733 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 5. 7. 2001

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 280/A(E) der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer und Genossen betreffend Hebung der sozialen Sicherheit des Sozialsystems im Bereich der Sozial­versicherung durch längere Fristen für Anträge auf Kostenerstattung


Der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Heidrun Silhavy, Annemarie Reitsamer, Mag. Brunhilde Plank, Dr. Elisabeth Pittermann, Rudolf Nürnberger und Genossen haben den gegenständlichen Ent­schließungsantrag am 12. Oktober 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Arbeitskreise ,Hebung der Treffsicherheit des Sozialsystems‘ befassten sich mit Fragen aus dem Bereich der Krankenversicherung und Unfallversicherung (Arbeitskreis 1), aus dem Bereich von Arbeits­losenversicherung und Arbeitsmarktpolitik (Arbeitskreis 2), von Pflegesicherung und Sozialhilfe (Arbeits­kreis 3) sowie der Familientransfers und Familienförderung (Arbeitskreis 4).

In den Arbeitsgruppen war ein offenes Diskussionsklima typisch, das wohl nicht zuletzt dadurch ermöglicht wurde, dass keinerlei Konsenszwang herrschte, weil von den Experten nicht die Erarbeitung eines abschließenden Maßnahmenvorschlags erwartet wurde. Die Suche nach einem Kompromiss war hingegen nicht Thema dieser Arbeitskreise.

Ziel der Tätigkeit der Experten war es, die im Bericht vom 4. Juli 2000 genannten Vorschläge zu beur­teilen, wo es sinnvoll erschien, vertiefte Überlegungen anzustellen, und insgesamt – zusätzlich zu den in der ersten Phase des Vorgangs ,Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialsystems‘ genannten Informa­tionen – Sachinformationen zu sammeln, die bei politischen Entscheidungen zur Erhöhung der Treff­sicherheit des Sozialsystems berücksichtigt werden sollen.

Wie Professor Mazal richtig vermutet hat, ist das Ergebnis viel kantiger geworden, als Experten als kleinsten gemeinsamen Nenner je hätten finden können.

Professor Mazal irrt jedoch fundamental, wenn er schreibt: ,Ich gehe jedenfalls davon aus, dass die politischen Entscheidungsträger nicht nur den in den letzten Wochen so sehr in den Vordergrund der Treffsicherheitsdiskussion getretenen monetären Aspekt bedenken …; Darüber hinaus sollten auch die vielen nicht unmittelbar monetären Überlegungen in die politische Auswertung des Vorgangs ,Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialsystems‘ überlegt werden, mit denen mittel- und langfristige Verbesserungen der Treffsicherheit des Sozialsystems erreicht werden könnten.‘

Im Ministerratsbeschluss vom 19. September 2000, ,zur Verbesserung der sozialen Treffsicherheit‘, finden sich reine Sozialabbaumaßnahmen und keine Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicher­heit. Das Ausmaß der Einsparungen (7,68 Milliarden Schilling/Jahr) übertraf die Zielvorgaben der ExpertInnen um das Dreifache.

Unter dem Vorwand der sozialen Treffsicherheit wird ein massiver Sozialabbau der FPÖVP-Koalition umgesetzt.“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag 280/A(E) in seiner Sitzung vom 28. und 29. Juni 2001 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Heidrun Silhavy, die einen Abänderungsantrag betreffend Datumsänderung einbrachte.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Beate Hartinger und die Berichterstatterin für den Ausschuss.


Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag in der Fassung des oben genannten Abände­rungsantrags keine Mehrheit.

Zur Berichterstatterin für das Haus wurde Abgeordnete Edeltraud Gatterer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 06 29

                              Edeltraud Gatterer                                                           Helmut Dietachmayr

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann