999 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 25. 2. 2002
Bericht
des Außenpolitischen Ausschusses
über die Regierungsvorlage (768 der Beilagen): Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik Lettland zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht
Da das gegenständliche Übereinkommen auf Gesetzesstufe steht, bedarf die Annahme von Beitritten der Genehmigung des Nationalrates nach Art. 50 Abs. 1 B-VG.
Durch die Annahmeerklärung zum Beitritt von Lettland zum vorliegenden Übereinkommen entstehen Österreich keine Kosten.
Das Übereinkommen vom 4. Mai 1971 über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht ist im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, der auch Österreich angehört, ausgearbeitet und von Österreich ratifiziert worden; es ist für Österreich am 3. Juni 1975 in Kraft getreten (BGBl. Nr. 387/1975). Dem Übereinkommen gehören überdies Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, die Niederlande, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Portugal sowie die Tschechische Republik an. Durch die Mitteilung des Depositars (das ist das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande) ist der Republik Österreich der Beitritt der Republik Lettland zur Kenntnis gebracht worden. Nach Art. 18 Abs. 4 des Übereinkommens tritt der Beitritt nur im Verhältnis zwischen dem beitretenden Staat und den Vertragsstaaten, die erklärt haben, den Beitritt anzunehmen, am sechzigsten Tag nach Hinterlegung der Annahmeerklärung in Kraft.
Eine Annahmeerklärung zum Beitritt Lettlands wurde bisher von der Slowakei sowie von der Schweiz abgegeben.
Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 14. Februar 2002 in Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Der Außenpolitische Ausschuss vertritt die Auffassung, dass im vorliegenden Fall die Erlassung eines besonderen Bundesgesetzes gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages entbehrlich erscheint.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik Lettland zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht (768 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2002 02 14
Edeltraud Gatterer Peter Schieder
Berichterstatterin Obmann