683 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 28. 6. 2001
Bericht
des Verfassungsausschusses
über das Volksbegehren neue EU-Abstimmung (445 der Beilagen)
Das von den Initiatoren eingeleitete Volksbegehren für eine Neuaustragung der EU-Abstimmung wurde von 193 901 Österreicherinnen und Österreichern unterstützt. Das entspricht einem Stimmenanteil von 3,35% der Stimmberechtigten.
Das Volksbegehren wurde von den Initiatoren wie folgt begründet:
„– Die Aussagen und Versprechungen der meisten offiziellen Organe sowie der Verantwortlichen für die öffentliche Meinungsbildung vor der EU-Abstimmung vom 12. Juni 1994 haben sich als unzutreffend herausgestellt. Die heute als falsch erkannten Zusagen für die Beibehaltung des Schillings und der Neutralität sind nur die zwei gravierendsten Beispiele dafür.
– Vor allem die massiven Souveränitätsverluste wurden den Bürgern vor der EU-Abstimmung von 1994 weitgehend vorenthalten und waren in der derzeit erlebten Form wohl nicht einmal für die damaligen Funktionäre unseres Staates vorhersehbar.
– Die geplante Aufhebung des Einstimmigkeitsprinzips (Verlust des Vetorechts für Einzelstaaten) wurde den Bürgern vor der EU-Abstimmung von 1994 ebenfalls nicht mitgeteilt.
– Es entspricht daher dem Demokratieprinzip, das Volk über die EU-Mitgliedschaft neu abstimmen zu lassen. Das Volk muss das Recht erhalten, bei dieser Entscheidung die tatsächlichen Auswirkungen der EU-Mitgliedschaft auf alle Lebensbereiche mit einbeziehen zu können.
– Dabei muss dem Volk die Möglichkeit gegeben werden, sich für eine Aufhebung des EU-Beitritts auszusprechen, der auf Grund von Fehlinformationen zustande kam. Die Fragestellung einer solchen Volksabstimmung soll daher lauten:
,Soll der EU-Beitritt außer Kraft gesetzt werden?‘
– Die Beachtung der Neutralität nach Schweizer Muster, wie sie im österreichischen Neutralitätsgesetz verankert ist, ist einem EU-Mitgliedsland de fakto unmöglich. Deshalb eröffnet nur eine neue EU-Abstimmung den österreichischen Bürgern und damit auch unserer Regierung die Möglichkeit, wieder zum Friedensinstrument der Neutralitätspolitik zurückzukehren.“
Der Verfassungsausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren in seiner Sitzung am 28. Februar 2001 in Verhandlung genommen.
Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte Abgeordneter Peter Schieder.
Nach Wortmeldungen der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Peter Schieder sowie der Bevollmächtigten des Volksbegehrens Inge Rauscher und deren Stellvertreterin Gabriele Wladyka wurden die Beratungen vertagt.
Der Verfassungsausschuss hat die vertagten Verhandlungen am 19. April 2001 wieder aufgenommen und die weitere Vorgangsweise besprochen.
In der Debatte ergriffen die Bevollmächtigte des Volksbegehrens Inge Rauscher sowie deren Stellvertreter HR Dipl.-Ing. Prof. Dr. Adolf Kriechhammer und Gabriele Wladyka sowie die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Peter Schieder, Dr. Michael Krüger und der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak das Wort.
Es wurde einstimmig beschlossen, gemäß § 37 Abs. 3a des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates eine umfangreiche Erörterung des Volksbegehrens unter Beiziehung von Experten abzuhalten.
Am 21. Juni 2001 wurden die vertagten Verhandlungen wieder aufgenommen und im Sinne des § 37 Abs. 3a des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates öffentlich abgehalten. Nach Stellungnahmen der beigezogenen Experten Univ.-Prof. Dr. Erwin Bader, Universität Wien, Univ.-Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider, Universität Erlangen, Dipl.-Kfm. Dr. Ewald Walterskirchen, WIFO Wien, Univ.-Prof. Dr. Herbert Haller, Wirtschaftsuniversität Wien, Univ.-Prof. DDDr. Waldemar Hummer, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Univ.-Prof. Dr. Sonja Puntscher-Riekmann, Humboldt-Universität Berlin, Univ.-Prof. Dr. Gerhard Hafner, Universität Wien, und Loucie Loubé, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereines, Dr. Franz-Josef Plank, Univ.-Prof. Dr. Hans Peter Aubauer, Universität Wien, sowie der Bevollmächtigten des Volksbegehrens Inge Rauscher und von Hofrat Dipl.-Ing. Dr. Adolf Kriechhammer ergriffen in der Debatte die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner, die Abgeordneten Dr. Michael Krüger, Dr. Michael Spindelegger, Peter Schieder, Dr. Peter Kostelka und MMag. Dr. Madeleine Petrovic das Wort.
Danach sprachen Univ.-Prof. Dr. Erwin Bader, Univ.-Prof. Dr. Sonja Puntscher-Riekmann, Univ.-Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider, Univ.-Prof. Dr. Herbert Haller, Präsidentin Loucie Loubé, Univ.-Prof. DDDr. Waldemar Hummer und Univ.-Prof. Dr. Gerhard Hafner.
Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Dr. Michael Spindelegger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle den im Sinne des § 24 Abs. 2 des Geschäftsordnungsgesetzes erstatteten Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2001 06 21
Dr. Michael Spindelegger Dr. Peter Kostelka
Berichterstatter Obmann