Zu 80 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 9. 5. 2000

Minderheitsbericht

der Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Marianne Hagenhofer, Manfred Lackner gemäß § 42 Abs. 4 GOG

 

zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2000 samt Anlagen (60 und Zu 60 der Beilagen)

 

Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion lehnt den von der Bundesregierung vorgelegten Bundes­voranschlag 2000 insbesondere aus folgenden Gründen ab:

Die geplanten Erhöhungen von Steuern und Gebühren belasten die Österreicher mit mindestens 14 Milliarden Schilling jährlich und machen damit jene Erhöhung des verfügbaren Einkommens zu einem erheblichen Teil rückgängig, die durch die von der SP/VP-Regierung beschlossene Steuerreform 2000 bewirkt wird.

Die geplanten Belastungsmaßnahmen treffen gezielt die unteren Einkommensgruppen. Das unterste Einkommensdrittel der österreichischen Haushalte wird mit 1,6 Prozent seines Einkommens belastet, das reichste Drittel der österreichischen Haushalte nur mit 0,8 Prozent. Diese Tatsache wurde von dem von der ÖVP zum Budgethearing nominierten Experten, Univ.-Prof. Dr. Gerhard Lehner, ausdrücklich bestätigt. Er betonte mehrfach während des Budgethearings, dass die Erhöhung indirekter Steuern (Tabak­abgabe, Elektrizitätsabgabe, motorbezogene Versicherungssteuer, Umsatzsteuer und sonstige Gebühren) die Bezieher niedriger Einkommen wesentlich stärker treffen werde als die Bezieher höherer Einkommen.

Der Bundesvoranschlag 2000 ist ökologisch verfehlt, da keine Anreize für den sparsamen Umgang mit Energie und Ressourcen gesetzt werden. Im Budgetentwurf fehlen – abgesehen von dem Ziel der negativen Umverteilung von unten nach oben – jegliche politische Schwerpunktsetzungen. Struktur­reformen sind nicht einmal ansatzweise erkennbar.

Durch die sachlich unbegründeten Kompetenzverschiebungen zwischen den Ministerien, die keine sinn­vollen Bereinigungen und keine Konzentration der Zuständigkeiten gebracht haben (Beispiel: Auf­splitterung der Forschungsagenden auf drei Ressorts!), ist das Budget 2000 mit dem Budget 1999 nicht vergleichbar. Auch diesen Umstand kritisierte Univ.-Prof. Lehner im Hearing ausdrücklich. Er betonte, dass die Transparenz des Budgets “heuer besonders kritisch gesehen werden muss”. Finanzminister Grasser war auf Anfrage nicht bereit, eine um die Kompetenzverschiebungen bereinigte Gegenüber­stellung des Budgeterfolgs 1999 mit dem Voranschlag 2000 vorzulegen.

Trotz des von der Regierung beschlossenen Belastungspakets werden die Defizitziele des Stabilitäts­programmes nicht erreicht werden können. Der von Finanzminister Grasser vorausgesetzte Budget­überschuss der Länder und Gemeinden im Ausmaß von 0,5 Prozent des BIP wird von allen Experten angezweifelt. Dazu kommen außerordentlich optimistische Schätzungen bei einzelnen Steuern, beispiels­weise beim Umsatzsteueraufkommen.

Univ.-Prof. Lehner betonte im Budgetausschuss, dass sich an den Grundzahlen des Budgets seit Monaten nichts geändert habe. Damit hat er das Krisengerede über ein angeblich existierendes riesiges “Budgetloch” widerlegt. Im “Budgetbericht 1999” musste Finanzminister Grasser eingestehen, dass es in den letzten Jahren eine “positive Entwicklung der finanzwirtschaftlichen Kennziffern” gegeben hat, die insbesondere durch “Einsparungen in der allgemeinen Verwaltung” und durch die wirtschaftspolitischen Wachstumserfolge der vergangenen Jahre begründet ist.

Die Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen des Budgets 2000 sind zu einem überaus hohen Anteil Einmalmaßnahmen, Fondsabschöpfungen und Rücklagenauflösungen. Daher ist damit zu rechnen, dass die Regierung im Herbst 2000 ein zusätzliches umfangreiches Sparpaket vorlegen muss, das wieder die unteren und mittleren Einkommensgruppen überproportional belasten wird.

Die vorgesehenen Steuer- und Gebührenerhöhungen werden zu einem drastischen Ansteigen der Infla­tionsrate um mindestens 0,6 Prozentpunkte bis 2001 führen (1999 betrug die Steigerung der Verbraucher­preise insgesamt nur 0,6 Prozent).

Im Einzelnen nehmen die sozialdemokratischen Abgeordneten zu ausgewählten Kapiteln des Bundes­voranschlags 2000 wie folgt Stellung:

Kapitel 10: Bundeskanzleramt

Die Ansätze des Budgetkapitels betreffend das Bundeskanzleramt enthalten eine verfehlte Schwerpunkt­setzung: teilweise widersprechen sie auch dem Grundsatz der Budgetwahrheit. Als Beispiel für Ansätze, in denen die Bundesregierung eindeutig gesetzwidrig vorgeht, um politisch zu einem geringeren Budget zu gelangen, seien zwei Budgetansätze betreffend die Bundesanstalt Statistik Österreich genannt. § 32 Abs. 5 des Bundesstatistikgesetzes sieht für das Jahr 2000 eine Pauschalabgeltung in Höhe von 693,4 Millionen Schilling vor, budgetiert werden hier unter Post 7340 aber lediglich 685,9 Millionen Schilling. Auch der Budgetansatz für die Zusatzabgeltung gemäß § 32 Abs. 6 Bundesstatistikgesetz, der 42,4 Millionen Schilling zu betragen hätte, wird um 20 Millionen Schilling geringer, nämlich lediglich mit 22,4 Millionen Schilling budgetiert (Post 7341).

Wesentliche Ausgaben, die die Regierung bereits angekündigt hat, sind im Budget überhaupt nicht enthalten. Dies gilt beispielsweise für die Kosten für die Entschädigung von Zwangsarbeitern. In diesem Bereich verhandelt eine Regierungsbeauftragte bereits Entschädigungssummen in Milliardenhöhe, ohne dass in irgendeiner Weise für die Bedeckung Vorsorge getroffen wird. Ähnliches gilt für Förderungen im humanitären Bereich, etwa für Katastrophenhilfsmaßnahmen. Abgesehen davon, dass derartige Förderun­gen ein Gebot der Menschlichkeit sind, nützen sie auch dem Ansehen Österreichs in der Welt. Es ist politisch verfehlt, gerade für diesen Bereich keinerlei Finanzmittel vorzusehen.

Ähnliches gilt für die Kürzung der Förderung für das Österreichische Kurzwellenradio. Dieses wird vom ORF gemäß § 4 Rundfunkgesetz im Auftrag und auf Rechnung des Bundes gestaltet. Die hiefür vorgesehenen Mittel werden um ein Viertel, nämlich von 160 auf 120 Millionen Schilling gekürzt. Damit ist es nicht mehr möglich, ein attraktives Rundfunkprogramm zu gestalten. Die Bundesregierung verzichtet auf diese wichtige Stimme Österreichs im Äther, obwohl es gerade in der Situation, in die diese Bundesregierung Österreich gebracht hat, wichtig wäre, im Ausland über Österreich zu informieren.

Wie unwichtig der Bundesregierung der humanitäre Bereich ist, zeigt sich auch an der Kürzung der Mittel für den Unabhängigen Bundesasylsenat. Diese werden um mehr als zehn Prozent gekürzt, obwohl im Vorjahr die Zahl der Fälle um die Hälfte angestiegen ist. Es besteht daher ein großer Rückstand, der ständig weiter anwächst und nicht abgebaut werden kann. Damit müssen Flüchtlinge unangemessen lang auf eine Entscheidung warten, was gerade diesen Personen nicht zumutbar ist.

Andererseits nimmt die Bundesregierung im Bereich des Bundeskanzleramtes zusätzliche Ausgaben in Kauf, um die dortige Verwaltung zu politisieren. Dies gilt etwa für die Einrichtung von Stabsstellen, die neu geschaffen werden und mit Aufgaben betraut werden, die bisher von den zuständigen Sektionsleitern erledigt wurden.

Kapitel 11: Inneres

Das Budget des Bundesministeriums für Inneres für das Jahr 2000 ist um rund 437 Millionen Schilling niedriger als im Vorjahr. Die drastischen Einsparungen bei den Ermessensausgaben führen zu negativen Auswirkungen im Investitionsbereich. Da ein Teil der Ermessensausgaben durch anfallende Fixausgaben gebunden ist (zB Aufwendungen für Betriebskosten wie Mieten, Treibstoff, Heizung usw.), kommt es zu überdurchschnittlichen Kürzungen bei den Investitionen (zB keine Realisierung des Funkprojektes “Adonis”, keine zusätzlichen neuen Kfz, kein Ausbau der EDV, kein Ausbau der Flugrettung). Im gesamten Bereich der Sicherheitsexekutive ergeben sich daher empfindliche Ausgabenkürzungen, die negative Auswirkungen im Arbeitsbereich der Polizei und der Gendarmerie haben.

Es kommt zu massiven Einsparungen im Bereich des Zivildienstes sowie im Bereich der Flüchtlings­betreuung. Im Zivildienst ergibt sich gegenüber dem Vorjahr ein Minus von 211 Millionen Schilling. Für die Flüchtlingsbetreuung wurden 1999 331 Millionen Schilling ausgegeben, jetzt sind dafür nur 242 Millionen Schilling budgetiert. Erforderlich wäre ein Ermächtigungsrahmen von zirka 200 bis 300 Millionen Schilling, der bis jetzt fehlt.

Folgende Auswirkungen der Budgetkürzungen sind zu erwarten:

Die Zahl der Planstellen wird um 420 reduziert. Die Aufgaben der Exekutive wurden in den letzten Jahren aber immer aufwendiger und komplexer. Neue Formen der Kriminalität treten auch in Österreich in Erscheinung. Es bedarf daher der Schaffung von zusätzlichen Planstellen für die Sicherheitsexekutive und die Sicherheitsverwaltung. Aufblähungen von Verwaltungseinheiten, wie etwa der Sicherheitsdirektionen der Länder, sind nicht zielführend.

2

Mit den vorliegenden budgetären Maßnahmen wird den Forderungen nach einer effizienten und leistungs­starken Sicherheitsexekutive, die durch ihre tägliche Arbeit die Sicherheit der Menschen gewährleistet und im Stande ist, erfolgreich alle Formen der Kriminalität zu bekämpfen, nicht Rechnung getragen. Die geplante Personalreduzierung wirkt sich auf die Arbeit der Sicherheitsexekutive in der Verbrechens­prävention, aber auch auf den Ausbau des Grenzdienstes zur Sicherung der EU-Außengrenze negativ aus.

Die Einsatzfähigkeit der Exekutive wird durch den Bundesvoranschlag 2000 geschwächt. Im Gegensatz zu den letzten Jahren, in denen die Mittel für die innere Sicherheit kontinuierlich und deutlich gesteigert werden konnten, ist dies im Budget 2000 sowohl im Bereich der Personal- als auch der Sachausgaben nicht gelungen. In Frage gestellt sind Verbesserungen im Bereich der technischen und räumlichen Ausstattung der Sicherheitsexekutive und vor allem bei den Investitionen im Bereich des elektronischen Nachrichten- bzw. Kommunikationssystems. Der notwendige Austausch von Fahrzeugen wird nur mehr eingeschränkt und ein Kauf von zusätzlichen Kfz überhaupt nicht möglich sein. Im Jahr 1999 gab es über 1 000 Verkehrstote und tausende Verletzte. Trotzdem ist ein Ankauf von neuen Verkehrsüberwachungs­geräten nicht vorgesehen.

Die Einsparungen im Bereich des Asylwesens sind unter anderem auch ein Zeichen dafür, dass es im Bereich der Fremdenpolitik Rückschritte geben wird. 1999 gab es in Österreich 20 129 Asylwerber. Mit Sicherheit kann davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2000 die Zahl der Asylwerber zumindest gleich bleibt, wenn nicht steigt; die Unterdotierung der finanziellen Mittel im Bundesvoranschlag 2000 zeigt daher eine eindeutig rückschrittliche Tendenz. Dazu kommt, dass bis jetzt auch für diesen Bereich kein Ermächtigungsrahmen vorliegt.

Im Zivildienst kommt es zu Kürzungen von über 200 Millionen Schilling, was dazu führen wird, dass es künftig statt zirka 7 500 Zivildienstzuweisungen pro Jahr weitaus weniger gibt. Es müssen 16 000 Zivil­diener auf ihre Zuweisung warten. Da die durch die Zivildiener erbrachten Leistungen unverzichtbar sind und ein Ausfall zu Lasten der betroffenen Menschen gehen würde, werden die Kosten auf diese Weise auf die karitativen und sozialen Organisationen abgewälzt. Darüber hinaus wird sich durch den verringerten Einsatz von Zivildienern die Wartezeit für die Zivildienstpflichtigen verlängern.

Aus diesen Gründen wurde von den Abgeordneten Leikam und Genossen nachstehender Abänderungs­antrag eingebracht:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Leikam und Genossen

zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2000 samt Anlagen (60 und Zu 60 der Beilagen)

Der Budgetausschuss wolle beschließen:

In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze einzufügen bzw. wie folgt zu ändern:

VA-Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um Millionen Schilling

auf

1/1117

 

Zivildienst

 

 

 

1/11177

 

Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)


392 900


100 000


492 900

1/11178

43

Aufwendungen

392 900

100 000

492 900

Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Begründung:

Der Zivildienst ist heute eine nicht mehr wegzudenkende Einrichtung, ohne deren Unterstützung die caritativen und sozialen Organisationen nur schwer bestehen können. Damit leisten die Zivildiener einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Auch in Zukunft wird es notwendig sein, in Krankenanstalten und im Rettungswesen sowie in Bereichen mit zunehmender sozialer Bedeutung, wie in der Behinderten­betreuung und in Altenheimen, in der Flüchtlingshilfe und in vielen Bereichen durch Zivildiener wertvolle und unverzichtbare Dienste für die Gemeinschaft zu erbringen. Kürzungen im Bereich des Zivildienst­wesens würden dazu führen, dass den Trägerorganisationen zu wenig Zivildiener zur Verfügung stehen. Die durch die Zivildiener erbrachten Leistungen sind unverzichtbar und ein Ausfall geht zu Lasten der betroffenen Menschen.

Bedeckung:

Die Bedeckung soll aus den zu erwartenden Mehreinnahmen vom Verkauf der 4. Handy-Lizenz gegenüber dem im Ansatz 2/65024 enthaltenen Betrag von 4,126 Milliarden Schilling erfolgen, da dieser Betrag mit Sicherheit zu niedrig angesetzt ist.

Dieser Abänderungsantrag wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt.

Die laufenden intensiven Planungen für ein einheitliches Kommunikationsnetz zwischen Exekutive, Bundesheer, Zoll, Hilfs- und Rettungsorganisationen werden nicht fortgesetzt. Dabei wäre die Moderni­sierung der technischen Infrastruktur, das heißt der Aufbau eines organisationsübergreifenden Funk­systems dringend notwendig, um Einsätze in Katastrophen- und Notfällen effizienter gestalten zu können. Das flächendeckende, digitale Bündelfunknetz (“Adonis”) wird nicht realisiert. Damit entspricht das der österreichischen Sicherheitsexekutive zur Verfügung stehende Kommunikationsnetz nicht den Anforde­rungen von Schengen. Die Zusammenarbeit mit den Polizeieinheiten der Nacharländer ist nicht gewähr­leistet.

Für Investitionen in der EDV-Ausstattung sind nur 14 Millionen Schilling vorgesehen. Dabei wäre gerade im Bereich der Informationstechnologie die Planung von Innovationsprojekten fortzuführen und umzu­setzen, um den sich rasch ändernden gesellschaftspolitischen und wirtschaftspolitischen Anforderungen gerecht werden zu können.

Auch die Zukunft der Flugrettung ist gefährdet. Das derzeitige System der Flugrettung mit seinen Synergieeffekten zu den sicherheitspolizeilichen Aufgaben der Flugeinsatzstellen der Exekutive ist in Frage gestellt. Im Bundesvoranschlag 2000 ist keine weitere Sparrate – wie in den letzten Jahren – für die Anschaffung neuer Fluggeräte sichergestellt. Erforderlich wäre die Anschaffung von fünf Exekutiv-Hubschraubern und zehn Rettungs-Hubschraubern.

Kapitel 12: Bildung

Der von der Bundesregierung vorgelegte Bundesvoranschlag 2000 enthält keinerlei innovative Ansätze, um das österreichische Bildungssystem flexibler und durchlässiger zu gestalten. Es fehlen notwendige Maßnahmen zur Internationalisierung, um die neuen Herausforderungen auf den Arbeitsmärkten und in der Wirtschaft bewältigen zu können und damit der Jugend Chancen für die Zukunft zu sichern.

Ebenso wenig trägt das Bildungsbudget 2000 dem Prinzip des berufs- und lebensbegleitenden Lernens – der Erwachsenenbildung – Rechnung. Das Budget leistet keinen Beitrag zum dringend notwendigen Ausbau des berufsbildenden mittleren und höheren Schulwesens und zum weiteren Abbau von nach wie vor vorhandenen Bildungsbarrieren.

Die im Regierungsübereinkommen angekündigte “Technologie-Milliarde für die Schulen” ist im Budget nicht dotiert. Dies steht im Gegensatz zum Beschluss des EU-Rates in Lissabon, nach dem bis Ende 2001 alle Schulen in der EU Zugang zum Internet und zu Multimedia-Material haben sollen und dass alle dafür erforderlichen LehrerInnen bis 2002 im Umgang mit dem Internet zu schulen sind.

Die Ausgaben des Kapitels “Bildung und Kultur” steigen um 2,1 Prozent von 74,4 Milliarden Schilling auf rund 76 Milliarden Schilling. Da seit 1996 (Unterrichtsmininsterin Elisabeth Gehrer) das Budget laufend wegen Falschbudgetierungen überschritten wurde, ist auch diesmal damit zu rechnen, dass mit den Voranschlagsansätzen nicht das Auslangen gefunden werden kann. Das Unterrichtsbudget ist von 1996 bis 1999 um insgesamt 7,3 Milliarden Schilling angestiegen. Gleichzeitig ist seit 1996 jährlich ein Minus im Budgetvollzug feststellbar: 1996 164 Millionen Schilling, 1997 bereits 528 Millionen Schilling, 1998 1,5 Milliarden Schilling und 1999 1,7 Milliarden Schilling! Die Erhöhung der Personalkosten beträgt allein durch den Struktureffekt (Biennalsprünge, Vorrückungen usw.) jährlich etwa 2 Prozent. Dazu kommen die Gehaltserhöhungen, die sich für das Jahr 2000 auf 1,5 Prozent belaufen. Der größte Teil des Bildungsbudgets im Bereich der Schulen entfällt nach wie vor auf Personalausgaben (90 Pro­zent). Im Bereich der PflichtschullehrerInnen ersetzt der Bund den Ländern die Personalkosten, hat aber nur wenig Einfluss auf die tatsächliche Lehrerbeschäftigung. Da der Rechnungshof erst vor kurzem das Unterrichtsressort auf Grund unzureichender Controlling-Instrumente und wegen der mangelhaften Datenlage kritisiert hatte (“Solche Systemfehler finden sich in keinem anderen Ministerium!”, Rech­nungshofpräsident Dr. Fiedler im Rechnungshofausschuss am 20. Jänner 2000), können die notwendigen Strukturprobleme auch in Zukunft nicht bewältigt werden.

Die Budgetmittel für die Schüler- und Heimbeihilfen werden 2000 eingefroren (560 Millionen Schilling). Die im Unterrichtsausschuss am Ende der letzten Gesetzgebungsperiode geforderte Studie über die soziale Lage der SchülerInnen wurde bisher nicht vorgelegt. Ein sozial treffsicheres Schülerbeihilfensystem wäre aber notwendig, um die Chancengerechtigkeit weiter zu verbessern.

Die ohnehin geringen Mittel für die Erwachsenenbildung wurden von 170,4 Millionen Schilling (1999) auf 148,7 Millionen Schilling (2000) reduziert. Das ist eine Kürzung um 12,8 Prozent. Diese Kürzung widerspricht dem Ziel des Regierungsübereinkommens, die berufliche Weiterbildung zum “zentralen Schwerpunkt der Bildungspolitik” zu machen. Der Rechnungshof hat in seinem Nachtrag zum Tätigkeits­bericht 1998 die geringen Erwachsenenbildungsmittel kritisiert und ein ausgewogenes Verhältnis der öffentlichen Ausgaben für Erstausbildung zu jenen für Weiterbildung gefordert. Ebenso hat die EU eine Ausweitung der Mittel für die Erwachsenenbildung gefordert.

Auch im Budgetansatz für die aktive Arbeitsmarktpolitik finden sich keine zusätzlichen Impulse für die berufliche Weiterbildung.

Es finden sich auch keinerlei Ansätze zur Finanzierung eines neuerlichen “Auffangnetzes für Jugend­liche”, die keine Lehrstelle finden (Lehrgänge, Lehrlingsstiftungen, weiteres Aussetzen des Repetier­verbotes an BMHS sowie des Nachholens des Hauptschulabschlusses). Der Ansatz für das Nachholen von Bildungsabschlüssen wurde von rund 10,3 Millionen Schilling auf 5,5 Millionen Schilling – um fast die Hälfte – gekürzt.

Kapitel 13: Kunst

Der Bundesvoranschlag 2000 (BVA 2000) sieht für den Bereich “Kunst” einen Betrag von etwa 1,098 Milliarden Schilling vor. Gegenüber dem Bundesvoranschlag 1999 mit 1,150 Milliarden Schilling ergibt sich ein Minus von 51,22 Millionen Schilling. Vergleicht man die vorgesehenen Aufwendungen für “Kunst” abzüglich der darin enthaltenen zweckgebundenen Gebarung der Kunstförderungsbeiträge (zirka 100 Millionen Schilling für das Jahr 2000), so ergibt das gegenüber dem Jahr 1999 eine Kürzung um 6,7 Prozent. Vergleicht man den BVA 2000 mit den im vergangenen Jahr tatsächlich erfolgten Aufwen­dungen für Kunst (Erfolg 1999), ergibt sich ein Minus von 154,7 Millionen Schilling, da seitens des Bundesministeriums für Finanzen im vergangenen Jahr zusätzliche Mittel (insgesamt rund 100 Millionen Schilling) für Filmförderung und die Renovierung des Konzerthauses zur Verfügung gestellt wurden. Die Kürzung gemessen am Erfolg 1999 beträgt somit über 12 Prozent.

Das künstlerische Schaffen zählt zu den kreativsten und innovativsten Bereichen der Gesellschaft und trägt maßgeblich zum Image eines Landes bei. Der SPÖ ist es in der Zeit ihrer Regierungsverantwortung trotz schwieriger budgetärer Bedingungen gelungen, Kürzungen im Bereich der Kunstförderung zu verhindern. Durch Sondermaßnahmen – wie jene für den österreichischen Film – konnten die finanziellen Mittel für die Kunstförderung sogar ausgeweitet werden. Am Beginn des neuen Jahrtausends sollte es eine der Hauptaufgaben der österreichischen Kulturpolitik sein, in Ergänzung zum etablierten Kunstschaffen besonders jene künstlerischen Ausdrucksformen zu fördern, die kulturelle Investitionen in die Zukunft darstellen. Die Dotierung des Kunstbudgets sollte es ermöglichen, adäquat auf die Veränderungen der Kunstlandschaft zu reagieren und neue, innovative Kunstrichtungen entsprechend zu fördern.

Das vorliegende Budget zeigt, dass die Förderung innovativer, zeitgenössischer Kunst für ÖVP und FPÖ keine Priorität hat. Das im Regierungsübereinkommen formulierte Bekenntnis, den überdurchschnittlich hohen Stellenwert von Kunst in Österreich zu erhalten und auszubauen, wird offenbar nicht wirklich ernst genommen. Gleichzeitig wird anhand der Budgetgestaltung auch offenkundig, dass Staatssekretär Morak die ihm zugedachte Koordinierungsfunktion für Kunst und Kultur nicht erfolgreich wahrnehmen kann. Während die von ihm verwalteten Mittel für den Kunstbereich um rund 12 Prozent gekürzt werden, werden die finanziellen Mittel für die von Bundesministerin Gehrer verwalteten Museen von 1,169 Milliarden Schilling auf 1,284 Milliarden Schilling erhöht.

Von den Kürzungen sind nahezu alle Bereiche, die von der Kunstsektion gefördert werden, betroffen: bildende Künste und Ausstellungen, Musik und darstellende Kunst, Literatur, Film und die Kultur­initiativen. Die Kürzungen betragen quer durch alle Bereiche im Schnitt etwa 11,8 Prozent. Bevorzugt behandelt werden – als eine der wenigen Ausnahmen – die Salzburger Festspiele. Hier wird der Beitrag des Bundes nur um 6,2 Prozent gekürzt.

Besonders gravierend sind die Kürzungen für den österreichischen Film. Das österreichische Filminstitut hatte im vergangenen Jahr im Zuge einer “Sofortmaßnahme für den österreichischen Film” zusätzlich 50 Millionen Schilling zu den im Budget 1999 veranschlagten 120 Millionen Schilling erhalten. Die für das Jahr 2000 veranschlagte Förderung wird nun von insgesamt 170 Millionen Schilling im Vorjahr auf 105,840 Millionen Schilling gekürzt. Die Kürzung beträgt hier insgesamt 37,7 Prozent. Das im Regierungsübereinkommen angekündigte “Schwerpunktprogramm für den österreichischen Film” wird so nicht zu realisieren sein.

Problematisch ist auch, dass im heurigen Jahr die Kosten für die Renovierung des Konzerthauses (25 Millionen Schilling) und des Theaters in der Josefstadt (30 Millionen Schilling) aus dem laufenden Kunstbudget finanziert werden. Das erhöht zwar formal die Ausgaben im Bereich “Musik und darstellende Kunst”, vermindert aber das operative Budget, das für den Kunstbereich zur Verfügung steht, beträchtlich. Im vergangenen Jahr war seitens des Finanzministeriums eine Sonderfinanzierung für die Renovierung des Konzerthauses zur Verfügung gestellt worden.

Ungesichert ist auch die Zukunft des Projektes der Bundeskuratoren, das in dieser Legislaturperiode in den Bereichen “Tanz” und “Neue Medien” hätte fortgesetzt werden sollen. Bislang gab es für die beiden Bundeskuratoren im Bereich “Bildende Kunst” eigene Budgetansätze. Die zur Verfügung gestellten Budgetmittel lagen mit 22,64 Millionen Schilling (Kunstbericht 1998) auch weit über dem nun vorgesehenen Betrag von 8,82 Millionen Schilling.

Die Bundesregierung trifft im Budget 2000 keinerlei finanzielle Vorkehrungen für die geplante Künstler­sozialversicherung. Das Kunstbudget sieht aber eine Erhöhung der Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kunstförderungsbeitrag vor, der von 4,60 S auf 6,60 S monatlich ab dem 1. Juni 2000 erhöht wird. Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion fordert, dass diese zusätzlichen Mittel als Beitrag zur geplanten Künstlersozialversicherung und zur Verbesserung der sozialen Lage der Künstler verwendet werden.

Kapitel 14: Wissenschaft

Entgegen den Beteuerungen der Bundesregierung, Wissenschaft und Forschung würden zu einem der wichtigsten politischen Schwerpunkte in dieser Legislaturperiode, werden im BVA 2000 die Mittel für Wissenschaft und Forschung massiv reduziert. Zwar steigt der Personalaufwand an den Universitäten an, im Bereich der Anlagen und im Bereich der Aufwendungen sind aber drastische Kürzungen vorgesehen. So sinken etwa die Aufwendungen für Anlagen der Universitäten von 1 193,699 Millionen Schilling auf 453,400 Millionen Schilling. Das entspricht einer Verminderung des Investitionsaufwandes der Univer­sitäten um 66 Prozent! Diese Budgetkürzung wird vor allem an den naturwissenschaftlichen Fakultäten und im Kommunikationsbereich zu unlösbaren Problemen führen. Im Bereich der Aufwendungen der Universitäten ist eine Reduktion um 10,26 Prozent bzw. um 715,069 Millionen Schilling vorgesehen.

Diese Kürzungen haben nicht nur für die Forschung und Lehre an den Universitäten selbst, sondern auch für den österreichischen Arbeitsmarkt auf Grund der hohen Multiplikatoreffekte der Investitionsausgaben starke negative Auswirkungen. Außerdem wir die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Österreich in Frage gestellt. Insgesamt werden die Ermessensausgaben im Bereich Wissenschaft und Forschung um 2 076,217 Millionen Schilling gekürzt.

Hinsichtlich der Ausgaben für die Forschung muss festgehalten werden, dass mit den im Budget vorgesehenen Maßnahmen das angestrebte Ziel von 2,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auch nicht annähernd erreicht werden kann, im Gegenteil. Im Bereich der wissenschaftlichen Forschung gibt es keine Erhöhungen, sondern Kürzungen. Wie aus der Übersicht 25 zur Budgetrede des Bundesministers für Finanzen hervorgeht, werden die Ausgaben des Bundes für Forschung im Jahr 2000 nur mehr 16 479 Mil­lionen Schilling betragen. 1999 lagen die Ausgaben für Forschung noch bei 16 909 Millionen Schilling.

Aus diesen Gründen haben die Abgeordneten DDr. Niederwieser und GenossInnen folgenden Abände­rungsantrag eingebracht:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser und GenossInnen

zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2000 samt Anlagen (60 und Zu 60 der Beilagen)

Der Budgetausschuss wolle beschließen:

1.  Im Bundesvoranschlag für das Jahr 2000 “Innenverwaltung, Kapitel 14 Wissenschaft” wird im VA-An­satz 1/14606 “Fachhochschulen” die Post 14606 von 846 106 000 S auf 934 000 000 S erhöht.

2.  Im VA-Ansatz 1/14203 “Anlagen – Universitäten” ist der im Bundesvoranschlag vorgesehene Betrag von 453 400 000 S auf den im Jahr 1999 veranschlagten Betrag von 1 334 856 000 S zu erhöhen.
Im VA-Ansatz 1/14303 “Anlagen – Universitäten der Künste” ist der im Bundesvoranschlag vorge­sehene Betrag von 42 000 000 S auf den im Jahr 1999 veranschlagten Betrag von 70 000 000 S zu erhöhen.

3.  Der VA-Ansatz 1/14208 “Aufwendungen – Universitäten” ist um die VA-Post “Neue Medien in der Lehre” mit einem Betrag von 40 000 000 S zu ergänzen.

     Der VA-Ansatz 1/14308 “Aufwendungen – Universitäten der Künste” ist um die VA-Post “Neue Medien in der Lehre” mit einem Betrag von 10 000 000 S zu ergänzen.

     Im VA-Ansatz 1/14606 “Fachhochschulen” ist um die VA-Post “Neue Medien in der Lehre” mit einem Betrag von 20 000 000 S zu ergänzen.

4.  Der VA-Ansatz 1/14208 “Aufwendungen – Universitäten” ist um eine Budgetpost “wissenschaftlicher Nachwuchs” mit einem Betrag von 50 000 000 S zu ergänzen.

     Der VA-Ansatz 1/14308 “Aufwendungen – Universitäten der Künste” ist um eine Budgetpost “wissenschaftlicher Nachwuchs” mit einem Betrag von 10 000 000 S zu ergänzen.

5.  Der VA-Ansatz 1/14018 “Zahlungen an die BIG” wird von 1 494 436 000 S auf 1 893 806 000 S erhöht.

6.  Der VA-Ansatz 1/14106 “Förderung” wird von 281 000 000 S auf 330 000 000 S erhöht.

Begründung

Zu 1.:

Der in der Regierungsvorlage genannt Betrag bedeutet zwar gegenüber dem Jahr 1999 eine Erhöhung, die die Finanzierung der abgeschlossenen Förderungsverträge für Fachhochschul-Studiengänge sichert, erlaubt aber nicht die Förderung von zusätzlichen, bereits in Behandlung im Fachhochschulbeirat befind­lichen Anträgen auf Fachhochschul-Studiengänge, die im Herbst 2000 angeboten werden können.

Zu 2.:

Die in der Regierungsvorlage vorgeschlagene Kürzung würde eine wesentliche Beeinträchtigung des Forschungsbetriebes bedeuten, weil neue Forschungsgeräte und Computer nicht im erforderlichen Umfang nachgeschafft werden können. Im Hinblick auf die Beschlüsse des Europäischen Ministerrates in Lissabon würde eine so radikale Kürzung der Investitionsmittel eine Abkopplung von der europäischen Entwicklung bedeuten.

Zu 3.:

Die Implementierung der einschlägigen Beschlüsse des Europäischen Ministerrates in Lissabon bedeuten, dass sich die Universitäten und Fachhochschulen verstärkt gegenüber den bisherigen Aktivitäten um die Entwicklung des Einsatzes der neuen Medien in der Lehre bemühen müssen, wofür zusätzliche Mittel erforderlich sind.

Zu 4.:

Nicht wenige Wissenschaftsbereiche haben derzeit keine oder in absehbarer Zeit zu besetzende Planstellen für den akademischen Mittelbau. Für die Übergangszeit, bis die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zur Schaffung neuer Laufbahnmodelle entsprechende Wirkung zeigen werden, werden Möglichkeiten für Angestelltenverhältnisse und Nachwuchsforscher geschaffen.

Zu 5.:

Mit den Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) werden auch Mieten für neue Univer­sitätsbauvorhaben geleistet. Ein Budgetvolumen für Zahlungen an die BIG wie im BVA 1999 würde es ermöglichen, einige kleinere, aber sehr dringende Neubauvorhaben, wie zB den Tiefspeicher für die Universitätsbibliothek Wien oder den zweiten Bauabschnitt für die Renovierung der Kunst-Universität für Musik und darstellende Kunst, bei der BIG noch in diesem Jahr in Auftrag zu geben. Andernfalls würden bei Aufrechterhaltung der Kürzungen der Zahlungen an die BIG gegenüber BVA 1999 von fast 400 Mil­lionen Schilling notwendige Mietkosten nicht mehr bedeckt werden und auch keine Neubauvorhaben im Wege der BIG geleistet werden können.

Zu 6.:

Das Studentenheim-Investitionsförderungsprogramm sollte ungekürzt fortgeführt werden können, da sowohl der Neubau von Studentenheimplätzen als auch in vielen Heimen dringend notwendige Sanie­rungs- und Generalrenovierungsmaßnahmen erforderlich sind.

Bedeckung:

Die Bedeckung der Mehrausgaben von insgesamt 1 575 720 000 S soll aus den zu erwartenden Mehr­einnahmen aus dem Verkauf der 4. Handy-Lizenz gegenüber dem im Ansatz 2/65024 AB 43 Nr. 8297 “Konzessionsentgelt gemäß § 20a Abs. 4 Fernmeldegesetz 1993” enthaltenen Betrag von 4 126 000 000 S erfolgen, da dieser Betrag mit Sicherheit zu niedrig angesetzt ist. Vergleichbare internationale Lizenzverkäufe erbrachten Einnahmen in der Höhe von 8 bis 10 Milliarden Schilling.

Dieser Abänderungsantrag wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt.

Im Laufe der Beratungen dieses Kapitels im Budgetausschuss war die zuständige Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht im Stande, konkrete Fragen der sozialdemokratischen Abgeord­neten auch konkret zu beantworten. Auf die Frage, mit welchen Maßnahmen die Forschungsquote auf 2,5 Prozent des BIP angehoben werden solle, antwortete die Bundesministerin nur: “das werden wir erreichen”. Ähnlich informativ war etwa die Antwort auf Fragen nach Details der geplanten Vollrechts­fähigkeit der Universitäten. Darüber hinaus war das Ressort auch bei diesem Kapitel nicht im Stande, eine bereinigte Gegenüberstellung des Erfolgs 1999 mit dem BVA 2000 vorzulegen, in der die zahlreichen Kompetenzverschiebungen durch das Bundesministeriengesetz 2000 berücksichtigt worden wären.

Kapitel 15: Soziale Sicherheit und Generationen, Frauen

Die ohnehin schwierige Beschäftigungssituation für Menschen mit Behinderung ist durch die Übertragung der Arbeitsmarktagenden in das Wirtschaftsressort (Budgetkapitel 63) noch komplizierter geworden. Im Bundesfinanzgesetz 2000 ist es nicht mehr möglich, die Bundesmittel für besondere Beschäftigungs­maßnahmen für Behinderte auf einen Blick zu erfassen. Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion fordert verstärkte Programme für die Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen in den Arbeitsmarkt.

Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion wird ein besonderes Augenmerk auf die Förderungen von gemeinnützigen Vereinen legen, die ebenfalls durch die Kompetenzänderungen (Kapitel 63) betroffen sind. So standen im Jahr 1999 2 147,5 Millionen Schilling an Förderungen im Kapitel 15 zur Verfügung, im Bundesfinanzgesetz 2000 sind hingegen nur mehr 613,5 Millionen Schilling im Kapitel 15 vorgesehen.

Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion fordert eine Erhöhung des Pflegegeldes. Die Sozialministerin unterstützte im Budgetausschuss diese Forderung. Im Bundesfinanzgesetz 2000 ist dafür aber keine zusätzliche Bedeckung vorgesehen.

Trotz der vielfältigen Beteuerungen von Seiten der Bundesregierung, die Förderungen für Frauenbelange nicht zu kürzen, sind die Kürzungen eklatant. Die jahrzehntelang sozialdemokratisch geführte Regierungsarbeit für mehr Chancen am Arbeitsmarkt für Frauen im Allgemeinen und Frauen mit Kindern wird mit den Einsparungsmaßnahmen der Bundesregierung untergraben. Die Regierung verzichtet nicht nur auf ein eigenes Frauenministerium, sie verzichtet auch auf die eindeutige Deklaration der frauen­spezifischen Budgetposten im vorliegenden Bundesvoranschlag, sodass sich der Eindruck ergibt, dass hier Förderbeträge nicht eindeutig für frauenspezifische Projekte abgestellt sind und als “Manövriermasse” vorgesehen werden. Auf Grund der Nicht-Deklaration und der völlig veränderten ministeriellen Kompe­tenzstruktur ist nicht erkennbar, in welchem Ausmaß es hier zu Einsparungsmaßnahmen kommen wird.

Die Regierung verzichtet ua. auf den Ausbau des Förderbudgets im Rahmen des Arbeitsmarktservices. Gleichzeitig wird das AMS umstrukturiert. Das australische Beispiel zeigte deutlich, dass durch eine derartige Umstrukturierung eine Umverteilung zum informellen Arbeitsmarkt eingeleitet wird. Das bedeutet, dass Wiedereinsteigerinnen, ältere Frauen und alle Frauen, die Betreuungspflichten haben, verstärkt aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden.

Hand in Hand gehen diese Maßnahmen mit dem Verzicht, zusätzliche Kinderbetreuungseinrichtungen zu fördern. Alle bisher getätigten Ausgaben stellen den “Restbetrag” der Kindergartenmilliarde der sozialdemokratisch geführten Bundesregierung dar. Dies wurde von der zuständigen Bundesministerin auch zugegeben. Aus dem Bundesvoranschlag konnte nicht entnommen werden, wie die künftige Förderung von zusätzlichen Kinderbetreuungseinrichtungen gestaltet werden soll. Die Bundesministerin blieb bei der mündlichen Befragung im Budgetausschuss auch hier die Antworten schuldig.

Ähnliche Vorgänge sind im Bereich der Frauenbeschäftigung zu verzeichnen. Hier präsentiert die jetzige Bundesregierung Erfolgszahlen, die sich auf Grund jener Arbeitsmarktpolitik ergeben, die von der sozialdemokratisch geführten Bundesregierung eingeleitet und strukturell durchgeführt wurde. Die jetzige Bundesregierung hat hier noch keine Absichten, Förderungsmaßnahmen zu setzen, erkennen lassen. Aus dem Voranschlag lassen sich keine eindeutigen Informationen gewinnen, die zuständige Ministerin blieb auch hier die Erörterung und Beantwortung schuldig.

Die sozialdemokratische Fraktion muss aus diesen Gründen davon ausgehen, dass die Regierung versucht, mit aufeinander abgestimmten Strukturmaßnahmen, eine tief greifende Änderung der Rahmenbedingun­gen für Frauen zu erreichen und so ihr konservatives Gesellschaftsbild, das eindeutig auf Kosten der Frauen geht, umzusetzen. Sehr viele der jetzt angestrebten Strukturmaßnahmen müssen, wie zB die Umstrukturierungen im AMS-Bereich, als irreversibel angesehen werden. Der geplante Angriff auf die Eigenständigkeit der Lebensplanung der Frauen ist mit dem Versuch verbunden, das Hineindrängen der Frauen in die Rolle der Ehefrau und Mutter strukturell durch vielfältige Verschlechterungen und die Verweigerung von Förderung abzusichern.

Die bisherigen Verhandlungen zum Bundesvoranschlag haben deutlich gezeigt, dass den Frauen zwar immer wieder Sonntagsreden gehalten werden, sie jedoch mit keinerlei Sicherheit, dass zumindest der Status quo erhalten wird, rechnen können. Weder ist die Aufrechterhaltung der Frauenförderung noch die Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen, Wiedereinstiegshilfen, Frauenprojekten und Frauen­vereinen abgesichert. An Stelle von klaren Frauenförderungszielen tritt eine Verschleierungstaktik, die sowohl die mangelnde Kompetenz der Regierung als auch das wahre Ausmaß der Verschlechterungen verdecken soll.

Kapitel 16 und 63: Sozialversicherung, Arbeitsmarktpolitik

Während die umfassenden beschäftigungspolitischen Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktions­planes (NAP) und die sich belebende Konjunktur in Österreich 1999 die Trendwende am Arbeitsmarkt herbeigeführt hatten und nach den bisherigen Prognosen für das laufende Jahr mit einem weiteren deutlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit gerechnet wurde, wir durch die nunmehr geplanten neuen Maßnahmen sowohl die Trendwende am Arbeitsmarkt gefährdet als auch die Position der Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt geschwächt. Davon geht ein zusätzlicher Druck auf die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer aus. Wenn ein höherer Angebotsüberschuss auf dem Arbeitsmarkt an sich die Position der Arbeitnehmer schwächt, so geht eine ähnliche Wirkung von mehreren Einzelmaßnahmen selbst bei gleich bleibender Beschäftigungslage aus.

Auf eine Steigerung der Arbeitslosenrate wirken die Maßnahmen zur Erhöhung des Pensionsalters hin. Wenn daraus die kalkulierten Einsparungen resultieren sollen, ist dies nur möglich, wenn die Beschäftigung in den oberen Altersgruppen um mehrere 10 000 zunimmt bzw. ein größerer Teil dieser Jahrgänge in Langzeitarbeitslosigkeit verbleibt. Insgesamt wird das Arbeitskräfteangebot (Beschäftigte und Arbeitslose) durch diese Maßnahmen um zirka 45 000 erhöht.

Statt für die kurzfristige Budgetkonsolidierung bestehende Reserven aus Überschüssen oder nicht benötig­ten Mitteln von zweckgebundenen Fonds heranzuziehen und vorerst von Steuersenkungen und zusätz­lichen Leistungen Abstand zu nehmen, wird für zahlreiche Gruppen der Klientel der beiden Regierungs­parteien ein Füllhorn an Steuergeschenken und Förderungen ausgeschüttet. Gleichzeitig werden bei den Arbeitnehmern massive Leistungskürzungen vorgenommen, die Arbeitnehmer haben auch den Großteil der Steuererhöhungen zu tragen.

Durch die Beschränkung bzw. Reduktion der finanziellen Mittel für Existenzsicherung und Förderung bei Arbeitslosigkeit werden die NAP-Ziele verfehlt.

Die Mittel für die Arbeitsmarktförderung werden auf dem Niveau von 1999 (8,2 Milliarden Schilling) eingefroren. Zur Realisierung der NAP-Ziele (Senkung der Arbeitslosenrate auf 3,5 Prozent, Halbierung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Erhöhung der aktivierenden Maßnahmen) wären 2000 9,3 Milliarden Schilling notwendig. Für die angekündigte Älteren- und Frauenförderung fehlen die Bedeckungs­vorschläge.

Die Überschüsse aus der Arbeitslosenversicherung werden automatisch abgeschöpft, ihr Einsatz für ältere Arbeitslose oder Frauen damit ausgeschlossen.

Die Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters bei allen Formen vorzeitiger Alterspension bedeutet zirka 20 000 zusätzliche ältere Arbeitslose.

Ohne arbeitsrechtliche und arbeitsmarktpolitische Begleitmaßnahmen erhöht das geplante Kinderbe­treuungsgeld – dessen budgetäre Bedeckung völlig offen ist – das Risiko für Frauen mit Kindern, dauerhaft aus dem Arbeitsmarkt verdrängt zu werden.

Die Reduktion des präventiven Gesundheitsschutzes und der Rehabilitation durch Überweisungen aus dem Bereich der Unfallversicherung erhöht die Arbeitslosigkeit von kranken und behinderten Menschen.

Die FPÖVP-Regierung kündigte Maßnahmen an, die auf eine positive Reform der Lehrlingsausbildung deuten: Diese Maßnahmen bleiben unkonkret, und ohne jeglichen finanziellen Bedeckungsvorschlag im Bundesfinanzgesetz 2000.

Das Auffangnetz für Jugendliche soll nur bei nachgewiesenem Bedarf fortgeführt werden. Finanzielle Vorsorge ist im Bundesfinanzgesetz 2000 dafür nicht getroffen.

Unter dem Titel der “Missbrauchsbekämpfung” wird eine Politik verfolgt, den Zugang zu Versicherungs­leistungen für immer mehr Menschen trotz bezahlter Beiträge zu erschweren. Damit sollen drei Milliarden Schilling bei dieser Personengruppe eingespart werden. Maßnahmen gegen Schwarzunternehmer unter­bleiben bewusst, obwohl ein ausformuliertes Paket gegen diese massive Form des Missbrauchs der Sozialversicherungsleistungen vorliegt.

Knappe Arbeitsmarktförderungsmittel sollen für unmittelbar betriebsorientierte Qualifizierungsmaß­nahmen eingesetzt werden. Damit wird der Eigenbeitrag der Unternehmen zur Erhöhung der Qualifika­tionen der Arbeitnehmer weiter sinken. Mittel der Arbeitslosenversicherung werden so zur Kostenent­lastung für Unternehmer eingesetzt. Jungunternehmer sollen – wohl zu für sie angenehmen Konditionen – in die Arbeitslosenversicherung einsteigen können. Das Versicherungsprinzip wird nur schwer zu wahren sein.

Die Verschlechterung der Zumutbarkeitsbestimmungen wird zu vermehrten Sperren des Arbeitslosen­geldes und der Notstandshilfe führen. Gleichzeitig werden die Sanktionen verschärft. Das soll zu Einsparungen in der Arbeitslosenversicherung führen. Durch die automatische Abschöpfung der damit wachsenden Überschüsse in der Arbeitslosenversicherung soll das durch die geplante massive Senkung der Lohnnebenkosten (von 15 Milliarden Schilling) entstehende Budgetloch auf Kosten der Arbeitnehmer gestopft werden.

Kapitel 17: Gesundheit

Die unsozialen Pläne der FPÖVP-Regierung zur Konsolidierung der Kostenstruktur im Krankenversiche­rungsbereich stellen eine riesige Belastungswelle dar. Wie schon bisher setzt die blau-schwarze Koalition den Weg der ungerechten, unsozialen Maßnahmen nun auf dem Rücken kranker Menschen fort. Die Bevölkerung wird mit fünf bis sechs Milliarden Schilling belastet werden.

Selbstbehalte bei Ambulanzen sind der unsolidarische und unsoziale Versuch, die Kosten in der Kranken­versicherung zu Lasten der Kranken und sozial Schwachen zu senken. Die Kürzung des Krankengeldes von 78 auf 52 Wochen trifft gerade die Schwerkranken.

Die Pharmaunternehmen und Ärztevertreter konnten ihre Interessen durchsetzen. Unternehmer bleiben bei den Sanierungsmaßnahmen weitgehend verschont.

Bei sozial Schwächeren besteht angesichts der finanziellen Belastung die Gefahr, dass sie im Zweifelsfall auf den Arztbesuch verzichten. Das ist der Beginn einer “Zwei-Klassen-Medizin”. Mit Ausgaben von 8 Prozent des BIP ist das österreichische Gesundheitssystem eines der effektivsten und effizientesten in Europa. Das Vertrauen in unser System ist sehr hoch. Dieses Vertrauen wird durch die verantwortungs­lose Vorgangsweise der Regierung in dieser sensiblen Frage zerstört.

Im Bundesfinanzgesetz 2000 wird der klinische Mehraufwand für Universitätskliniken völlig intranspa­rent in das Kapitel 14 übertragen. In Zukunft wird es daher nicht möglich sein, die Ausgaben des Bundes für das Gesundheitswesen auf einen Blick zu erfassen.

Kapitel 19: Jugend und Familie

Für die sozialdemokratische Parlamentsfraktion bleibt unklar, ob die weitere Finanzierung von wichtigen familienpolitischen Leistungen, wie zB Familienbeihilfe, SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrten, Schul­fahrtbeihilfe für SchülerInnen und Lehrlinge oder die Schulbuch-Aktion, in Zukunft überhaupt gesichert ist. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2000 werden nämlich die Überschüsse des Familienlastenausgleichs­fonds der Jahre 1999 und 2000 von insgesamt 8,2 Milliarden Schilling in die Pensionsversicherung transferiert.

Die geringe Erhöhung der Mittel für die Schulbuch-Aktion von 1,2 Milliarden Schilling auf 1,270 Milliar­den Schilling reicht nicht aus, um diese Aktion zu einer dringend erforderlichen Multimedia-Aktion umzubauen. Bereits jetzt müssen Eltern für ihre Kinder teure Schulbücher selbst kaufen, da die vorhan­denen Limits keineswegs ausreichend sind. Es ist zu befürchten, dass die angekündigten neuen Infor­mationsmedien auch von den Eltern selbst bezahlt werden müssen.

Die Budgetmittel zur Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen und Familienorganisationen wurden von 25,519 Millionen Schilling im Jahr 1999 auf 21,691 Millionen Schilling im Budget 2000 gekürzt. Die wichtige Arbeit der Familienorganisationen im Interesse der Familien ist damit gefährdet.

Ebenso gefährdet ist die Tätigkeit der Jugendorganisationen und die Durchführung von Jugendprojekten, da die Jugendförderungsmittel von 99,654 Millionen Schilling auf 84,705 Millionen Schilling gekürzt werden. Besonders auffällig ist die Reduzierung des Budgets für den internationalen Jugendaustausch von 3,6 Millionen Schilling auf 2,7 Millionen Schilling. Gerade in der derzeit politisch sensiblen Situation Österreichs wäre es notwendig, Jugendaustauschprogramme verstärkt durchzuführen.

Die auch im Regierungsübereinkommen fixierte Heimfahrtbeihilfe für SchülerInnen und Lehrlinge in Internaten ist nicht dotiert. Die FP/VP-Koalition konnte sich bisher auf keine gemeinsame Vorgangsweise bei der Umsetzung des Familien-Volksbegehrens – die Heimfahrtbeihilfe ist ein Bestandteil des Forde­rungspakets dieses Familien-Volksbegehrens – einigen. Dieser Forderung der SPÖ, der Gewerkschafts­jugend und vieler Familienorganisationen wird nicht entsprochen und die Entscheidung hinausgeschoben.

Für die Kinderbetreuungseinrichtungen stehen heuer im Budget nur mehr 133 Millionen Schilling – dies ist noch ein Restbetrag aus der zweiten Tranche der “Kindergarten-Milliarde” der vergangenen Legisla­turperiode – zur Verfügung. Der dringend notwendige Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ua. auch eine Forderung des Familien-Volksbegehrens – ist nicht dotiert. Die fehlenden 130 000 Kinderbetreuungsplätze, vor allem für Kinder bis drei Jahre und ab sechs Jahre, können nicht errichtet werden.

Familienministerin Elisabeth Sickl erklärte im Rahmen der Beratungen des Budgetausschusses, dass “grundsätzlich die Familie der beste Kinderbetreuungsplatz ist”. Das sagt alles über die Haltung der FP/VP-Koalition zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus. Von der oft zitierten “Wahl­freiheit” für Mütter und Väter zwischen Beruf und Familie kann keine Rede sein, da Kinderbetreuungs­plätze nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

Es erscheint fraglich, ob das von der FP/VP-Koalition versprochene und geplante Kinderbetreuungsgeld ab 2002 wirklich finanziert werden kann. Auch darüber konnten sich die Koalitionsparteien im Rahmen der Beratungen des Familien-Volksbegehrens nicht einigen.

Es wurde eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz zur Begutachtung ausgesendet, die die Aufhebung der Einkommensbegrenzung für den Mehrkindzuschlag bei der Familienbeihilfe ab dem Jahr 2001 vorsieht. Danach sollen auch Höchstverdiener und Millionäre den Mehrkindzuschlag erhalten. Dies bedeutet einen Mehraufwand ab dem Jahr 2001 von jährlich 129 Millionen Schilling. Dies steht im Gegensatz zu den Aussagen des Finanzministers, wonach Transferleistungen nur an jene ausgezahlt werden sollen, die sie auch brauchen.

Kapitel 20: Äußeres

Der BVA 2000 sieht für das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ein Budget von 4,206 Milliarden Schilling vor. Das Budget des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten steigt damit gegenüber dem BVA 1999 mit 4,090 Milliarden Schilling um 116 Millionen Schilling.

Diese Steigerung, die sich trotz teilweise drastischer Kürzungen einzelner Bereiche wie der Entwicklungs­zusammenarbeit ergibt, ist ua. auf die Verlagerung der so genannten “Osthilfe” vom Bundeskanzleramt in den Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zurückzuführen. Zu berücksichtigen sind auch die Kosten im Zusammenhang mit dem österreichischen OSZE-Vorsitz.

Entgegen der Ankündigung, auch bei den eigenen Strukturen zu sparen, ergeben sich Mehrausgaben im Budget des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten durch höhere Personalausgaben (insge­samt plus 70,5 Millionen Schilling). Auch im Bereich der “Aufwendungen” des Außenamtes und seiner Vertretungsbehörden sind gegenüber dem BVA 1999 teilweise deutliche Ausgabensteigerungen vorge­sehen. Erhöht werden unter diesem Titel beispielsweise auch “freiwillige Sozialleistungen” von 1,8 Mil­lionen Schilling auf 3,8 Millionen Schilling.

Gekürzt wird gegenüber dem BVA 1999 bei den Ausgaben für die bilaterale Entwicklungszusammen­arbeit, den Vertretungsbehörden, den internationalen Konferenzen in Österreich, den österreichischen Kulturinstituten und den vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten geförderten kulturellen Vorhaben.

Problematisch aus Sicht der SPÖ sind insbesondere die Einsparungen im Bereich der Auslandskultur­politik, deren operationelles Budget von 75 Millionen Schilling auf 62 Millionen Schilling gekürzt wurde, sowie in der derzeitigen sensiblen Phase die Kürzung von Beiträgen zu internationalen Organisationen.

Besonders drastisch – und aus Sicht der SPÖ inakzeptabel – sind die Kürzungen im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZA), für die im Jahr 2000 nur mehr ein Betrag von 744,5 Millionen Schilling vorgesehen ist. Gegenüber dem BVA 1999 mit 850 Millionen bedeutet das eine Kürzung um 12,4 Prozent. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass 1999 die in den Vorjahren in Form von Budgetüberschreitungsgesetzen nachträglich erfolgte Aufstockung der Mittel zugunsten der EZA nicht beschlossen werden konnte. Vergleicht man daher die Ausgaben für bilaterale EZA mit dem im Jahr 1998 tatsächlich ausgegebenen Betrag von 950 Millionen Schilling, beträgt das Minus 205,5 Millionen Schilling, das entspricht einer Kürzung von über 20 Prozent. Österreich liegt damit im heurigen Jahr weit von dem – noch in der vergangenen Legislaturperiode von allen im Parlament vertretenen Parteien befürworteten – Ziel entfernt, die Mittel für die bilaterale EZA auf eine Milliarde Schilling anzuheben.

Gekürzt werden nahezu alle Bereiche der bilateralen EZA. Ein besonderer Kahlschlag tritt bei den Förderungen für Betreuungs- und Entsendeorganisationen sowie für entwicklungspolitische Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit nichtstaatlicher Organisationen ein. Die Kürzungen betragen hier – auch nach einer im Zuge der Budgetberatungen erfolgten Reduktion der Kürzungen seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten – bis zu 50 Prozent.

Berücksichtigt man, dass seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten auch der Beitrag Österreichs zum Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen von 139,8 Millionen Schilling auf 100 Millionen Schilling gekürzt wurde – hier erfolgte nach Angaben des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten eine Umschichtung zu den Mitteln für die bilaterale EZA –, fällt Österreich, das mit seinen Leistungen für die EZA bereits in den letzten Jahren im internationalen Vergleich zu den Schlusslichtern gehörte, noch weiter zurück.

Kapitel 30: Justiz

Auch im Kapitel Justiz des Bundesvoranschlages bewahrheitet sich die Aussage, dass das Budget in “Zahlen gegossene Politik” sei. Im Budgetkapitel Justiz sind für das Jahr 2000 6 107,3 Millionen Schilling an Personalausgaben und 4 828,6 Millionen Schilling an Sachausgaben – ergibt in Summe 10 935,9 Millionen Schilling – veranschlagt. Das bedeutet, dass gegenüber 1999 die Ausgaben um 15,4 Millionen Schilling und die Einnahmen um 641,2 Millionen Schilling steigen.

Das vorliegende Justizbudget ist ein unsoziales Sparpaket, das nach Ansicht von Experten “gerade genug zum Überleben” bietet.

Die schmerzlichsten Einsparungen finden sich im Personalbereich. Zwei Prozent des Stellenplans müssen eingespart werden. Dies bedeutet etwa bei Richtern eine Einsparung von 28 Planstellen, insgesamt im Bereich Justiz 237 Planstellen.

Darüber hinaus werden wesentliche Einsparungen bei Reisekosten, beim Ankauf von Druckwerken oder bei Sozialleistungen vorgenommen. Mehreinnahmen resultieren insbesondere aus der Streichung von Gebührenbefreiungen bzw. aus Gebührenerhöhungen.

Damit setzt sich auch im Bundesvoranschlag Kapitel Justiz die unsoziale Politik der Bundes­regierung fort, wie sie bereits im Budgetbegleitgesetz 2000 zu finden ist. Dort wird beispielsweise durch eine deutliche Erhöhung der Ladungen von Zeugen zu Gericht ohne Zustellnachweis versucht, Ein­sparungen herbeizuführen. Dies geht auf Kosten des Vertrauens in die Justiz und der Nachvollziehbarkeit der Zustellvorgänge. Es könnte dadurch auch zu Verzögerungen bei Gericht kommen.

Kapitel 40: Militärische Angelegenheiten

Im Wehrbudget sind für das Jahr 2000 22,48 Milliarden Schilling vorgesehen; im Voranschlag 1999 waren es 21,53 Milliarden Schilling. Diese “Steigerung” ergibt sich durch die Kompetenzverschiebung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten an das Bundesministerium für Landes­verteidigung betreffend die Bundesgebäudeverwaltung II. Dadurch werden die finanziellen Mittel für 1 247 Planstellen und der Sachaufwand – das sind insgesamt zirka 1,35 Milliarden Schilling dem Wehrbudget zugeschlagen.

Mit diesem Budget steht der neue Verteidigungsminister vor den Trümmern seiner eigenen jahre­langen Ankündigungspolitik, denn gerade die Freiheitlichen haben in den letzten Jahren immer wieder eine Erhöhung des Wehrbudgets auf mindestens 1,5 Prozent des BIP gefordert.

Der Rechnungshof hat in seinen Berichten wiederholt schwer wiegende Fehler bei der Planung und der Durchführung der Rüstungsbeschaffung aufgezeigt. Es gibt eine hohe Vorbelastung bei den Sach­ausgaben.

Dem Bundesministerium für Landesverteidigung standen für Sachausgaben (laufender Betrieb, Neu- und Ersatzinvestitionen usw.) von 1994 bis 1997 jährlich durchschnittlich rund 8,4 Milliarden Schilling zur Verfügung. Die diesbezüglichen Vorbelastungen für die jeweils folgenden vier Finanzjahre betrugen Ende 1995 rund 4,4 Milliarden Schilling, stiegen Ende 1996 auf rund 5,4 Milliarden Schilling sowie Ende 1997 auf rund 7,3 Milliarden Schilling. Diese steigende Tendenz hat sich auch 1998 und 1999 fortgesetzt. Die Vorbelastungen betrugen 1998 zirka acht Milliarden Schilling. Damit wird bei gleich bleibendem Budget die Finanzierbarkeit künftig notwendiger Investitionen eingeschränkt.

Solange keine Aufgabendefinition des Bundesheeres und keine ausreichend definierte Heeresstärke vorliegt, fehlen die Grundvoraussetzungen dafür, was in Zukunft gebraucht wird und beschafft werden soll. Fest steht: Den Aufgaben der klassischen militärischen Landesverteidigung kommt nicht mehr der Stellenwert der Vergangenheit zu. Es gibt neue Aufgaben im Bereich der internationalen Solidarität und der europäischen Sicherheitsstruktur.

Der vorgegebene Budgetrahmen und der durch die hohen Personal- und Betriebskosten einge­schränkte Investitionsaufwand unterstreichen mehr denn je die langjährige SPÖ-Forderung nach Erstellung eines zehnjährigen Investitionsplanes und der Festlegung von Beschaffungsprioritäten.

Die Personalausgaben betragen derzeit zirka 63 Prozent des Landesverteidigungsbudgets. Insbeson­dere im Bereich der Zentralstellen sind die Personalkosten gestiegen. Eine Änderung kann nur durch Umbau der Personalstruktur erreicht werden. Das heisst, dass die jetzt auf dem Kopf stehende Personalpyramide wieder in die Normallage gebracht werden muss. Dazu sind Planstellenreduzierungen im Bereich der Zentralstellen, der oberen Verwaltungsebenen, der Kommanden und Stäbe sowie die Umschichtung von Planstellen zur Truppe erforderlich.

Durch die Lawinenkatastrophe von Galtür ist die mangelnde Transportkapazität der österreichischen Hubschrauberflotte deutlich geworden. Für die politische Entscheidung, Hubschrauber einer neuen Kategorie zu beschaffen, war in erster Linie der Katastropheneinsatz und nicht militärische Kampfauf­gaben ausschlaggebend. Durch den Landesverteidigungsrat wurde bereits im April 1999 die Beschaffung von neuen Hubschraubern der Nutzklasse von 3 bis 4,5 Tonnen mit möglichst großer Personentransport­kapazität empfohlen und nicht die Beschaffung von Kampfhubschraubern. Benötigt wird ein Hub­schraubertyp, der eine deutlich höhere Transportleistung hat als die bereits im Bundesheer vorhandenen Typen. Sollten jetzt Raketenbewaffnung und Kampfeinsatz im Vordergrund stehen, dann entspricht das nicht dem politischen Willen. Es geht ausschließlich um eine Teilbedarfsdeckung für den Transport­bereich. Erforderlich ist eine optimale Lösung für den Katastropheneinsatz, dh. eine Transportleistung von mehr als 20 Personen pro Hubschrauber.

Kapitel 52: Öffentliche Abgaben

Die Öffentlichen Abgaben werden in der Folge der im Budgetbegleitgesetz 2000 enthaltenen Steuer­erhöhungen, zu denen die sozialdemokratische Parlamentsfraktion bereits detailliert im Minderheits­bericht zum Budgetbegleitgesetz (Zu 67 der Beilagen) Stellung genommen hat, ab 1. Juni um insgesamt 14 Milliarden Schilling angehoben (hochgerechnet auf ein gesamtes Finanzjahr). Dem stehen die von der SP/VP-Koalitionsregierung im Juni 1999 beschlossene Steuerreform 2000 und die damit verbundenen Einkommensverbesserungen entgegen.

Durch die Erhöhung von indirekten Steuern und Gebühren werden gezielt untere und mittlere Einkommensschichten besonders belastet. Nach einer im Österreichischen Institut für Wirtschafts­forschung angestellten Berechnung wird dadurch das untere Einkommensdrittel der österreichischen Haushalte mit 1,6 Prozent seines Einkommens belastet, das mittlere Drittel mit 1,1 Prozent und das oberste Drittel der österreichischen Haushalte nur mit 0,8 Prozent. Die Umschichtung von Lohn- und Einkommensteuern zu Verbrauchsteuern bedeutet eine massive Umverteilung von den unteren Einkommensschichten zu den obersten Einkommensschichten. Diesen negativen Verteilungseffekten wirkt im Jahr 2000 die Steuerreform 2000, die von der FPÖ im Nationalrat abgelehnt worden ist, entgegen. Durch die Erhöhung des allgemeinen Absetzbetrages im Rahmen der Steuerreform 2000 wirkt diese Steuerreform deutlich progressiv. Der größte Vorteil kommt Arbeitnehmern mit einem Brottobezug von 12 000 bis 20 000 Schilling zu. Diese Einkommensgruppen werden durch die Steuerreform 2000 um 1,5 bis 2 Prozent ihres Einkommens entlastet. Einkommensbezieher mit einem Bruttobezug pro Monat in der Höhe von 100 000 Schilling werden nur mehr um 0,5 Prozent ihres Einkommens entlastet, bei 500 000 Schilling Bruttobezug pro Monat beträgt der Entlastungseffekt nur mehr 0,1 Prozent. Diese progressiven Verteilungseffekte der Steuerreform 2000 werden durch die von der jetzigen Bundes­regierung beschlossenen Erhöhungen indirekter Steuern und Gebühren bewusst rückgängig gemacht.

Kapitel 60: Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

Das Budget im Bereich Land- und Forstwirtschaft wird im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 Milliarden Schilling gekürzt.

Die Einsparungen bei den national finanzierten Förderungen betragen davon rund 960 Millionen Schilling. Verglichen mit der Forderung des ÖVP-Landwirtschaftsministers nach einer Aufstockung des Budgets 2000 um eine Milliarde Schilling ist dies aus der Sicht des Landwirtschaftsministers sicherlich eine herbe Enttäuschung.

Dies vor allem auch deshalb, weil der Beginn der Umsetzung der im Regierungsübereinkommen festge­schriebenen Maßnahmen durchwegs auf das Budget 2001 verschoben werden muss (Einführung des Sockelbetrages, Aufstockung der ÖPUL-Gelder, Steuersenkung bei Dieselöl, Steuersenkungen bei Pflanzenschutz- und Düngemittel, Zwangsbeimischung von Biodiesel).

Darüber hinaus lässt die bisherige Fortschreibung der Mittelvergabe auch nicht ansatzweise eine strukturelle Modernisierung erkennen.

Die Umsetzung der Zielsetzungen der schwarzblauen Regierung im Agrarbereich kostet den Steuerzahler pro Jahr etwa vier Milliarden Schilling:

Sockelbetrag und ÖPUL-Aufstockung................................................................................ 1,4 Milliarden Schilling

Steuersenkung bei Dieselöl................................................................................................... 1,3 Milliarden Schilling

Steuersenkung bei Pflanzenschutz- und Düngemittel....................................................... 0,3 Milliarden Schilling

Zwangsbeimischung von Biodiesel..................................................................................... 0,3 Milliarden Schilling

Einheitswertsenkung.............................................................................................................. 0,5 Milliarden Schilling

Alle diese Maßnahmen werden vor dem Hintergrund laufend sinkender Beschäftigungszahlen in der Landwirtschaft und parallel dazu kontinuierlich steigender Agrarsubventionen getroffen. Verheerende Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die Zielsetzungen einer gerechten Verteilung von Agrarförde­rungsmitteln. Es widerspricht der inneragrarischen Solidarität, wenn Gutsbetriebe von “Grafen” und “Fürsten” in unserem Land jährlich 5, 10, ja sogar 20 Millionen Schilling kassieren und Kleinbetriebe, Bergbauern und Betriebe in benachteiligten Gebieten mit einem Bruchteil dieser Summen abgespeist werden.

Gerade vor dem Hintergrund knapper budgetärer Mittel wäre die allererste Option bei Einsparungen die Erhöhung der sozialen Treffsicherheit. Die blauschwarze Bundesregierung hat nicht nur die sozial gerechte Staffelung der Agrarförderungen – wie sie seitens der Sozialdemokraten in den vergangenen Regierungskoalitionen mit der ÖVP schrittweise in Teilbereichen eingeführt worden waren – nicht umgesetzt, sondern ist dabei, mit ihren Maßnahmen die sozialen Gegensätze weiter zu verschärfen.

Der Plan, eine Steuersenkung bei Dieseltreibstoff einzuführen, die vor allem Großbetriebe begünstigt, ist aus umweltpolitischen Gründen abzulehnen. Das gilt auch für die Steuersenkung bei Pflanzenschutz- und Düngemitteln. Hier hat sich Landwirtschaftsminister Molterer eindeutig gegen den Umweltminister Molterer durchgesetzt.

Da keine weiteren Schritte zu mehr sozialer Gerechtigkeit durch nationale Einführung der sozialen Staffe­lung (Modulation), keine Ansätze zum effizienteren Mitteleinsatz durch Vereinfachung der Förderungs­abwicklung, eine Schwerpunkte für mehr Ökologie und zur Absicherung der Bergbauern mittels Sockel­betrag zu erkennen sind, lehnt die sozialdemokratische Parlamentsfraktion das Agrarbudget 2000 ab.

Kapitel 18 und 61 neu: Umwelt

Obwohl eine exakte Vergleichbarkeit des Umweltbudgets mit den Vorjahren schon nicht möglich ist, weil zusätzliche Bereiche (zB Strahlenschutz) in das neue Bundesministerium integriert wurden, muss dennoch festgestellt werden, dass das Umweltbudget im Zuge der Zusammenlegung keinesfalls ausgeweitet, vielmehr sogar um bis zu 100 Millionen Schilling gekürzt wurde. Damit steht nicht nur weniger Geld für die traditionellen Aufgaben des Umweltschutzes zur Verfügung, sondern für neue wichtige Aufgaben (zB Klimaschutzpolitik) wird überhaupt kein Geld vorhanden sein. Das Umweltbudget in vorliegender Form wird deshalb von der SPÖ abgelehnt.

Was den Wasserwirtschaftsfonds und damit die Finanzierung der Wasserver- und -entsorgung betrifft, wird in dem von der FP/VP-Regierung vorgelegten Budget das Reinvermögen des Fonds durch Forderungsverkäufe weiter reduziert. Gleichzeitig werden die Erlöse aber nicht wie in der Vergangenheit für eine Ausweitung der Förderungszusagen verwendet und damit für eine Intensivierung der Wasserrein­haltungsmaßnahmen, sondern es unterbleibt stattdessen die im Finanzausgleich vorgesehene Dotierung des Wasserwirtschaftsfonds. Es ist evident, dass dieser Weg keinesfalls dem Umweltschutz dient und eine Aufrechterhaltung des Förderungsniveaus eine spätere kräftige Dotierung des Fonds erfordern wird. Angesichts der Unsicherheit über die zukünftige Finanzierung des Wasserwirtschaftsfonds wird diese Vorgehensweise von der SPÖ abgelehnt.

Nicht akzeptiert werden kann auch die deutliche Kürzung der Umweltförderung im In- und Ausland, wodurch zirka 100 Millionen Schilling weniger für Umweltmaßnahmen zur Verfügung stehen werden. Damit werden wichtige Umweltschutzmaßnahmen in Gewerbe und Industrie nicht mehr im bisherigen Umfang gefördert, zB klimarelevante Maßnahmen, branchenweise Abfallkonzepte, Energiesparmaß­nahmen, die Förderung alternativer Energien oder die Finanzierung eines neuen Ozonmaßnahmenpaketes. Eine geplante Ausweitung der Umweltförderung in den benachbarten östlichen Nachbarländern (wegen ihrer hohen umweltpolitischen Effizienz und als Markteintrittsunterstützung für die österreichischen Umweltunternehmen in den beitrittswilligen Staaten) ist mit der Kürzung in weite Ferne gerückt.

Die SPÖ lehnt das Umweltbudget aber auch insbesondere deshalb ab, weil keine zusätzlichen Mittel für das dringend notwendige Klimaschutzpaket bereitgestellt werden. Entsprechend der von der Kommunal­kredit durchgeführten Kyoto-Optionenanalyse wären für die Erfüllung der Minus-13 Prozent-Verpflich­tung bis 2010 jährliche Investitionen zwischen 16 und 18 Milliarden Schilling erforderlich, die eine Anreizfinanzierung im Ausmaß zwischen 3,5 und 4,5 Milliarden Schilling jährlich voraussetzen würden. Das von der FP/ÖVP-Regierung angekündigte nationale Klimaschutzprogramm verliert angesichts der fehlenden finanziellen Dotierung jegliche Glaubwürdigkeit.

Kapitel 63: Wirtschaft und Arbeit

Die in diesem Kapitel enthaltenen drastischen Kürzungen verschiedener Förderungsaktionen (allein durch die Absenkung der Ermessensausgaben werden die Förderungsmittel um 215 Millionen Schilling gekürzt) werden dazu führen, dass in dem für die österreichische Wirtschaft entscheidenden Bereich der kleineren und mittleren Unternehmen wichtige Zukunftsinvestitionen nicht vorgenommen werden können.

So werden entgegen den Beteuerungen der Regierungsparteien, besonderen Wert auf die Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen zu legen, im Bundesvoranschlag die Mittel für die Gewerbe­strukturverbesserungsaktion der Bürges um über 80 Prozent auf 31 Millionen Schilling gekürzt. Die Bürges unterstützt mit ihren verschiedenen Aktionen Neugründungen und Verbesserungsinvestitionen bei kleineren und mittleren Unternehmen und erhöht damit deren Wettbewerbsfähigkeit und Wachstums­chancen. Gleichzeitig trägt sie damit zu positiven Impulsen am Arbeitsmarkt bei. Eine derartig massive Kürzung bei diesen Förderungsmitteln ist völlig unverständlich.

Ähnliches gilt für die Förderung der Austrian Business Agency. Im Bundesvoranschlag 2000 sind nur mehr 59,8 Millionen Schilling als Zuschuss enthalten. 1999 waren es noch 76,3 Millionen Schilling. Die Austrian Business Agency arbeitet außerordentlich erfolgreich. 1999 wurden 118 Projekte abgeschlossen, die ein Investitionsvolumen von insgesamt 3,8 Milliarden Schilling umfassen und durch die 3 000 Ar­beitsplätze geschaffen werden konnten. Durch die Kürzung des Budgetansatzes für die Austrian Business Agency um 20 Prozent gehen Chancen für zusätzliche Beschäftigung verloren, wofür die Bundes­regierung die volle Verantwortung zu tragen hat.

Neben den drastischen Einschränkungen von sinnvollen Wirtschaftsförderungen kommt es auch durch neue Kompetenzzersplitterungen im Bereich der Forschungs- und Technologiepolitik zu Ineffizienzen bei der Forschungsförderung. Trotz der Forderung nach Zusammenlegung der wichtigsten Kompetenzen in diesem Bereich wurden durch das Bundesministeriengesetz 2000 neue einschneidende Schnittstellen­probleme im Bereich Wissenschaft, Forschung und Technologie geschaffen, da nun die Kompetenzen auf insgesamt drei Ministerien verteilt worden sind. Während etwa der Forschungsförderungsfonds im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie angesiedelt wurde, wanderte der ERP-Fonds als wichtigste Förderungsinstitution für technologieorientierte Investitionen in das nun­mehrige Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Völlig unverständlich erscheint, dass die Umschichtun­gen von Budgets und Kompetenzen nicht durch entsprechende Umschichtungen der zuständigen und erfahrenen Beamten begleitet werden. Die Beamten verbleiben daher offenbar bis auf weiteres ohne Budget und Kompetenzen in ihren bisherigen Ministerien.

Auch die Beihilfen nach dem Bergbauförderungsgesetz werden stark gekürzt. Die Kürzung um 26 Mil­lionen Schilling wird vor allem strukturschwache Gebiete betreffen. Der zuständige Bundesminister war auf Anfrage nicht bereit, Maßnahmen vorzuschlagen, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der betroffenen Gebiete stärken könnten.

Kapitel 64: Bauten und Technik

Beim Bundeshochbau sind Kürzungen um 1,2 Milliarden Schilling von 7,1 Milliarden Schilling auf 5,9 Milliarden Schilling vorgesehen, im Straßenbau Kürzungen um rund eine Milliarde Schilling von 7,7 Milliarden Schilling auf 6,7 Milliarden Schilling. Damit können nicht nur wichtige Straßenbau­projekte, vor allem notwendige Infrastrukturinvestitionen im Zusammenhang mit der Ostförderung, nicht realisiert werden, sondern es wird auch in massivem Ausmaß zu Arbeitsplatzverlusten in der Bauwirt­schaft kommen. So rechnet zB das WIFO mit einem Beschäftigungseffekt von 1 420 Personen bei Investitionen von einer Milliarde Schilling im Straßenbau.

Gespart wird auch bei Schulen und Universitäten und damit bei der Zukunft unseres Landes. Im Bereich der Schulen der Wissenschaftsverwaltung gibt es im Budgetansatz Kürzungen von mehr als einem Drittel von zirka 425 Millionen Schilling auf zirka 256 Millionen Schilling, im Bereich der Schulen der Unterrichtsverwaltung wurden die Mittel um rund ein Viertel von rund einer Milliarde Schilling auf 775 Millionen Schilling gekürzt.

Kapitel 65: Verkehr

Das Verkehrsbudget der FP/ÖVP-Bundesregierung ist als völliger Bruch mit der bisherigen erfolgreichen ökologisch und sozial orientierten österreichischen Verkehrspolitik abzulehnen. Die Ermessensausgaben werden um rund 15 Prozent reduziert und gleichzeitig auch gesetzliche Ausgaben (Nahverkehrsfinanzie­rung, Bundesbahngesetz) von Seiten des Bundes nicht ausreichend budgetiert. Zusätzlich werden Schulden in Form der außerbudgetären Haushaltsfinanzierung (insbesondere im Bereich der ASFINAG und SCHIG-Finanzierung) weiter erhöht.

Im Bereich der Straßeninfrastruktur werden die Mittel für die Bundesstraßen B im Jahr 2000 von der FP/ÖVP-Regierung um rund eine Milliarde Schilling gekürzt und damit über 1 400 Jahresarbeitsplätze in der Bauindustrie vernichtet. Gleichzeitig stehen weniger Mittel für Neubauprojekte und auch für die Instandhaltung zur Verfügung. Zwar sollen die Investitionen im Autobahnen- und Schnellstraßennetz um 1,6 Milliarden Schilling erhöht werden, diese werden aber über eine außerbudgetäre Neuverschuldung und durch die Vignettenerhöhung finanziert. Gleichzeitig bleibt die LKW-Maut für 2002 weiterhin ungewiss, was zu jährlichen Einnahmenausfällen von vier Milliarden Schilling führt. In absehbaren Zeiträumen können deshalb weder die notwendigen Sanierungsmaßnahmen auf der West- und Südbahn, noch der Lückenschluss, noch insbesondere neue Verkehrswege (Autobahn/Schnellstraßenring um Wien, Verbindungen zu den östlichen Nachbarländern) finanziert werden.

Bei der Bahninfrastruktur erfüllt der Bund nicht seine gesetzlichen Verpflichtungen, die Kosten für die Bundesbahninfrastruktur zu tragen. Mit budgetierten 9,2 Milliarden Schilling ergibt sich eine drastische Unterfinanzierung, die letztlich dazu führt, dass sich die Österreichischen Bundesbahnen zu Lasten und Kosten des Bundes weiter verschulden müssen. Insgesamt sind hier bereits mehr als 50 Milliarden Schilling an Schulden aufgelaufen.

Im Rahmen der Finanzierung neuer Bahnprojekte stehen für neue Projekte wie zB die Strecke Wien–St. Pölten oder den Koralmtunnel keinerlei Geldmittel zur Verfügung. Wird von der FP/ÖVP-Bundes­regierung nicht der Finanzierungsrahmen ausgeweitet, wird der Bahninfrastrukturausbau in einigen Jahren deutlich verzögert werden und das bisherige Bauvolumen von rund zwölf Milliarden Schilling nicht gehalten werden können. Die Zukunftschancen der Bahn werden drastisch eingeschränkt und die Sicherheit des Bahnverkehrs durch die Unterdotierung beeinträchtigt. Gleichzeitig wird die Förderung der Privatbahnen um 60 Millionen Schilling auf 360 Millionen Schilling gekürzt. Damit wird auch ein Schlag gegen die Zukunft dieser Unternehmen (Bahnliberalisierung), aber auch gegen die Verkehrsqualität auf den Strecken der Privatbahnen gesetzt.

Im höchsten Maße abgelehnt wird von der SPÖ die Kürzung der Mittel für den öffentlichen Nahverkehr, wodurch alle Attraktivierungsbemühungen des öffentlichen Verkehrs gefährdet werden. So werden die Mittel für die Verkehrsverbünde um rund 100 Millionen Schilling gekürzt. Gleichzeitig kommt der Bund nicht seinen in den §§ 24 bis 26 Nahverkehrsgesetz festgelegten Verpflichtungen nach, wonach zusätzlich 80 Millionen Schilling für die Länder bzw. 20 Millionen Schilling für Gemeinden zur Verfügung gestellt werden müssen. Schließlich werden auch die vor allem auf Betreiben der Länder (allen voran Kärnten und Salzburg) für den Abgang des Postbusses vorgesehenen 115 Millionen Schilling nicht budgetiert. Insgesamt stehen somit für den öffentlichen Nahverkehr 315 Millionen Schilling weniger zur Verfügung, worauf die Verkehrsunternehmungen mit drastischen Tariferhöhungen und/oder Verkehrseinstellungen reagieren müssen.

Im Bereich der Luftfahrt ist zu kritisieren, dass für die vom Bundesministerium für auswärtige Ange­legenheiten angeforderten NATO-Überflüge die AUSTRO-Control niemals kostenmäßig entschädigt wurde. In den letzten Jahren sind hiefür rund 90 Millionen Schilling angefallen.

Die Finanzierung der Marchfeldkanal-Gesellschaft ist mit 19 Millionen Schilling unzureichend, sodass die Gesellschaft weiterhin konkursgefährdet ist. Tatsächlich ist die Gesellschaft finanziell deshalb so schlecht gestellt, weil das Land Niederösterreich zum Schutz der Bauern bisher Wasserentnahmen aus dem Marchfeldkanal nicht kostenpflichtig gestellt hat.

Ein Anschlag auf die sozial Schwachen und auf die Meinungsvielfalt in Österreich besteht darin, dass die FP/VP-Bundesregierung sowohl 500 Millionen Schilling für Telefongebührenbefreiungen als auch 900 Millionen Schilling für den Postzeitungsversand in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stellen wird. Die budgetierten Mittel dienen lediglich dazu, einerseits alte Forderungen abzugelten und andererseits die ersten Monate des laufenden Jahres zu finanzieren. Für die Zukunft ist im Postzeitungsversand keinerlei tarifmäßige Ermäßigung vorgesehen. Diese soll nach Aussagen der FP/ÖVP-Regierungsvertreter durch eine Ermessensförderung ersetzt werden, die im Einzelfall entschieden wird. Diese Vorgangsweise wird von der SPÖ als Angriff auf die Meinungsvielfalt und auf unliebsame Kritiker betrachtet. Der Tätigkeit vieler karitativer Organisationen und dem Zusammenleben in den Gemeinden in Österreich wird durch die FP/ÖVP-Regierung ein massiver Schlag versetzt.

 

Als Einnahme aus der Versteigerung der Lizenzen für die dritte Mobilgeneration wurden von der FP/VP-Bundesregierung lediglich 4,126 Milliarden Schilling budgetiert. Dies ist nach den laufenden Ergebnissen internationaler Versteigerungsverfahren (insbesondere in Großbritannien) eindeutig zu wenig. Überträgt man die bisherigen Auktionsergebnisse auf Österreich, so ist mit Erlösen zwischen 20 und 40 Milliarden Schilling, aber selbst bei konservativer Schätzung von zumindest 15 Milliarden Schilling zu rechnen.

Kapitel 70: Öffentliche Leistung und Sport

Das Budgetkapitel betreffend des Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport ist schon des­wegen abzulehnen, weil die Einrichtung dieses Bundesministeriums völlig verfehlt und eine Verschwen­dung von Steuermitteln ist. Dieses Bundesministerium besteht aus lediglich eineinhalb Sektionen, mit deren Leitung ein Bundesminister in keiner Weise ausgelastet ist. Dafür entsteht zusätzlicher Aufwand, weil für dieses kleine Ressort ein eigenes Präsidium eingerichtet wird. In Wahrheit wird dieses Bundesministerium nur aus zwei Gründen geschaffen: Einerseits, um die Frau Vizekanzlerin mit der Leitung eines Bundesministeriums betrauen zu können, damit sie den im Bundesbezügegesetz hiefür vor­gesehenen höheren Bezug lukrieren kann, andererseits, um der FPÖ ein Mitspracherecht bei allen Personalbesetzungen zu geben. Dafür wird in Kauf genommen, dass ein großer zusätzlicher Verwaltungs­aufwand entsteht. Bei der Vollziehung des Beamtendienstrechtes ist in Zukunft nämlich wiederum in zahlreichen Fällen das Einvernehmen zwischen zwei verschiedenen Ressorts herzustellen, nämlich dem neuen Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport und dem Bundesministerium für Finanzen.

Die Zersplitterung der Aufgaben zeigt sich auch an dem Umstand, dass die Beratungen im Budget­ausschuss zum Kapitel Sport zweimal unterbrochen werden mussten, da den Abgeordneten Teilhefte mit falschen Ansätzen geliefert wurden. Die desaströse Vorbereitung des Kapitels Sport setzte sich bei der Beantwortung der kurzen Budgetanfragen fort, die alle äußerst knapp und unpräzise erfolgten.

Die FP/ÖVP-Bundesregierung bewies dadurch, dass sie keine neuen Ideen im Bereich des Sports anzu­bieten hat, sondern gerade noch die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt. In keinem Bereich sind neue Impulse und Schwerpunkte zu finden.

Gerade bei dem für Spitzensport und Breitensport, Tourismus und dem Ansehen Österreichs im Ausland so bedeutsamen Bereich der Bewerbung für die Ausrichtung von sportlichen Großveranstaltungen wurde von der zuständigen Vizekanzlerin lediglich angemerkt, dass ihr keine Bewerbungen bekannt sind, für die die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen setzen sollte. Dies zeigt die Naivität der neuen Bundes­regierung in dieser Frage auf.

Diese Linie setzt sich fort: Keine neuen Ideen im Bereich der Förderung von Frauen, keine Antworten auf die EU-Rechtsentwicklung im Sportbereich, keine Vorstellungen für ein Sportgesetz. Das Kapitel Sport reiht sich daher eins zu eins in das unkreative Budget für das Jahr 2000 ein.