686 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 28. 6. 2001
Bericht
des Justizausschusses
über den Antrag 422/A(E) der Abgeordneten Mag. Johanna Mikl-Leitner, Mag. Reinhard Firlinger und Genossen betreffend gesellschaftsrechtliche Bestimmungen zur Erleichterung von Ausgliederungen im Bereich der Länder und Gemeinden
Die Abgeordneten Mag. Johanna Mikl-Leitner, Mag. Reinhard Firlinger und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. April 2001 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Überführung der wirtschaftlichen Aktivitäten der öffentlichen Hand in Rechtsformen des Privatrechts hat sich bewährt. Im Hinblick auf die Kompetenz des Bundes für das Privat- und Gesellschaftsrecht ist es den Ländern aber nicht möglich, bei geplanten Umstrukturierungen, Ausgliederungen und Privatisierungen ihrer Wirtschaftskörper durch sondergesetzliche Maßnahmen eine Gesamtrechtsnachfolge vorzusehen. Es müssen daher von den Ländern und Gemeinden in der Form von Regiebetrieben geführte Unternehmen unter Übertragung der einzelnen Vermögenspositionen in dazu gegründete oder schon bestehende Kapitalgesellschaften eingebracht werden. Mangels entsprechender umgründungsrechtlicher Bestimmungen ist es auch nicht möglich, eine schon bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts in eine Rechtsform des Privatrechts umzuwandeln (formwechselnde Umwandlung), wie dies etwa in § 301 des deutschen Umwandlungsgesetzes vorgesehen ist.
Angesichts zu erwartender weiterer Ausgliederungs- und Privatisierungsschritte sollte ein allgemeines Ausgliederungsgesetz insbesondere den Ländern und Gemeinden in den dargestellten Fällen die Möglichkeit einer Gesamtrechtsnachfolge bieten, die in rechtlicher und auch praktischer Hinsicht die Umsetzung dieser Umstrukturierungen erleichtert. Dabei werden die jeweiligen Gründungsvorschriften für Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen im Hinblick auf den Kapital- und Gläubigerschutz zu beachten sowie die Interessen der bestehenden Gläubiger durch die Aufrechterhaltung einer allfälligen Haftung der Gebietskörperschaft oder durch andere entsprechende Regelungen zu berücksichtigen sein.“
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Juni 2001 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Dr. Gabriela Moser und Mag. Johann Maier.
Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.
Wien, 2001 06 21
Werner Miedl Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau
Anlage
Entschließung
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, gesellschaftsrechtliche Regelungen vorzuschlagen, die es den Gebietskörperschaften erleichtern, zur Verwirklichung der auch in Zukunft geplanten Umstrukturierungs- und Privatisierungsmaßnahmen Körperschaften des öffentlichen Rechts und Betriebe der öffentlichen Hand jeweils unter Gesamtrechtsnachfolge in Kapitalgesellschaften oder Privatstiftungen umzuwandeln oder einzubringen.