845 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 15. 11. 2001

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über die Regierungsvorlage (800 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutz­zertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970 und das Musterschutzgesetz 1990 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz Patent-, Marken- und Musterrecht – EUG-PMM)

Die Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusam­menhang mit der Einführung des Euro, ABl. 1997 Nr. L 162, S 1 (1. Euro-Einführungsverordnung), legt die Modalitäten für die Umrechnung vom Euro in die nationalen Währungseinheiten und umgekehrt sowie einzelne Bestimmungen über die Auf- und Abrundung fest (Art. 4 und 5). Der Umrechnungskurs wurde am 31. Dezember 1998 unwiderruflich festgelegt: Ein Euro entspricht 13,7603 Schilling.

Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates über die Einführung des Euro, ABl. 1998 Nr. L 139, S 1 (2. Euro-Einführungsverordnung), regelt die Ersetzung der Währungen der Teilnehmerstaaten durch den Euro, wobei bei der Umrechnung die Umrechnungs- und Rundungsregeln der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 anzuwenden sind.

Aus Gründen der Rechtsklarheit und Praktikabilität sollen jedoch Gesetze und Verordnungen, die Schillingbeträge enthalten, auf Eurobeträge umgestellt werden. Durch den vorliegenden Entwurf soll eine „Euro-Anpassung“ der in den vorliegenden Gesetzen enthaltenen Schillingbeträge mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 im Sinne einer Glättung in der Weise vorgenommen werden, dass auf volle Euro abgerundet wird.

Die Regierungsvorlage der Patentrechts- und Gebührennovelle 2000 (106 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrats) sieht die Erlassung eines Patentamtsgebührengesetzes vor, in dem die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden Gebühren und Entgelte zusammengefasst werden. Die Regierungsvorlage, die sich noch in parlamentarischer Behandlung befindet, sieht eine Legisvakanz von sechs Monaten vor, sodass mit dem In-Kraft-Treten nicht vor dem 1. Jänner 2002 zu rechnen ist. Zur Umstellung auf den Euro sind daher die derzeit geltenden Gebührenbestimmungen in den einzelnen Materiengesetzen zu novellieren.

Das Gesetzesvorhaben unterliegt dem Konsultationsmechanismus gemäß Art. 1 Abs. 1 der Vereinbarung BGBl. I Nr. 35/1999. Die Befassung der in dieser Vereinbarung benannten Stellen ist im Rahmen des Begutachtungsverfahrens erfolgt, ein Verlangen nach Art. 2 Abs. 1 der Vereinbarung nach Verhandlungen im Konsultationsgremium wurde nicht gestellt.

Der Wirtschaftsausschuss hat die erwähnte Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. November 2001 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligte sich neben dem Berichterstatter der Abgeordnete Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig ange­nommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf (800 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustim­mung erteilen.

Wien, 2001 11 07

                            Helmut Haigermoser                                              Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann