851 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 15. 11. 2001

Bericht

des Kulturausschusses


über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesgesetz über die Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Betreuung des EDV-unterstützten Bibliothekenverbundes wird derzeit durch eine nur sehr einge­schränkt geschäftsfähige Stelle im Naheverhältnis des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wahrgenommen.

Ziel der Vorlage ist die Schaffung einer voll geschäftsfähigen Einrichtung zur Betreuung des bestehenden Verbundes und Setzung geeigneter Schritte zur Ausweitung des Verbundes sowie das Anbot von einschlägigen Dienstleistungen an Dritte in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Der Kulturausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. November 2001 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Mag. Terezija Stoisits sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.

Bei der Abstimmung wurde der vorliegende Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ebenfalls einstimmig angenommen wurde folgende Ausschussfeststellung:

„Bezug nehmend auf die Bestimmungen des § 7 Abs. 1 ist festzuhalten, dass die Bestellung von mehr als einem Geschäftsführer bzw. die Bestellung von Prokuristen erst nach Vorlage des in § 5 Abs. 2 angeführten Unternehmenskonzeptes vorgenommen werden darf.

Sieht das nach § 5 Abs. 2 vorgelegte Unternehmenskonzept die Bestellung von mehr als einem Geschäfts­führer bzw. die Bestellung von Prokuristen vor, so ist vor der Bestellung von zusätzlichem Geschäfts­führungspersonal eine spezifische Analyse zu erstellen, die den Mehrbedarf an Geschäftsführungspersonal belegt.

Die oben genannte Analyse hat die Bestimmungen gemäß § 5 Abs. 4 hinsichtlich der Leistungen, die im Wettbewerb erbracht werden sollen zu erfüllen.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (830 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2001 11 07

                            Dr. Andrea Wolfmayr                                                         Dr. Brigitte Povysil

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau