898 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 22. 11. 2001

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (802 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsinspek­tionsgesetz 1993, das ArbeitnehmerInnenschutz­gesetz und das Bauarbeitenkoordinations­gesetz geändert werden (Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz – ANS-RG)


Durch die in der Regierungsvorlage enthaltene Novelle zum Arbeitsinspektionsgesetz 1993 soll unter anderem die unter Strafsanktion stehende Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitsinspektion auf Verlangen persönlich bei der Kontrolle zu begleiten sowie die förmliche Vorladung ins Arbeitsinspektorat zur Vernehmung, entfallen. Weiters soll der Ermessensspielraum der Arbeitsinspektion, ihre Kontrollen anzukündigen, die nach geltendem Recht nur sehr eingeschränkt möglich ist, ausgeweitet werden. Bei geringfügigen Übertretungen soll die Verpflichtung der Arbeitsinspektion im Wiederholungsfall in jedem Fall in Strafanzeige vorgehen zu müssen, entfallen. Ebenso soll die Strafsanktion für bestimmte gering­fügige Übertretungen bei bautechnischen Maßnahmen innerhalb bestimmter Toleranzgrenzen überhaupt entfallen. Ferner soll die zuständige Wirtschaftskammer das Recht erhalten, die Arbeits­inspektion bei ihren gemeinsamen Kontrollen mit der Arbeiterkammer zu begleiten. Die Privilegien ausländischer Unternehmer bei der Strafbarkeit sollen beseitigt werden.

Durch die in der Regierungsvorlage enthaltene Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz soll vor allem das starre und unflexible System der Mindesteinsatzzeiten für Arbeitsmediziner und Sicherheits­techniker durch ein gefahrenangepasstes, differenziertes Drei-Stufen-System (Büroarbeitsplätze und Arbeitsplätze mit vergleichbaren Belastungen – sonstige Arbeitsplätze – Nachtarbeitsplätze) ersetzt werden. Die Einsatzzeiten sonstiger Fachexperten (Chemiker, Toxikologen, Arbeitspsychologen) sollen erstmals in die neugestaltete Präventionszeit eingerechnet und deren Beiziehung somit ohne zusätzliche Kosten für die Arbeitgeber möglich werden.

Ferner sollen aufwendige Meldeverpflichtungen entfallen und Erleichterungen für die Arbeitgeber bei der Unterweisung beim Arbeitsschutzausschuss sowie durch den Entfall der zwingenden Aushangpflichten erreicht werden. Privilegien ausländischer Unternehmer bei der Strafbarkeit sollen entfallen. Zur Eindämmung der Gesetzesflut soll auch auf eine Reihe von Verordnungsermächtigungen verzichtet werden.

Durch die in der Regierungsvorlage enthaltene Novelle zum Bauarbeitenkoordinationsgesetz sollen Auslegungsfragen und Fehlinterpretationen durch ausdrückliche gesetzliche Klarstellungen beseitigt werden (zB zur Qualifikation der Koordinatoren, zur Frage, ob der Bauherr selbst die Koordination vornehmen kann und ob mehrere Koordinatoren nacheinander bzw. nebeneinander bestellt werden können, zur Vorgangsweise bei Katastrophenfällen und sonstigen unaufschiebbaren Arbeiten). Außerdem enthält die Novelle Erleichterungen durch Beschränkung bzw. Konkretisierung der erforderlichen Inhalte der durch die Baustellen-Richtlinie zwingend vorgegebenen Dokumentationsverpflichtungen. Ebenso sollen in diesem Rechtsbereich die Privilegien ausländischer Unternehmer bei der Strafbarkeit beseitigt werden.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Regierungsvorlage wird darauf hingewiesen, dass für die Gebietskörperschaften durch die Änderungen weder zusätzliche Ausgaben, noch Vollzugskosten, noch Einnahmen oder nennenswerte Einsparungen zu erwarten sind.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. November 2001 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Mag. Rüdiger Schender.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Dr. Reinhold Mitterlehner, Heidrun Silhavy, Dr. Alois Pumberger, Sophie Bauer sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.


Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ein Antrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Dr. Reinhold Mitterlehner und Reinhart Gaugg betreffend folgende Ausschussfeststellungen wurde einstimmig angenommen:

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass es die Grundzielsetzung der Novellierung ist, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.

Da Maßnahmen zu Gesundheit und Sicherheit immer fein abgestimmt, evaluiert und weiterentwickelt werden müssen, geht der Ausschuss weiters davon aus, dass die beschlossenen Regelungen in Zukunft auch unter Einbeziehung von quantitativen Zielen – wie die Unfallsenkung – zu prüfen und nötigenfalls abzuändern sind.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (802 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2001 11 16

                          Mag. Rüdiger Schender                                                      Helmut Dietachmayr

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann