653 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 19. 6. 2001

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (574 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundespflege­gesetz geändert wird


Mit 1. Jänner 2002 bildet der Euro die maßgebliche Währungseinheit. In Rechtsakten enthaltene Bezugnahmen auf Schilling sind mit diesem Zeitpunkt gemäß Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro als Bezugmaßnahmen auf den Euro (Entsprechend dem Umrechnungskurs) zu verstehen.

Obwohl eine Ersetzung der in Rechtsvorschriften enthaltenen Schillingbeträge durch Eurobeträge zwar rechtlich nicht notwendig ist, sollen aber zur Rechtsklarheit durch die gegenständliche Regierungsvorlage Eurobeträge anstelle der Schillingbeträge im Gesetz angeführt werden.

Weiters enthält die Regierungsvorlage Maßnahmen zur Stärkung der Qualitätssicherung in der Pflege sowie zur Verbesserung der Position der Pflegebedürftigen, insbesondere der pflegebedürftigen Kinder. Durch den Entfall der Altersgrenze soll die Zuerkennung eines Pflegegeldes mit Rechtsanspruch bereits ab der Geburt ermöglicht werden. Da schon derzeit Anträge auf Gewährung von Pflegegeld vor Vollendung des dritten Lebensjahres im Wege des Härteausgleichs berücksichtigt werden, wird der Entfall der Altersgrenze faktisch keine Mehrkosten verursachen.

Im Hinblick auf die Bedeutung der gemeinnützigen Einrichtungen der freien Wohlfahrspflege in der Qualitätssicherung soll durch die gegenständliche Regierungsvorlage eine gesetzliche Verankerung der Förderungsmöglichkeit von Projekten der Pflegevorsorge geschaffen werden.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Regierungsvorlage wird in den Erläuterungen bemerkt, dass durch die Glättung und Rundung bei der Euroumstellung Kosten von rund 0,6 Millionen Schilling jährlich entstehen. Durch die Ausnahmebestimmung, wonach das Pflegegeld für die Dauer des stationären Aufenthaltes im Umfang der Beitragshöhe für die Weiter- oder Selbstversicherung einer Pflegeperson weiterzuleiten ist, ergeben sich für den Bund Mehrkosten in Höhe von rund 2 Millionen Schilling im Jahr 2001, 4,2 Millionen Schilling im Jahr 2002, 4,3 Millionen Schilling im Jahr 2003 sowie 4,4 Millionen Schilling im Jahr 2004.

Durch die vorgesehene Aufnahme von Maßnahmen zur Qualitätssicherung entstehen kurzfristig geringe Kosten im administrativen Bereich. Mittelfristig ist aber sogar mit Einsparungen zu rechnen, da durch die gezieltere Betreuung der pflegebedürftigen Menschen Verschlechterungen vermieden werden, die zu einer Einreihung in eine höhere Pflegegeldstufe führen würden.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Juni 2001 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Sigisbert Dolinschek.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Heidrun Silhavy, Dr. Gottfried Feurstein, Theresia Haidlmayr und Mag. Brundhilfe Plank sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in getrennter Abstimmung teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (574 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.


Wien, 2001 06 01

                            Sigisbert Dolinschek                                                        Helmut Dietachmayr

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann