861 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 15. 11. 2001

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (775 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Pensions­kassengesetz und das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG geändert werden

In letzter Zeit vorgenommene Organisationsänderungen in der Bundesverwaltung und die damit ver­bundenen Ausgliederungen haben zu Problemen mit dem Konzernbegriff für die Bundespensionskasse AG geführt. Insbesondere wäre für bereits bestehende von der Bundespensionskasse AG verwaltete Zusagen ohne legistische Änderung ein Wechsel in eine überbetriebliche Pensionskasse erforderlich. Dies soll durch eine Adaptierung des Konzernbegriffes vermieden werden. Weiters ist im Pensions­kassengesetz durch redaktionelle Versehen in wenigen Fällen der Übergang der Zuständigkeit vom Bundesminister für Finanzen bzw. vom Bundesministerium für Finanzen auf die FMA unterblieben bzw. sprachlich unkorrekt geregelt worden.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 8. November 2001 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Hannes Bauer und Hermann Böhacker sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig ange­nommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (775 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2001 11 08

                             Mag. Gerhard Hetzl                                                              Dr. Kurt Heindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann