IV-13 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
Freitag, 7. Dezember 2001
Gedruckt auf 70g chlorfrei gebleichtem Papier
Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
XXI. Gesetzgebungsperiode Freitag, 7. Dezember 2001
Tagesordnung
Bericht der Kommission
Die Erweiterung erfolgreich gestalten
Strategiepapier und Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt
(44706/EU XXI. GP)
Bericht der Ständigen Vertretung über die RAG „Erweiterung“ vom 4. Dezember 2001 (44535/EU XXI. GP)
Bericht der Ständigen Vertretung über die RAG „Erweiterung“ vom 30. November 2001 (44215/EU XXI. GP)
Bericht der Ständigen Vertretung über die 1943. AStV-II-Tagung vom 5. Dezember 2001 (44707/EU XXI. GP)
Beginn der Sitzung: 11.05 Uhr
Obmann Dr. Heinz Fischer eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden – insbesondere Bundeskanzler Dr. Schüssel, Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner und Bundesminister Mag. Molterer – und stellt fest, dass als Verhandlungsgegenstände dieser Sitzung die bevorstehende Tagung des Europäischen Rates in Laeken und die jüngste Entwicklung hinsichtlich des Kernkraftwerks Temelín festgelegt worden sind.
Ein Antrag des Abgeordneten Dr. Cap gemäß § 31c Abs. 5 der Geschäftsordnung auf Zulassung von Ton- und Bildaufnahmen während der laufenden Beratungen des Hauptausschusses wird ohne Einwendungen einstimmig angenommen.
In einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung urgiert Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) die Zuleitung der Dokumente „6th Additional Information to the Position Paper of Chapter 14 – Energy“ und „4101 Konferenz CEZ“ an den Hauptausschuss, da diese als Beratungsgrundlage unentbehrlich seien.
Obmann Dr. Heinz Fischer weist darauf hin, dass in der Präsidialkonferenz vom Vortag Konsens über die Verhandlungsthemen dieser Sitzung im Sinn seiner einleitenden Ausführungen erzielt wurde. Die in der Präsidiale von Oppositionsseite beantragten vier Dokumente seien in die Tagesordnung aufgenommen worden. Falls zusätzliche Dokumente erwünscht seien, werde für deren Beischaffung gesorgt werden, jedoch wäre von einer Sitzungsunterbrechung zu diesem Zweck abzuraten.
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche) tadelt in einer Stellungnahme zur Geschäftsbehandlung die Fraktion der Grünen wegen deren Vorgangsweise, zum einen hinsichtlich der Zustimmung in der Präsidialkonferenz und dem davon abweichenden, jetzt geäußerten Zusatzwunsch, zum anderen wegen der Diskrepanz zwischen der Forderung nach Vorverlegung dieser Sitzung des Hauptausschusses und der jetzigen Kritik wegen unzureichender Vorbereitung.
Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) präzisiert, dass auf die beiden geforderten Dokumente in den für den Verhandlungsgegenstand vorliegenden Unterlagen verwiesen werde. Im Übrigen hätte nach Ansicht der Grünen in dieser Sitzung nur über das Problem Temelín verhandelt und für den so wichtigen Europäischen Rat in Laeken – dessen Tagesordnung noch nicht vorliege – später eine eigene Hauptausschusssitzung abgehalten werden sollen.
Obmann Dr. Heinz Fischer weist auf den Vorschlag hin, an Redezeiten in dieser Sitzung 120 Minuten, also 39 Minuten für die SPÖ, je 29 Minuten für Freiheitliche und ÖVP sowie 23 Minuten für die Grünen, vorzusehen und eventuell in der Schlussphase der Beratungen, falls von Regierungsseite neue Themen angesprochen werden, jeder Fraktion zusätzlich einige Minuten zuzugestehen. – Diese Redezeitvereinbarung wird ohne Einwendungen so beschlossen.
Obmann Dr. Fischer erteilt Bundeskanzler Dr. Schüssel das Wort zu einer einleitenden Stellungnahme.
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel berichtet, dass für den Europäischen Rat in Laeken folgende Themen vorgesehen sind:
– die Eröffnung der Debatte über die Zukunft Europas und der Beschluss über die Abhaltung eines Konvents, der unter Einbindung der Bewerberländer und des Ausschusses der Regionen abgehalten werden soll,
– die Fortschritte in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik,
– der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission über die Erweiterung,
– der Kampf gegen den Terrorismus,
– die Fortschritte nach den Beschlüssen von Tampere zur Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts,
– Wirtschafts- und Sozialthemen,
– weitere außenpolitische Themen und
– die Entscheidung über Behördenstandorte.
Was den Konvent betrifft, werde eine Entscheidung über dessen Präsidenten zu treffen sein; für diese Funktion seien unter anderen der frühere französische Staatspräsident Giscard d’Estaing, der frühere Präsident der Europäischen Kommission Delors, der frühere italienische Premierminister Amato und der frühere finnische Staatspräsident Ahtisaari vorgeschlagen worden.
Hinsichtlich des Kampfes gegen den Terrorismus werde vor allem die in Tampere festgelegte Abfolge der Schritte und der am 21. September 2001 festgelegte Aktionsplan zu beachten sein. Unter dem Druck der Ereignisse des 11. September 2001 seien viele der EU-Mitgliedstaaten zu der Überzeugung gekommen, dass jetzt eine deutliche Beschleunigung der Entwicklung hin zu „mehr Europa“ eingeleitet werden müsse. Zu diesem Zweck seien in strafrechtlicher Hinsicht bereits einige gemeinsame Definitionen von Straftatbeständen und Sanktionen geschaffen worden, etwa betreffend die Fälschung des Euro sowie betreffend Schlepperei und Menschenhandel. Noch kein Konsens bestehe über die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie sowie der High-Tech-Kriminalität.
Wesentliche Fortschritte seien in den letzten Tagen im Rat für die Innen- und Justizminister erzielt worden, wofür Bundeskanzler Dr. Schüssel den Bundesministern Dr. Böhmdorfer und Dr. Strasser ausdrücklich dankt. Mit 1. Jänner 2002 werde die europäische Stelle für justitielle Zusammenarbeit Eurojust ihre Tätigkeit aufnehmen. Über den Ort ihres Amtssitzes werde in Laeken entschieden werden.
Wesentliche Fortschritte seien auch in der zivilrechtlichen Zusammenarbeit zu verzeichnen. Bereits zwei Verordnungen seien zur gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsurteilen erlassen worden, auch die wechselseitige Zustellung von Schriftstücken sei durch einen Rechtsakt erleichtert worden.
Was die Einführung eines Europäischen Haftbefehls betrifft, für welchen eine Liste von 32 Tatbeständen vorgesehen sei, hätten sich zwar 14 Mitgliedstaaten – darunter Österreich – dafür ausgesprochen, jedoch sei eine Einigung wegen des Widerstandes Italiens bisher nicht zustande gekommen, sodass auch darüber im Rat in Laeken zu diskutieren sein werde.
Über die besonders in verfassungsrechtlicher Hinsicht heikle Frage der Auslieferung eigener Staatsangehöriger hätten die Justiz- und Innenminister am Vortag eine Einigung derart erzielt, dass eine entsprechende Regelung in drei Jahren in Kraft treten wird. Bundesminister Dr. Böhmdorfer habe einen Durchbruch erreicht, weil Österreich als einziger Mitgliedstaat eine individuelle Übergangsregelung von zusätzlichen fünf Jahren zugestanden bekommen habe, um innerhalb dieses Zeitraums seine Verfassungslage zugunsten der Auslieferungsmöglichkeit anzupassen. Bundeskanzler Dr. Schüssel ruft die Oppositionsparteien dazu auf, dieser Vorgangsweise im Sinn des gemeinsamen Kampfes gegen den Terrorismus zuzustimmen. Damit der Europäische Haftbefehl wie geplant mit 1. Jänner 2004 in Kraft treten könne, müsse Österreich die Verfassungsbestimmung des § 12 Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz in zwei Etappen ändern. Bis 2009 müsse das Auslieferungsverbot für österreichische Staatsbürger vollständig aufgehoben werden.
Von einem Durchbruch spricht Bundeskanzler Dr. Schüssel auch im Hinblick auf den einvernehmlich gefassten Rahmenbeschluss der Justiz- und Innenminister, dass ab 2003 ein einheitlicher Terrorismusbegriff Gültigkeit haben wird.
Der Europäische Rat werde sich ferner über den sensiblen Bereich Asyl und Migration äußern. Als große Erfolge zu werten seien die Einrichtung eines Europäischen Flüchtlingsfonds und des EURODAC-Systems zur Abnahme von Fingerabdrücken von Asylwerbern, um den für die Bearbeitung des Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat feststellen zu können.
Seit November sei eine gemeinsame Geldwäscherichtlinie in Kraft, deren Zweck insbesondere der Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus sei. Darin sei eine Verschärfung hinsichtlich der Identifikation der Kunden vorgesehen. Damit werde auch eine Empfehlung der Financial Task Force der OECD umgesetzt.
Der Verkehrsministerrat befasse sich am 7. und 8. Dezember 2001 mit einem Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Sicherheit im Bereich der zivilen Luftfahrt.
In der Diskussion der Wirtschafts- und Sozialthemen werde etwa die Umsetzung der Euro-Einführung – welche sehr gut vorankomme – und eine Erweiterung der Liste der Strukturindikatoren zur Sprache kommen. Eine Einigung über das Gemeinschaftspatent sei bisher an der Sprachenfrage gescheitert; dabei gehe es um Kosten in Höhe von 900 Millionen j. In Vorbereitung der Tagung in Barcelona würden ferner Fragen der sozialen Inklusion, der effektiven Beschäftigungspolitik, der Qualität der Arbeit und des lebenslangen Lernens zu erörtern sein.
Was die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik betrifft, werde die Präsidentschaft einen Bericht erstatten. Dabei gehe es jetzt vor allem um die Frage, ob die Türkei ihre Zustimmung zu einer Reihe von Vereinbarungen zwischen Europäischer Union und NATO erteilen werde, welche die EU-Kapazitäten für das Krisenmanagement wesentlich verstärken könnten. Hinter den Kulissen scheine es bereits deutliche Fortschritte gegeben zu haben.
Großes Interesse bestehe seitens aller EU-Mitgliedstaaten, als Standort für das geplante Police College ausgewählt zu werden.
Für eine Übergangsregelung nach dem ersatzlosen Auslaufen des Transitvertrages mit Ende 2003 suche Österreich jetzt die Unterstützung sowohl des Rates als auch der Kommission und habe von der belgischen Ratspräsidentschaft bereits eine entsprechende Zusage bekommen. Überhaupt habe Belgien die Präsidentschaft in erstklassiger Weise ausgeübt und dabei insbesondere die Kooperation mit Österreich hochgehalten. Bundeskanzler Dr. Schüssel spricht Belgien dafür ausdrücklich seinen Dank aus.
In der Frage der Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke habe Österreich seine Ziele noch nicht erreicht und werde auf Grundlage der Entschließung des Nationalrates vom 21. November 2001 sowohl im Beitrittsprozess als auch darüber hinaus weiterhin darauf hinarbeiten. Ein großer Erfolg sei bereits durch die Festlegung hoher Sicherheitsstandards für zentral- und osteuropäische Kernkraftwerke – dafür seien auch sicherheitstechnische Nachrüstungen vorgesehen – und durch die Entscheidung der Europäischen Union erzielt worden, dieses Problem erstmals zum Verhandlungsthema zu machen. Ein Stilllegungsprozess nach fixem Zeitplan sei für drei Atomkraftwerke bereits eingeleitet worden, dafür seien 330 Millionen j, also fast 5 Milliarden Schilling, zur Verfügung gestellt worden. Es würden jedenfalls sämtliche Kernkraftwerke sicherheitstechnisch nachgerüstet werden. Österreich sei der einzige EU-Mitgliedstaat, der freiwillige Einzahlungen in diesen Fonds leiste und daher auch stimmberechtigtes Mitglied sei. Für das österreichische Anliegen betreffend gesamteuropäische Sicherheitsstandards habe sich der belgische Ratsvorsitzende bereits öffentlich ausgesprochen.
Der vor einem Jahr im „Melker Prozess“ festgelegte trilaterale Dialog über die Frage der Sicherheit des Kernkraftwerks Temelín habe inzwischen unter Beiziehung internationaler Experten stattgefunden. Bundesminister Mag. Molterer habe selbst mehr als 200 Stunden lang Verhandlungen in dieser Angelegenheit geführt. Österreich habe am 29. November 2001 zum ersten Mal einen bilateralen Vertrag mit der Tschechischen Republik erreicht, abgeschlossen von den beiden Regierungschefs unter Mitwirkung von EU-Kommissar Verheugen. Mit diesen in Brüssel unterzeichneten „Melker Konklusionen“ seien die Bedingungen für die Weiterführung des Energiekapitels erfüllt worden, da nunmehr – in EU-Sprache formuliert – kein weiterer Verhandlungsbedarf für notwendig gehalten werde. Damit werde am 10. und 12. Dezember das Startzeichen für die sofortige Implementierung und Umsetzung der verbindlichen Maßnahmen, die Tschechien in der Vereinbarung zugesagt habe, gegeben.
Für diesen im Rahmen des „Melker Prozesses“ erreichten Standard an Information und für diese Verbindlichkeit von Sicherheitsgarantien gebe es laut Aussage von Kommissar Verheugen kein vergleichbares Modell in den anderen Mitgliedstaaten. Es werde nun auch zu einer Verstärkung der Energiepartnerschaft zwischen Österreich und der Tschechischen Republik in allen Bereichen kommen, und dies schließe weitere Angebote zur Stilllegung von Temelín oder zum Ausstieg aus der Atomenergie – sofern Tschechien dazu bereit sei – ein.
Österreich habe sieben zentrale Sicherheitsthemen zur Diskussion gestellt, und Tschechien habe verbindlich eine Lösung der Sicherheitsfragen zugesagt, wie sie im Bericht der Atomic Question Group und der Working Party on Nuclear Safety dargelegt sei. Ein Zeitplan dafür werde von Österreich und der Tschechischen Republik bis 10. Dezember 2001 festgelegt werden. Diese Lösung werde auf EU-Ebene im Rahmen der Peer Review Procedure überprüft werden. Es werde zur Umsetzung sämtlicher 21 Auflagen aus der tschechischen Umweltverträglichkeitsprüfung kommen, die zwar nach tschechischem Recht, aber unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie durchgeführt wurde. Ein gemeinsames Monitoring durch tschechische und österreichische Experten sei ebenfalls vereinbart worden. Noch vor Aufnahme des kommerziellen Betriebes im Kernkraftwerk Temelín werde es zur Umsetzung jener Maßnahmen kommen, die für den sicheren Betrieb notwendig sind. Gültig seien diese Vereinbarungen unabhängig von der Eigentümerschaft, sie würden also auch im Fall einer Privatisierung der ČEZ in Kraft bleiben.
Es werde zur Verankerung dieser Vereinbarung im Energiekapitel und – auf Vorschlag von Österreich und der Tschechischen Republik und mit Zustimmung der anderen Mitgliedstaaten – zur Aufnahme in die Beitrittsakte kommen. Somit sei die EU-rechtliche Verbindlichkeit garantiert.
Darüber hinaus würden Österreich und Tschechien gemeinsam für die Schaffung hoher und einheitlicher Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke in der Europäischen Union eintreten. Für die Durchführung dieser Vereinbarung sei ein Monitoring durch den tschechischen Außenminister und den österreichischen Umweltminister vorgesehen.
Mittlerweile habe auch die Ratsarbeitsgruppe ihre Tätigkeit abgeschlossen und der COREPER diese aus dem „Melker Prozess“ hervorgegangenen Vereinbarungen zur Kenntnis genommen. Damit hätten alle 14 anderen Mitgliedstaaten implizit auch bereits die spätere Einbindung dieser Vereinbarung in die Beitrittsakte akzeptiert. Für 10. Dezember sei vorgesehen, dass dies auch im Außenministerrat – dort werde es als A-Punkt behandelt werden – formell übernommen wird. Mit dieser Fixierung auf Ministerebene werde die Basis für die künftigen Implementierungen und Verbesserungen geschaffen. Am 12. Dezember werde die Tschechische Republik in der Beitrittskonferenz auch gegenüber den anderen 14 Mitgliedstaaten verbindlich erklären müssen, dass sie die Umsetzung dieser Vereinbarung garantiert. In völkerrechtlicher Hinsicht sei diese Garantie schon in Brüssel abgegeben worden.
Bundeskanzler Dr. Schüssel fügt hinzu, Österreich könne stolz auf dieses Ergebnis sein, und spricht allen Beteiligten seinen Dank dafür aus.
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner berichtet, der Rat in Laeken werde sich in außenpolitischer Hinsicht insbesondere mit der Situation im Nahen Osten, in Afghanistan und auf dem westlichen Balkan befassen.
Die neuerliche Eskalation von Gewalt und Gegengewalt im israelisch-palästinensischen Konflikt sei als schwere Krise zu werten. Zum einen komme es dadurch zur Vertiefung der Gräben zwischen Israelis und Palästinensern, zum anderen drohe die Gefahr, dass die moderaten Regime der arabischen Welt immer stärker unter Druck geraten. Die Extremisten in Israel und den arabischen Ländern würden sich bestätigt sehen und weitere Runden von Gewalt und Gegengewalt vorbereiten.
Der Charakter der Konfrontation in Nahost habe sich in den letzten zehn Jahren grundlegend verändert. Die Existenz Israels werde von den Palästinensern grosso modo anerkannt, wenn auch mit gewissen Vorbehalten, und das Wort vom palästinensischen Staat finde nunmehr, wenngleich nuanciert und qualifiziert, auch Verwendung zum Beispiel in den Reden bedeutender amerikanischer Politiker. Die Europäische Union müsse sich daher jetzt dafür einsetzen, dass dieses Resultat bisheriger jahrelanger Verhandlungen nicht durch die neue Gewaltwelle zerstört wird. Dies bedeute ein entschiedenes Auftreten für die Aktionsfähigkeit der palästinensischen Autorität. Die Politik von Regierungschef Sharon sei auch in Israel nicht unumstritten.
Der jetzige Rückschlag bedeute keinen Grund für eine Änderung der bisherigen Strategie der Europäischen Union. Es gebe keine Alternative dazu, mit aller Entschiedenheit darauf zu dringen, dass der von beiden Seiten begonnene Dialogprozess möglichst ohne Vorbedingungen wieder aufgenommen werde. Von Präsident Arafat müsse gefordert werden, in überzeugender Weise seine Fähigkeit zur Bekämpfung der Terrorismus-Apparate unter Beweis zu stellen.
Nach dem positiven Abschluss der Afghanistan-Konferenz in Bonn sei jetzt – nachdem über 20 Jahre lang Bürgerkrieg geherrscht habe – erstmals wieder vorsichtiger Optimismus angebracht. Es werde auf die Bereitschaft der beteiligten Gruppen zur Umsetzung der Konferenzergebnisse ankommen. Aus Sicht der Europäischen Union würden die Vereinten Nationen eine zentrale Rolle zu spielen haben. Über einen eigenen EU-Sonderbeauftragten werde voraussichtlich schon im Rat Allgemeine Angelegenheiten eine Entscheidung fallen.
Als thematische Schwerpunkte der Balkan-Diskussion in Laeken seien die Entwicklungen in Mazedonien, Montenegro, Kosovo und Bosnien-Herzegowina zu erwarten. In Mazedonien werde es weiterhin des Engagements der Europäischen Union bedürfen, insbesondere im Hinblick auf die Implementierung des so genannten Ochrid-Abkommens.
Um die notwendigen Reformen in Montenegro voranzubringen, werde eine rasche Lösung der Probleme mit Serbien erforderlich sein; dabei solle die Europäische Union in Richtung einer aktiven Mediation hinsichtlich der Fragen eines Referendums und einer Entscheidung über Föderation oder Unabhängigkeit tätig bleiben.
Nach den Wahlen im Kosovo werde dort am kommenden 10. Dezember die konstituierende Parlamentssitzung stattfinden. Da keine Partei über eine absolute Mehrheit verfüge, werde nun die Suche nach Kompromissen zu beginnen haben.
In Bosnien-Herzegowina befinde sich die Europäische Union in der Rolle eines bedeutenden Gebers und habe großes Interesse daran, dort weiterhin begleitend tätig zu sein, um Bosnien-Herzegowina in die Lage zu versetzen, künftig selbst die Gestaltung der Politik in die Hand zu nehmen.
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) leitet seine Ausführungen mit dem Hinweis ein, dass die SPÖ zwar großes Interesse an einer intensiven Debatte über die Themen von Laeken hätte, jedoch auf Grund der gegenwärtigen Situation gezwungen sei, sich in dieser Sitzung auf die Vereinbarung zwischen Bundeskanzler Dr. Schüssel und dem tschechischen Regierungschef Zeman betreffend das Kernkraftwerk Temelín zu konzentrieren.
In der heutigen Ausgabe der „Presse“ sei bereits die Rede von einem „Verwirrspiel, das die Regierungsparteien in Sachen Temelín miteinander treiben“, denn es sei zum einen von den Freiheitlichen zum Ausdruck gebracht worden, sie seien in diesen Verhandlungsprozess in Brüssel gar nicht einbezogen gewesen, wogegen zum anderen Bundeskanzler Dr. Schüssel auf einen ständigen Kontakt mit Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer verwiesen habe. Abgeordneter Dr. Cap fragt, welche dieser Darstellungen den Tatsachen entspreche.
Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer habe inzwischen weitere Verhandlungen verlangt, um in allen Punkten des „Melker Prozesses“ eine Klärung herbeizuführen. In diesem Sinn habe die SPÖ schon im Nationalrat einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem alle diese Punkte angesprochen worden seien. Hingegen hätten die Regierungsparteien ihrerseits einen Antrag vorgelegt, in dem von den Freiheitlichen akzeptiert worden sei, die Durchrechnung der Nulloption, also der Nicht-Inbetriebnahme von Temelín, aus der taxativen Aufzählung der Bedingungen für die Zustimmung Österreichs zum Energiekapitel in den Beitrittsverhandlungen mit der Tschechischen Republik herauszunehmen. Damit sei es bereits zu einem Abrücken von den Forderungen des „Melker Prozesses“ gekommen.
Bundeskanzler Dr. Schüssel möge ausführlich darlegen, welchen rechtlichen Status seine Vereinbarung mit dem tschechischen Ministerpräsidenten eigentlich habe. In Anbetracht der Umstände könne es sich dabei weder um ein Ressortübereinkommen noch – mangels eines entsprechenden Ministerratsbeschlusses – um ein Regierungsübereinkommen handeln. Falls es nur um Fragen wie jene der nationalen Souveränität in der Energiepolitik und der Zuständigkeit der tschechischen Atombehörde für die Feststellung und Beseitigung von Sicherheitsmängeln gegangen wäre, hätte es dazu nicht dieser Vereinbarung bedurft.
Es befinde sich der Bundeskanzler mit dieser Vereinbarung im Gegensatz zu dem vom Nationalrat am 21. November 2001 beschlossenen Entschließungsantrag, wobei noch hervorzuheben sei, dass ein Antrag gleichen Wortlauts am 6. Dezember 2001 im Bundesrat neuerlich beschlossen wurde, ganz so, als ob es die Vereinbarung vom 29. November 2001 gar nicht gegeben hätte.
Die Freiheitlichen hätten sich besonders in der letzten Woche zwiespältig verhalten, indem sie zum einen zwar gegen diese Vereinbarung mobil gemacht hätten, jedoch zum anderen zugesehen hätten, wie in der Ratsarbeitsgruppe durch Zurückziehung des Wartevorbehaltes zum Energiekapitel – und das damit verbundene Signal, dass es dafür keinen weiteren Verhandlungsbedarf mehr gebe – bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden seien, und zwar auch in der Weise, dass dadurch der Weg für die Zustimmung von Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner in der kommenden Woche geebnet worden sei. Abgeordneter Dr. Cap fragt, ob die Freiheitlichen davon gewusst hätten oder ob sie einmal mehr nicht darüber informiert worden seien.
Im Hinblick auf den von den Regierungsfraktionen für diese Sitzung geplanten Antrag auf Stellungnahme könne bereits im Vorhinein die Frage gestellt werden, ob die Freiheitlichen sich mit den Gepflogenheiten in der Europäischen Union nicht auskennen oder aber bei dieser Vorgangsweise bewusst mitspielen würden. Von den fünf Punkten dieses Antrags könnten – gemessen an den Anforderungen des Artikels 23e Abs. 2 B-VG – drei Punkte nicht anerkannt werden, und die restlichen beiden Punkte seien als „Lachnummer“ zu werten.
In dem einen dieser Punkte werde nämlich das zuständige Mitglied der Bundesregierung bloß darum ersucht, dem Rat den Inhalt des vom Nationalrat am 21. November 2001 beschlossenen Entschließungsantrags zur Kenntnis zu bringen und ihn darauf hinzuweisen, dass sich Österreich vorbehalte, „im Lichte der“ mit der Tschechischen Republik erzielten „Vereinbarung vom 29. November 2001 auf das Energiekapitel zurückzukommen.“ Dieses Thema werde dort jedoch als A-Punkt behandelt werden – und brauche somit von den Ratsteilnehmern nicht einmal zur Kenntnis genommen zu werden –, daher sei dieser Antrag „ein Nullum“ und völlig unverbindlich.
Der Trick der Regierungsfraktionen bestehe also darin, die Bindung der Außenministerin auf eine völlig irrelevante Wortmeldung in der Ratssitzung am 10. Dezember 2001 zu beschränken, welche keinerlei rechtliche Auswirkungen habe und die auch die Schließung des Energiekapitels nicht verhindern könne. So etwas könne jedoch nicht als Bindung bezeichnet werden. An die Adresse der Freiheitlichen müsse daher gesagt werden, sie würden es auf diese Weise aus Koalitionsräson unterlassen, eine tatsächliche Bindung auszusprechen und sich damit selbst in einen Widerspruch zum Temelín-Volksbegehren bringen.
Der andere Punkt aus dem Antrag der Regierungsfraktionen beschränke sich darauf, das zuständige Mitglied der österreichischen Bundesregierung darum zu ersuchen, in der „Erweiterungskonferenz am 12. Dezember 2001 die rechtliche Absicherung der Vereinbarung vom 29. November 2001 zu thematisieren.“ – Auch dies könne man nur als eine wirkungslose Wortmeldung bezeichnen.
Wenn am 10. Dezember 2001 dem Energiekapitel die Zustimmung erteilt werde, dann werde dieses damit auch geschlossen werden. Mit der Erwartung, später neuerlich darauf zurückkommen zu können, würden sich die Freiheitlichen falsche Hoffnungen machen. Es würde nämlich äußerst triftiger Gründe bedürfen, um darüber wieder Verhandlungen einzuleiten, außerdem würde der Regierungspartner davon überzeugt werden müssen und dazu auch die Mithilfe der anderen EU-Mitgliedstaaten erforderlich werden. Die Chance sei daher, entsprechend den Gepflogenheiten in der Europäischen Union, gleich null. Somit wäre die jetzt laufende Sitzung der letzte Zeitpunkt, zu dem – durch Zustimmung zum Antrag der SPÖ auf Stellungnahme – eine endgültige Schließung des Energiekapitels verhindert werden könnte.
Mit der Schließung dieses Kapitels würde auch das Temelín-Volksbegehren irrelevant werden – und dies sei ja letztlich auch ein Ziel von Bundeskanzler Dr. Schüssel. Dabei wirke es sich für die ÖVP sehr vorteilhaft aus, dass sie sämtliche Positionen in der Regierung einnehme, die mit EU-Angelegenheiten zu tun haben, und die Freiheitlichen daher nicht einbezogen seien. Im Übrigen seien der jetzige Streit innerhalb der Bundesregierung und die vorgebrachten unterschiedlichen Rechtsmeinungen nur verschiedene Elemente einer insgesamt für unredlich zu erachtenden Verwirrungsstrategie.
Um tatsächlich eine rechtswirksame Bindung auf Regierungsseite zu erreichen, bringe daher die SPÖ folgenden Antrag ein:
Antrag
auf Stellungnahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 B-VG der Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen betreffend den von Bundeskanzler Schüssel und Außenministerin Ferrero-Waldner geplanten, vorläufigen Abschluss des Energiekapitels mit der Tschechischen Republik
Der Hauptausschuss wolle beschließen:
Das zuständig Mitglied der Bundesregierung wird aufgefordert, in der Sitzung des Rats Allgemeine Angelegenheiten am 10./11. Dezember 2001 zu verlangen, dass der Tagesordnungspunkt Erweiterung/Vorbereitung der nächsten Tagung der Beitrittskonferenz, insbesondere das Kapitel 14: Energie mit Tschechien, nicht als A-Punkt, sondern als B-Punkt behandelt wird, und in der Folge einer gemeinsamen Position der EU-Mitgliedstaaten zum Energiekapitel mit der Tschechischen Republik noch nicht zuzustimmen.
Das zuständige Mitglied der Bundesregierung wird ferner aufgefordert, dem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels mit der Tschechischen Republik im Rahmen der Beitrittskonferenz erst zuzustimmen, wenn die sieben Sicherheitsmängel, die in der am 29. November 2001 in Brüssel getroffenen Vereinbarung zwischen Bundeskanzler Schüssel und Ministerpräsident Zeman angesprochen wurden, Teil einer Vereinbarung geworden sind, in der diese Sicherheitsmängel verbindlich anerkannt und deren Behebung mit einem konkreten Zeitplan verbindlich zugesagt wird, und wenn seitens der Tschechischen Republik eine seriöse Durchrechnung der Nulloption (Nichtinbetriebnahme) vorgenommen worden ist und Ausstiegsvarianten geprüft worden sind.
Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.
*****
Abgeordneter Dr. Cap fügt hinzu, erst mit diesem Antrag würden auch die im „Melker Prozess“ angesprochenen Punkte hinreichende Beachtung finden. Dies werde insbesondere von den Freiheitlichen als denjenigen, die im Jänner 2002 ein Volksbegehren über das Kernkraftwerk Temelín abzuhalten beabsichtigten, zu beachten sein.
Bundeskanzler Dr. Schüssel habe Österreich in einer rechtswidrigen Form dazu verpflichtet, dass die tschechische Atomenergiebehörde künftig selbst feststellen könne, ob das Kraftwerk Temelín sicher sei oder nicht, und verhalte sich damit völlig konträr zu den bisher von den Freiheitlichen in der Öffentlichkeit dargestellten Zielen.
Was letztlich den vorgesehenen Antrag der Regierungsfraktionen betrifft, werde Abgeordneter Dr. Khol als einer, der sich in dieser Materie wirklich auskenne, nicht behaupten können, dass es sich dabei um einen wirklich redlichen Antrag handle.
Obmann Dr. Heinz Fischer teilt mit, er werde auch im Hinblick auf die im Ständigen Unterausschuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union geübte Praxis der Zulassung von Anträgen die hier eingebrachten Anträge genau überprüfen, bevor er dazu weitere Feststellungen treffen werde.
Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) weist, nachdem er Bundeskanzler Dr. Schüssel für dessen Bericht gedankt hat, darauf hin, dass der Entschließungsantrag betreffend die Umsetzung des „Protokolls von Melk“ bezüglich des Kernkraftwerks Temelín, der am 21. November 2001 im Nationalrat von den Abgeordneten Dr. Khol, Ing. Westenthaler eingebracht und in namentlicher Abstimmung angenommen worden war, in gleichem Wortlaut am 6. Dezember 2001 auch vom Bundesrat beschlossen wurde, und zwar mit Zustimmung von ÖVP und Freiheitlichen sowie des Bundesrates der Grünen, Stefan Schennach. Damit sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zum „Konsens der Vernunft und der Verantwortung“ getan worden.
Im Sinn dieses Konsenses sei auch die von Bundeskanzler Dr. Schüssel bereits erläuterte Vereinbarung vom 29. November 2001 als wichtiger Erfolg der gesamten Bundesregierung zu werten. Wer den Sachverhalt sine ira et studio prüfe, könne feststellen, dass die wesentlichen Sicherheitsvoraussetzungen, die von allen vier Parlamentsfraktionen gefordert wurden, in dieser Vereinbarung wiederzufinden sind.
Abgeordneter Dr. Khol hält fest, dass einigen Behauptungen des Abgeordneten Dr. Cap energisch widersprochen werden müsse. Es sei falsch, wenn unterstellt werde, dass die Kontrollbefugnis ausschließlich auf Seiten der Tschechischen Republik liege. Tatsächlich sei in der Vereinbarung ein Peer Review vorgesehen, und somit handle es sich dabei im Wege über die Atomic Question Group um eine Angelegenheit der Europäischen Union. Die Kontrolle der Umsetzung dieser rechtlich verbindlichen Vereinbarung zwischen den Regierungschefs Österreichs und der Tschechischen Republik werde daher von der Europäischen Union vorgenommen.
Diese Vereinbarung werde infolge des nunmehr von den Regierungsfraktionen eingebrachten Antrags auf Stellungnahme Gegenstand weiterer Verhandlungen sein. Der Sinn des damit ausgesprochenen Vorbehaltes bestehe darin, dass Österreich in allen Fällen eines Zweifels an der Umsetzung dieser Vereinbarung auf diese Fragen zurückkommen kann. Es gelte der Grundsatz, dass eine Einigung erst dann vorliegen werde, wenn eine Gesamteinigung erfolgt sei, sodass bis zum Ende der Beitrittsverhandlungen alle Punkte weiterhin offen seien. Bis dahin könnten selbstverständlich auch die von der Vereinbarung erfassten Punkte geltend gemacht werden. Darüber hinaus bestünden bilaterale Energiepartnerschaften, die als Podium für Verhandlungen zur Verfügung stünden.
Die Umsetzung der von den Regierungschefs Österreichs und der Tschechischen Republik in Brüssel getroffenen Sicherheitsvereinbarung werde daher bis zum Beitrittsvertrag durch ein Peer Review sowie die in den Verhandlungen bis zum letzten Tag bestehende Möglichkeit, diese Punkte neuerlich geltend zu machen, sichergestellt. Sobald der Erweiterungsvertrag fertig gestellt sein werde, werde diese Vereinbarung durch ein Protokoll zum Erweiterungsvertrag – darin bestehe im Übrigen der große Durchbruch von Brüssel – den Beitrittsakten einverleibt werden. Sie werde dadurch EU-Relevanz erlangen und könne dann, wie alle derartigen Protokolle, vor dem Europäischen Gerichtshof eingeklagt werden.
Im Hinblick auf den Rat und die Erweiterungskonferenz bringt Abgeordneter Dr. Khol folgenden Antrag ein:
Antrag
auf Stellungnahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 B-VG der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol und Kollegen betreffend Rat Allgemeine Angelegenheiten vom 10. Dezember 2001 (44707/EU XXI. GP)
Der Hauptausschuss wolle beschließen:
1. Die am 29. November 2001 erzielte Vereinbarung mit der Tschechischen Republik ist ein Erfolg der konsequenten Haltung der gesamten österreichischen Bundesregierung.
2. Der Hauptausschuss stellt fest, dass das von der Beitrittskonferenz festgelegte Prinzip gilt, wonach eine Einigung oder teilweise Einigung über Einzelthemen erst als endgültig anzusehen ist, sobald eine Gesamteinigung vorliegt. Das zuständige Mitglied der Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Rates Allgemeine Angelegenheiten am 10. Dezember 2001 den Inhalt des Entschließungsantrages vom 21. November 2001 (318/UEA) zur Kenntnis zu bringen und vor diesem Hintergrund darauf hinzuweisen, dass sich Österreich vorbehält, insbesondere im Lichte der zwischen der Tschechischen Republik und Österreich erzielten Vereinbarung vom 29. November 2001 auf das Energiekapitel zurückzukommen.
3. Das zuständige Mitglied der Bundesregierung wird weiter ersucht, bei der Erweiterungskonferenz am 12. Dezember 2001 die rechtliche Absicherung der Vereinbarung vom 29. November 2001 zu thematisieren. Diesbezüglich geht der Hauptausschuss davon aus, dass im Sinne der Vereinbarung vom 29. November 2001 die Rechtsverbindlichkeit durch die Aufnahme des Verhandlungsergebnisses in einem Protokoll zur Beitrittsakte erfolgen soll.
4. Der Hauptausschuss hält darüber hinaus ausdrücklich fest, dass er die Initiative der österreichischen Bundesregierung beim Gipfel von Laeken betreffend die Diskussion über die Einführung einheitlicher europäischer Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke unterstützt.
5. Der Hauptausschuss stellt fest, dass Österreich weiterhin für den europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie eintritt und den Ausstieg von hiezu bereiten Ländern unterstützt. Die Bereitschaft, konkrete Schritte zum Ausstieg aus der Kernenergie zu unterstützen, gilt insbesondere im Hinblick auf die von Österreich beispielsweise im Rahmen der Energiepartnerschaft angestrebte Nullvariante für das Kernkraftwerk Temelín.
Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen beziehungsweise auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsakts gerichtet, der durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.
*****
Abgeordneter Dr. Khol stellt in Bezug auf die damit verbundene Geschäftsordnungsfrage fest, dass es sich hiebei um eine Stellungnahme zu einem Vorhaben der europäischen Integration handelt. Dass ein entsprechendes Vorhaben der europäischen Integration vorliege, sei unbestritten. Zu dem gleichen Vorhaben sei auch von der SPÖ ein Antrag eingebracht worden. Das hier zu benennende Vorhaben sei die Erweiterung der Europäischen Union. Die EU-Erweiterung sei durch Bundesverfassungsgesetz umzusetzen. Daher seien die formalen Voraussetzungen für einen solchen Antrag gegeben.
In inhaltlicher Beurteilung dieses Antrags sei zu unterscheiden zwischen einer Stellungnahme und einer Entschließung. Eine Entschließung habe einen Wunsch an die Vollziehung, also einen Auftrag an die Bundesregierung zu formulieren. Eine Stellungnahme bedeute, wie schon im Wortsinn zum Ausdruck komme, Stellung zu nehmen, und sie könne auch Meinungen wiedergeben. Daher seien die Absätze, die keinen konkreten Auftrag an die Bundesregierung enthielten – dies treffe in dem Antrag Ing. Westenthaler, Dr. Khol allenfalls auf Punkt 1 zu –, sondern eine Meinung zum Ausdruck brächten, als Stellungnahme zu werten, sodass sie auch in Entsprechung zum Artikel 23e stünden.
Was die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Cap betrifft, habe sich dieser in vielen Punkten der von ihm geäußerten rechtlichen Beurteilung der Sachlage geirrt. Der nunmehr von den Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol eingebrachte Antrag sei mit der Sorgfalt von ordentlichen Abgeordneten erarbeitet worden und stelle einen redlichen Antrag dar. Darüber hinaus handle es sich dabei um einen Antrag im Interesse der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung.
Hingegen müsse sich der Abgeordnete Dr. Cap fragen lassen, wie er es vertreten könne, dass er mit seinem Antrag für eine Blockade aller weiteren Verhandlungen eintrete. Dadurch würde der gesamte Erweiterungsprozess blockiert werden. Trotzdem werde gleichzeitig von der SPÖ die Absicht geäußert, die Tschechische Republik solle Mitglied der Europäischen Union werden. Diese Vorgangsweise sei auf Lateinisch als „venire contra factum proprium“ zu bezeichnen; es werde genau das Gegenteil von dem getan, was gegenüber der Öffentlichkeit als vermeintliches Tun vorgegeben werde.
Im Fall der Annahme des Antrags des Abgeordneten Dr. Cap würde es zu genau jener Blockade kommen, deren Betreiben von SPÖ-Seite immer wieder anderen vorgeworfen werde. Wenn es tatsächlich dazu käme, dann wäre auch keine Basis mehr für das gegeben, was Österreich auf Grund dieser Vereinbarung nunmehr im Rahmen der Peer Review von der Tschechischen Republik verlangen könne: dass nämlich vom 10. Dezember 2001 an sofort alle sieben Sicherheitspunkte umzusetzen sind. Was hingegen die SPÖ verlange, laufe auf einen Stopp der Sicherheitsmaßnahmen im Kernkraftwerk Temelín hinaus, und weil dadurch alles Weitere blockiert werde, würden alle Sicherheitsziele unterbrochen werden.
Daher sei die Behauptung der SPÖ, sie wolle nichts blockieren, nicht aufrechtzuerhalten. Diese widersprüchliche Politik habe den gesamte Redebeitrag des Abgeordneten Dr. Cap durchzogen, in dem er sich in der rechtlichen und politischen Beurteilung geirrt und eine Nebelwand errichtet habe, hinter der die eigentlichen Ziele der SPÖ nicht mehr erkennbar seien.
Hingegen sei es erfreulich, dass die Grünen zuletzt mit ihrer Zustimmung zu dem Entschließungsantrag im Bundesrat eine verantwortungsvolle Position im Interesse der Sicherheit eingenommen hätten.
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne) legt offiziell Protest dagegen ein, dass in Vorbereitung auf den Europäischen Rat in Laeken keine eigene Hauptausschusssitzung abgehalten wird, und meint in Überleitung zur Temelín-Problematik, sie müsse als Juristin feststellen, dass ein Großteil der Ausführungen von Bundeskanzler Dr. Schüssel und Abgeordnetem Dr. Khol nicht der Faktenlage entspreche. Es sei erschütternd, dass der Bundeskanzler hier wissentlich die Unwahrheit sage und eine bewusste Irreführung hinsichtlich der Tatsachenlage betreibe. Dieser Vorwurf könne anhand der Dokumente auch im Detail belegt werden.
In völligem Widerspruch zu dem, was aus den Dokumenten hervorgehe, stehe etwa die Behauptung von Bundeskanzler Dr. Schüssel, dass die Behebung aller sieben Sicherheitsmängel rechtsverbindlich verankert worden sei und von der Peer Review Group beobachtet und verfolgt werde. Dies erweise sich an folgendem Zitat aus dem Dokument 44215/EU: „Die Europäische Kommission betonte, dass der Inhalt des CZ-CNF docs.“ – also der so genannten Vereinbarung von Brüssel – „selbstverständlich Auskunft zu den von der Europäischen Kommission gestellten Fragen zu Temelín gebe und daher sowohl mit dem Council Report on Nuclear Safety als auch mit dem Peer Review in Verbindung gebracht werden kann. Die im CZ-Doc. darüberhinausgehende Information ist für die Europäische Kommission gegenstandslos.“
Dies bedeute, es habe zwischen der Europäischen Kommission und der Tschechischen Republik einen Verhandlungsprozess in Sicherheitsfragen gegeben, und als dessen Ergebnis seien zwei Sicherheitspunkte festgehalten worden. Diese beiden Punkte seien zwischen den beiden Verhandlungspartnern bereits im September 2001 verbindlich verankert worden, und ausschließlich diese beiden Sicherheitspunkte seien im Energiekapitel wiederzufinden. Alle von Österreich darüber hinaus eingeforderten Punkte – also mindestens fünf – seien in dieser Vereinbarung dezidiert nicht vorzufinden.
Somit würden die Ausführungen von Bundeskanzler Dr. Schüssel eindeutig dem auf Grund der Dokumente gegebenen Sachverhalt widersprechen. Der Widerspruch bestehe gegenüber jenen Dokumenten der Europäischen Kommission, aus denen eindeutig hervorgehe, dass alles, was über die zwei Punkte aus dem Brüsseler Übereinkommen hinaus verhandelt wurde, „für die Europäische Kommission gegenstandslos“ sei.
Die Regierungsfraktionen würden sich sogar in ihrem eigenen Antrag auf Stellungnahme selbst widersprechen. Dort werde nämlich im Begründungsteil folgender Punkt aus dem am 21. November 2001 vom Nationalrat beschlossenen Entschließungsantrag zitiert: „Diese mit Tschechien bezüglich Temelín zu vereinbarende Vorgangsweise wird auch im Rahmen des Beitrittsprozesses auf wirksame Weise verankert.“ Dies sei aber bis jetzt nicht geschehen, weil die fünf offenen Sicherheitsfragen im Energiekapitel nicht enthalten seien. Daher werde von der Peer Review Group und von der EU-Kommission keine Überprüfung dieser fünf Punkte vorgenommen werden. Wer etwas anderes behaupte, sage nicht die Wahrheit.
Damit, dass in Punkt 3 dieses Antrags der Regierungsfraktionen die Forderung erhoben werde, „die rechtliche Absicherung der Vereinbarung vom 29. November 2001 zu thematisieren“, werde gleichzeitig zugegeben, dass die Rechtsverbindlichkeit bisher nicht erreicht worden sei. Dies bedeute zugleich das Eingeständnis, dass der am 21. November 2001 im Nationalrat mit den Stimmen der Freiheitlichen und der ÖVP beschlossene Entschließungsantrag nicht vollzogen worden sei. Daher dürfe das Energiekapitel auch auf der Basis dieses Zwei-Parteien-Antrags nicht abgeschlossen werden. Alles andere würde nicht den Dokumenten entsprechen.
In dem „Bericht über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung“, datiert mit 27. Mai 2001, habe die Europäische Kommission in Richtung Tschechische Republik festgestellt, dass Probleme hinsichtlich der 28,8-Meter-Bühne und der Ventile bestünden. In dem Bericht werde auch die Behebung dieser beiden Probleme gefordert. Danach sei in einem Dokument der Tschechischen Republik vom September 2001 die Behebung dieser beiden Mängel zugesagt worden. In der Vereinbarung vom 29. November 2001 seien nunmehr diese beiden Punkte wortidentisch wieder angeführt worden, obwohl bereits im September die tschechische Seite gegenüber der Europäischen Union die Behebung zugesichert habe.
Einzig diese beiden Punkte würden von der Europäischen Kommission akzeptiert werden, alles andere werde dort nicht angenommen werden. Aus einem Dokument über die Position der EU-15 zum Energiekapitel mit Tschechien gehe klar hervor, dass die Europäische Union bei der zukünftigen Überprüfung des Kernkraftwerks Temelín nur jene zwei Sicherheitsauflagen berücksichtigen werde, die bereits als Empfehlung in den zuvor genannten Dokumenten vorhanden seien. Abgeordnete Dr. Glawischnig hebt hervor, dass auch dafür die zitierte Festlegung Gültigkeit habe, es sei alle „darüberhinausgehende Information“ – damit sei auch die Brüsseler Vereinbarung gemeint – „für die Europäische Kommission gegenstandslos“.
Insgesamt zeichne sich somit immer klarer das Bild ab, dass sich der erwähnte Verhandlungserfolg von Bundeskanzler Dr. Schüssel in Brüssel ausschließlich auf etwas beziehe, was bereits im September 2001 zwischen der Europäischen Kommission und der Tschechischen Republik vereinbart wurde. Alles andere stelle nur eine bilaterale politische Absichtserklärung dar.
Eine zweite Unwahrheit, die Bundeskanzler Dr. Schüssel ausgesprochen habe, stelle die Behauptung dar, es handle sich bei dieser Vereinbarung um ein völkerrechtlich verbindliches bilaterales Abkommen nach Art eines Staatsvertrages. In Wirklichkeit sei dies kein Staatsvertrag, sondern eine politische Absichtserklärung. Deren Überprüfung werde ausschließlich bilateral erfolgen. Mehr sei den Dokumenten nicht zu entnehmen.
Was die von Bundeskanzler Dr. Schüssel angesprochene Privatisierung der ČEZ betrifft, handle es sich dabei um einen auch für den Beitrittsprozess extrem relevanten Sachverhalt, der im Energiekapitel hätte angesprochen werden müssen, weil ein solcher Verkauf des gesamten Stromnetzes einschließlich der produzierenden Anlagen den EU-Richtlinien für den Binnenmarkt massiv widerspreche. Es käme durch den Verkauf der ČEZ an die Electricité de France eine einzigartige Monopolstellung zustande, welche sowohl mit dem Wettbewerbsrecht als auch mit dem Elektrizitäts-Binnenmarkt nicht in Übereinstimmung stünde.
Zusammenfassend äußert Abgeordnete Dr. Glawischnig die Ansicht, es sei als eine bewusste Täuschung und Irreführung zu erachten, was von Regierungsseite dargestellt worden ist. Aus den EU-Dokumenten gehe eindeutig hervor, dass ausschließlich zwei Sicherheitspunkte, nicht jedoch alle sieben, rechtlich verankert und zur Überprüfung durch die Europäische Kommission vorgesehen seien. Daher dürfe wegen des bestehenden Widerspruchs zum Nationalratsbeschluss vom 21. November 2001 das Energiekapitel nicht abgeschlossen werden. Wer sich auf eine Sachlage beziehe, die mit den vorliegenden Dokumenten nicht übereinstimme, könnte ebenso gut behaupten, dass die Erde eine Scheibe sei.
Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) regt an, der Abgeordneten Dr. Glawischnig einen Ordnungsruf für ihre Behauptung zu erteilen, der Bundeskanzler habe wissentlich die Unwahrheit gesagt.
Obmann Dr. Heinz Fischer lehnt unter Hinweis darauf, dass Abgeordnete Dr. Glawischnig keine Beschimpfung vorgenommen, sondern aus einer klar dargelegten Analyse ihre Schlussfolgerungen gezogen habe, die Erteilung eines Ordnungsrufes ab. Allerdings sei ihre Diktion keineswegs zufrieden stellend gewesen. Obmann Dr. Fischer ersucht die Ausschussmitglieder, die Debatte in einer dem Ausschuss angemessenen Form zu führen.
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche) weist die Wortwahl der Abgeordneten Dr. Glawischnig zurück. Mit ihrem Vorwurf, der Bundeskanzler der Republik Österreich würde einen Parlamentsausschuss wissentlich falsch informieren, disqualifiziere sie auch ihre anderen Ausführungen. In ihrer Ausdrucksweise komme die Nervosität der Grünen zum Ausdruck, weil diese sich nach der am Vortag erfolgten Zustimmung ihres Bundesrates Schennach zum Temelín-Entschließungsantrag der Regierungsparteien nicht mehr in der Lage sähen, der Öffentlichkeit ihre Linie zu erklären.
Abgeordneter Dr. Cap wiederum habe in seinen beinahe „lachhaften“ Ausführungen den Regierungsparteien und insbesondere den Freiheitlichen vorgeworfen, Desinformation zu betreiben, gleichzeitig aber selbst ein hervorragendes Beispiel für Desinformation geliefert. Offenbar beruhe die Ansicht des Abgeordneten Dr. Cap, dass am 10. Dezember das Energiekapitel abgeschlossen werde, wirklich auf Unwissenheit, ja es müsse ihm unterstellt werden, dass er sich diesen Abschluss sogar wünsche. Dies würde nämlich die SPÖ in die Lage versetzen, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Bisher sei die SPÖ jede Antwort auf die Frage, worin ihr Szenario für den Ausstieg aus der Kernenergie bestehe, schuldig geblieben. Nach der bisherigen Vorgangsweise der SPÖ würde ihr für den Fall, dass ihre Forderungen nicht erfüllt werden, am Ende nur noch eine von zwei Möglichkeiten bleiben: entweder in der Sache umzufallen oder den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union zu verhindern.
Unhaltbar sei auch die vom Abgeordneten Dr. Cap geäußerte Ansicht, dass die freiheitlichen Bundesminister nichts mit der Europäischen Union zu tun hätten. Er habe dabei völlig übersehen, dass auch die freiheitlichen Bundesminister auf europäischer Ebene im jeweiligen Ministerrat vertreten sind.
Abgeordneter Ing. Westenthaler stellt fest, mit dem heutigen Antrag der Regierungsfraktionen werde auch eine Bewertung der Vereinbarung vom 29. November 2001 vorgenommen. Diese Vereinbarung stelle einen wichtigen Schritt und ein beachtliches Ergebnis dar. Nicht klar sei auch in diesem Fall die Linie der SPÖ, da im Gegensatz zur negativen Einschätzung des Abgeordneten Dr. Cap diese Vereinbarung von SPÖ-Seite bereits gelobt worden sei, nicht nur von Präsident Dr. Fischer, sondern auch vom Mitglied des Europäischen Parlaments Dr. Swoboda.
Der vorliegende Antrag auf Stellungnahme der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol bringe mit seiner Klarheit auch Licht in die Sprachverwirrung, welche die SPÖ und die Grünen immer wieder zu stiften versucht hätten. In dem Antrag sei eindeutig der Auftrag an Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner enthalten, klarzumachen, dass mit 10. Dezember 2001 das Energiekapitel noch nicht abgeschlossen wird. Dazu werde es erst am Ende der Erweiterungsverhandlungen kommen. Bis dahin eröffne der Vorbehalt für Österreich die Möglichkeit, jederzeit auf das Energiekapitel zurückzukommen. Im jetzigen Antrag der Regierungsfraktionen werde auch der Entschließungsantrag vom 21. November 2001 – dort sei die Nullvariante im Punkt 4 enthalten – wiedergegeben, und dort werde im fünften Punkt ausdrücklich die „angestrebte Nullvariante für das Kernkraftwerk Temelín“ angesprochen.
Für Österreich werde daher auch nach dem 10. Dezember und nach dem Gipfeltreffen in Laeken jeglicher Handlungsspielraum gewährleistet bleiben. Bereits in der Botschafterkonferenz sei der österreichische Vorbehalt zum Ausdruck gebracht worden. Bis zum endgültigen Abschluss des Energiekapitels in der Erweiterungskonferenz 2002/2003 werde weiterhin jeder Ausgang möglich bleiben. Schließlich werde in Österreich im Ministerrat per einstimmigem Beschluss und im Parlament per Ratifizierung mit Zweidrittelmehrheit die Entscheidung darüber zu treffen sein, ob die Tschechische Republik der Europäischen Union beitreten werde oder nicht. Die Entscheidung darüber werde also nicht im Dezember 2001 fallen, und das Ziel des Ausstiegs aus der Atomkraft werde weiterhin verfolgt werden können.
Da von SPÖ-Seite erst kürzlich die Meinung geäußert worden sei, ein erfolgreicher Verlauf des Temelín-Volksbegehrens würde zu Neuwahlen führen, müsste daher jetzt auch die SPÖ ausdrücklich das Volksbegehren unterstützen.
Obmann Dr. Heinz Fischer teilt mit, er habe die beiden eingebrachten Anträge auf Stellungnahme einer Überprüfung unterzogen. Eine großzügige Auslegung der Geschäftsordnung liege im Interesse sowohl der Mehrheitsfraktionen als auch der Opposition. Eine solche Auslegung sei bei den in der laufenden Geschäftsperiode im Hauptausschuss beschlossenen Anträgen auf Stellungnahme praktiziert worden, unabhängig davon, ob Formulierungen wie beispielsweise „unterstützen“, „beauftragen“ oder „fordern“ Verwendung fanden, und dabei sei darauf Bedacht genommen worden, dass die Feststellungen des Hauptausschusses auch eine Bindung des jeweiligen Regierungsmitgliedes zur Folge haben können.
Vor diesem Hintergrund könne festgestellt werden, dass der Antrag des Abgeordneten Dr. Cap ordnungsgemäß eingebracht worden ist und mit in Verhandlung steht.
Beim Antrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol könne sich die Zulassung zunächst nur auf die Punkte 2 bis 5 beziehen; aus der im ersten Punkt getroffenen Feststellung hingegen könne in der jetzigen Formulierung keine unmittelbare Bindung eines Regierungsmitglieds abgeleitet werden. Obmann Dr. Fischer regt daher an, eine Umformulierung vorzunehmen. Danach könnte dieser Punkt dann in einer der bisherigen Praxis entsprechenden Form lauten:
„1. Der Hauptausschuss unterstützt die am 29. November 2001 erzielte Vereinbarung mit der Tschechischen Republik, die einen Erfolg der konsequenten Haltung der gesamten österreichischen Bundesregierung darstellt.“
Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ) reagiert auf die Ausführungen des Abgeordneten Ing. Westenthaler mit der Feststellung, seine Unkenntnis in EU-Fragen sei wirklich erschreckend. Sowohl in Zeitungskommentaren als auch von Beamtenseite werde der Ansicht der Regierungsparteien, das Energiekapitel werde jetzt noch nicht abgeschlossen, widersprochen. Tatsächlich sei völlig klar, dass dieser Abschluss am 10. Dezember erfolgen werde. Auch ein Leugnungsversuch des Abgeordneten Ing. Westenthaler werde an den Tatsachen nichts ändern, und damit werde er auch das Temelín-Volksbegehren nicht über die Runden bringen können.
In dem Antrag der Regierungsfraktionen finde sich kein einziger Punkt, der dazu geeignet wäre, den Abschluss des Energiekapitels am 10. Dezember 2001 zu blockieren. Damit werde das Verhandlungsergebnis der Bundesregierung und das Kernkraftwerk Temelín auch von den Freiheitlichen voll und ganz akzeptiert. Was Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner im Rat vorbringen werde, werde dort im Rahmen eines A-Punktes ohne Debatte zur Kenntnis genommen und nicht einer Abstimmung unterzogen werden, weil bereits im Vorfeld über diese Frage Einstimmigkeit festgestellt worden sei. Wer jetzt glaube, es werde noch kein Beschluss fallen, weil dort keine Abstimmung stattfinden werde, beweise damit nur seine erschreckende Unkenntnis über diesen Bereich. Mit 10. Dezember 2001 werde die Causa Temelín auf EU-Ebene abgehakt und erledigt sein.
Die Behauptung von Bundeskanzler Dr. Schüssel, mit der Vereinbarung von Brüssel seien auch die sieben Sicherheitsfragen gelöst worden, entspreche nicht den Tatsachen. In dieser Vereinbarung sei keine einzige Sicherheitsmaßnahme verpflichtend vorgeschrieben. So sei zum Beispiel in Bezug auf die 28,8-Meter-Bühne nur eine Reevaluierung vorgeschrieben, deren Ergebnis den tschechischen Behörden vorgelegt werden müsse, und diese würden im September 2002 eine Entscheidung darüber treffen, ob Maßnahmen zu treffen seien oder nicht. Die Vereinbarung werde auf jeden Fall eingehalten werden, auch dann, wenn diese Entscheidung darauf lauten würde, nichts weiter zu unternehmen. Daher sei festzuhalten, dass die Bundesregierung jetzt etwas als großen Erfolg darstelle, was de facto keine Relevanz für die Sicherheit des Kernkraftwerks Temelín habe. In der Vereinbarung sei keine verbindliche Maßnahme, die über einen Workshop, eine Arbeitsgruppe oder eine Reevaluierung hinausgehe, enthalten.
Die SPÖ habe sich stets dafür eingesetzt, dass auch nächstes Jahr noch weiter verhandelt werden soll. Aber nach dem 10. Dezember 2001 werde es kein Zurück mehr geben. Daher werde die SPÖ jetzt die Bevölkerung darüber informieren, dass insbesondere die Freiheitlichen aus Koalitionsräson einen wichtigen Trumpf gegen Temelín aus der Hand gegeben hätten.
Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP) stellt einleitend fest, er gebe für dieses öffentliche Statement seine sonst geübte Zurückhaltung auf, weil die beiden Fragen der EU-Erweiterung und der Sicherheit der Nuklearenergie in der unmittelbaren Nachbarschaft Lebensfragen für Österreich seien. Er sei darüber entsetzt, wie kleinmütig diese Diskussion mancherorts geführt werde. In dieser Situation hätte er sich ganz im Gegenteil das Bemühen erwartet, einen nationalen Konsens herzustellen, um die größtmögliche Wirkung für Österreich zu erzielen.
Bundeskanzler Dr. Schüssel habe in Brüssel eine Einigung zustande gebracht, von der niemand geglaubt habe, dass sie möglich sei, deren Erreichung auch zum Beispiel dem viel einflussreicheren Deutschland nicht gelungen sei und die manchen Mitgliedstaaten bereits Anlass zu der Überlegung gegeben habe, ob dieser Schritt nicht viel zu groß geraten sei. Statt nun in Österreich eine Absicherung dieser Vereinbarung auf allen möglichen Ebenen zu versuchen, werde hier über diverse Formulierungen gestritten. Nur Persönlichkeiten in der SPÖ wie Präsident Dr. Fischer und Europaparlamentsmitglied Dr. Swoboda hätten den persönlichen Mut gezeigt, anerkennende Stellungnahmen abzugeben.
Sehr bedauerlich sei es auch, dass dort, wo Zweifel oder Fragen bestünden, nicht eine Klärung vor einer öffentlichen Sitzung herbeigeführt werden könne. Bundeskanzler Dr. Schüssel, Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner und Bundesminister Mag. Molterer hätten die Bereitschaft zu Gesprächen mit Abgeordneten aller Fraktionen gezeigt. In öffentlicher Sitzung komme es besonders darauf an, den Standpunkt Österreichs bestmöglich darzulegen, aber was derzeit getan werde, sei genau das Gegenteil einer solchen Vorgangsweise. Hingegen habe zum Beispiel das Land Bayern dem österreichischen Bundeskanzler für dieses Verhandlungsergebnis gedankt, weil es sich auch für die Sicherheit der deutschen Bundesbürger günstig auswirke.
Der SPÖ-Parteivorsitzende Dr. Gusenbauer habe es nicht zustande gebracht, den deutschen Bundeskanzler zu einem vergleichbaren Schritt zu bewegen oder einen entsprechenden Einfluss auf andere deutsche Politiker auszuüben. Auch dem von der Fraktion der Grünen stammenden deutschen Umweltminister sei es nicht gelungen, ein ähnliches Ergebnis wie jetzt Österreich zu erzielen.
Es sei in der Sache schädlich und der Vertretung des österreichischen Standpunktes abträglich, wenn es nicht gelinge, in zentralen Lebensfragen einen Konsens auch mit der Opposition herbeizuführen und eine daraus hervorgehende gemeinsame Haltung einzunehmen. Für die Zukunft werde es darauf ankommen, aus dem jetzigen schlechten Beispiel zu lernen. Die Gemeinsamkeit müsse Vorrang vor parteipolitischem Hickhack haben.
Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) bringt einen von den Abgeordneten Dr. Glawischnig, Dr. Lichtenberger gestellten Antrag auf Stellungnahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 B-VG betreffend weitere Verhandlungen mit Tschechien über das AKW Temelín im Zuge des Erweiterungsprozesses ein. Dieser Antrag ziele darauf ab, dass das zuständige Mitglied der österreichischen Bundesregierung einem vorläufigen Abschluss der Verhandlungen zum Energiekapitel mit der Tschechischen Republik nicht die Zustimmung erteilt.
Mit Bezug auf die Vorgangsweise der Regierungsfraktionen spricht Abgeordnete Dr. Lichtenberger von „juristischer Sciencefiction“. Auf der Basis von wenigen greifbaren, klaren Fakten seien unhaltbare Extrapolationen in eine juristische Phantasiewelt vorgenommen worden, die in der Politik der Europäischen Union keine Fundierung finde.
Wenn die Regierungsseite die Forderung nach einem Vier-Parteien-Konsens in Österreich erhebe, dann dürfe sie vom Verhandlungspartner nicht bloß eine Unterschrift erwarten, sondern müsse auch dessen Einwände ernst nehmen. Weil dies jetzt aber nicht geschehe und daher dieser Konsens nicht zustande komme, seien entsprechende Vorwürfe gegenüber der Opposition völlig haltlos.
Abgeordnete Dr. Lichtenberger erachtet es für ein parlamentarisches Desaster, dass der Hauptausschuss keine spezielle Sitzung zur Vorbereitung auf den Rat in Laeken mehr abhalten wird, obwohl es dort um eine der wichtigsten Entscheidungen über die Zukunft Europas gehen werde. Es handle sich dabei nicht nur um einen riesigen Themenkomplex, sondern es werde dort insbesondere auch um Rechte der Parlamentarier und die Fortentwicklung dieser Rechte im Erweiterungsprozess gehen.
Die Abgeordnete fragt, welchen Standpunkt Bundeskanzler Dr. Schüssel im Hinblick auf ein Schlussdokument des bevorstehenden Konventsprozesses einnehme, welche Qualität dieses haben werde und wer über die Bestellung des Konventsvorsitzenden entscheiden werde. In dieser Hinsicht sei der von den vier österreichischen Parlamentsfraktionen gemeinsam beschlossene Antrag auf internationaler Ebene nicht vertreten worden. Aus Sicht der Grünen werde die Forderung erhoben, dass der Konvent zu einem Verfassungskonvent und einem Konvent über die Entwicklung Europas werden muss, der einen Schub an Demokratie mit sich bringt.
In den Erweiterungsverhandlungen mit den Bewerberstaaten sei das Verkehrskapitel derzeit zwar noch nicht abschlussreif, es zeichne sich aber für das erste Quartal 2002 ein Abschluss ab. Den bisherigen Ankündigungen zufolge werde gleichzeitig mit dem Abschluss dieses Kapitels auch eine Nachfolgeregelung zum Transitvertrag präsentiert werden. Bundeskanzler Dr. Schüssel habe versprochen, dieses Problem zum Thema zu machen, und möge nun dem Hauptausschuss mitteilen, was er damit im Einzelnen meine. Tirol habe bereits vor dem österreichischen EU-Beitritt in den Verhandlungen zum Transitvertrag erlebt, wie alle wirklichen Maßnahmen vom Tisch gewischt worden seien und nur eine „butterweiche“ Regelung übrig geblieben sei. Derzeit sehe es noch schlechter aus, weil für die Zeit nach dem Auslaufen des Transitvertrags offensichtlich eine Übergangsregelung ohne numerische Obergrenzen bevorstehe. Es bedürfe außerdem konkreter Richtlinien für das Transportgewerbe. Bundeskanzler Dr. Schüssel möge die österreichische Verhandlungsposition in der Frage des Transitverkehrs darlegen.
Obmann Dr. Heinz Fischer stellt fest, dass auch der Antrag der Grünen mit zur Verhandlung steht.
Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche) führt aus, die jetzige Bundesregierung habe in puncto Anti-Atompolitik bereits mehr zustande gebracht als die vorangegangenen Regierungen der Bundeskanzler Dr. Vranitzky und Mag. Klima. Obwohl damals nur geringe Ergebnisse zu verzeichnen gewesen seien, habe sich das Parlament einschließlich der Oppositionsfraktionen voll hinter die Regierungsbemühungen gestellt. Heute hingegen, da die Bundesregierung erstmals Bewegung in die Diskussion um den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie gebracht habe, würden sich die jetzigen Oppositionsparteien nicht mehr zu einer gemeinsamen österreichischen Position bereit finden. Damit werde von ihnen die Verhandlungsposition Österreichs auf internationaler Ebene grundlos geschwächt.
Es werde am 10. Dezember 2001 noch nicht zum vorläufigen Abschluss des Energiekapitels kommen, weil in diesem Rat kein Beschluss darüber gefasst werde. Auch in Bezug auf jene Kapitel, die provisorisch abgehakt seien, weil vorläufig kein weiterer Verhandlungsbedarf bestehe, behalte sich weiterhin jede Seite das Recht vor, auch später noch darauf zurückzukommen.
Österreich habe darüber hinaus im COREPER bereits einen entsprechenden Vorbehalt angemeldet, und dies sei von entscheidender Bedeutung. Ohne diesen Vorbehalt wäre es in der Tat nur noch mit einer grundlegenden Änderung der Umstände zu begründen und es bedürfte der Zustimmung der anderen 14 Mitgliedstaaten, um auf dieses Kapitel zurückkommen zu können. Der Vorbehalt jedoch stelle sicher, dass Österreich auch ohne diese Voraussetzungen – die grundlegende Änderung der Umstände und die Zustimmung der anderen – über dieses Kapitel werde weiterverhandeln können. Sollte sich also die Tschechische Republik nicht an die vereinbarten Maßnahmen halten, so würde über das Energiekapitel noch einmal verhandelt werden können.
Ein sehr wichtiges Thema, das auf europäischer Ebene unbedingt angesprochen werden müsse, sei der geplante Verkauf der staatlichen Anteile an der tschechischen Energiewirtschaft. In dieser Hinsicht bestünden gewaltige Widersprüche zur gemeinsamen EU-Position in Bezug auf das Energiekapitel, da dieser Verkauf den wettbewerbsrechtlichen EU-Bestimmungen in keiner Weise entsprechen werde. Es werde dadurch ein Unternehmen mit einem Anteil von mehr als 80 Prozent am tschechischen Strommarkt entstehen, was in der Praxis nicht auf eine Privatisierung, sondern auf eine „Umstaatlichung“ von tschechischem in französischen Besitz hinauslaufe. Die Produktion, die Distributoren und das Verteilernetz würden dadurch in einer Hand versammelt sein. Bundeskanzler Dr. Schüssel möge auch den EU-Wettbewerbskommissar Monti nachhaltig auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer weist Abgeordnete Dr. Glawischnig auf folgende in der Vereinbarung vom 29. November 2001 enthaltene Textstelle hin: „The signatories shall – irrespective of the ownership of the NPP Temelín – guarantee the implementation of the conclusions“. Demnach hätten sich beide Vertragsparteien, sowohl Österreich als auch die Tschechische Republik, zu der Garantie verpflichtet, dass die Ergebnisse umgesetzt werden müssen.
Bundesminister Mag. Molterer erinnert an die österreichische Initiative beim Gipfeltreffen in Helsinki, nukleare Sicherheitsstandards zum Gegenstand der Beitrittsverhandlungen zu machen; damit sei auch die Basis für die Einrichtung der Atomic Question Group geschaffen worden. Bis Ende November seien zwei Sicherheitsfragen konkret identifiziert und alle anderen allgemein angesprochen worden, und dazu habe Österreich die Feststellung getroffen, dass dies nicht ausreicht – in diesem Sinne seien auch die Klubobmänner im Parlament informiert worden –, sondern alle sieben Punkte erreicht werden müssen, wie dies auch in der Entschließung des Parlaments gefordert wird. Nunmehr seien in der Vereinbarung von Brüssel alle sieben Sicherheitspunkte enthalten, und deren Einhaltung werde einerseits durch Peer Review, andererseits durch Monitoring von Seiten Österreichs und Tschechiens überprüft werden.
Österreich habe sich mit der Protokoll-Erklärung die Option offen gehalten, auf das Energiekapitel zurückzukommen, und habe auch erreicht, dass die gesamte Vereinbarung sowie die sich daraus ergebenden Verpflichtungen mit einem Protokoll den Beitrittsakten beigefügt und damit Vertragsbestandteil werden. Infolgedessen seien sie künftig in ihrer Gesamtheit vor dem Europäischen Gerichtshof einklagbar.
Aus diesen Gründen sei die Argumentation von Oppositionsseite nicht korrekt und entspreche weder dem Ergebnis selbst noch dem Verständnis dieses Ergebnisses. Die Opposition möge sich etwa auch die Einschätzung dieser Vereinbarung durch das deutsche Umweltministerium – dieses habe sich während der Verhandlungen bedauerlicherweise aus diesem Prozess ausgeklinkt – vor Augen halten, wonach das österreichische Verhandlungsergebnis auch für Deutschland ein gutes Ergebnis sei, verbunden mit dem Fernziel des Ausstiegs aus der Nuklearenergie.
Daher könne die Bundesregierung den Österreichern mit gutem Gewissen versichern, das Mögliche für die Sicherheit Österreichs erreicht zu haben.
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel dankt Bundesminister Mag. Molterer für diese Klarstellung und fügt die persönliche Bemerkung hinzu, er könne als Regierungsmitglied seit 1989 im Vergleich mit den Bemühungen früherer Bundesregierungen feststellen, dass jetzt mehr erreicht worden sei als jemals zuvor. Es sei unverständlich, dass die Opposition aus diesem Durchbruch auf der europäischen Ebene einen kleinlichen Parteienstreit mache.
Insbesondere Bundesminister Mag. Molterer habe sich auch bemüht, die rot-grüne deutsche Regierung an die Seite Österreichs zu bekommen, doch sei der Versuch, einen trilateralen Prozess zwischen Österreich, der Tschechischen Republik und Deutschland – unter Mitwirkung der Europäischen Kommission – einzuleiten, nicht erfolgreich gewesen. Erst jetzt, im Nachhinein, habe der deutsche Umweltminister Trittin Österreich seinen Dank ausgesprochen; auch der Ministerpräsident von Bayern habe sich dankbar geäußert.
In Österreich werde die Sachlage manchmal aus einem „Tunnelblick“ betrachtet und die Erwartung gehegt, dass die Wünsche der österreichischen Parteien Europa sofort verändern könnten. Dies sei eine klare Fehleinschätzung, trotzdem sei es der Bundesregierung gelungen, spektakuläre Schritte zustande zu bringen. Erst kürzlich habe der amtierende Ratsvorsitzende, der belgische Ministerpräsident Verhofstadt, öffentlich die österreichische Initiative begrüßt, europäische Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke einzuführen, und am heutigen Tag habe EU-Kommissionspräsident Prodi seine Unterstützung für – wie aus einer entsprechenden Presseaussendung hervorgehe – „die geplante Initiative von Bundeskanzler Schüssel für die Einführung gemeinsamer AKW-Sicherheitsnormen in Laeken“ zugesagt.
Statt gemeinsam mit den Regierungsfraktionen zu versuchen, gegen die – auch zivile – Nutzung der Kernenergie aufzutreten, verzettle sich die Opposition in einem kleinlichen Parteienstreit, der zu einer Schwächung der österreichischen Position führe. Auch der jetzige Versuch einer Blockade sei abzulehnen, weil sich der Versuch, die tschechische Bevölkerung unter Druck zu setzen, zugunsten der dortigen Kernkraftbefürworter auswirken würde.
Was die Einschätzung des rechtlichen Status dieser Vereinbarung anlangt, verweist Bundeskanzler Dr. Schüssel auf die in Österreich bestehende Möglichkeit, auf mehreren Stufen völkerrechtlich verbindliche Verträge abzuschließen. Dies könne etwa ein Staatsvertrag sein, ein Regierungsübereinkommen oder ein Ressortübereinkommen. Auch die SPÖ-Minister hätten in ihrer jeweiligen Amtszeit zahlreiche völkerrechtlich verbindliche Ressortvereinbarungen abgeschlossen.
Die rechtliche Verbindlichkeit der jetzigen Vereinbarung gehe klar aus dem im Bundesgesetzblatt Nr. 565/1990 veröffentlichten „Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz samt Anlage“, 1997 abgeschlossen, hervor. Danach könne der Bundeskanzler selbstverständlich ein bindendes, völkerrechtlich verbindliches Ressortübereinkommen – im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten – abschließen. Dieses werde gemäß § 2 Abs. 5 Bundesgesetzblatt auch im Bundesgesetzblatt kundzumachen sein. Bundeskanzler Dr. Schüssel bietet an, zur Erklärung der Rechtslage auch noch ein Gutachten des Verfassungsdienstes vorzulegen.
Hinsichtlich der Frage, inwieweit Verbindlichkeit und Klagbarkeit gegenüber der Tschechischen Republik bestehe, verweist Bundeskanzler Dr. Schüssel darauf, dass mit der Verankerung in diesem bilateralen Abkommen nunmehr auch die tschechische Regierung gebunden sei. Auf Grund der Erwähnung, dass dieses Protokoll den Beitrittsakten beigefügt wird, werde es sich dabei auch um EU-Primärrecht handeln, sodass es gegenüber der Tschechischen Republik als Ganzes einklagbar sein werde.
Dass in dem bilateralen Vertrag zunächst nur die vorsichtige Formulierung gewählt worden sei, Österreich und die Tschechische Republik hätten das gemeinsame Ziel, diese Vereinbarung im Protokoll und in den Beitrittsakten zu verankern, sei darauf zurückzuführen, dass zunächst nur die entsprechende Absicht bekundet werden könne. Aber mit der Annahme dieses Textes am 10. Dezember im Rat Allgemeine Angelegenheiten und mit der Bekräftigung durch die tschechische Seite in der Beitrittskonferenz werde die Einklagbarkeit zugleich auch von den EU-Mitgliedstaaten akzeptiert. Es müsste daher eigentlich im österreichischen Interesse liegen, dass die Tschechische Republik so rasch wie möglich EU-Mitglied werde, damit dann auch der Weg zum Europäischen Gerichtshof in vollem Umfang offen stehe.
Bundeskanzler Dr. Schüssel betont, das Energiekapitel werde keineswegs schon jetzt abgeschlossen. Die EU-Sprache kenne eine solche Formulierung nicht, sondern sehe nur die Feststellung vor, dass es für den Augenblick keinen weiteren Verhandlungsbedarf gibt. Im gegenständlichen Fall habe jedoch Österreich bereits angemeldet, dass es einen Verhandlungsbedarf hinsichtlich genau jener Punkte gebe, die jetzt umgesetzt werden müssen. Dies sei auch vom österreichischen EU-Botschafter bereits klargemacht worden, es sei zu Protokoll genommen und von den EU-Mitgliedstaaten auch akzeptiert worden.
Mit der Tschechischen Republik werde nun ein exakter Zeitplan für die Umsetzung der Vereinbarung und für das Monitoring ausgehandelt werden. Die Atomic Question Group habe bereits die weitere Vorgangsweise hinsichtlich Peer Review und Monitoring beschlossen, für welche jetzt sogar Inspektionen der Experten in den Kernkraftwerken der Beitrittsbewerber vorgesehen seien. Es sei daher falsch, wenn von der Opposition behauptet werde, die Europäische Union werde sich mit dem Kernkraftwerk Temelín künftig nicht mehr beschäftigen.
Die österreichische Bundesregierung habe daher jetzt grünes Licht für einen Sicherheitsprozess im Interesse der Österreicher gegeben. Dies gehe auch aus den Ausführungen von Kommissar Verheugen in der gemeinsamen Pressekonferenz am Abend des 29. November 2001 hervor; dort habe er wörtlich gesagt:
Wir sind hier zu Ergebnissen gekommen in Form eines Abschlussprotokolls hinsichtlich der verschiedenen Artikel, die wir in Melk vor einem Jahr vereinbart haben. Sie werden in den zwei Annexen Gegenstände finden, die in den Verhandlungen behandelt worden sind, 29 verschiedene Gegenstände. Sieben davon sind identisch mit den Punkten, die wir in der Atomic Question Group des Rates im Zusammenhang mit der Diskussion über die Sicherheitsstandards von Kernkraftwerken von Kandidatenländern aufgeworfen haben. Zu all diesen 29 Punkten sind Vereinbarungen erzielt worden. Der „Melker Prozess“ ist damit nicht zu Ende, weil sich aus diesem Protokoll eine Reihe von Verpflichtungen ergeben, die während der ganzen Laufzeit des Kernkraftwerks Temelín gelten. Der entscheidende Punkt ist, dass wir am Ende dieses Prozesses erreichen wollen, dass die Vereinbarung zwischen Tschechien und Österreich in der Form eines Protokolls Bestandteil der Erweiterungsakte mit der Tschechischen Republik wird. Das kann erst bestätigt werden, wenn die übrigen Mitgliedstaaten mit der Sache befasst worden sind und Gelegenheit hatten, Stellung zu nehmen. Die Vereinbarungen sind bindend für die Tschechische Republik und für Österreich. – Zitatende.
Bundeskanzler Dr. Schüssel ruft dazu auf, den damit erzielten Durchbruch gemeinsam zu nützen, um die noch bevorstehende Arbeit zu bewältigen.
Die Frage nach der ČEZ-Privatisierung sei rechtlich sehr schwierig zu beantworten. Das EU-Wettbewerbsrecht werde für die Tschechische Republik erst mit ihrem Beitritt in Kraft treten. Manche Juristen seien zwar der Ansicht, dass bereits die Assoziationsverträge eine gewisse Bindung bewirken würden, doch werde dieser Standpunkt von der Europäischen Kommission nicht geteilt, und auch viele österreichische Juristen seien nicht dieser Meinung.
Bundeskanzler Dr. Schüssel antwortet der Abgeordneten Dr. Lichtenberger, dass in der Vier-Parteien-Erklärung nichts über die Bestellung des Konventsvorsitzenden enthalten sei. Die Bestellung des Vorsitzenden werde beim Europäischen Rat in Laeken im Konsens erfolgen. Die Gestaltung des Schlussdokuments werde ausschließlich Sache des Konvents sein. Dieses werde mit Sicherheit nicht bindend sein können, weil sich alle Mitgliedstaaten gegen diese Bindung ausgesprochen hätten.
Was den Transitverkehr betrifft, werde Österreich weiterhin dafür eintreten, dass der Transitvertrag in der bestehenden Form so lange verlängert werde, bis die neue EU-Richtlinie in Kraft trete. Die Europäische Kommission werde dazu einen Vorschlag machen müssen, sie habe aber bereits klargemacht, dass sie nicht bereit sei, ganz Österreich einzubeziehen, sondern nur sensible Zonen erfassen wolle, und sie wolle auch nur eine Befristung auf maximal ein Jahr vorsehen. Diese Position sei für Österreich unannehmbar. Es werde nun darauf ankommen, dass sich die Europäische Kommission möglichst bald deklariert. Im Interesse einer Lösung des Problems werde Österreich auch zu einer gewissen Flexibilität bereit sein müssen, damit die Regelung nicht in zwei Jahren ersatzlos ausläuft.
Obmann Dr. Heinz Fischer übergibt die Vorsitzführung an Obmannstellvertreter Dipl.-Ing. Prinzhorn.
Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ) hebt hervor, dass es im Zusammenhang mit der Vereinbarung über Temelín jetzt vor allem um die Frage gehe, was Bundeskanzler Dr. Schüssel der Bevölkerung und dem Hauptausschuss weiszumachen versuche.
Die österreichische Bundesregierung habe zwar während zumindest dreier EU-Präsidentschaften versucht, die Anti-Atompolitik auf die europäische Ebene zu bringen, aber in den Schlussfolgerungen der verschiedenen Räte sei darüber nichts mehr vorzufinden gewesen. Auf Grund des Procedere in der Europäischen Union sei es erforderlich, die Ziele mit großer Kontinuität zu verfolgen, und daher könne nun auch kein großer Erfolg erwartet werden, wenn zuvor eineinhalb Jahre lang nichts in dieser Sache getan worden sei. Die Bundesregierung versuche jetzt nur wieder einmal, der Bevölkerung ein X für ein U vorzumachen.
Nicht von den Oppositionsparteien, sondern in Wirklichkeit vom Partner der ÖVP in der Bundesregierung werde das Dilemma verursacht. Abgeordnete Mag. Prammer fragt, was die Freiheitliche Partei in dem Fall tun werde, dass die Tschechische Republik alle Punkte der Brüsseler Vereinbarung umsetzt. Weiters stellt sie die Frage, wie Bundeskanzler Dr. Schüssel es interpretiere und der Bevölkerung klarmachen wolle, dass in dieser Brüsseler Vereinbarung nicht alle Punkte des „Melker Prozesses“ beinhaltet seien. Klarheit darüber noch vor den in der nächsten Wochen anstehenden Entscheidungen sei dringend erforderlich.
Von Seiten der Bundesregierung handle es sich – wie inzwischen auch von den Medien erkannt worden sei – nur um ein Verwirrspiel. Dieser gehe es in Wirklichkeit nicht darum, die Menschen in Österreich zu schützen und die Inbetriebnahme Temelíns zu verhindern. Dies werde auch von den Regierungsfraktionen in ihrem Antrag auf Stellungnahme indirekt zugegeben, weil dort davon die Rede sei, „konkrete Schritte zum Ausstieg aus der Kernenergie zu unterstützen“.
Abgeordnete Mag. Prammer erinnert daran, dass im Nationalrat in der letzten Legislaturperiode mehr als dreißig Anträge und Resolutionen in Sachen Anti-Atompolitik beschlossen wurden. Nur vier davon hätten die Zustimmung der Freiheitlichen gefunden, welche sich bereits damit in einen Gegensatz zu dem entsprechenden nationalen Konsens gebracht hätten.
Abgeordnete Mag. Prammer ersucht schließlich Bundeskanzler Dr. Schüssel um eine Kommentierung des für Jänner geplanten Temelín-Volksbegehrens.
Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP) hält fest, dass es in dieser Sitzung auch um die Sicherheitsmaßnahmen im Kernkraftwerk Temelín geht. Die Opposition betreibe hier jedoch Verunsicherung der Bevölkerung und versuche, die Bundesregierung zu einer Blockadepolitik aufzurufen. Dies würde aber zur Isolierung Österreichs führen, was sich auch in verkehrspolitischer Hinsicht ungünstig auswirken würde.
Die jetzige Bundesregierung habe für den Ausstieg aus der Kernenergie mehr erreicht als alle Regierungen vorher. Auch Bayern habe Bundeskanzler Dr. Schüssel für das erreichte Ergebnis gedankt. Die rot-grüne Bundesregierung in Deutschland aber habe Österreich in den Verhandlungen über Temelín im Stich gelassen, wenngleich Umweltminister Trittin das Ergebnis im Nachhinein gelobt habe. Allerdings sei auch zu beachten, dass die deutsche Bundesregierung derzeit darüber diskutiere, ein Atommüll-Zwischenlager in der Nähe der österreichischen Grenze einzurichten. Dagegen werde sich Österreich wehren müssen.
Hätte die SPÖ in der Volksabstimmung über die Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Zwentendorf im Jahr 1978 nur 1 Prozent mehr an Stimmen erhalten, so wäre damals der Betrieb aufgenommen worden. Dann aber hätte Österreich gar nicht mehr die Berechtigung gehabt, jetzt gegen Temelín aufzutreten.
Wer es ernst mit dem Ausstieg aus der Kernenergie meine, müsse bereits jetzt den Einsatz alternativer Energiequellen ins Auge fassen. Mit Einsparungen allein werde es nicht getan sein, wie sich an folgenden Zahlen erweise: Derzeit seien etwa in Frankreich 59 Atomreaktoren in Betrieb, in denen 79 Prozent des gesamten französischen Stromaufkommens produziert werden. Deutschland erzeuge in 19 Kernreaktoren 30 Prozent seines Stroms, die Slowakei in 6 Reaktoren 47 Prozent. Selbst die Schweiz beziehe 36 Prozent ihres Strombedarfs aus Atomreaktoren, die Tschechische Republik komme in dieser Hinsicht auf 21 Prozent, Ungarn auf 38 und Slowenien auf 36 Prozent.
Daher müsse europaweit versucht werden, auf Alternativenergien zu setzen. Dazu biete sich auch die Stromerzeugung aus Biomasse an, wozu Österreich mit seinen großen Waldbeständen einen wesentlichen Beitrag leisten könne. Ferner biete sich die Maßnahme eines Beimischungszwangs von Biotreibstoffen an, um Ölkomponenten für die Stromproduktion freizubekommen. Es stelle auch eine Aufgabe der Europäischen Union dar, europaweit die Stromproduktion in Richtung erneuerbare Energie und Bioenergie zu verlagern. Bundeskanzler Dr. Schüssel und die österreichische Bundesregierung hätten bereits die Bereitschaft bekundet, sich dafür einzusetzen.
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne) hält Abgeordnetem Schwarzenberger vor, er würde fälschlicherweise den Grünen Parteien vorwerfen, in ihrem Widerstand gegen die Nuklearenergie erfolglos zu sein, statt die Befürworter der Atomkraft, nämlich die konservativen Parteien, in die Pflicht zu nehmen.
Gegenüber Bundeskanzler Dr. Schüssel müsse die Feststellung aufrechterhalten werden, er habe vor dem Hauptausschuss in wesentlichen Bereichen eine Darstellung abgegeben, die nicht den Fakten entspreche. Abgeordnete Dr. Glawischnig zitiert dazu aus dem Dokument 44215/EU XXI. GP folgende Stelle:
„Die Europäische Kommission präsentierte die Draft Common Position“ – also das Energiekapitel – „und das CZ-CONF“, also die Vereinbarung von Brüssel. „Österreich betonte, dass das erzielte Ergebnis ein hartes Stück Arbeit war. In diesem Sinn wurde den Kommissionsmitgliedern, die dazu beigetragen haben, gedankt. Großbritannien gratulierte Österreich und der Tschechischen Republik zur bilateralen Einigung ... Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, warum dieser bilaterale Prozess in der Draft Common Position ausdrücklich Erwähnung finden muss. Großbritannien bestreite sowohl einen Zusammenhang des CONF-CZ 91/01 mit dem Council Report on Nuclear Safety in the Context of Enlargement als auch die Notwendigkeit einer Berücksichtigung im Peer Review. Niederlande unterstützte Großbritanniens Wortmeldung.“
Ferner habe Großbritannien Kritik daran geübt, dass auf dem Deckblatt der Brüsseler Vereinbarung die Europäische Kommission Erwähnung findet. Dazu sei von Seiten der Europäischen Kommission festgestellt worden: „Die Europäische Kommission betonte, dass der Inhalt des CZ-CNF docs.“ – der Brüsseler Vereinbarung – „selbstverständlich Auskunft zu den von der Europäischen Kommission gestellten Fragen zu Temelín gebe“ – dabei handle es sich aber ausdrücklich nur um zwei und nicht um sieben Fragen – „und daher sowohl mit dem Council Report on Nuclear Safety als auch mit dem Peer Review in Verbindung gebracht werden kann. Die im CZ-Doc. darüberhinausgehende Information ist für die Europäische Kommission gegenstandslos.“
Auf Dokumente wie dieses müsse Bezug genommen werden und nicht auf Äußerungen wie etwa jene von Kommissar Verheugen in einer Pressekonferenz.
Was die angesprochene Isolation der Bundesregierung betrifft, könne diese nicht den Oppositionsfraktionen angelastet werden, sondern dafür sei die ÖVP mit der Wahl ihres Koalitionspartners selbst verantwortlich. Ausschließlich die Vetodrohung der Freiheitlichen habe Irritation in der Europäischen Union erzeugt. Es sei nicht vorstellbar, dass die österreichische Bundesregierung zum Beitrittsvertrag, wenn er in der ersten Jahreshälfte 2003 zur Ratifikation anstehen werde, tatsächlich nein sagen könnte.
Was die bevorstehenden Liberalisierungsschritte auf dem Strommarkt der Tschechischen Republik betrifft, sei zu beachten, dass der Elektrizitäts-Binnenmarkt der EU ein striktes Unbundling im Sinn der Trennung von Produktion und Vertrieb vorsieht. Die Sorge, dass dieses Unbundling im Zuge der Übernahme durch die EdF nicht gegeben wäre, hätte im Energiekapitel angesprochen werden müssen.
Die Formulierung „provisionally closed“ bedeute nichts anderes als „vorläufig abgeschlossen“.
Abgeordneter Ing. Gerhard Fallent (Freiheitliche) schätzt die laufende Diskussion im Hauptausschuss so ein, dass es dabei zwar, wie vorgesehen, zum Meinungsaustausch kommt, jedoch die ebenfalls vorgesehene Möglichkeit für den Einzelnen, neue Erkenntnisse zu gewinnen, von Oppositionsseite nicht wahrgenommen werde. Dies habe sich an der mangelnden Bereitschaft gezeigt, zur Kenntnis zu nehmen, dass das Energiekapitel in der kommenden Woche noch nicht abgeschlossen wird.
Es werde auch nicht hinreichend beachtet, dass die Temelín-Nullvariante ausdrücklich Bestandteil des eingebrachten Antrags der Regierungsfraktionen ist. Die geforderte Rechtsverbindlichkeit sei bereits gegeben, und sie werde mit diesem Antrag auch in jener Hinsicht angestrebt, in der noch Verbesserungen notwendig seien. Ein weiteres in diesem Antrag zum Ausdruck kommendes Anliegen seien, entsprechend der Position Österreichs, die europäischen Sicherheitsstandards.
Vor zwei Tagen habe Abgeordnete Mag. Sima im Ständigen Unterausschuss erklärt, sie erachte Sicherheitsaufrüstungen in Kernkraftwerken für problematisch, und jetzt zeige sich an dem Antrag der SPÖ, dass Sicherheitsstandards dort gar nicht angesprochen werden. Die gegen Sicherheitsaufrüstungen vorgebrachte Begründung laute darauf, dass dadurch die Lebensdauer von Atomkraftwerken steige, und dieses Argument müsse als ein trauriges bezeichnet werden. Denn es werde mindestens 30 Jahre lang dauern, bis der Ausstieg aus der Kernenergie tatsächlich geschafft werden könnte, und in diesen 30 Jahren seien höchstmögliche Standards in den in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken extrem wünschenswert.
Von den Regierungsfraktionen werde der Ausstieg aus der Kernenergie gefordert. Hingegen sei diese Forderung in den Anträgen der Oppositionsfraktionen nicht enthalten.
Erst nach Abschluss der Verhandlungen werde über den Beitritt der Tschechischen Republik zu entscheiden sein, und daher bestehe auch kein Widerspruch zum Temelín-Volksbegehren.
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) führt aus, im Gegensatz zu der Feststellung im 1. Punkt des Antrags der Regierungsfraktionen hätten verschiedene Mandatare der Freiheitlichen auch ablehnende Stellungnahmen abgegeben. Dies zeige, dass sich die Freiheitlichen nun der ÖVP hätten beugen müssen, und damit hätten sie entgegen der Intention ihres Temelín-Volksbegehrens gehandelt.
Der gegenüber der Opposition erhobene Blockade-Vorwurf sei nicht haltbar, wie sich etwa im Vergleich zur Vorgangsweise der EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio zeige, die ja bis zum Jahresende Vorschläge in puncto Verkehrspolitik ebenfalls schuldig bleiben werde. Auf keinen Fall dürfe es zur Vermischung des Nicht-Abschlusses des Energiekapitels mit der Ratifizierung des Beitrittes von acht, neun oder zehn Kandidaten in zwei Jahren kommen. In den Verhandlungen über die weiteren Kapitel werde es noch zu zahlreichen Diskussionen kommen.
Was die Stellungnahme von Kommissionspräsident Prodi betrifft, müsse daran erinnert werden, dass dieser schon oft etwas erklärt habe, was dann nicht zugetroffen habe. Auch die Äußerungen von Kommissar Verheugen seien nicht relevant. Das Einzige, was relevant sei, sei in der Europäischen Union die Beschlusslage.
Es sei nicht überzeugend, wenn Bundeskanzler Dr. Schüssel von Einklagbarkeit spreche, weil er nicht hinzufüge, worauf sich diese beziehe. Tatsächlich bleibe es künftig der tschechischen Atombehörde überlassen, die Situation in Temelín zu bewerten. Angesichts dieser Sachlage sei es unangemessen, von einem Durchbruch zu sprechen.
Es liege auf Seiten beider Regierungsfraktionen Wirklichkeitsfremdheit vor, wie sich auch an der unglaubwürdigen Ausdrucksweise des Abgeordneten Ing. Westenthaler gezeigt habe. Dessen Vorwürfe im Hinblick auf die SPÖ-Forderung nach Neuwahlen seien vor dem Hintergrund der Aussagen über Neuwahlen von Seiten des Kärntner Landeshauptmanns Dr. Haider nicht stichhaltig.
Die Zustimmung zum vorliegenden SPÖ-Antrag auf Stellungnahme sei die letzte und auch einzig rechtswirksame Möglichkeit, zu verhindern, dass es in der nächsten Woche zur Schließung des Energiekapitels kommen wird.
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche) erachtet die Ausführungen von Seiten der SPÖ für getragen von der Frustration darüber, in der Diskussion über Temelín gar nicht bemerkt worden zu sein. Dies sei auch darauf zurückzuführen, dass es der SPÖ schwer falle, ihren Schwenk von der einst für das Kernkraftwerk Zwentendorf votierenden Partei der Pro-Atom-Lobby – zumal dafür stehende Persönlichkeiten wie Präsident Dr. Fischer noch heute in SPÖ-Spitzenfunktionen tätig seien – zu einer Anti-Atom-Partei zu erklären. In der Atomfrage sei die SPÖ zutiefst zerrissen, und dies habe heute den Abgeordneten Dr. Cap dazu gebracht, hier im Hauptausschuss eine „Kasperliade“ zu veranstalten, statt eine stichhaltige Argumentationslinie zu vertreten.
Überdies sei es den beiden Oppositionsfraktionen trotz tagelanger Bemühungen und trotz einer entsprechenden Ankündigung nicht gelungen, einen gemeinsamen Antrag auf Stellungnahme zustande zu bringen. Auch die Grünen seien in dieser Frage uneinig, wie sich zum einen an der ablehnenden Stellungnahme der Abgeordneten Dr. Glawischnig hier im Hauptausschuss, zum anderen am zustimmenden Abstimmungsverhalten des Bundesrates Schennach gezeigt habe.
Abgeordnete Mag. Prammer müsse darauf hingewiesen werden, dass sie als früheres Regierungsmitglied ebenso wenig zustande gebracht habe wie die früheren SPÖ-Bundeskanzler Dr. Vranitzky und Mag. Klima. Umso deutlicher hebe sich davon das Ergebnis ab, das nunmehr Bundeskanzler Dr. Schüssel erreicht habe. Dieser Erfolg werde daher von der SPÖ nach ihrem Scheitern in der Anti-Atompolitik neidvoll gesehen.
Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) äußert sich enttäuscht darüber, dass die Kraft der Vernunft und des Dialogs nicht ausgereicht habe, auch die Sozialdemokraten – wie zuvor den Bundesrat der Grünen Schennach – zu einer Änderung ihrer Meinung zu bewegen. Wenn die SPÖ heute den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Antrag auf Stellungnahme ablehne, dann setze sie damit neuerlich einen Schritt in die Richtung, die Linie der Vernunft, der Staatspolitik und der Verantwortung zu verlassen und statt dessen die Linie des Versuchs einer kurzfristigen Lukrierung von – allerdings nicht eintretenden – Stimmengewinnen zu verfolgen. Damit setze sich die SPÖ auch in einen Gegensatz zu dem von Präsident Dr. Fischer, dem Mitglied des Europäischen Parlaments Dr. Swoboda, dem Sozialdemokraten und EU-Kommissar Verheugen und dem Kommissionspräsidenten Prodi vertretenen Standpunkt. Für diese Vorgangsweise finde die SPÖ auch bei ihren Schwesterparteien auf europäischer Ebene kein Verständnis.
In der Vereinbarung von Brüssel seien alle 29 Sicherheitspunkte verankert worden. Die Kontrollgruppe der Atomic Question Group der Europäischen Union – und nicht die tschechische Umweltbehörde – werde den so genannten Peer Review durchführen. Die Rechtsverbindlichkeit des Ressortabkommens sei innerstaatlich und völkerrechtlich gegeben. Sobald ein Vertrag über den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union vorliegen werde, werde dieser auch ein Protokoll enthalten, wodurch alle diese Sicherheitsvereinbarungen dem EU-Primärrecht einverleibt und damit einklagbar werden würden.
Auf Grund dieser Fakten könne der Hauptausschuss heute guten Gewissens den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Antrag auf Stellungnahme beschließen.
Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) weist die Ausführungen des Abgeordneten Ing. Westenthaler über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Oppositionsparteien unter Hinweis auf Diskrepanzen zwischen den Standpunkten der Regierungsfraktionen zurück.
Da nicht erkennbar gewesen sei, welche Position von den österreichischen Regierungsparteien vertreten werde – zum Beispiel hinsichtlich eines Vetos oder eines Ausstiegs aus der Kernenergie –, sei auch die internationale Unterstützung ausgeblieben.
Im Übrigen habe Bundesrat Schennach nicht dem heute vorliegenden Antrag der Regierungsfraktionen seine Zustimmung erteilt.
Abgeordnete Dr. Lichtenberger appelliert an den Hauptausschuss, eine weitere Sitzung zur Behandlung der für den Europäischen Rat in Laeken geplanten Themen abzuhalten.
Obmannstellvertreter Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn schließt die Debatte und bringt die drei vorliegenden Anträge auf Stellungnahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 B-VG zur Abstimmung.
Der Antrag der Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen betreffend den von Bundeskanzler Dr. Schüssel und Außenministerin Dr. Ferrero-Waldner geplanten, vorläufigen Abschluss des Energiekapitels mit der Tschechischen Republik bleibt in der Minderheit und ist abgelehnt.
Der Antrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol und Kollegen betreffend Rat Allgemeine Angelegenheiten vom 10. Dezember 2001 – 44707/EU XXI. GP – wird unter Berücksichtigung der von Obmann Dr. Fischer vorgeschlagenen Umformulierung mit Mehrheit angenommen.
Der Antrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig, Dr. Lichtenberger betreffend weitere Verhandlungen mit Tschechien über das AKW Temelín im Zuge des Erweiterungsprozesses bleibt in der Minderheit und ist abgelehnt.
Obmannstellvertreter Dipl.-Ing. Prinzhorn schließt die Sitzung.
Schluss der Sitzung: 14.12 Uhr
|
Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH 780 080 |