651 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 13. 6. 2001

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 273/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und GenossInnen betreffend Anhebung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Oktober 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Trotz sinkender Arbeitslosigkeit hat sich die Situation der von Beschäftigungslosigkeit betroffenen behinderten Menschen kaum entspannt. Der Anteil behinderter arbeitloser Menschen an der Gesamt­arbeitslosigkeit hat sich auf einem hohen Niveau eingependelt. Im  September 1999 waren laut AMS 20, 29% der gemeldeten Arbeitslosen behinderte Menschen. Anfang 1999 waren es noch 14, 95%.

In Österreich sind Unternehmen verpflichtet, pro 25 Arbeitnehmer eine begünstigte behinderte Person einzustellen. Damit wären bundesweit rund 60 000 Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap reserviert.

Besetzt sind aber nur etwa die Hälfte dieser Stellen. Mit der Zahlung einer Ausgleichstaxe von derzeit rund 2 000 S pro Monat können sich Arbeitgeber von der Beschäftigung von behinderten Arbeitnehmern freikaufen. Hier kann nur eine deutliche Anhebung der Ausgleichstaxe Abhilfe schaffen. Erst wenn es für ein Unternehmen genauso teuer wird, sich freizukaufen, als einem begünstigten Behinderten den ihm zustehenden Arbeitsplatz zu geben, wird sich an der derzeitigen Situation etwas ändern.“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag 251/A(E) in seiner Sitzung am 1. Juni 2001 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Ridi Steibl.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Heidrun Silhavy, Dr. Gottfried Feurstein, Karl Öllinger, Dr. Alois Pumberger, Mag. Brunhilde Plank, Dr. Reinhold Mitterlehner, Theresia Haidlmayr, Dr. Helene Partik-Pablé sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt.

Ein von der Abgeordneten Heidrun Silhavy eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die notwendige Mehrheit.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 06 01

                                      Ridi Steibl                                                                  Helmut Dietachmayr

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann