611 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 31. 5. 2001

Bericht

des Unterrichtsausschusses


über den Entschließungsantrag 424/A(E) der Abgeordneten Dr. Dieter Antoni und Genossen betreffend Fortsetzung der Integration von SchülerInnen mit sonderpädago­gischem Förderbedarf ab der 9. Schulstufe

Die Abgeordneten Dr. Dieter Antoni und Genossen haben am 4. April 2001 den gegenständlichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Ab dem Schuljahr 1993/94 wurde der gemeinsame Unterricht von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und nichtbehinderten Kindern für die 1. bis 4. Schulstufe (Grundschule) im Regel­schulwesen ermöglicht. Beginnend mit dem Schuljahr 1997/98 wurde die Fortsetzung der Integration von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von der 5. bis 8. Schulstufe (Hauptschule und AHS-Unterstufe) ebenfalls im Regelschulwesen verankert. Laut Integrationsstatistik ist die Zahl der SchülerInnen in Integrationsklassen (1. bis 8. Schulstufe) insgesamt in den letzten sechs Jahren von 4 731 auf 12 409 gestiegen. Damit werden bereits 46% aller SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in verschiedenen Formen integriert. Im Schuljahr 2000/01 befinden sich etwa 1 600 SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Integrationsklassen auf der 8. Schulstufe und 2 000 SchülerInnen in Sonderschulen auf der 8. Schulstufe.

Derzeit bestehen für integrierte SchülerInnen nach der 8. Schulstufe in erster Linie folgende Möglich­keiten für den Besuch der 9. Schulstufe: Besuch einer als Schulversuch geführten Integrationsklasse der Polytechnischen Schule: diese Möglichkeit ist von standortspezifischen Bedingungen, wie zB Vorhan­densein einer Polytechnischen Schule mit einer Integrationsklasse als Schulversuch, mögliche Engpässe in der Aufnahmekapazität, abhängig. Im Schuljahr 1999/2000 besuchten 225 SchülerInnen diesen Schul­versuch, im heurigen Schuljahr sind es rund 300 SchülerInnen.

Weiters stehen verschiedene Schulversuche in einjährigen berufsbildenden Schulen, vor allem mit hauswirtschaftlichen Schwerpunkten, zur Auswahl. Vereinzelt kommen noch einjährige Lehrgänge zur Erlangung eines Hauptschulabschlusses in Frage.

Die hohe gesellschaftliche Akzeptanz der so wichtigen sozialen Integration, der gemeinsame Unterricht von nichtbehinderten und behinderten SchülerInnen, erfordern im Interesse der Betroffenen eine bildungspolitische Weiterentwicklung.“

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Mai 2001 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Dr. Dieter Antoni.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dieter Brosz, Gabriele Heinisch-Hosek, Franz Riepl, Werner Amon, MBA, Dr. Robert Rada, Dr. Dieter Antoni, Mag. Brunhilde Plank, Dr. Gertrude Brinek, Beate Schasching, Mag. Karl Schweitzer, DDr. Erwin Niederwieser, Wolfgang Großruck, Mag. Christine Muttonen, Dr. Gerhart Bruckmann sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 05 16

                            Dr. Andrea Wolfmayr                                                       Werner Amon, MBA

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann