652 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 13. 6. 2001

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 300/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betref­fend Verwendung der Behindertenmilliarde im Budget 2001

Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen haben gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Oktober 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Bundesregierung hat nun auch erkannt, dass die berufliche Situation von behinderten Menschen in Österreich katastrophal ist. Aus diesem Grund ist im Budget 2001 eine Milliarde Schilling für Struktur­maßnahmen, die so genannte „Behindertenmilliarde“, für diesen Zweck geplant.

Um sicherzustellen, dass diese Mittel auch tatsächlich für Qualifizierungs- bzw. Arbeitsassistenzmaß­nahmen, die sich an den Interessen und der Berufswünsche der arbeitssuchenden behinderten Menschen orientieren, eingesetzt werden, müssen zumindest folgende Punkte erfüllt sein:

1. Die Förderung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen muss selbstverständlich Teil der Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik sein. Es muss sichergestellt werden, dass die ,Behindertenmilliarde‘ jedoch NICHT für die Co-Finanzierung von ESF-Mitteln (wie zB: im Projekt ,Equal‘) bzw. zur Finanzierung des Ausgleichtaxfonds verwendet werden darf, sondern tatsächlich zusätzlich zu diesen zur Verfügung gestellt werden muss.

2. Um einerseits die Transparenz bei der Vergabe der Finanzmittel zu gewährleisten und anderseits das Ziel dieser Strukturmaßnahme, nämlich die Schaffung von regulären Arbeitsplätzen (am ersten Arbeits­markt und mit voller sozialversicherungsrechtlicher Absicherung), sicherzustellen, muss ein Gremium geschaffen werden, in dem die Mehrheit von behinderten ExpertInnen gestellt wird. Die behinderten ExpertInnen werden von der Selbstbestimmt Leben Bewegung Österreich und der ÖAR im gleichen Verhältnis nominiert.

3. Es dürfen nicht weiterhin Gelder in ghettoisierende Maßnahmen (,integrative Betriebe‘/Geschützte Werkstätten) fließen. Qualifizierungs- bzw. Arbeitsassistenzmaßnahmen müssen sich an den Interessen und Berufswünschen der arbeitssuchenden behinderten Menschen orientieren. Dazu ist es notwendig, dass behinderte Personen die Leitungsfunktionen in arbeitsmarktpolitischen Projekten übernehmen. Aus der Erfahrung ist festzuhalten, dass viele bisherige Projekte, mit wenigen Ausnahmen, Arbeitsbeschaffungs­maßnahmen für Nichtbehinderte waren, da mit Projektleitung und Durchführung ausschließlich Mit­arbeiterInnen ohne Behinderung beauftragt waren.

4. Die Beratungs- und Unterstützungssysteme sind nach dem Peer-Counseling- und Job-Coaching-Prinzip auszubauen. Damit würde Österreich endlich an internationale Entwicklungen Anschluss finden, wo das Selbstvertretungsprinzip behinderter Menschen stark ausgeprägt ist.“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag 300/A(E) in seiner Sitzung am 1. Juni 2001 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Theresia Haidlmayr.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Heidrun Silhavy, Dr. Gottfried Feurstein, Karl Öllinger, Dr. Alois Pumberger, Mag. Brunhilde Plank, Dr. Reinhold Mitterlehner, Theresia Haidlmayr, Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Barbara Prammer sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 06 01

                                      Ridi Steibl                                                                  Helmut Dietachmayr

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann