613 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 31. 5. 2001

Bericht

des Unterrichtsausschusses


über den Antrag 396/A der Abgeordneten Dieter Brosz und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz BGBl. Nr. 76/1985, zuletzt geändert durch das BGBl. Nr. 768/1996, geändert wird

Die Abgeordneten Dieter Brosz und Genossen haben am 2. März 2001 den gegenständlichen Antrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Jahr 1993 wurde ein Gesetz geschaffen, dass es Kindern mit Behinderungen und sonderpädagogi­schem Förderbedarf ermöglichte in einer Volksschule unterrichtet zu werden. Der Besuch einer Sekundar­schule war bis dahin nur in Schulversuchen möglich. 1997 bereits wurde diese Möglichkeit wieder ein­geschränkt. Mit der Einfügung des § 8 Abs. 3a wurde der sonderpädagogische Förderbedarf für körper- oder sinnesbehinderte Kinder in der Sekundarstufe aufgehoben. Dadurch wurde der Integrationsgedanke wieder im Keim erstickt. Bis zu diesem Schuljahr war es diesen Kindern dennoch, wenn auch mit erheblichen Schwierigkeiten, möglich, an einer Regelschule unterrichtet zu werden. Durch die Einsparungen im Bildungsbereich werden aber ab dem nächsten Schuljahr die Mittel für Personal und Materialien für Integrationsvorhaben nicht mehr zur Verfügung stehen. Die europäische Kinderrechts­konvention sieht eine größtmögliche Integration für Kinder mit Behinderungen und sonderpädagogischen Förderbedarf vor. Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den Antrag auf Streichung des § 8 Abs. 3a, um die Integration auch in der Sekundarstufe weiterhin zu gewährleisten.“

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 16. Mai 2001 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Dieter Brosz.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 05 16

                             Mag. Gerhard Hetzl                                                         Werner Amon, MBA

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann