983 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 29. 1. 2002
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 443/A(E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzlicher Regelungen für eine verstärkte Qualitätssicherung bei der Verwendung von Blut und Blutprodukten
Die Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Antrag am 11. Mai 2001 eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Ergebnisse internationaler Beratungen (WHO, US Advisory Committee on Blood Safety and Availability) über die Erkrankungen Hepatitis C und TSE zeigen, dass es zu verstärkten Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Verwendung von Blut und Blutprodukten kommen muss.
Die Bestimmungen des österreichischen Blutsicherheitsgesetzes berücksichtigen die jüngsten Entwicklungen nicht und müssen erweitert werden.
Insbesondere durch den technischen Fortschritt ist es im Gesundheitsbereich notwendig, die Instrumente der elektronischen Informationstechnologien aufeinander abzustimmen. Die Ergebnisse der Vorarbeiten auf europäischer Ebene sind bei allen Überlegungen einzubeziehen, da sich die Verarbeitung und Verwendung von Blut und Blutprodukten nicht auf Österreich begrenzt.
Grundsätzlich ist im Sinne einer durchgängigen Qualitätssicherung sowohl für SpenderInnen als auch für PatientInnen auf dem Sektor Blut und Blutprodukte eine elektronische Dokumentation sicherzustellen.
Die lückenlose Erfassung von Schlüsselinformationen bei der Produktion, Lagerung, Transport, Transfusion, Verarbeitung oder Vernichtung von Blut und Blutprodukten ist von höchster Bedeutung.
Der gesamte Lebenszyklus von Blut und Blutprodukten reicht über die Regelungen des Blutsicherheitsgesetzes hinaus. Insbesondere die rasche Übermittlung von Informationen über Transfusionsnebenwirkungen an die Behörde, sowie rasche Rückrufaktionen von gesundheitsgefährdenden Chargen müssen ermöglicht werden.
Digitale Dokumente müssen in diesem sensiblen Bereich unter Beachtung des Datenschutzgesetzes 2000, des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung in elektronischer Form an die berechtigten Stellen übermittelt und verarbeitet werden können. Nur dadurch ist sicherzustellen, dass es zu keinem Bruch der Informationskette und damit verbundenen Qualitätsminderungen kommt.
Qualitätsgesicherte Produkte und Daten im Sektor Blut und Blutprodukte sind sowohl für die Einzelperson als auch für die Gesamtbevölkerung von sozialer, medizinischer und ökonomischer Bedeutung.“
Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 24. Jänner 2002 in Verhandlung genommen.
Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Abgeordnete Manfred Lackner.
An der anschließenden Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Dr. Brigitte Povysil und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages des Abgeordneten Manfred Lackner nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2002 01 24
Anna Elisabeth Achatz Dr. Alois Pumberger
Berichterstatterin Obmann