884 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 21. 11. 2001
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über die Regierungsvorlage (644 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird
Die Einführung des Euro als reales Zahlungsmittel mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 macht die Umstellung von Schillingbeträgen auf Eurobeträge in sämtlichen Dienst- und Besoldungsrechtsgesetzen erforderlich. Im Bereich der Eigenlegistik des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist unter anderem die Umstellung des vorliegenden Gesetzes auf Eurobeträge nötig.
Durch die Neufassung der Studienvorschriften in den Studienplänen der Pädagogischen Akademien, Berufspädagogischen Akademien und Pädagogischen Institute, die inklusive der Prüfungsordnungen gemäß den Bestimmungen des Akademien-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 94/1999 – AStG, sowie der Akademien-Studienordnung, BGBl. II Nr. 2/2000 – AStO, von den Studienkommissionen der Akademien verordnet werden (und die Zusammenlegung der Funktion des Vorsitzenden mit den Aufgaben des Leiters der BPA im Rahmen der Lehramtsprüfung), ist es notwendig, die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes über die Entschädigungen für Prüfungen in diesem Bereich neu zu fassen.
Gemäß Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Mai 2000, Zl. 99/12/0109-11, sind Aliquotierungen der Prüfungsentschädigung bei den Eignungsprüfungen gesetzwidrig, da das Gesetz auf Prüfer abstellt und eine Aliquotierungsregelung im vorliegenden Abschnitt nicht vorgesehen ist.
Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 16 B‑VG.
Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. November 2001 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin der Abgeordnete Dieter Brosz.
Bei der Abstimmung wurde die gegenständliche Regierungsvorlage einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (644 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2001 11 14
Dr. Gertrude Brinek Werner Amon, MBA
Berichterstatterin Obmann