 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2001 05 16

                                 Hans Sevignani                                                             Werner Amon, MBA

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann



[1]) Entsprechend der bislang bestehenden Rechtslage wird für diese Schüler auf der 4. Schulstufe ein Unterricht im Pflichtgegenstand „Slowenisch“ im Ausmaß von vier Wochenstunden erteilt.