861 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 15. 11. 2001
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (775 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz und das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG geändert werden
In letzter Zeit vorgenommene Organisationsänderungen in der Bundesverwaltung und die damit verbundenen Ausgliederungen haben zu Problemen mit dem Konzernbegriff für die Bundespensionskasse AG geführt. Insbesondere wäre für bereits bestehende von der Bundespensionskasse AG verwaltete Zusagen ohne legistische Änderung ein Wechsel in eine überbetriebliche Pensionskasse erforderlich. Dies soll durch eine Adaptierung des Konzernbegriffes vermieden werden. Weiters ist im Pensionskassengesetz durch redaktionelle Versehen in wenigen Fällen der Übergang der Zuständigkeit vom Bundesminister für Finanzen bzw. vom Bundesministerium für Finanzen auf die FMA unterblieben bzw. sprachlich unkorrekt geregelt worden.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 8. November 2001 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Hannes Bauer und Hermann Böhacker sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (775 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2001 11 08
Mag. Gerhard Hetzl Dr. Kurt Heindl
Berichterstatter Obmann