654 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Nachdruck vom 13. 6. 2001
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 43/A der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegesetz (BPGG), BGBl. Nr. 110/1993, geändert wird
Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 18. November 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu 1.:
Der Anspruch auf Pflegegeld besteht ab dem Eintreten eines ständigen Betreuungs- und Hilfsbedarfs (Pflegebedarf) auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung. Dieser Pflegebedarf ist bei einem Kind mit einer Geburtsbehinderung vom ersten Lebenstag an vorhanden und nicht erst ab Vollendung des dritten Lebensjahres. Die Bundesländer Wien und Salzburg haben diesen Umstand bereits erkannt und die Landespflegegeldgesetze dementsprechend geändert. Es wäre an der Zeit, dass auch beim Bundespflegegeldgesetz eine Änderung vorgenommen wird und das Pflegegeld auch bei Kindern ab Eintreten eines erhöhten Pflegebedarfs gewährt wird.
Zu 2.:
Die Valorisierung des Pflegegeldes ist Voraussetzung für die notwendige Kontinuität der Pflegeleistungen, da sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich die Tarife und Gehälter entsprechend angepasst werden. Da die Anpassung nach § 108 ASVG zumeist geringer ist als die Anhebung der Löhne und Gehälter der Pflegepersonen und damit auch der Tarife der Anbieter Sozialer Dienste, ist eine Valorisierung in der Höhe der Pensionsanpassung das Mindesterfordernis einer vertrauenswürdigen Sozialpolitik.
Die bis 1995 befristete Angleichung der Anpassung des Pflegegeldes an die Regelung nach dem ASVG wurde deshalb vorgenommen, da vereinbart war, ab 1996 eine höhere Anpassung vorzunehmen, um die Höhe der Pflegegeldsätze nach den Vorsorgungsgesetzen (KOVG, HVG usw.) zu erreichen. Auf Grund der Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung wurde dieses Vorhaben nicht realisiert. Im Gegenteil, die Pflegegeldsätze der Stufe 1 wurden gekürzt, die der übrigen Stufen mit Stand 1995 ,eingefroren‘.
Die jährlich wiederkehrende Diskussion um die Anhebung oder das Einfrieren des Pflegegeldes verunsichert die Betroffenen und bringt mehr politischen Schaden, als die Nicht-Valorisierung finanziellen Nutzen bringen kann. Insbesondere deshalb, weil die Inflationsanpassung der allgemeinen Einkommen auch eine entsprechende Erhöhung der Einnahmen aus den Sozialversicherungsbeiträgen nach sich zieht.
Zu 3., 4. und 5.:
Die Kürzung des Taschengeldes bei Spital- oder Heimaufenthalt um 50% auf 569 S monatlich wurde von der betroffenen Personengruppe als besonders drastischer Eingriff in die Lebensführung empfunden. Diese Maßnahme bedeutet, dass notwendige Assistenzleistungen, die auch im Pflegeheim oder bei Spitalsaufenthalt anfallen (Besorgungen von außerhalb, Besuchsdienst, Begleitung bei Besuchen ua.) de facto nicht mehr bezahlt werden können. Dies führt einen minimalen Rest an persönlicher Freiheit und Unabhängigkeit für HeimbewohnerInnen ad absurdum. Da diese Kürzung des Taschengeldes nur für jene Personen gilt, die nach In-Kraft-Treten des letzten Sparpaketes in ein Pflegeheim gezogen sind, sind zwei Gruppen von TaschengeldbezieherInnen entstanden, die nebeneinander und miteinander leben müssen. Es wäre nun Gelegenheit, diese besonders diskriminierende Sparmaßnahme wieder rückgängig zu machen.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag 43/A in seiner Sitzung am 6. April 2000 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Theresia Haidlmayr.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Mag. Herbert Haupt, Heidrun Silhavy, Theresia Haidlmayr, Dr. Alois Pumberger, Sophie Bauer sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Elisabeth Sickl.
Ein vom Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein gestellter Antrag auf Vertagung wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag 43/A in seiner Sitzung am 1. Juni 2001 neuerlich in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Heidrun Silhavy, Dr. Gottfried Feurstein, Theresia Haidlmayr sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt.
Ein von der Abgeordneten Heidrun Silhavy eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2001 06 01
Sigisbert Dolinschek Helmut Dietachmayr
Berichterstatter Obmann