740 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 11. 7. 2001

Bericht

des Immunitätsausschusses


über das Ersuchen des Landesgerichtes Linz (27 EHv 53/01) um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steibl

Das Landesgericht Linz ersucht mit Schreiben 27 EHv 53/01, eingelangt am 30. Mai 2001, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steibl wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 StGB.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 4. Juli 2001 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steibl besteht, sowie einer behördlichen Verfolgung der Abgeord­neten zum Nationalrat Ridi Steibl zuzustimmen.

Der Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.  In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Linz, 27 EHv 53/01, um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steibl wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3
B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steibl besteht.

2.  Einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steíbl wird zugestimmt.

Wien, 2001 07 04

                                      Ernst Fink                                                                          Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann