690 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 28. 6. 2001

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 224/A(E) der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann und Genossen betreffend Schließung datenschutzrechtlicher Lücken im Ärztegesetz 1998

Der gegenständliche Entschließungsantrag wurde am 6. Juli 2000 eingebracht und ist wie folgt begründet:

„Wie der Tageszeitung KURIER vom 4. Juli 2000, Seite 11, zu entnehmen ist, enthielt ein als neuwertig gekaufter PC hochsensible Patientendaten, die vom Vorbesitzer, der Arzt war, eingegeben und nicht gelöscht wurden.

Wenngleich nach dem Zeitungsbericht kein sorgloser Umgang von Ärzten mit Patientendaten anzu­nehmen ist und es sich vielmehr um Versäumnisse auf Verkäuferseite handeln dürfte, so zeigt dieser Vorfall doch einen höchst sensiblen Bereich auf. Dabei fällt auf, dass das Ärztegesetz 1998 zwar einen umfassenden Auftrag zur ärztlichen Verschwiegenheit enthält, dass aber im Zusammenhang mit den Regelungen über die von Ärzten zu führenden Aufzeichnungen (Arztdokumentation, § 51 Ärztegesetz 1998) keine Bestimmungen bestehen, die den datenschutzkonformen Umgang mit Patientendaten im Fall einer Übergabe oder Auflösung einer ärztlichen Ordination regeln. Diese Lücke ist insbesondere dann besonders gravierend, wenn Patientendaten an Rechtsnachfolger, die keine Ärzte sind und damit nicht dem Ärztegeheimnis unterliegen, gelangen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seinen Sitzungen am 16. November 2000 und 21. Juni 2001 in Verhandlung genommen.

Den Bericht im Ausschuss erstattete die Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Anna Huber, Manfred Lackner, Gabriele Heinisch-Hosek, Dr. Elisabeth Pittermann, Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer, Dr. Kurt Grüne­wald, Dr. Günther Leiner, Mag. Brunhilde Plank, Dr. Erwin Rasinger, der Ausschussobmann Dr. Alois Pumberger sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Wanek.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Aus­schussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 06 21

                              Dr. Brigitte Povysil                                                         Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann