694 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 3. 7. 2001
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Entschließungsantrag 417/A(E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen betreffend „Verrechtlichung“ der Bundesbetreuung für Asylsuchende
Der gegenständliche Entschließungsantrag wurde am 3. April 2001 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Personen, die in Österreich um Asyl ansuchen, befinden sich während des Asylverfahrens in einer unsicheren Situation. Je nach Machbarkeit werden sie entweder in Bundesbetreuung untergebracht, von Hilfsorganisationen aufgenommen oder sie bleiben ohne jegliche Betreuung und sind somit akut von Obdachlosigkeit bedroht. Für die Betroffenen ist dies eine sehr unangenehme Situation, hinzu kommt noch, dass sie als Fremde zumeist über kein soziales Netz in Österreich verfügen und weder Sprach- noch Ortskenntnisse besitzen.
Das Schicksal dieser Menschen ist nach der derzeitigen Rechtslage weitgehend dem Zufall überlassen. Durch eine einheitliche, flächendeckende Versorgung der Asylwerber könnte man diese Problematik hintanhalten.“
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Juni 2001 in Verhandlung genommen.
Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Abgeordnete Mag. Walter Posch.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Wolfgang Jung, Mag. Terezija Stoisits, Mag. Walter Posch, Robert Egghart, Helmut Dietachmayr sowie der Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2001 06 21
Werner Miedl Anton Leikam
Berichterstatter Obmann