637 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 5. 6. 2001
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (587 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert werden
Zur Finanzierung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der BSE-Krise wurden vom Bund bisher 270 Millionen Schilling (davon aus dem Katastrophenfonds 130 Millionen Schilling) und von den Ländern 130 Millionen Schilling aufgebracht. Mit dieser Novelle stellt der Bund aus Mitteln des Katastrophenfonds nunmehr weitere bis zu 100 Millionen Schilling im Jahr 2001 und 10,9 Millionen Euro (rund 150 Millionen Schilling) im Jahr 2002 zur Verfügung, und zwar unter der Voraussetzung, dass die Länder einen Zuschuss in Höhe von zwei Dritteln des Bundeszuschusses leisten (60 : 40). Weitere 133 Millionen Schilling im Jahr 2001 bzw. 14,5 Millionen Euro (rund 200 Millionen Schilling) im Jahr 2002 sollen aus dem allgemeinen Bundesbudget zur Verfügung gestellt werden.
Insgesamt stehen damit aus Mitteln der Gebietskörperschaften zusätzlich zu den genannten bisher geleisteten 400 Millionen Schilling weitere 300 Millionen Schilling im Jahr 2001 und 32,7 Millionen Euro (rund 450 Millionen Schilling) im Jahr 2002 für diesen Zweck zur Verfügung.
Diese Novelle des Katastrophenfondsgesetzes 1996 wird weiters zum Anlass genommen, die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Schillingbeträge, soweit sie für die Haushaltsjahre ab 2002 noch relevant sind, in gerundete Eurobeträge zu ändern.
Diese Gesetzesänderung belastet den Bund mit bis zu 100 Millionen Schilling im Jahr 2001 und mit bis zu 10,9 Millionen Euro (rund 150 Millionen Schilling) im Jahr 2002, die Länder hingegen mit bis zu 66,7 Millionen Schilling im Jahr 2001 und mit bis zu 7,3 Millionen Euro (rund 100 Millionen Schilling) im Jahr 2002. Dazu kommen noch die für diese Zwecke vorgesehenen allgemeinen Budgetmittel in Höhe von 133 Millionen Schilling im Jahr 2001 und von 14,5 Millionen Euro (rund 200 Millionen Schilling) im Jahr 2002.
Bei der Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2001 (Artikel 2) steht dem Bundesrat gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG keine Mitwirkung zu.
Der Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Mai 2001 in Verhandlung genommen.
Der Ausschuss beschloss, Sektionschef Ing. Dr. Hans-Günter Gruber, Dipl.-Ing. Richard Hubmann, Dr. med. vet. Alfred Kallab sowie Prof. Dr. Karin Mössl seinen Beratungen als Experten beizuziehen.
Weiters wurde beschlossen, die Anhörung der Experten öffentlich abzuhalten.
Nach einer Debatte, an der sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Heinz Gradwohl, Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Ulrike Sima, Jakob Auer, Anna Huber und Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer, der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz beteiligten, wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (587 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2001 05 29
Hermann Böhacker Dr. Kurt Heindl
Berichterstatter Obmann