712 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 3. 7. 2001
Bericht
des Finanzausschusses
über den Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend Schuldenerlass für die ärmsten Entwicklungsländer
Dem gegenständlichen, am 10. Mai 2001 eingebrachten Antrag ist folgende Begründung beigegeben:
„Eine erdrückende Schuldenlast – zum größten Teil unbezahlbar und aufgebläht durch Zinsen und Zinseszins von säumigen Rückzahlungen – zwingt die verarmten Länder in Afrika, Asien und Lateinamerika, die Bildungs- und Gesundheitsbudgets zu kürzen. Dies ist eine unhaltbare Situation, unter der vor allem die Ärmsten zu leiden haben.
1996 hatten die Weltbank und der Internationale Währungsfond auf multilateraler Ebene einen Entschuldungs-Plan für die ärmsten Länder beschlossen. Die im Rahmen der internationalen Entschuldungsinitiative festgelegten Nachlässe, so sie einmal umgesetzt werden, reduzieren die Schulden zwar, werden aber nicht ausreichen, um genügend Mittel für eine effektive Armutsbekämpfung freizusetzen. Laut Berechnungen der Weltbank wird der Schuldendienst für die ersten 22 Länder, die sich für die Entschuldungsinitiative qualifizieren konnten, nur um durchschnittlich 26,7% reduziert. Viele Gläubigerländer haben sich daher bereit erklärt, über die international vereinbarten Mindesterlässe hinauszugehen und die Schulden zur Gänze zu streichen. Österreich gehörte bisher nicht dazu.
Die von „Erlassjahr 2000 Österreich“ und von der Österreichischen Forschungsstiftung für Entwicklungspolitik (ÖFSE) kürzlich herausgegebene Studie „Zukunft ohne Schulden? Alternativen zur bisherigen Gläubigerpolitik Österreichs gegenüber den hoch verschuldeten Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas“ präsentiert konkrete Vorschläge, wie Österreich im Falle von 22 Schuldnerländern in Afrika, Asien und Lateinamerika vorgehen könnte. 21 der in der Studie angeführten Länder waren bereits Ende 1997 mit 20 Milliarden Schilling gegenüber Österreich verschuldet. Umgerechnet auf die Belastungen der Österreicherinnen pro Kopf wären das nur maximal 21 S pro Monat über zehn Jahre hinweg, um diese Länder komplett zu entschulden. Dieser Betrag verringert sich, wenn man die im internationalen Rahmen ohnehin nachzulassenden bzw. in der Zwischenzeit bereits nachgelassenen Schulden abzieht.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Juni 2001 in Verhandlung genommen.
Nach einer Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen fand der Antrag 434/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2001 06 27
Ernst Fink Dr. Kurt Heindl
Berichterstatter Obmann