910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 11. 12. 2001

Bericht und Antrag

des Verkehrsausschusses


betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über Funk­anlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, BGBl. I Nr. 134/2001, geändert wird

Im Zuge der Vorberatung der Regierungsvorlage 803 der Beilagen (Euro-Umstellungsgesetz Verkehr, Innovation und Technologie – EUGVIT) hat der Verkehrsausschuss auf Antrag der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Mag. Helmut Kukacka einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 GOG-NR den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, BGBl. I Nr. 134/2001, geändert wird, vorzulegen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2001 12 04

                                  Anton Wattaul                                                           Mag. Reinhard Firlinger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikations­endeinrichtungen, BGBl. I Nr. 134/2001, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, BGBl. I Nr. 134/
2001, wird wie folgt geändert:

1. In § 16 Abs. 1 wird der Betrag von „500 000 S“ durch den Betrag von „36 336 Euro“ ersetzt.

2. In § 16 Abs. 2 wird der Betrag von „100 000 S“ durch den Betrag von „7 267 Euro“ ersetzt.

3. In § 16 Abs. 3 wird der Betrag von „50 000 S“ durch den Betrag von „3 633 Euro“ ersetzt.

4. Nach § 20 wird folgender § 21 samt Überschrift angefügt:

„In-Kraft-Treten

§ 21. Die Bestimmung des § 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.“