794 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 19. 10. 2001
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Antrag 519/A der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Helmut Haigermoser und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert wird
Der gegenständliche Antrag wurde am 26. September 2001 im Nationalrat eingebracht und war wie folgt begründet:
„Zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen sollen die in den vergangenen Jahren erfolgreichen Maßnahmen für den nächsten Ausbildungsjahrgang insbesondere in jenen Bundesländern, in denen auf dem Ausbildungsmarkt ein besonderes Ungleichgewicht herrscht, weiter geführt werden. Die klassische Ausbildung soll verstärkt durch eine Ausrichtung auf die Ausbildung im Bereich der neuen Technologien ergänzt werden. Durch die Übertragung dieser Aufgabe an das Arbeitsmarktservice im Zusammenwirken mit den jeweiligen Bundesländern soll eine Bündelung aller geeigneten Maßnahmen zur Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Die Umsetzung soll vom Landes-AMS mit dem jeweiligen Bundesland vereinbart werden.
Während noch im Herbst 2000 die Zahl der Lehrstellensuchenden rückläufig war, nimmt sie seit Jahresbeginn zu. In der Folge waren im August 2001 mit 8 102 bereits um 1 038 oder +14,7% mehr Lehrstellensuchende als im Vorjahr zu verzeichnen. Die deutlichsten Zuwächse verzeichneten dabei die Bundesländer Wien (+51,5%) und Niederösterreich (+34%).
Aus der Entwicklung der Lehrstellenandrangsziffern (sofort verfügbare Lehrstellensuchende/Lehrstellen) sowie aus dem Vergleich der Lehrstellenlücken (Lehrstellensuchende/offene Lehrstellen) ergibt sich, dass die Arbeitsmarktchancen von Lehrstellensuchenden in einigen Bundesländern ungünstig sind. Deshalb sollen die Maßnahmen im Ausbildungsjahrgang 2001/2002 auf diese Bundesländer konzentriert werden. Die Maßnahmen sollen jeweils zur Hälfte vom jeweiligen Bundesland kofinanziert werden.
Auf Grund des wirtschaftlichen und effizienten Mitteleinsatzes bei der Umsetzung der Zielsetzungen des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes ergibt sich nach vorläufigen Schätzungen für das Jahr 2001 rechnerisch eine für die Folgejahre disponierbare budgetäre Reserve in Höhe von rund 100 Millionen Schilling, die zur Finanzierung der neuen Projekte herangezogen und dem Arbeitsmarktservice zur Verfügung gestellt werden soll.“
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Franz Riepl, Sigisbert Dolinschek, Heidrun Silhavy, Mag. Werner Kogler, Helmut Haigermoser, Emmerich Schwemlein, Helmut Dietachmayr, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Karlheinz Kopf sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Antrag einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2001 10 11
Dr. Reinhold Mitterlehner Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger
Berichterstatter Obmann
Anlage 1
Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, BGBl. I Nr. 91/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2001, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 1 wird vor dem letzten Satz folgender Satz eingefügt:
„Für den Schulentlassjahrgang 2001 sind beginnend im Ausbildungsjahr 2001/2002 insbesondere in jenen Bundesländern, in denen auf dem Ausbildungsmarkt ein besonderes Ungleichgewicht herrscht, vom Arbeitsmarktservice unter Mitwirkung und angemessener finanzieller Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes Projekte zur Akquisition von Lehrplätzen und zur Ausbildung in Lehrgängen und diesen vorgelagerten Maßnahmen mit verstärkter Ausrichtung auf die neuen Technologien bereitzustellen und durchzuführen; Abs. 2 und § 2 Abs. 1 bis 5 sind auf diese Projekte nicht anzuwenden.“
2. Dem § 8 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 1 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 tritt mit 15. November 2001 in Kraft.“
Anlage 2
Minderheitsbericht
der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion durch die Abgeordneten Heidrun Silhavy, Franz Riepl, Emmerich Schwemlein, Helmut Dietachmayr und GenossInnen
gemäß § 42 Abs. 4 GOG
zum Bericht des Wirtschaftsauschusses über den Antrag 519/A der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Helmut Haigermoser und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert wird (794 der Beilagen)
Für die sozialdemokratische Parlamentsfraktion ist der von der FPÖVP-Koalition vorgelegte Antrag aus folgenden Gründen nicht weit reichend genug:
Auf Grund der bereits massiv eingetretenen Lehrstellenknappheit sind weiter gehende gesetzliche Grundlagen für die Schaffung von Ausbildungsprojekten für lehrstellensuchende Jugendliche dringend erforderlich. Daher müssen Ausbildungsplätze in Lehrlingsstiftungen und Lehrgängen in einer genügend großen Anzahl mit ausreichender finanzieller Dotierung zur Verfügung gestellt werden. Nach einer aktuellen Umfrage der Wirtschaftskammer Österreich (Fessel-GfK) ist die berufliche Ausbildung der Jugend eine der wichtigsten politischen Aufgaben. Der Präsident der Wirtschaftskammer Steiermark hält Folgendes fest:
Zitat: Wir können unseren Wohlstand nur halten, wenn wir alles tun, um die Qualifizierung und damit die Berufschancen unserer Kinder zu verbessern. Zitatende.
Daher haben die Abgeordneten Heidrun Silhavy, Franz Riepl, Gabriele Heinisch-Hosek und GenossInnen den Entschließungsantrag 503/A(E) eingebracht, mit dem der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit aufgefordert wird, dem Nationalrat bis zum 31. Oktober 2001 ein Sofortmaßnahmenpaket für die Verbesserung der Situation auf dem Lehrstellenmarkt zuzuleiten, das insbesondere folgende Maßnahmen enthält:
1. Das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz soll für den Schulentlassjahrgang 2001 verlängert werden.
2. Die dafür erforderlichen Mittel in der Höhe von 500 Millionen Schilling sollen aus dem Bundesbudget zur Verfügung gestellt werden.
Die Behandlung des Entschließungsantrages 503/A(E) wurde aber von den Regierungsparteien am 9. Oktober dieses Jahres im Sozialausschuss verhindert.
Die Regierungsparteien FPÖVP wollen nun, wie in der Begründung zum Antrag 519/A festgehalten wird, lediglich 100 Millionen Schilling zur Finanzierung der Projekte vom Bund zur Verfügung stellen. Mit diesem Betrag können aber maximal 833 junge Menschen gefördert werden (Kosten je Teilnehmer und Monat rund 12 000 S, Lehrgangsdauer zehn Monate)
Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion geht davon aus, dass bei einem Bedarf von zirka 4 000 Ausbildungsplätzen ein Finanzierungsbedarf von rund 500 Millionen Schilling für das Ausbildungsjahr 2001/2002 notwendig ist.
Mit In-Kraft-Treten des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes am 22. Juli 1998 (BGBl. I Nr. 91/1998) wurden für die Ausbildungsjahre 1998/1999 und 1999/2000 jeweils 900 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt; diese Mittel sollten für je 4 000 Plätze (1 500 in Stiftungen und 2 500 in Lehrgängen) eingesetzt werden.
Mit In-Kraft-Treten der Novellierung des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes mit 1. September 2000 wurden die Stiftungen gestrichen; eine Finanzierung der Maßnahmen wurde nur im Rahmen der nicht verbrauchten Bundesmittel aus den vergangenen Jahren zugesichert.
Zusätzlich wurden mit der Novellierung des Entgeltfortzahlungsgesetzes 2000 330 Millionen Schilling für Zwecke der Berufsausbildung dem Bund aus dem Erstattungsfonds übertragen.
Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion verlangt daher, dass die nicht verbrauchten Mittel aus den vergangenen Jahren für Lehrgänge und diesen vorgelagerte Maßnahmen nach dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz für das Ausbildungsjahr 2000/2001 eingesetzt werden.
Im Antrag der FPÖVP-Koalition wird eine angemessene finanzielle Beteiligung der Bundesländer erwähnt. Es gibt aber keine verbindlichen Vereinbarungen, ob und inwieweit die Länder finanzielle Mittel für die Finanzierung von Maßnahmen nach dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz (JASG) zur Verfügung stellen werden.
Die Lehrstellensituation stellt sich Ende September dieses Jahres in folgenden Bundesländern besonders dramatisch dar (unter Einbeziehung der Arbeitslosengeldbezieher und der Kursteilnehmer):
Wien: 2 246 Lehrstellensuchende und 191 offene Lehrstellen,
Niederösterreich: 1 575 Lehrstellensuchende und 459 offene Lehrstellen,
Burgenland: 286 Lehrstellensuchende und 92 offene Lehrstellen,
Oberösterreich: 2 321 Lehrstellensuchende und 803 offene Lehrstellen und
Steiermark: 3 053 Lehrstellensuchende und 474 offene Lehrstellen.
Das Bundesland Oberösterreich ist in der Antragsbegründung der FPÖVP-Koalition nicht genannt, obwohl sich die Lehrstellensituation von den anderen genannten Bundesländern nicht unterscheidet.
Obwohl in den Landesprojektgruppen, gemeinsam mit den Sozialpartnern, einvernehmlich die benötigte Zahl von Ausbildungsplätzen festgelegt wurde, wird im Antrag der Regierungsparteien von dieser best-practice abgegangen.
Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion verlangt daher, dass die Kompetenzen für die Festlegung von Ausbildungsplätzen in der entsprechenden Anzahl sowie in fachlicher und in örtlicher Hinsicht weiter bei den Landesprojektgruppen verbleiben.
Nachdem eine konkrete Zahl von Ausbildungsplätzen, die sich an der Lehrstellensituation orientiert, im Antrag der Regierungsparteien nicht vorgesehen ist, muss eine weiter gehende Novellierung des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes erfolgen. Insbesondere sind 1 500 Ausbildungsplätze in Lehrlingsstiftungen und 2 500 Ausbildungsplätze in Lehrgängen pro Jahr festzulegen. Die finanzielle Dotierung beträgt 200 Millionen Schilling für Stiftungen und 300 Millionen Schilling für Lehrgänge.
Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion hält ausdrücklich fest, dass in Lehrgängen keine mehrjährige Ausbildung möglich ist. Diese Chance finden junge Menschen nur in Stiftungen; daher ist es unbedingt notwendig Stiftungen mit einer mehrjährigen Perspektive einzurichten.
Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion verlangt von den Regierungsparteien die Ergänzung des Antrages um die vorgeschlagenen Punkte.
Beilagen
Beilage 1
Übersicht über die tatsächliche Lehrstellensituation per 30. September 2001
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Jugendliche in kurzfristigen Kursen und Schulungen (zB Job-Coaching;
Berufsorien- |
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Burgenland |
286 |
Nicht bekannt |
– |
– |
286 |
92 |
|
Niederösterreich |
1 022 |
Nicht bekannt |
299 |
254 |
1 575 |
459 |
|
Oberösterreich |
1 208 |
– |
346 |
767 |
2 321 |
803 |
|
Steiermark |
1 048 |
693 |
438 |
874 |
3 053 |
474 |
|
Wien |
792 |
346 |
90 |
1 018 |
2 246 |
191 |
|
Österreich |
6 321 **) |
1 039 *) |
1 173 *) |
2 913 *) |
11 446 |
3 898 **) |
*) Die Zahlen für Österreich beziehen sich jeweils auf die Summen der Zahlen der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Wien. Die jeweilige Gesamtzahl für Österreich ist daher höher anzusetzen.
**) Die Zahlen der sofort und nicht sofort verfügbaren Lehrstellensuchenden und der offenen Lehrstellen beziehen sich auf das gesamte Bundesgebiet.
Beilage 2
Lehrstellensuchende – offene Lehrstellen: nach der AMS-Statistik Ende September 2000 bis Ende September 2001
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Burgenland |
Niederösterreich |
Oberösterreich |
Steiermark |
Wien |
Österreich |
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Lehrstellensuchende |
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Lehrstellensuchende |
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offene Lehrstellen |
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offene Lehrstellen |
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Veränderung an |
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Veränderung an |
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