615 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 31. 5. 2001

Bericht

des Unterrichtsausschusses


über den Initiativantrag 86/A der Abgeordneten Dr. Dieter Antoni und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz 1986, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 98/1999, geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Dieter Antoni und Genossen haben am 9. Februar 2000 den gegenständlichen Initiativ­antrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Rahmen der Beratungen des dritten Berichts zur Lage der Jugend in Österreich hat der Nationalrat einen umfassenden Entschließungsantrag beschlossen, in dem festgehalten ist, dass die Mitbestimmungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten der SchülerInnen weiter auszubauen sind.

Mit dem vorliegenden Antrag soll die Schülervertretung ein Vorschlags- und Stellungnahmerecht bei der Klassenvorstands- und Lehrerzuweisung erhalten. Das bedeutet, dass sich die Schülervertreter zur Lehr­fächerverteilung offiziell äußern können und sich die Schulleitung mit deren Vorbringen auseinander­setzen muss. Sie ist allerdings nicht verpflichtet, den Vorstellungen der Schülervertretung Rechnung zu tragen. Weiters soll im Gesetz deutlich ausgesprochen werden, dass Tätigkeiten im Rahmen der Schülervertretung ein Fernbleiben vom Unterricht rechtfertigen. Mit dieser Klarstellung sollen an den Schulen bestehende Unsicherheiten beseitigt und die Rechtssicherheit erhöht werden.

Die Schülervertreter sollen schließlich das Recht erhalten, auch an Lehrerkonferenzen teilzunehmen, die Leistungsbeurteilungen von SchülerInnen zum Gegenstand haben. Von der Beschlussfassung bleiben die Schülervertreter hingegen ausgeschlossen.

Im Antrag ist auch vorgesehen, den Schulleiter zu verpflichten, die Schülervertreter rechtzeitig und nachweislich über den Ort und den Zeitpunkt von Lehrerkonferenzen zu informieren, damit diese ihr Recht auf Teilnahme an bestimmten Lehrerkonferenzen wirksamer wahrnehmen können. Diese Verpflichtung besteht zwar schon bisher, doch kommt es in der Praxis wegen des Fehlens einer ausdrücklichen Anordnung häufig zu Problemen.

Neu verankert wird hingegen die Verpflichtung des Schulleiters, die Schülervertreter bei der Erfüllung ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Diese Unterstützung soll vor allem durch das kostenlose Mitbenutzen der schulischen Infrastruktur erfolgen.

Ergänzend zur Versammlung der Schülervertreter wird eine Schülerversammlung eingeführt. Sie kann sich mit allem befassen, was die SchülerInnen betrifft oder wegen der politischen, staatsbürgerlichen oder kulturellen Bildung der SchülerInnen von Bedeutung ist. Schülerversammlungen werden vom Klassen­sprecher einberufen. Umfasst eine Schülerversammlung mehrere Klassen, erfolgt die Einberufung durch den Schulsprecher (allenfalls auch durch den Vertreter der Klassensprecher oder den Abteilungssprecher). Eine Schülerversammlung muss einberufen werden, wenn ein Drittel der betroffenen SchülerInnen oder, bei klassenübergreifenden Schülerversammlungen, die Klassensprecher ein solches Verlangen stellen. In diesem Fall sind dem Verlangen mindestens drei Tagesordnungspunke, die von der Versammlung diskutiert werden sollen, anzuschließen.“

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Antrag am 25. Mai 2000 erstmals in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Dr. Dieter Antoni und Wort­meldungen der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, Werner Amon, MBA, und Dr. Dieter Antoni einstimmig beschlossen, die Verhandlungen zu vertagen.

Am 28. Juni 2000 hat der Unterrichtsausschuss die Verhandlungen wieder aufgenommen und an der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, Dr. Dieter Antoni, Werner Amon, MBA, Dieter Brosz und Beate Schasching. Der Antrag des Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, die Verhandlungen zu vertagen, wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Nachdem die Verhandlungen am 28. Februar 2001 wieder aufgenommen wurden und in der Debatte die Abgeordneten Dr. Dieter Antoni, Werner Amon, MBA, Dieter Brosz, DDr. Erwin Niederwieser und Mag. Christine Muttonen das Wort ergriffen, beschloss der Unterrichtsausschuss auf Antrag des Abgeordneten Werner Amon, MBA, mit Stimmenmehrheit, die Verhandlungen zu vertagen.

Am 16. Mai 2001 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Dieter Antoni und Werner Amon, MBA.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 05 16

                         Dr. Gerhart Bruckmann                                                     Werner Amon, MBA

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann