982 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 29. 1. 2002
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 441/A(E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschädigungen für die Hepatitis-C-Opfer der Plasmapheresefirmen
Die Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Antrag am 11. Mai 2001 eingebracht und wie folgt begründet:
„Wie bekannt, kam es seit den späten Sechziger- bis Ende der Achtzigerjahre zu Infektionen von Plasmaspendern und -empfängern mit dem Hepatitis-C-Virus. Während die seinerzeitige Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Lore Hostasch, durch Leistungen aus der AUVA den Spenderinnen rasch Hilfe zukommen ließ, erfolgen regelmäßige Absichtserklärungen der jetzt zuständigen Regierungsmitglieder sowie der Parlamentarier der Regierungsparteien, den Opfern des Plasmaphereseskandals finanzielle Entschädigung für entstandenes Leid und Verlust der Lebensqualität, Gesundheit und Lebensverkürzung zu bieten. Bis jetzt wurde trotz aller Versprechen kein entsprechender Antrag gestellt.“
Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 24. Jänner 2002 in Verhandlung genommen.
Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Abgeordnete Manfred Lackner.
An der anschließenden Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Dr. Kurt Grünewald, Ing. Erwin Kaipel und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages des Abgeordneten Manfred Lackner nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2002 01 24
Jutta Wochesländer Dr. Alois Pumberger
Berichterstatterin Obmann