740 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Nachdruck vom 11. 7. 2001
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Landesgerichtes Linz (27 EHv 53/01) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steibl
Das Landesgericht Linz ersucht mit Schreiben 27 EHv 53/01, eingelangt am 30. Mai 2001, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steibl wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 4. Juli 2001 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steibl besteht, sowie einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steibl zuzustimmen.
Der Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
1. In Behandlung des Ersuchens des
Landesgerichtes Linz, 27 EHv 53/01, um Zustimmung zur behördlichen
Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steibl wird im Sinne des
Art. 57 Abs. 3
B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem
Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen
Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steibl besteht.
2. Einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steíbl wird zugestimmt.
Wien, 2001 07 04
Ernst Fink Jakob Auer
Berichterstatter Obmann