640 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 5. 6. 2001

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (584 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Tiermehl-Gesetz geändert wird

Gemäß § 9 des Tiermehl-Gesetzes ist die Geltungsdauer des Verwendungs- und Verfütterungsverbotes von bestimmten tierischen Proteinen derzeit mit 30. Juni 2001 befristet

Durch den Wegfall der Befristung wird die Geltungsdauer des Tiermehl-Gesetzes bis zur Erlassung einer gemeinschaftsweiten Neuregelung in diesem Bereich, die unmittelbar anzuwenden ist, verlängert und ein dauerhaftes „Tiermehlverbot“ (Verwendungs- und Verfütterungsverbot) verhängt.

Der Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Mai 2001 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss beschloss, Sektionschef Ing. Dr. Hans-Günter Gruber, Dipl.-Ing. Richard Hubmann, Dr. med. vet. Alfred Kallab sowie Prof. Dr. Karin Mössl seinen Beratungen als Experten beizuziehen.

Weiters wurde beschlossen, die Anhörung der Experten öffentlich abzuhalten.

Nach einer Debatte, an der sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Heinz Gradwohl, Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Ulrike Sima, Jakob Auer, Anna Huber und Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer, der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz beteilig­ten, wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Der Ausschuss nahm eine Berichtigung im Text der Erläuterungen der Regierungsvorlage dahingehend zur Kenntnis, dass der vorletzte Absatz wie folgt zu lauten hat:

„Österreich stimmt der Schlussfolgerung zu, geht jedoch davon aus, dass es im Zuge der Behandlung der ,Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte‘ zu einem dauerhaften Verbot der Verwendung tierischer Proteine und Fette in der Tierfütterung kommen wird. Österreich wird sich im Zuge der Verhandlung dieses Dossiers mit Nachdruck dafür aussprechen, dieses dauerhafte Verbot zu verankern.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (584 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustim­mung erteilen.

Wien, 2001 05 29

                                      Ernst Fink                                                                      Dr. Kurt Heindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann