805 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 19. 10. 2001

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses


über den Antrag 355/A(E) der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und Genossen betreffend der Umsetzung eines frauenpolitischen Grundforderungskatalogs in Anleh­nung an das Frauenvolksbegehren

Die Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und Genossen haben am 18. Jänner 2001 den gegenständlichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Weltweit konnte die tatsächliche Chancengleichheit von Männern und Frauen noch nicht erreicht werden. In Österreich wurden in den letzten dreißig Jahren eine Fülle von Gesetzen und Maßnahmen umgesetzt, die die Gleichstellung vorantreiben. Trotzdem ist noch ein weiter Weg bis zur Tilgung der Geschlechter – Ungerechtigkeiten im gesellschaftlichen, familiären, und beruflichen Bereich zu gehen.

Die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung hat in dem einen Jahr ihrer Regierungsverantwortung eine Gesetzesflut erlassen, die die ÖsterreicherInnen massiv belastet. Diese unsozialen Schritte treffen finanziell schwache Bevölkerungsgruppen und vor allem Frauen. Sie stellen den Großteil der Niedrigsteinkommens­bezieherInnen und sind auf Grund der traditionellen Aufgabenteilung in den Familien gehandikapt. Gleichzeitig aber wird von Seiten der Regierung geplant, mit dem Kindergeld eine 18 Milliarden Schilling teure Familienförderung einzuführen, die Frauen aus dem Arbeitsmarkt drängt.

Die Bundesregierung verschleudert einerseits Geldmittel in zweistelliger Millionenhöhe für eigene Marketingmaßnahmen und kürzt bzw. streicht andererseits die Fördermittel für Frauenprojekte. Beispielsweise mußte das Unabhängige Frauenforum dadurch erst diese Woche sein Büro schließen.

Die AntragstellerInnen sehen einen konservativen Rückschlag bei der Verwirklichung der Chancen­gleichheit zwischen Männern und Frauen. Die Umsetzung eines frauenpolitischen Grundförderungs­katalogs ist daher dringend erforderlich. Dieser beinhaltet die im Frauenvolksbegehren festgelegten Forderungen ergänzt durch die Punkte: Finanzielle Absicherung der Frauenprojekte, Gemeinsame Obsorge, Schwangerschaftsabbruch und Ausbau der Gleichbehandlungsgesetze.“

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 16. Oktober 2001 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuss fungierte die Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Edith Haller, Maria Rauch-Kallat, Ridi Steibl, Dr. Elisabeth Hlavac, Mag. Gisela Wurm, Mag. Ulrike Lunacek und die Ausschussvorsitzende Mag. Barbara Prammer sowie der Bundesminister für Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 10 16

                                    Edith Haller                                                              Mag. Barbara Prammer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau