IV-13 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 

Freitag, 7. Dezember 2001

 

 

 

 

 

 

 

 


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Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

XXI. Gesetzgebungsperiode              Freitag, 7. Dezember 2001

Tagesordnung

Bericht der Kommission

Die Erweiterung erfolgreich gestalten

Strategiepapier und Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt

(44706/EU XXI. GP)

Bericht der Ständigen Vertretung über die RAG „Erweiterung“ vom 4. Dezember 2001 (44535/EU XXI. GP)

Bericht der Ständigen Vertretung über die RAG „Erweiterung“ vom 30. November 2001 (44215/EU XXI. GP)

Bericht der Ständigen Vertretung über die 1943. AStV-II-Tagung vom 5. Dezember 2001 (44707/EU XXI. GP)

Beginn der Sitzung: 11.05 Uhr

Obmann Dr. Heinz Fischer eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden – insbesondere Bun­­­deskanzler Dr. Schüssel, Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner und Bundesminister Mag. Mol­­terer – und stellt fest, dass als Verhandlungsgegenstände dieser Sitzung die bevor­stehen­de Tagung des Europäischen Rates in Laeken und die jüngste Entwicklung hinsichtlich des Kernkraftwerks Temelín festgelegt worden sind.

Ein Antrag des Abgeordneten Dr. Cap gemäß § 31c Abs. 5 der Geschäftsordnung auf Zulas­sung von Ton- und Bildaufnahmen während der laufenden Beratungen des Hauptausschusses wird ohne Einwendungen einstimmig angenommen.

In einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung urgiert Abgeordnete Dr. Evelin Lichten­ber­ger (Grüne) die Zuleitung der Dokumente „6th Additional Information to the Position Paper of Chap­ter 14 – Energy“ und „4101 Konferenz CEZ“ an den Hauptausschuss, da diese als Bera­tungsgrundlage unentbehrlich seien.

Obmann Dr. Heinz Fischer weist darauf hin, dass in der Präsidialkonferenz vom Vortag Kon­sens über die Verhandlungsthemen dieser Sitzung im Sinn seiner einleitenden Ausführungen er­zielt wurde. Die in der Präsidiale von Oppositionsseite beantragten vier Dokumente seien in die Tagesordnung aufgenommen worden. Falls zusätzliche Dokumente erwünscht seien, werde für deren Beischaffung gesorgt werden, jedoch wäre von einer Sitzungsunterbrechung zu die­sem Zweck abzuraten.

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche) tadelt in einer Stellungnahme zur Ge­schäfts­behandlung die Fraktion der Grünen wegen deren Vorgangsweise, zum einen hinsicht­lich der Zustimmung in der Präsidialkonferenz und dem davon abweichenden, jetzt geäußerten Zu­satzwunsch, zum anderen wegen der Diskrepanz zwischen der Forderung nach Vorver­legung dieser Sitzung des Hauptausschusses und der jetzigen Kritik wegen unzureichender Vor­bereitung.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) präzisiert, dass auf die beiden geforderten Do­kumente in den für den Verhandlungsgegenstand vorliegenden Unterlagen verwiesen werde. Im Übrigen hätte nach Ansicht der Grünen in dieser Sitzung nur über das Problem Temelín ver­han­delt und für den so wichtigen Europäischen Rat in Laeken – dessen Tagesordnung noch nicht vorliege – später eine eigene Hauptausschusssitzung abgehalten werden sollen.

Obmann Dr. Heinz Fischer weist auf den Vorschlag hin, an Redezeiten in dieser Sitzung 120 Mi­nuten, also 39 Minuten für die SPÖ, je 29 Minuten für Freiheitliche und ÖVP sowie 23 Mi­nuten für die Grünen, vorzusehen und eventuell in der Schlussphase der Beratungen, falls von Regie­rungsseite neue Themen angesprochen werden, jeder Fraktion zusätzlich einige Minu­ten zuzugestehen. – Diese Redezeitvereinbarung wird ohne Einwendungen so beschlos­sen.

Obmann Dr. Fischer erteilt Bundeskanzler Dr. Schüssel das Wort zu einer einleitenden Stel­lung­nahme.

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel berichtet, dass für den Europäischen Rat in Laeken fol­gende Themen vorgesehen sind:

– die Eröffnung der Debatte über die Zukunft Europas und der Beschluss über die Abhaltung eines Konvents, der unter Einbindung der Bewerberländer und des Ausschusses der Regionen abgehalten werden soll,

– die Fortschritte in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik,

– der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission über die Erweiterung,

– der Kampf gegen den Terrorismus,

– die Fortschritte nach den Beschlüssen von Tampere zur Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts,

– Wirtschafts- und Sozialthemen,

– weitere außenpolitische Themen und

– die Entscheidung über Behördenstandorte.

Was den Konvent betrifft, werde eine Entscheidung über dessen Präsidenten zu treffen sein; für diese Funktion seien unter anderen der frühere französische Staatspräsident Giscard d’Estaing, der frühere Präsident der Europäischen Kommission Delors, der frühere italienische Premier­minister Amato und der frühere finnische Staatspräsident Ahtisaari vorgeschlagen worden.

Hinsichtlich des Kampfes gegen den Terrorismus werde vor allem die in Tampere festgelegte Ab­­folge der Schritte und der am 21. September 2001 festgelegte Aktionsplan zu beachten sein. Un­ter dem Druck der Ereignisse des 11. September 2001 seien viele der EU-Mitgliedstaaten zu der Überzeugung gekommen, dass jetzt eine deutliche Beschleunigung der Entwicklung hin zu „mehr Europa“ eingeleitet werden müsse. Zu diesem Zweck seien in strafrechtlicher Hinsicht be­reits einige gemeinsame Definitionen von Straftatbeständen und Sanktionen geschaffen wor­den, etwa betreffend die Fälschung des Euro sowie betreffend Schlepperei und Menschen­han­del. Noch kein Konsens bestehe über die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, der sexuellen Aus­beutung von Kindern und der Kinderpornographie sowie der High-Tech-Krimi­nalität.

Wesentliche Fortschritte seien in den letzten Tagen im Rat für die Innen- und Justizminister er­zielt worden, wofür Bundeskanzler Dr. Schüssel den Bundesministern Dr. Böhmdorfer und Dr. Stras­ser ausdrücklich dankt. Mit 1. Jänner 2002 werde die europäische Stelle für justitielle Zu­sammenarbeit Eurojust ihre Tätigkeit aufnehmen. Über den Ort ihres Amtssitzes werde in Laeken entschieden werden.

Wesentliche Fortschritte seien auch in der zivilrechtlichen Zusammenarbeit zu verzeichnen. Be­reits zwei Verordnungen seien zur gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsurteilen erlassen wor­den, auch die wechselseitige Zustellung von Schriftstücken sei durch einen Rechtsakt er­leichtert worden.

Was die Einführung eines Europäischen Haftbefehls betrifft, für welchen eine Liste von 32 Tat­be­ständen vorgesehen sei, hätten sich zwar 14 Mitgliedstaaten – darunter Österreich – dafür aus­ge­sprochen, jedoch sei eine Einigung wegen des Widerstandes Italiens bisher nicht zu­stan­de gekommen, sodass auch darüber im Rat in Laeken zu diskutieren sein werde.

Über die besonders in verfassungsrechtlicher Hinsicht heikle Frage der Auslieferung eigener Staats­angehöriger hätten die Justiz- und Innenminister am Vortag eine Einigung derart erzielt, dass eine entsprechende Regelung in drei Jahren in Kraft treten wird. Bundesminister Dr. Böhm­­dorfer habe einen Durchbruch erreicht, weil Österreich als einziger Mitgliedstaat eine in­dividuelle Übergangsregelung von zusätzlichen fünf Jahren zugestanden bekommen habe, um innerhalb dieses Zeitraums seine Verfassungslage zugunsten der Auslieferungsmöglichkeit an­zu­passen. Bundeskanzler Dr. Schüssel ruft die Oppositionsparteien dazu auf, dieser Vor­gangsweise im Sinn des gemeinsamen Kampfes gegen den Terrorismus zuzustimmen. Damit der Europäische Haftbefehl wie geplant mit 1. Jänner 2004 in Kraft treten könne, müsse Öster­reich die Verfassungsbestimmung des § 12 Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz in zwei Etap­pen ändern. Bis 2009 müsse das Auslieferungsverbot für österreichische Staatsbürger voll­stän­dig aufgehoben werden.

Von einem Durchbruch spricht Bundeskanzler Dr. Schüssel auch im Hinblick auf den ein­ver­nehm­lich gefassten Rahmenbeschluss der Justiz- und Innenminister, dass ab 2003 ein einheitli­cher Terrorismusbegriff Gültigkeit haben wird.

Der Europäische Rat werde sich ferner über den sensiblen Bereich Asyl und Migration äußern. Als große Erfolge zu werten seien die Einrichtung eines Europäischen Flüchtlingsfonds und des EURODAC-Systems zur Abnahme von Fingerabdrücken von Asylwerbern, um den für die Bear­beitung des Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat feststellen zu können.

Seit November sei eine gemeinsame Geldwäscherichtlinie in Kraft, deren Zweck insbesondere der Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus sei. Darin sei eine Verschärfung hinsichtlich der Identifikation der Kunden vorgesehen. Damit werde auch eine Empfehlung der Financial Task Force der OECD umgesetzt.

Der Verkehrsministerrat befasse sich am 7. und 8. Dezember 2001 mit einem Maßnahmen­paket zur Erhöhung der Sicherheit im Bereich der zivilen Luftfahrt.

In der Diskussion der Wirtschafts- und Sozialthemen werde etwa die Umsetzung der Euro-Ein­füh­rung – welche sehr gut vorankomme – und eine Erweiterung der Liste der Strukturindika­to­ren zur Sprache kommen. Eine Einigung über das Gemeinschaftspatent sei bisher an der Spra­chen­frage gescheitert; dabei gehe es um Kosten in Höhe von 900 Millionen j. In Vorbe­rei­tung der Tagung in Barcelona würden ferner Fragen der sozialen Inklusion, der effektiven Be­schäftigungspolitik, der Qualität der Arbeit und des lebenslangen Lernens zu erörtern sein.

Was die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik betrifft, werde die Präsidentschaft einen Bericht erstatten. Dabei gehe es jetzt vor allem um die Frage, ob die Türkei ihre Zu­stim­mung zu einer Reihe von Vereinbarungen zwischen Europäischer Union und NATO erteilen werde, welche die EU-Kapazitäten für das Krisenmanagement wesentlich verstärken könnten. Hinter den Kulissen scheine es bereits deutliche Fortschritte gegeben zu haben.

Großes Interesse bestehe seitens aller EU-Mitgliedstaaten, als Standort für das geplante Police College ausgewählt zu werden.

Für eine Übergangsregelung nach dem ersatzlosen Auslaufen des Transitvertrages mit Ende 2003 suche Österreich jetzt die Unterstützung sowohl des Rates als auch der Kommission und habe von der belgischen Ratspräsidentschaft bereits eine entsprechende Zusage bekommen. Überhaupt habe Belgien die Präsidentschaft in erstklassiger Weise ausgeübt und dabei insbe­son­de­re die Kooperation mit Österreich hochgehalten. Bundeskanzler Dr. Schüssel spricht Bel­gien dafür ausdrücklich seinen Dank aus.

In der Frage der Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke habe Österreich seine Ziele noch nicht erreicht und werde auf Grundlage der Entschließung des Nationalrates vom 21. November 2001 sowohl im Beitrittsprozess als auch darüber hinaus weiterhin darauf hinarbeiten. Ein gro­ßer Erfolg sei bereits durch die Festlegung hoher Sicherheitsstandards für zentral- und osteuropäische Kernkraftwerke – dafür seien auch sicherheitstechnische Nachrüs­tun­gen vorge­sehen – und durch die Entscheidung der Europäischen Union erzielt worden, dieses Problem erst­mals zum Verhandlungsthema zu machen. Ein Stilllegungsprozess nach fixem Zeitplan sei für drei Atomkraftwerke bereits eingeleitet worden, dafür seien 330 Millionen j, also fast 5 Milli­­arden Schilling, zur Verfügung gestellt worden. Es würden jedenfalls sämtliche Kernkraft­werke sicherheitstechnisch nachgerüstet werden. Österreich sei der einzige EU-Mitgliedstaat, der freiwillige Einzahlungen in diesen Fonds leiste und daher auch stimmberechtigtes Mitglied sei. Für das österreichische Anliegen betreffend gesamteuropäische Sicherheitsstandards ha­be sich der belgische Ratsvorsitzende bereits öffentlich ausgesprochen.

Der vor einem Jahr im „Melker Prozess“ festgelegte trilaterale Dialog über die Frage der Sicher­heit des Kernkraftwerks Temelín habe inzwischen unter Beiziehung internationaler Experten statt­­ge­funden. Bundesminister Mag. Molterer habe selbst mehr als 200 Stunden lang Ver­hand­lun­gen in dieser Angelegenheit geführt. Österreich habe am 29. November 2001 zum ersten Mal einen bilateralen Vertrag mit der Tschechischen Republik erreicht, abgeschlossen von den beiden Regierungschefs unter Mitwirkung von EU-Kommissar Verheugen. Mit diesen in Brüssel unterzeichneten „Melker Konklusionen“ seien die Bedingungen für die Weiterführung des Energiekapitels erfüllt worden, da nunmehr – in EU-Sprache formuliert – kein weiterer Verhand­lungs­­bedarf für notwendig gehalten werde. Damit werde am 10. und 12. Dezember das Startzei­chen für die sofortige Implementierung und Umsetzung der verbindlichen Maßnahmen, die Tschechien in der Vereinbarung zugesagt habe, gegeben.

Für diesen im Rahmen des „Melker Prozesses“ erreichten Standard an Information und für die­se Verbindlichkeit von Sicherheitsgarantien gebe es laut Aussage von Kommissar Verheugen kein vergleichbares Modell in den anderen Mitgliedstaaten. Es werde nun auch zu einer Ver­stär­kung der Energiepartnerschaft zwischen Österreich und der Tschechischen Republik in allen Bereichen kommen, und dies schließe weitere Angebote zur Stilllegung von Temelín oder zum Aus­stieg aus der Atomenergie – sofern Tschechien dazu bereit sei – ein.

Österreich habe sieben zentrale Sicherheitsthemen zur Diskussion gestellt, und Tschechien ha­be verbindlich eine Lösung der Sicherheitsfragen zugesagt, wie sie im Bericht der Atomic Question Group und der Working Party on Nuclear Safety dargelegt sei. Ein Zeitplan dafür wer­de von Österreich und der Tschechischen Republik bis 10. Dezember 2001 festgelegt werden. Diese Lösung werde auf EU-Ebene im Rahmen der Peer Review Procedure überprüft werden. Es werde zur Umsetzung sämtlicher 21 Auflagen aus der tschechischen Umweltverträglich­keits­prü­fung kommen, die zwar nach tschechischem Recht, aber unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie durchgeführt wurde. Ein gemeinsames Monitoring durch tschechische und österreichi­sche Experten sei ebenfalls vereinbart worden. Noch vor Aufnahme des kommerziellen Betrie­bes im Kernkraftwerk Temelín werde es zur Umsetzung jener Maßnahmen kommen, die für den sicheren Betrieb notwendig sind. Gültig seien diese Vereinbarungen unabhängig von der Eigentümerschaft, sie würden also auch im Fall einer Privatisierung der ČEZ in Kraft bleiben.

Es werde zur Verankerung dieser Vereinbarung im Energiekapitel und – auf Vorschlag von Ös­ter­reich und der Tschechischen Republik und mit Zustimmung der anderen Mitgliedstaaten – zur Aufnahme in die Beitrittsakte kommen. Somit sei die EU-rechtliche Verbindlichkeit garan­tiert.

Darüber hinaus würden Österreich und Tschechien gemeinsam für die Schaffung hoher und ein­heitl­icher Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke in der Europäischen Union eintreten. Für die Durchführung dieser Vereinbarung sei ein Monitoring durch den tschechischen Außen­minis­ter und den österreichischen Umweltminister vorgesehen.

Mittlerweile habe auch die Ratsarbeitsgruppe ihre Tätigkeit abgeschlossen und der COREPER die­se aus dem „Melker Prozess“ hervorgegangenen Vereinbarungen zur Kenntnis genommen. Da­mit hätten alle 14 anderen Mitgliedstaaten implizit auch bereits die spätere Einbindung dieser Ver­einbarung in die Beitrittsakte akzeptiert. Für 10. Dezember sei vorgesehen, dass dies auch im Außenministerrat – dort werde es als A-Punkt behandelt werden – formell übernommen wird. Mit dieser Fixierung auf Ministerebene werde die Basis für die künftigen Implementierungen und Ver­besserungen geschaffen. Am 12. Dezember werde die Tschechische Republik in der Bei­tritts­konferenz auch gegenüber den anderen 14 Mitgliedstaaten verbindlich erklären müssen, dass sie die Umsetzung dieser Vereinbarung garantiert. In völkerrechtlicher Hinsicht sei diese Garantie schon in Brüssel abgegeben worden.

Bundeskanzler Dr. Schüssel fügt hinzu, Österreich könne stolz auf dieses Ergebnis sein, und spricht allen Beteiligten seinen Dank dafür aus.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner berichtet, der Rat in Laeken werde sich in außenpolitischer Hinsicht insbesondere mit der Situation im Nahen Osten, in Afghanistan und auf dem westlichen Balkan befassen.

Die neuerliche Eskalation von Gewalt und Gegengewalt im israelisch-palästinensischen Konflikt sei als schwere Krise zu werten. Zum einen komme es dadurch zur Vertiefung der Gräben zwi­­schen Israelis und Palästinensern, zum anderen drohe die Gefahr, dass die moderaten Re­gime der arabischen Welt immer stärker unter Druck geraten. Die Extremisten in Israel und den arabi­schen Ländern würden sich bestätigt sehen und weitere Runden von Gewalt und Gegen­ge­walt vorbereiten.

Der Charakter der Konfrontation in Nahost habe sich in den letzten zehn Jahren grundlegend ver­ändert. Die Existenz Israels werde von den Palästinensern grosso modo anerkannt, wenn auch mit gewissen Vorbehalten, und das Wort vom palästinensischen Staat finde nunmehr, wenn­­gleich nuanciert und qualifiziert, auch Verwendung zum Beispiel in den Reden bedeuten­der amerikanischer Politiker. Die Europäische Union müsse sich daher jetzt dafür einsetzen, dass dieses Resultat bisheriger jahrelanger Verhandlungen nicht durch die neue Gewaltwelle zerstört wird. Dies bedeute ein entschiedenes Auftreten für die Aktionsfähigkeit der palästinen­sischen Autorität. Die Politik von Regierungschef Sharon sei auch in Israel nicht unumstritten.

Der jetzige Rückschlag bedeute keinen Grund für eine Änderung der bisherigen Strategie der Euro­päischen Union. Es gebe keine Alternative dazu, mit aller Entschiedenheit darauf zu drin­gen, dass der von beiden Seiten begonnene Dialogprozess möglichst ohne Vorbedingungen wie­der aufgenommen werde. Von Präsident Arafat müsse gefordert werden, in überzeugender Wei­se seine Fähigkeit zur Bekämpfung der Terrorismus-Apparate unter Beweis zu stellen.

Nach dem positiven Abschluss der Afghanistan-Konferenz in Bonn sei jetzt – nachdem über 20 Jah­re lang Bürgerkrieg geherrscht habe – erstmals wieder vorsichtiger Optimismus ange­bracht. Es werde auf die Bereitschaft der beteiligten Gruppen zur Umsetzung der Konferenz­ergebnisse ankommen. Aus Sicht der Europäischen Union würden die Vereinten Nationen eine zentrale Rolle zu spielen haben. Über einen eigenen EU-Sonderbeauftragten werde voraus­sicht­lich schon im Rat Allgemeine Angelegenheiten eine Entscheidung fallen.

Als thematische Schwerpunkte der Balkan-Diskussion in Laeken seien die Entwicklungen in Ma­ze­donien, Montenegro, Kosovo und Bosnien-Herzegowina zu erwarten. In Mazedonien wer­de es weiterhin des Engagements der Europäischen Union bedürfen, insbesondere im Hinblick auf die Implementierung des so genannten Ochrid-Abkommens.

Um die notwendigen Reformen in Montenegro voranzubringen, werde eine rasche Lösung der Probleme mit Serbien erforderlich sein; dabei solle die Europäische Union in Richtung einer akti­ven Mediation hinsichtlich der Fragen eines Referendums und einer Entscheidung über Föde­ration oder Unabhängigkeit tätig bleiben.

Nach den Wahlen im Kosovo werde dort am kommenden 10. Dezember die konstituierende Par­lamentssitzung stattfinden. Da keine Partei über eine absolute Mehrheit verfüge, werde nun die Suche nach Kompromissen zu beginnen haben.

In Bosnien-Herzegowina befinde sich die Europäische Union in der Rolle eines bedeutenden Ge­bers und habe großes Interesse daran, dort weiterhin begleitend tätig zu sein, um Bosnien-Her­zegowina in die Lage zu versetzen, künftig selbst die Gestaltung der Politik in die Hand zu nehmen.

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) leitet seine Ausführungen mit dem Hinweis ein, dass die SPÖ zwar großes Interesse an einer intensiven Debatte über die Themen von Laeken hätte, je­doch auf Grund der gegenwärtigen Situation gezwungen sei, sich in dieser Sitzung auf die Ver­ein­barung zwischen Bundeskanzler Dr. Schüssel und dem tschechischen Regierungschef Ze­man betreffend das Kernkraftwerk Temelín zu konzentrieren.

In der heutigen Ausgabe der „Presse“ sei bereits die Rede von einem „Verwirrspiel, das die Re­gie­rungsparteien in Sachen Temelín miteinander treiben“, denn es sei zum einen von den Frei­heitlichen zum Ausdruck gebracht worden, sie seien in diesen Verhandlungsprozess in Brüssel gar nicht einbezogen gewesen, wogegen zum anderen Bundeskanzler Dr. Schüssel auf einen ständigen Kontakt mit Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer verwiesen habe. Abgeordneter Dr. Cap fragt, welche dieser Darstellungen den Tatsachen entspreche.

Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer habe inzwischen weitere Verhandlungen verlangt, um in allen Punkten des „Melker Prozesses“ eine Klärung herbeizuführen. In diesem Sinn habe die SPÖ schon im Nationalrat einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem alle diese Punkte ange­spro­chen worden seien. Hingegen hätten die Regierungsparteien ihrerseits einen Antrag vorge­legt, in dem von den Freiheitlichen akzeptiert worden sei, die Durchrechnung der Nulloption, also der Nicht-Inbetriebnahme von Temelín, aus der taxativen Aufzählung der Bedingungen für die Zustimmung Österreichs zum Energiekapitel in den Beitrittsverhandlungen mit der Tsche­chischen Republik herauszunehmen. Damit sei es bereits zu einem Abrücken von den Forde­rungen des „Melker Prozesses“ gekommen.

Bundeskanzler Dr. Schüssel möge ausführlich darlegen, welchen rechtlichen Status seine Ver­ein­barung mit dem tschechischen Ministerpräsidenten eigentlich habe. In Anbetracht der Um­stän­de könne es sich dabei weder um ein Ressortübereinkommen noch – mangels eines ent­spre­chenden Ministerratsbeschlusses – um ein Regierungsübereinkommen handeln. Falls es nur um Fragen wie jene der nationalen Souveränität in der Energiepolitik und der Zuständigkeit der tschechischen Atombehörde für die Feststellung und Beseitigung von Sicherheitsmängeln ge­gangen wäre, hätte es dazu nicht dieser Vereinbarung bedurft.

Es befinde sich der Bundeskanzler mit dieser Vereinbarung im Gegensatz zu dem vom Natio­nal­rat am 21. November 2001 beschlossenen Entschließungsantrag, wobei noch hervorzuhe­ben sei, dass ein Antrag gleichen Wortlauts am 6. Dezember 2001 im Bundesrat neuerlich be­schlos­sen wurde, ganz so, als ob es die Vereinbarung vom 29. November 2001 gar nicht gege­ben hätte.

Die Freiheitlichen hätten sich besonders in der letzten Woche zwiespältig verhalten, indem sie zum einen zwar gegen diese Vereinbarung mobil gemacht hätten, jedoch zum anderen zuge­sehen hätten, wie in der Ratsarbeitsgruppe durch Zurückziehung des Wartevorbehaltes zum Energie­kapitel – und das damit verbundene Signal, dass es dafür keinen weiteren Verhand­lungs­­bedarf mehr gebe – bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden seien, und zwar auch in der Weise, dass dadurch der Weg für die Zustimmung von Bundesministerin Dr. Ferre­ro-Waldner in der kommenden Woche geebnet worden sei. Abgeordneter Dr. Cap fragt, ob die Freiheitlichen davon gewusst hätten oder ob sie einmal mehr nicht darüber informiert worden seien.

Im Hinblick auf den von den Regierungsfraktionen für diese Sitzung geplanten Antrag auf Stel­lung­nahme könne bereits im Vorhinein die Frage gestellt werden, ob die Freiheitlichen sich mit den Gepflogenheiten in der Europäischen Union nicht auskennen oder aber bei dieser Vor­gangs­weise bewusst mitspielen würden. Von den fünf Punkten dieses Antrags könnten – ge­mes­sen an den Anforderungen des Artikels 23e Abs. 2 B-VG – drei Punkte nicht anerkannt wer­den, und die restlichen beiden Punkte seien als „Lachnummer“ zu werten.

In dem einen dieser Punkte werde nämlich das zuständige Mitglied der Bundesregierung bloß darum ersucht, dem Rat den Inhalt des vom Nationalrat am 21. November 2001 beschlossenen Entschließungsantrags zur Kenntnis zu bringen und ihn darauf hinzuweisen, dass sich Öster­reich vorbehalte, „im Lichte der“ mit der Tschechischen Republik erzielten „Vereinbarung vom 29. November 2001 auf das Energiekapitel zurückzukommen.“ Dieses Thema werde dort je­doch als A-Punkt behandelt werden – und brauche somit von den Ratsteilnehmern nicht ein­mal zur Kenntnis genommen zu werden –, daher sei dieser Antrag „ein Nullum“ und völlig unver­bind­lich.

Der Trick der Regierungsfraktionen bestehe also darin, die Bindung der Außenministerin auf eine völlig irrelevante Wortmeldung in der Ratssitzung am 10. Dezember 2001 zu beschränken, wel­che keinerlei rechtliche Auswirkungen habe und die auch die Schließung des Energie­kapi­tels nicht verhindern könne. So etwas könne jedoch nicht als Bindung bezeichnet werden. An die Adresse der Freiheitlichen müsse daher gesagt werden, sie würden es auf diese Weise aus Koalitionsräson unterlassen, eine tatsächliche Bindung auszusprechen und sich damit selbst in einen Widerspruch zum Temelín-Volksbegehren bringen.

Der andere Punkt aus dem Antrag der Regierungsfraktionen beschränke sich darauf, das zu­stän­dige Mitglied der österreichischen Bundesregierung darum zu ersuchen, in der „Erweite­rungs­­konferenz am 12. Dezember 2001 die rechtliche Absicherung der Vereinbarung vom 29. No­vember 2001 zu thematisieren.“ – Auch dies könne man nur als eine wirkungslose Wort­mel­dung bezeichnen.

Wenn am 10. Dezember 2001 dem Energiekapitel die Zustimmung erteilt werde, dann werde die­ses damit auch geschlossen werden. Mit der Erwartung, später neuerlich darauf zurück­kom­men zu können, würden sich die Freiheitlichen falsche Hoffnungen machen. Es würde näm­lich äußerst triftiger Gründe bedürfen, um darüber wieder Verhandlungen einzuleiten, außerdem würde der Regierungspartner davon überzeugt werden müssen und dazu auch die Mithilfe der anderen EU-Mitgliedstaaten erforderlich werden. Die Chance sei daher, entsprechend den Ge­pflo­genheiten in der Europäischen Union, gleich null. Somit wäre die jetzt laufende Sitzung der letzte Zeitpunkt, zu dem – durch Zustimmung zum Antrag der SPÖ auf Stellungnahme – eine end­gültige Schließung des Energiekapitels verhindert werden könnte.

Mit der Schließung dieses Kapitels würde auch das Temelín-Volksbegehren irrelevant werden – und dies sei ja letztlich auch ein Ziel von Bundeskanzler Dr. Schüssel. Dabei wirke es sich für die ÖVP sehr vorteilhaft aus, dass sie sämtliche Positionen in der Regierung einnehme, die mit EU-Angelegenheiten zu tun haben, und die Freiheitlichen daher nicht einbezogen seien. Im Übri­gen seien der jetzige Streit innerhalb der Bundesregierung und die vorgebrachten unter­schied­lichen Rechtsmeinungen nur verschiedene Elemente einer insgesamt für unredlich zu erachtenden Verwirrungsstrategie.

Um tatsächlich eine rechtswirksame Bindung auf Regierungsseite zu erreichen, bringe daher die SPÖ folgenden Antrag ein:

Antrag

auf Stellungnahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 B-VG der Abgeordneten Dr. Cap und Genos­sIn­nen betreffend den von Bundeskanzler Schüssel und Außenministerin Ferrero-Waldner geplan­ten, vorläufigen Abschluss des Energiekapitels mit der Tschechischen Republik

Der Hauptausschuss wolle beschließen:

Das zuständig Mitglied der Bundesregierung wird aufgefordert, in der Sitzung des Rats Allge­mei­ne Angelegenheiten am 10./11. Dezember 2001 zu verlangen, dass der Tagesordnungs­punkt Erweiterung/Vorbereitung der nächsten Tagung der Beitrittskonferenz, insbesondere das Kapitel 14: Energie mit Tschechien, nicht als A-Punkt, sondern als B-Punkt behandelt wird, und in der Folge einer gemeinsamen Position der EU-Mitgliedstaaten zum Energiekapitel mit der Tsche­chischen Republik noch nicht zuzustimmen.

Das zuständige Mitglied der Bundesregierung wird ferner aufgefordert, dem vorläufigen Ab­schluss des Energiekapitels mit der Tschechischen Republik im Rahmen der Beitrittskonferenz erst zuzustimmen, wenn die sieben Sicherheitsmängel, die in der am 29. November 2001 in Brüs­sel getroffenen Vereinbarung zwischen Bundeskanzler Schüssel und Ministerpräsident Ze­man angesprochen wurden, Teil einer Vereinbarung geworden sind, in der diese Sicherheits­mängel verbindlich anerkannt und deren Behebung mit einem konkreten Zeitplan verbindlich zu­ge­sagt wird, und wenn seitens der Tschechischen Republik eine seriöse Durchrechnung der Nulloption (Nichtinbetriebnahme) vorgenommen worden ist und Ausstiegsvarianten geprüft wor­den sind.

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzu­setzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Ange­le­­genheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wä­ren.

*****

Abgeordneter Dr. Cap fügt hinzu, erst mit diesem Antrag würden auch die im „Melker Prozess“ ange­sprochenen Punkte hinreichende Beachtung finden. Dies werde insbesondere von den Frei­heitlichen als denjenigen, die im Jänner 2002 ein Volksbegehren über das Kernkraftwerk Te­melín abzuhalten beabsichtigten, zu beachten sein.

Bundeskanzler Dr. Schüssel habe Österreich in einer rechtswidrigen Form dazu verpflichtet, dass die tschechische Atomenergiebehörde künftig selbst feststellen könne, ob das Kraftwerk Te­melín sicher sei oder nicht, und verhalte sich damit völlig konträr zu den bisher von den Freiheitlichen in der Öffentlichkeit dargestellten Zielen.

Was letztlich den vorgesehenen Antrag der Regierungsfraktionen betrifft, werde Abgeordneter Dr. Khol als einer, der sich in dieser Materie wirklich auskenne, nicht behaupten können, dass es sich dabei um einen wirklich redlichen Antrag handle.

Obmann Dr. Heinz Fischer teilt mit, er werde auch im Hinblick auf die im Ständigen Unter­aus­schuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union geübte Praxis der Zu­las­sung von Anträgen die hier eingebrachten Anträge genau überprüfen, bevor er dazu weite­re Feststellungen treffen werde.

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) weist, nachdem er Bundeskanzler Dr. Schüssel für des­sen Bericht gedankt hat, darauf hin, dass der Entschließungsantrag betreffend die Um­setzung des „Protokolls von Melk“ bezüglich des Kernkraftwerks Temelín, der am 21. November 2001 im Nationalrat von den Abgeordneten Dr. Khol, Ing. Westenthaler eingebracht und in na­mentli­cher Abstimmung angenommen worden war, in gleichem Wortlaut am 6. Dezember 2001 auch vom Bundesrat beschlossen wurde, und zwar mit Zustimmung von ÖVP und Freiheitlichen sowie des Bundesrates der Grünen, Stefan Schennach. Damit sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zum „Konsens der Vernunft und der Verantwortung“ getan worden.

Im Sinn dieses Konsenses sei auch die von Bundeskanzler Dr. Schüssel bereits erläuterte Ver­ein­barung vom 29. November 2001 als wichtiger Erfolg der gesamten Bundesregierung zu wer­ten. Wer den Sachverhalt sine ira et studio prüfe, könne feststellen, dass die wesentlichen Sicher­heitsvoraussetzungen, die von allen vier Parlamentsfraktionen gefordert wurden, in dieser Vereinbarung wiederzufinden sind.

Abgeordneter Dr. Khol hält fest, dass einigen Behauptungen des Abgeordneten Dr. Cap energisch widersprochen werden müsse. Es sei falsch, wenn unterstellt werde, dass die Kontrollbefugnis ausschließlich auf Seiten der Tschechischen Republik liege. Tatsächlich sei in der Vereinbarung ein Peer Review vorgesehen, und somit handle es sich dabei im Wege über die Atomic Question Group um eine Angelegenheit der Europäischen Union. Die Kontrolle der Um­setzung dieser rechtlich verbindlichen Vereinbarung zwischen den Regierungschefs Öster­reichs und der Tschechischen Republik werde daher von der Europäischen Union vorge­nom­men.

Diese Vereinbarung werde infolge des nunmehr von den Regierungsfraktionen eingebrachten Antrags auf Stellungnahme Gegenstand weiterer Verhandlungen sein. Der Sinn des damit aus­gesprochenen Vorbehaltes bestehe darin, dass Österreich in allen Fällen eines Zweifels an der Um­­setzung dieser Vereinbarung auf diese Fragen zurückkommen kann. Es gelte der Grund­satz, dass eine Einigung erst dann vorliegen werde, wenn eine Gesamteinigung erfolgt sei, so­dass bis zum Ende der Beitrittsverhandlungen alle Punkte weiterhin offen seien. Bis dahin könnten selbstverständlich auch die von der Vereinbarung erfassten Punkte geltend gemacht werden. Darüber hinaus bestünden bilaterale Energiepartnerschaften, die als Podium für Ver­handlungen zur Verfügung stünden.

Die Umsetzung der von den Regierungschefs Österreichs und der Tschechischen Republik in Brü­s­sel getroffenen Sicherheitsvereinbarung werde daher bis zum Beitrittsvertrag durch ein Peer Review sowie die in den Verhandlungen bis zum letzten Tag bestehende Möglichkeit, die­se Punkte neuerlich geltend zu machen, sichergestellt. Sobald der Erweiterungsvertrag fertig ge­stellt sein werde, werde diese Vereinbarung durch ein Protokoll zum Erweiterungsvertrag – da­rin bestehe im Übrigen der große Durchbruch von Brüssel – den Beitrittsakten einverleibt wer­den. Sie werde dadurch EU-Relevanz erlangen und könne dann, wie alle derartigen Proto­kolle, vor dem Europäischen Gerichtshof eingeklagt werden.

Im Hinblick auf den Rat und die Erweiterungskonferenz bringt Abgeordneter Dr. Khol folgenden Antrag ein:

Antrag

auf Stellungnahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 B-VG der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol und Kollegen betreffend Rat Allgemeine Angelegenheiten vom 10. Dezember 2001 (44707/EU XXI. GP)

Der Hauptausschuss wolle beschließen:

1. Die am 29. November 2001 erzielte Vereinbarung mit der Tschechischen Republik ist ein Er­folg der konsequenten Haltung der gesamten österreichischen Bundesregierung.

2. Der Hauptausschuss stellt fest, dass das von der Beitrittskonferenz festgelegte Prinzip gilt, wo­nach eine Einigung oder teilweise Einigung über Einzelthemen erst als endgültig anzusehen ist, sobald eine Gesamteinigung vorliegt. Das zuständige Mitglied der Bundesregierung wird er­sucht, im Rahmen des Rates Allgemeine Angelegenheiten am 10. Dezember 2001 den Inhalt des Entschließungsantrages vom 21. November 2001 (318/UEA) zur Kenntnis zu bringen und vor diesem Hintergrund darauf hinzuweisen, dass sich Österreich vorbehält, insbesondere im Lich­te der zwischen der Tschechischen Republik und Österreich erzielten Vereinbarung vom 29. November 2001 auf das Energiekapitel zurückzukommen.

3. Das zuständige Mitglied der Bundesregierung wird weiter ersucht, bei der Erweiterungs­konfe­renz am 12. Dezember 2001 die rechtliche Absicherung der Vereinbarung vom 29. November 2001 zu thematisieren. Diesbezüglich geht der Hauptausschuss davon aus, dass im Sinne der Ver­einbarung vom 29. November 2001 die Rechtsverbindlichkeit durch die Aufnahme des Ver­hand­lungsergebnisses in einem Protokoll zur Beitrittsakte erfolgen soll.

4. Der Hauptausschuss hält darüber hinaus ausdrücklich fest, dass er die Initiative der österrei­chischen Bundesregierung beim Gipfel von Laeken betreffend die Diskussion über die Einfüh­rung einheitlicher europäischer Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke unterstützt.

5. Der Hauptausschuss stellt fest, dass Österreich weiterhin für den europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie eintritt und den Ausstieg von hiezu bereiten Ländern unterstützt. Die Bereit­schaft, konkrete Schritte zum Ausstieg aus der Kernenergie zu unterstützen, gilt insbesondere im Hinblick auf die von Österreich beispielsweise im Rahmen der Energiepartnerschaft ange­strebte Nullvariante für das Kernkraftwerk Temelín.

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzu­setzen beziehungsweise auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsakts gerich­tet, der durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.

*****

Abgeordneter Dr. Khol stellt in Bezug auf die damit verbundene Geschäftsordnungsfrage fest, dass es sich hiebei um eine Stellungnahme zu einem Vorhaben der europäischen Integration han­delt. Dass ein entsprechendes Vorhaben der europäischen Integration vorliege, sei unbe­stritten. Zu dem gleichen Vorhaben sei auch von der SPÖ ein Antrag eingebracht worden. Das hier zu benennende Vorhaben sei die Erweiterung der Europäischen Union. Die EU-Erweite­rung sei durch Bundesverfassungsgesetz umzusetzen. Daher seien die formalen Voraussetzun­gen für einen solchen Antrag gegeben.

In inhaltlicher Beurteilung dieses Antrags sei zu unterscheiden zwischen einer Stellungnahme und einer Entschließung. Eine Entschließung habe einen Wunsch an die Vollziehung, also einen Auftrag an die Bundesregierung zu formulieren. Eine Stellungnahme bedeute, wie schon im Wortsinn zum Ausdruck komme, Stellung zu nehmen, und sie könne auch Meinungen wie­der­­geben. Daher seien die Absätze, die keinen konkreten Auftrag an die Bundesregierung ent­hielten – dies treffe in dem Antrag Ing. Westenthaler, Dr. Khol allenfalls auf Punkt 1 zu –, son­dern eine Meinung zum Ausdruck brächten, als Stellungnahme zu werten, sodass sie auch in Ent­sprechung zum Artikel 23e stünden.

Was die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Cap betrifft, habe sich dieser in vielen Punkten der von ihm geäußerten rechtlichen Beurteilung der Sachlage geirrt. Der nunmehr von den Abge­ordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol eingebrachte Antrag sei mit der Sorgfalt von ordentli­chen Abgeordneten erarbeitet worden und stelle einen redlichen Antrag dar. Darüber hinaus hand­le es sich dabei um einen Antrag im Interesse der Sicherheit der österreichischen Bevöl­kerung.

Hingegen müsse sich der Abgeordnete Dr. Cap fragen lassen, wie er es vertreten könne, dass er mit seinem Antrag für eine Blockade aller weiteren Verhandlungen eintrete. Dadurch würde der gesamte Erweiterungsprozess blockiert werden. Trotzdem werde gleichzeitig von der SPÖ die Absicht geäußert, die Tschechische Republik solle Mitglied der Europäischen Union werden. Diese Vorgangsweise sei auf Lateinisch als „venire contra factum proprium“ zu bezeichnen; es werde genau das Gegenteil von dem getan, was gegenüber der Öffentlichkeit als vermeintliches Tun vorgegeben werde.

Im Fall der Annahme des Antrags des Abgeordneten Dr. Cap würde es zu genau jener Blocka­de kommen, deren Betreiben von SPÖ-Seite immer wieder anderen vorgeworfen werde. Wenn es tatsächlich dazu käme, dann wäre auch keine Basis mehr für das gegeben, was Österreich auf Grund dieser Vereinbarung nunmehr im Rahmen der Peer Review von der Tschechischen Re­publik verlangen könne: dass nämlich vom 10. Dezember 2001 an sofort alle sieben Sicher­heitspunkte umzusetzen sind. Was hingegen die SPÖ verlange, laufe auf einen Stopp der Sicher­heitsmaßnahmen im Kernkraftwerk Temelín hinaus, und weil dadurch alles Weitere blockiert werde, würden alle Sicherheitsziele unterbrochen werden.

Daher sei die Behauptung der SPÖ, sie wolle nichts blockieren, nicht aufrechtzuerhalten. Diese widers­prüchliche Politik habe den gesamte Redebeitrag des Abgeordneten Dr. Cap durch­zogen, in dem er sich in der rechtlichen und politischen Beurteilung geirrt und eine Nebelwand errichtet habe, hinter der die eigentlichen Ziele der SPÖ nicht mehr erkennbar seien.

Hingegen sei es erfreulich, dass die Grünen zuletzt mit ihrer Zustimmung zu dem Entschlie­ßungs­antrag im Bundesrat eine verantwortungsvolle Position im Interesse der Sicherheit einge­nommen hätten.

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne) legt offiziell Protest dagegen ein, dass in Vorbe­rei­tung auf den Europäischen Rat in Laeken keine eigene Hauptausschusssitzung abgehalten wird, und meint in Überleitung zur Temelín-Problematik, sie müsse als Juristin feststellen, dass ein Groß­teil der Ausführungen von Bundeskanzler Dr. Schüssel und Abgeordnetem Dr. Khol nicht der Fak­ten­lage entspreche. Es sei erschütternd, dass der Bundeskanzler hier wissentlich die Un­wahr­heit sage und eine bewusste Irreführung hinsichtlich der Tatsachenlage betreibe. Dieser Vorwurf könne anhand der Dokumente auch im Detail belegt werden.

In völligem Widerspruch zu dem, was aus den Dokumenten hervorgehe, stehe etwa die Be­haup­tung von Bundeskanzler Dr. Schüssel, dass die Behebung aller sieben Sicherheitsmängel rechtsverbindlich verankert worden sei und von der Peer Review Group beobachtet und verfolgt werde. Dies erweise sich an folgendem Zitat aus dem Dokument 44215/EU: „Die Europäische Kommission betonte, dass der Inhalt des CZ-CNF docs.“ – also der so genannten Vereinbarung von Brüssel – „selbstverständlich Auskunft zu den von der Europäischen Kommission gestellten Fragen zu Temelín gebe und daher sowohl mit dem Council Report on Nuclear Safety als auch mit dem Peer Review in Verbindung gebracht werden kann. Die im CZ-Doc. darüberhinaus­gehende Information ist für die Europäische Kommission gegenstandslos.“

Dies bedeute, es habe zwischen der Europäischen Kommission und der Tschechischen Re­publik einen Verhandlungsprozess in Sicherheitsfragen gegeben, und als dessen Ergebnis sei­en zwei Sicherheitspunkte festgehalten worden. Diese beiden Punkte seien zwischen den bei­den Verhandlungspartnern bereits im September 2001 verbindlich verankert worden, und aus­schließlich diese beiden Sicherheitspunkte seien im Energiekapitel wiederzufinden. Alle von Öster­reich darüber hinaus eingeforderten Punkte – also mindestens fünf – seien in dieser Ver­ein­barung dezidiert nicht vorzufinden.

Somit würden die Ausführungen von Bundeskanzler Dr. Schüssel eindeutig dem auf Grund der Do­kumente gegebenen Sachverhalt widersprechen. Der Widerspruch bestehe gegenüber jenen Do­kumenten der Europäischen Kommission, aus denen eindeutig hervorgehe, dass alles, was über die zwei Punkte aus dem Brüsseler Übereinkommen hinaus verhandelt wurde, „für die Euro­päische Kommission gegenstandslos“ sei.

Die Regierungsfraktionen würden sich sogar in ihrem eigenen Antrag auf Stellungnahme selbst wider­sprechen. Dort werde nämlich im Begründungsteil folgender Punkt aus dem am 21. No­vem­ber 2001 vom Nationalrat beschlossenen Entschließungsantrag zitiert: „Diese mit Tsche­chien bezüglich Temelín zu vereinbarende Vorgangsweise wird auch im Rahmen des Beitritts­prozesses auf wirksame Weise verankert.“ Dies sei aber bis jetzt nicht geschehen, weil die fünf offe­nen Sicherheitsfragen im Energiekapitel nicht enthalten seien. Daher werde von der Peer Re­view Group und von der EU-Kommission keine Überprüfung dieser fünf Punkte vorge­nom­men werden. Wer etwas anderes behaupte, sage nicht die Wahrheit.

Damit, dass in Punkt 3 dieses Antrags der Regierungsfraktionen die Forderung erhoben werde, „die rechtliche Absicherung der Vereinbarung vom 29. November 2001 zu thematisieren“, werde gleichzeitig zugegeben, dass die Rechtsverbindlichkeit bisher nicht erreicht worden sei. Dies bedeute zugleich das Eingeständnis, dass der am 21. November 2001 im Nationalrat mit den Stim­men der Freiheitlichen und der ÖVP beschlossene Entschließungsantrag nicht vollzogen worden sei. Daher dürfe das Energiekapitel auch auf der Basis dieses Zwei-Parteien-Antrags nicht abgeschlossen werden. Alles andere würde nicht den Dokumenten entsprechen.

In dem „Bericht über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung“, datiert mit 27. Mai 2001, habe die Europäische Kommission in Richtung Tschechische Republik festgestellt, dass Proble­me hinsichtlich der 28,8-Meter-Bühne und der Ventile bestünden. In dem Bericht werde auch die Behebung dieser beiden Probleme gefordert. Danach sei in einem Dokument der Tsche­chi­schen Republik vom September 2001 die Behebung dieser beiden Mängel zugesagt wor­den. In der Vereinbarung vom 29. November 2001 seien nunmehr diese beiden Punkte wort­identisch wieder angeführt worden, obwohl bereits im September die tschechische Seite gegenüber der Europäischen Union die Behebung zugesichert habe.

Einzig diese beiden Punkte würden von der Europäischen Kommission akzeptiert werden, alles an­dere  werde dort nicht angenommen werden.  Aus einem Dokument über die Position der EU-15 zum Energiekapitel mit Tschechien gehe klar hervor, dass die Europäische Union bei der zu­künftigen Überprüfung des Kernkraftwerks Temelín nur jene zwei Sicherheitsauflagen berück­sichtigen werde, die bereits als Empfehlung in den zuvor genannten Dokumenten vorhanden seien. Abgeordnete Dr. Glawischnig hebt hervor, dass auch dafür die zitierte Festlegung Gültig­keit habe, es sei alle „darüberhinausgehende Information“ – damit sei auch die Brüsseler Ver­ein­­ba­rung gemeint – „für die Europäische Kommission gegenstandslos“.

Insgesamt zeichne sich somit immer klarer das Bild ab, dass sich der erwähnte Verhandlungs­erfolg von Bundeskanzler Dr. Schüssel in Brüssel ausschließlich auf etwas beziehe, was bereits im September 2001 zwischen der Europäischen Kommission und der Tschechischen Republik vereinbart wurde. Alles andere stelle nur eine bilaterale politische Absichtserklärung dar.

Eine zweite Unwahrheit, die Bundeskanzler Dr. Schüssel ausgesprochen habe, stelle die Be­haup­tung dar, es handle sich bei dieser Vereinbarung um ein völkerrechtlich verbindliches bila­te­rales Abkommen nach Art eines Staatsvertrages. In Wirklichkeit sei dies kein Staatsvertrag, son­­dern eine politische Absichtserklärung. Deren Überprüfung werde ausschließlich bilateral erfol­gen. Mehr sei den Dokumenten nicht zu entnehmen.

Was die von Bundeskanzler Dr. Schüssel angesprochene Privatisierung der ČEZ betrifft, handle es sich dabei um einen auch für den Beitrittsprozess extrem relevanten Sachverhalt, der im Energie­kapitel hätte angesprochen werden müssen, weil ein solcher Verkauf des gesamten Strom­netzes einschließlich der produzierenden Anlagen den EU-Richtlinien für den Binnen­markt massiv widerspreche. Es käme durch den Verkauf der ČEZ an die Electricité de France eine einzigartige Monopolstellung zustande, welche sowohl mit dem Wettbewerbsrecht als auch mit dem Elektrizitäts-Binnenmarkt nicht in Übereinstimmung stünde.

Zusammenfassend äußert Abgeordnete Dr. Glawischnig die Ansicht, es sei als eine bewusste Täu­schung und Irreführung zu erachten, was von Regierungsseite dargestellt worden ist. Aus den EU-Dokumenten gehe eindeutig hervor, dass ausschließlich zwei Sicherheitspunkte, nicht je­doch alle sieben, rechtlich verankert und zur Überprüfung durch die Europäische Kommission vorge­sehen seien. Daher dürfe wegen des bestehenden Widerspruchs zum Nationalrats­be­schluss vom 21. November 2001 das Energiekapitel nicht abgeschlossen werden. Wer sich auf eine Sachlage beziehe, die mit den vorliegenden Dokumenten nicht übereinstimme, könnte ebenso gut behaupten, dass die Erde eine Scheibe sei.

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) regt an, der Abgeordneten Dr. Glawischnig einen Ord­nungs­ruf für ihre Behauptung zu erteilen, der Bundeskanzler habe wissentlich die Unwahrheit gesagt.

Obmann Dr. Heinz Fischer lehnt unter Hinweis darauf, dass Abgeordnete Dr. Glawischnig kei­ne Beschimpfung vorgenommen, sondern aus einer klar dargelegten Analyse ihre Schlussfol­ge­rungen gezogen habe, die Erteilung eines Ordnungsrufes ab. Allerdings sei ihre Diktion keines­wegs zufrieden stellend gewesen. Obmann Dr. Fischer ersucht die Ausschussmitglieder, die Debatte in einer dem Ausschuss angemessenen Form zu führen.

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche) weist die Wortwahl der Abgeordneten Dr. Glawischnig zurück. Mit ihrem Vorwurf, der Bundeskanzler der Republik Österreich würde einen Parlamentsausschuss wissentlich falsch informieren, disqualifiziere sie auch ihre anderen Aus­führungen. In ihrer Ausdrucksweise komme die Nervosität der Grünen zum Ausdruck, weil diese sich nach der am Vortag erfolgten Zustimmung ihres Bundesrates Schennach zum Teme­lín-Entschließungsantrag der Regierungsparteien nicht mehr in der Lage sähen, der Öffentlich­keit ihre Linie zu erklären.

Abgeordneter Dr. Cap wiederum habe in seinen beinahe „lachhaften“ Ausführungen den Re­gie­rungsparteien und insbesondere den Freiheitlichen vorgeworfen, Desinformation zu betrei­ben, gleichzeitig aber selbst ein hervorragendes Beispiel für Desinformation geliefert. Offenbar be­ruhe die Ansicht des Abgeordneten Dr. Cap, dass am 10. Dezember das Energiekapitel abge­schlossen werde, wirklich auf Unwissenheit, ja es müsse ihm unterstellt werden, dass er sich diesen Abschluss sogar wünsche. Dies würde nämlich die SPÖ in die Lage versetzen, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Bisher sei die SPÖ jede Antwort auf die Frage, worin ihr Szenario für den Ausstieg aus der Kernenergie bestehe, schuldig geblieben. Nach der bisherigen Vor­gangs­weise der SPÖ würde ihr für den Fall, dass ihre Forderungen nicht erfüllt werden, am Ende nur noch eine von zwei Möglichkeiten bleiben: entweder in der Sache umzufallen oder den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union zu verhindern.

Unhaltbar sei auch die vom Abgeordneten Dr. Cap geäußerte Ansicht, dass die freiheitlichen Bun­des­minister nichts mit der Europäischen Union zu tun hätten. Er habe dabei völlig über­sehen, dass auch die freiheitlichen Bundesminister auf europäischer Ebene im jeweiligen Minis­ter­rat vertreten sind.

Abgeordneter Ing. Westenthaler stellt fest, mit dem heutigen Antrag der Regierungsfraktionen werde auch eine Bewertung der Vereinbarung vom 29. November 2001 vorgenommen. Diese Ver­ein­barung stelle einen wichtigen Schritt und ein beachtliches Ergebnis dar. Nicht klar sei auch in diesem Fall die Linie der SPÖ, da im Gegensatz zur negativen Einschätzung des Abge­ordneten Dr. Cap diese Vereinbarung von SPÖ-Seite bereits gelobt worden sei, nicht nur von Präsident Dr. Fischer, sondern auch vom Mitglied des Europäischen Parlaments Dr. Swoboda.

Der vorliegende Antrag auf Stellungnahme der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol brin­ge mit seiner Klarheit auch Licht in die Sprachverwirrung, welche die SPÖ und die Grünen im­mer wieder zu stiften versucht hätten. In dem Antrag sei eindeutig der Auftrag an Bundes­minis­te­rin Dr. Ferrero-Waldner enthalten, klarzumachen, dass mit 10. Dezember 2001 das Energie­ka­pitel noch nicht abgeschlossen wird. Dazu werde es erst am Ende der Erweiterungsverhand­lun­gen kommen. Bis dahin eröffne der Vorbehalt für Österreich die Möglichkeit, jederzeit auf das Energiekapitel zurückzukommen. Im jetzigen Antrag der Regierungsfraktionen werde auch der Entschließungsantrag vom 21. November 2001 – dort sei die Nullvariante im Punkt 4 enthal­ten – wiedergegeben, und dort werde im fünften Punkt ausdrücklich die „angestrebte Nullva­riante für das Kernkraftwerk Temelín“ angesprochen.

Für Österreich werde daher auch nach dem 10. Dezember und nach dem Gipfeltreffen in Lae­ken jeglicher Handlungsspielraum gewährleistet bleiben. Bereits in der Botschafterkonferenz sei der österreichische Vorbehalt zum Ausdruck gebracht worden. Bis zum endgültigen Abschluss des Energiekapitels in der Erweiterungskonferenz 2002/2003 werde weiterhin jeder Ausgang möglich bleiben. Schließlich werde in Österreich im Ministerrat per einstimmigem Beschluss und im Parlament per Ratifizierung mit Zweidrittelmehrheit die Entscheidung darüber zu treffen sein, ob die Tschechische Republik der Europäischen Union beitreten werde oder nicht. Die Ent­schei­dung darüber werde also nicht im Dezember 2001 fallen, und das Ziel des Ausstiegs aus der Atomkraft werde weiterhin verfolgt werden können.

Da von SPÖ-Seite erst kürzlich die Meinung geäußert worden sei, ein erfolgreicher Verlauf des Te­melín-Volksbegehrens würde zu Neuwahlen führen, müsste daher jetzt auch die SPÖ aus­drücklich das Volksbegehren unterstützen.

Obmann Dr. Heinz Fischer teilt mit, er habe die beiden eingebrachten Anträge auf Stellung­nah­­me einer Überprüfung unterzogen. Eine großzügige Auslegung der Geschäftsordnung liege im Interesse sowohl der Mehrheitsfraktionen als auch der Opposition. Eine solche Auslegung sei bei den in der laufenden Geschäftsperiode im Hauptausschuss beschlossenen Anträgen auf Stel­­lungnahme praktiziert worden, unabhängig davon, ob Formulierungen wie beispielsweise „un­ter­stützen“, „beauftragen“ oder „fordern“ Verwendung fanden, und dabei sei darauf Bedacht ge­­nommen worden, dass die Feststellungen des Hauptausschusses auch eine Bindung des je­weili­gen Regierungsmitgliedes zur Folge haben können.

Vor diesem Hintergrund könne festgestellt werden, dass der Antrag des Abgeordneten Dr. Cap ordnungsgemäß eingebracht worden ist und mit in Verhandlung steht.

Beim Antrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol könne sich die Zulassung zunächst nur auf die Punkte 2 bis 5 beziehen; aus der im ersten Punkt getroffenen Feststellung hingegen kön­ne in der jetzigen Formulierung keine unmittelbare Bindung eines Regierungsmitglieds ab­ge­leitet werden. Obmann Dr. Fischer regt daher an, eine Umformulierung vorzunehmen. Da­nach könnte dieser Punkt dann in einer der bisherigen Praxis entsprechenden Form lauten:

„1. Der Hauptausschuss unterstützt die am 29. November 2001 erzielte Vereinbarung mit der Tsche­chischen Republik, die einen Erfolg der konsequenten Haltung der gesamten österreichi­schen Bundesregierung darstellt.“

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ) reagiert auf die Ausführungen des Abgeordneten Ing. Wes­tenthaler mit der Feststellung, seine Unkenntnis in EU-Fragen sei wirklich er­schreckend. Sowohl in Zeitungskommentaren als auch von Beamtenseite werde der Ansicht der Regierungsparteien, das Energiekapitel werde jetzt noch nicht abgeschlossen, widersprochen. Tatsächlich sei völlig klar, dass dieser Abschluss am 10. Dezember erfolgen werde. Auch ein Leug­nungsversuch des Abgeordneten Ing. Westenthaler werde an den Tatsachen nichts än­dern, und damit werde er auch das Temelín-Volksbegehren nicht über die Runden bringen kön­nen.

In dem Antrag der Regierungsfraktionen finde sich kein einziger Punkt, der dazu geeignet wäre, den Abschluss des Energiekapitels am 10. Dezember 2001 zu blockieren. Damit werde das Ver­­handlungsergebnis der Bundesregierung und das Kernkraftwerk Temelín auch von den Frei­heitlichen voll und ganz akzeptiert. Was Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner im Rat vorbrin­gen werde, werde dort im Rahmen eines A-Punktes ohne Debatte zur Kenntnis genommen und nicht einer Abstimmung unterzogen werden, weil bereits im Vorfeld über diese Frage Ein­stim­migkeit festgestellt worden sei. Wer jetzt glaube, es werde noch kein Beschluss fallen, weil dort keine Abstimmung stattfinden werde, beweise damit nur seine erschreckende Unkenntnis über diesen Bereich. Mit 10. Dezember 2001 werde die Causa Temelín auf EU-Ebene abgehakt und erledigt sein.

Die Behauptung von Bundeskanzler Dr. Schüssel, mit der Vereinbarung von Brüssel seien auch die sieben Sicherheitsfragen gelöst worden, entspreche nicht den Tatsachen. In dieser Verein­barung sei keine einzige Sicherheitsmaßnahme verpflichtend vorgeschrieben. So sei zum Bei­spiel in Bezug auf die 28,8-Meter-Bühne nur eine Reevaluierung vorgeschrieben, deren Ergeb­nis den tschechischen Behörden vorgelegt werden müsse, und diese würden im Septem­ber 2002 eine Entscheidung darüber treffen, ob Maßnahmen zu treffen seien oder nicht. Die Ver­­einbarung werde auf jeden Fall eingehalten werden, auch dann, wenn diese Entscheidung darauf lauten würde, nichts weiter zu unternehmen. Daher sei festzuhalten, dass die Bundes­regierung jetzt etwas als großen Erfolg darstelle, was de facto keine Relevanz für die Sicherheit des Kernkraftwerks Temelín habe. In der Vereinbarung sei keine verbindliche Maßnahme, die über einen Workshop, eine Arbeitsgruppe oder eine Reevaluierung hinausgehe, enthalten.

Die SPÖ habe sich stets dafür eingesetzt, dass auch nächstes Jahr noch weiter verhandelt wer­den soll. Aber nach dem 10. Dezember 2001 werde es kein Zurück mehr geben. Daher werde die SPÖ jetzt die Bevölkerung darüber informieren, dass insbesondere die Freiheitlichen aus Koali­tionsräson einen wichtigen Trumpf gegen Temelín aus der Hand gegeben hätten.

Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP) stellt einleitend fest, er gebe für dieses öffentli­che Statement seine sonst geübte Zurückhaltung auf, weil die beiden Fragen der EU-Erweite­rung und der Sicherheit der Nuklearenergie in der unmittelbaren Nachbarschaft Lebensfragen für Österreich seien. Er sei darüber entsetzt, wie kleinmütig diese Diskussion mancherorts ge­führt werde. In dieser Situation hätte er sich ganz im Gegenteil das Bemühen erwartet, einen natio­nalen Konsens herzustellen, um die größtmögliche Wirkung für Österreich zu erzielen.

Bundeskanzler Dr. Schüssel habe in Brüssel eine Einigung zustande gebracht, von der nie­mand geglaubt habe, dass sie möglich sei, deren Erreichung auch zum Beispiel dem viel ein­fluss­reicheren Deutschland nicht gelungen sei und die manchen Mitgliedstaaten bereits Anlass zu der Überlegung gegeben habe, ob dieser Schritt nicht viel zu groß geraten sei. Statt nun in Öster­reich eine Absicherung dieser Vereinbarung auf allen möglichen Ebenen zu versuchen, wer­de hier über diverse Formulierungen gestritten. Nur Persönlichkeiten in der SPÖ wie Präsi­dent Dr. Fischer und Europaparlamentsmitglied Dr. Swoboda hätten den persönlichen Mut ge­zeigt, anerkennende Stellungnahmen abzugeben.

Sehr bedauerlich sei es auch, dass dort, wo Zweifel oder Fragen bestünden, nicht eine Klärung vor einer öffentlichen Sitzung herbeigeführt werden könne. Bundeskanzler Dr. Schüssel, Bun­des­ministerin Dr. Ferrero-Waldner und Bundesminister Mag. Molterer hätten die Bereitschaft zu Gesprächen mit Abgeordneten aller Fraktionen gezeigt. In öffentlicher Sitzung komme es be­sonders darauf an, den Standpunkt Österreichs bestmöglich darzulegen, aber was derzeit ge­tan werde, sei genau das Gegenteil einer solchen Vorgangsweise. Hingegen habe zum Beispiel das Land Bayern dem österreichischen Bundeskanzler für dieses Verhandlungs­ergebnis gedankt, weil es sich auch für die Sicherheit der deutschen Bundesbürger günstig auswirke.

Der SPÖ-Parteivorsitzende Dr. Gusenbauer habe es nicht zustande gebracht, den deutschen Bun­deskanzler zu einem vergleichbaren Schritt zu bewegen oder einen entsprechenden Ein­fluss auf andere deutsche Politiker auszuüben. Auch dem von der Fraktion der Grünen stam­men­den deutschen Umweltminister sei es nicht gelungen, ein ähnliches Ergebnis wie jetzt Öster­reich zu erzielen.

Es sei in der Sache schädlich und der Vertretung des österreichischen Standpunktes abträglich, wenn es nicht gelinge, in zentralen Lebensfragen einen Konsens auch mit der Opposition her­bei­zuführen und eine daraus hervorgehende gemeinsame Haltung einzunehmen. Für die Zu­kunft werde es darauf ankommen, aus dem jetzigen schlechten Beispiel zu lernen. Die Gemein­samkeit müsse Vorrang vor parteipolitischem Hickhack haben.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) bringt einen von den Abgeordneten Dr. Glawisch­nig, Dr. Lichtenberger gestellten Antrag auf Stellungnahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 B-VG betreffend weitere Verhandlungen mit Tschechien über das AKW Temelín im Zuge des Er­wei­terungsprozesses ein. Dieser Antrag ziele darauf ab, dass das zuständige Mitglied der öster­rei­chischen Bundesregierung einem vorläufigen Abschluss der Verhandlungen zum Energie­­kapitel mit der Tschechischen Republik nicht die Zustimmung erteilt.

Mit Bezug auf die Vorgangsweise der Regierungsfraktionen spricht Abgeordnete Dr. Lichtenber­ger von „juristischer Sciencefiction“. Auf der Basis von wenigen greifbaren, klaren Fakten seien unhaltbare Extrapolationen in eine juristische Phantasiewelt vorgenommen worden, die in der Politik der Europäischen Union keine Fundierung finde.

Wenn die Regierungsseite die Forderung nach einem Vier-Parteien-Konsens in Österreich er­he­be, dann dürfe sie vom Verhandlungspartner nicht bloß eine Unterschrift erwarten, sondern müs­se auch dessen Einwände ernst nehmen. Weil dies jetzt aber nicht geschehe und daher die­ser Konsens nicht zustande komme, seien entsprechende Vorwürfe gegenüber der Oppo­sition völlig haltlos.

Abgeordnete Dr. Lichtenberger erachtet es für ein parlamentarisches Desaster, dass der Haupt­aus­schuss keine spezielle Sitzung zur Vorbereitung auf den Rat in Laeken mehr abhalten wird, ob­wohl es dort um eine der wichtigsten Entscheidungen über die Zukunft Europas gehen wer­de. Es handle sich dabei nicht nur um einen riesigen Themenkomplex, sondern es werde dort insbe­sondere auch um Rechte der Parlamentarier und die Fortentwicklung dieser Rechte im Erwei­terungsprozess gehen.

Die Abgeordnete fragt, welchen Standpunkt Bundeskanzler Dr. Schüssel im Hinblick auf ein Schlussdokument des bevorstehenden Konventsprozesses einnehme, welche Qualität dieses haben werde und wer über die Bestellung des Konventsvorsitzenden entscheiden werde. In die­ser Hinsicht sei der von den vier österreichischen Parlamentsfraktionen gemeinsam be­schlos­sene Antrag auf internationaler Ebene nicht vertreten worden. Aus Sicht der Grünen werde die Forderung erhoben, dass der Konvent zu einem Verfassungskonvent und einem Konvent über die Entwicklung Europas werden muss, der einen Schub an Demokratie mit sich bringt.

In den Erweiterungsverhandlungen mit den Bewerberstaaten sei das Verkehrskapitel derzeit zwar noch nicht abschlussreif, es zeichne sich aber für das erste Quartal 2002 ein Abschluss ab. Den bisherigen Ankündigungen zufolge werde gleichzeitig mit dem Abschluss dieses Kapi­tels auch eine Nachfolgeregelung zum Transitvertrag präsentiert werden. Bundeskanzler Dr. Schüs­sel habe versprochen, dieses Problem zum Thema zu machen, und möge nun dem Haupt­ausschuss mitteilen, was er damit im Einzelnen meine. Tirol habe bereits vor dem öster­reichischen EU-Beitritt in den Verhandlungen zum Transitvertrag erlebt, wie alle wirklichen Maß­nahmen vom Tisch gewischt worden seien und nur eine „butterweiche“ Regelung übrig geblie­ben sei. Derzeit sehe es noch schlechter aus, weil für die Zeit nach dem Auslaufen des Transit­vertrags offensichtlich eine Übergangsregelung ohne numerische Obergrenzen bevorstehe. Es bedürfe außerdem konkreter Richtlinien für das Transportgewerbe. Bundeskanzler Dr. Schüssel möge die österreichische Verhandlungsposition in der Frage des Transitverkehrs darlegen.

Obmann Dr. Heinz Fischer stellt fest, dass auch der Antrag der Grünen mit zur Verhandlung steht.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche) führt aus, die jetzige Bundesregierung ha­be in puncto Anti-Atompolitik bereits mehr zustande gebracht als die vorangegangenen Regie­run­gen der Bundeskanzler Dr. Vranitzky und Mag. Klima. Obwohl damals nur geringe Ergeb­nis­se zu verzeichnen gewesen seien, habe sich das Parlament einschließlich der Oppositions­fraktio­nen voll hinter die Regierungsbemühungen gestellt. Heute hingegen, da die Bundesre­gie­rung erstmals Bewegung in die Diskussion um den Ausstieg aus der Nutzung der Kernener­gie ge­bracht habe, würden sich die jetzigen Oppositionsparteien nicht mehr zu einer gemeinsa­men österreichischen Position bereit finden. Damit werde von ihnen die Verhandlungsposition Öster­reichs auf internationaler Ebene grundlos geschwächt.

Es werde am 10. Dezember 2001 noch nicht zum vorläufigen Abschluss des Energiekapitels kom­men, weil in diesem Rat kein Beschluss darüber gefasst werde. Auch in Bezug auf jene Ka­pi­tel, die provisorisch abgehakt seien, weil vorläufig kein weiterer Verhandlungsbedarf bestehe, behalte sich weiterhin jede Seite das Recht vor, auch später noch darauf zurückzukommen.

Österreich habe darüber hinaus im COREPER bereits einen entsprechenden Vorbehalt ange­mel­det, und dies sei von entscheidender Bedeutung. Ohne diesen Vorbehalt wäre es in der Tat nur noch mit einer grundlegenden Änderung der Umstände zu begründen und es bedürfte der Zustimmung der anderen 14 Mitgliedstaaten, um auf dieses Kapitel zurückkommen zu können. Der Vorbehalt jedoch stelle sicher, dass Österreich auch ohne diese Voraussetzungen – die grund­legende Änderung der Umstände und die Zustimmung der anderen – über dieses Kapitel wer­de weiterverhandeln können. Sollte sich also die Tschechische Republik nicht an die verein­barten Maßnahmen halten, so würde über das Energiekapitel noch einmal verhandelt werden können.

Ein sehr wichtiges Thema, das auf europäischer Ebene unbedingt angesprochen werden müs­se, sei der geplante Verkauf der staatlichen Anteile an der tschechischen Energiewirtschaft. In die­ser Hinsicht bestünden gewaltige Widersprüche zur gemeinsamen EU-Position in Bezug auf das Energiekapitel, da dieser Verkauf den wettbewerbsrechtlichen EU-Bestimmungen in keiner Weise entsprechen werde. Es werde dadurch ein Unternehmen mit einem Anteil von mehr als 80 Pro­zent am tschechischen Strommarkt entstehen, was in der Praxis nicht auf eine Privatisie­rung, sondern auf eine „Umstaatlichung“ von tschechischem in französischen Besitz hinaus­lau­fe. Die Produktion, die Distributoren und das Verteilernetz würden dadurch in einer Hand ver­sam­melt sein. Bundeskanzler Dr. Schüssel möge auch den EU-Wettbewerbskommissar Monti nach­haltig auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wil­helm Molterer weist Abgeordnete Dr. Glawischnig auf folgende in der Vereinbarung vom 29. No­­vember 2001 enthaltene Textstelle hin: „The signatories shall – irrespective of the owner­ship of the NPP Temelín – guarantee the implementation of the conclusions“. Demnach hätten sich beide Vertragsparteien, sowohl Österreich als auch die Tschechische Republik, zu der Ga­ran­tie verpflichtet, dass die Ergebnisse umgesetzt werden müssen.

Bundesminister Mag. Molterer erinnert an die österreichische Initiative beim Gipfeltreffen in Hel­sin­ki, nukleare Sicherheitsstandards zum Gegenstand der Beitrittsverhandlungen zu machen; damit sei auch die Basis für die Einrichtung der Atomic Question Group geschaffen worden. Bis Ende November seien zwei Sicherheitsfragen konkret identifiziert und alle anderen allgemein an­ge­sprochen worden, und dazu habe Österreich die Feststellung getroffen, dass dies nicht aus­­­reicht – in diesem Sinne seien auch die Klubobmänner im Parlament informiert worden –, son­dern alle sieben Punkte erreicht werden müssen, wie dies auch in der Entschließung des Parla­ments gefordert wird. Nunmehr seien in der Vereinbarung von Brüssel alle sieben Sicher­heitspunkte enthalten, und deren Einhaltung werde einerseits durch Peer Review, andererseits durch Monitoring von Seiten Österreichs und Tschechiens überprüft werden.

Österreich habe sich mit der Protokoll-Erklärung die Option offen gehalten, auf das Energie­kapitel zurückzukommen, und habe auch erreicht, dass die gesamte Vereinbarung sowie die sich daraus ergebenden Verpflichtungen mit einem Protokoll den Beitrittsakten beigefügt und da­mit Vertragsbestandteil werden. Infolgedessen seien sie künftig in ihrer Gesamtheit vor dem Euro­päischen Gerichtshof einklagbar.

Aus diesen Gründen sei die Argumentation von Oppositionsseite nicht korrekt und entspreche weder dem Ergebnis selbst noch dem Verständnis dieses Ergebnisses. Die Opposition möge sich etwa auch die Einschätzung dieser Vereinbarung durch das deutsche Umweltministerium – die­­ses habe sich während der Verhandlungen bedauerlicherweise aus diesem Prozess ausge­klinkt – vor Augen halten, wonach das österreichische Verhandlungsergebnis auch für Deutsch­land ein gutes Ergebnis sei, verbunden mit dem Fernziel des Ausstiegs aus der Nuklearenergie.

Daher könne die Bundesregierung den Österreichern mit gutem Gewissen versichern, das Mögliche für die Sicherheit Österreichs erreicht zu haben.

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel dankt Bundesminister Mag. Molterer für diese Klar­stel­lung und fügt die persönliche Bemerkung hinzu, er könne als Regierungsmitglied seit 1989 im Vergleich mit den Bemühungen früherer Bundesregierungen feststellen, dass jetzt mehr er­reicht worden sei als jemals zuvor. Es sei unverständlich, dass die Opposition aus diesem Durch­bruch auf der europäischen Ebene einen kleinlichen Parteienstreit mache.

Insbesondere Bundesminister Mag. Molterer habe sich auch bemüht, die rot-grüne deutsche Re­gie­rung an die Seite Österreichs zu bekommen, doch sei der Versuch, einen trilateralen Pro­zess zwischen Österreich, der Tschechischen Republik und Deutschland – unter Mitwirkung der Europäischen Kommission – einzuleiten, nicht erfolgreich gewesen. Erst jetzt, im Nachhinein, habe der deutsche Umweltminister Trittin Österreich seinen Dank ausgesprochen; auch der Ministerpräsident von Bayern habe sich dankbar geäußert.

In Österreich werde die Sachlage manchmal aus einem „Tunnelblick“ betrachtet und die Erwar­tung gehegt, dass die Wünsche der österreichischen Parteien Europa sofort verändern könnten. Dies sei eine klare Fehleinschätzung, trotzdem sei es der Bundesregierung gelungen, spekta­ku­läre Schritte zustande zu bringen. Erst kürzlich habe der amtierende Ratsvorsitzende, der belgi­sche Ministerpräsident Verhofstadt, öffentlich die österreichische Initiative begrüßt, europäische Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke einzuführen, und am heutigen Tag habe EU-Kommis­sions­präsident Prodi seine Unterstützung für – wie aus einer entsprechenden Presseaussen­dung hervorgehe – „die geplante Initiative von Bundeskanzler Schüssel für die Einführung ge­mein­samer AKW-Sicherheitsnormen in Laeken“ zugesagt.

Statt gemeinsam mit den Regierungsfraktionen zu versuchen, gegen die – auch zivile – Nutzung der Kernenergie aufzutreten, verzettle sich die Opposition in einem kleinlichen Partei­enstreit, der zu einer Schwächung der österreichischen Position führe. Auch der jetzige Versuch einer Blockade sei abzulehnen, weil sich der Versuch, die tschechische Bevölkerung unter Druck zu setzen, zugunsten der dortigen Kernkraftbefürworter auswirken würde.

Was die Einschätzung des rechtlichen Status dieser Vereinbarung anlangt, verweist Bundes­kanz­ler Dr. Schüssel auf die in Österreich bestehende Möglichkeit, auf mehreren Stufen völker­rechtlich verbindliche Verträge abzuschließen. Dies könne etwa ein Staatsvertrag sein, ein Re­gie­rungsübereinkommen oder ein Ressortübereinkommen. Auch die SPÖ-Minister hätten in ihrer jeweiligen Amtszeit zahlreiche völkerrechtlich verbindliche Ressortvereinbarungen abge­schlos­sen.

Die rechtliche Verbindlichkeit der jetzigen Vereinbarung gehe klar aus dem im Bundesgesetz­blatt Nr. 565/1990 veröffentlichten „Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fra­gen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strah­len­schutz samt Anlage“, 1997 abgeschlossen, hervor. Danach könne der Bundeskanzler selbst­verständlich ein bindendes, völkerrechtlich verbindliches Ressortübereinkommen – im Einver­neh­men mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten – abschließen. Dieses werde gemäß § 2 Abs. 5 Bundesgesetzblatt auch im Bundesgesetzblatt kundzumachen sein. Bundes­kanzler Dr. Schüssel bietet an, zur Erklärung der Rechtslage auch noch ein Gutachten des Ver­fassungsdienstes vorzulegen.

Hinsichtlich der Frage, inwieweit Verbindlichkeit und Klagbarkeit gegenüber der Tschechischen Republik bestehe, verweist Bundeskanzler Dr. Schüssel darauf, dass mit der Verankerung in die­sem bilateralen Abkommen nunmehr auch die tschechische Regierung gebunden sei. Auf Grund der Erwähnung, dass dieses Protokoll den Beitrittsakten beigefügt wird, werde es sich da­bei auch um EU-Primärrecht handeln, sodass es gegenüber der Tschechischen Republik als Gan­zes einklagbar sein werde.

Dass in dem bilateralen Vertrag zunächst nur die vorsichtige Formulierung gewählt worden sei, Österreich und die Tschechische Republik hätten das gemeinsame Ziel, diese Vereinbarung im Protokoll und in den Beitrittsakten zu verankern, sei darauf zurückzuführen, dass zunächst nur die entsprechende Absicht bekundet werden könne. Aber mit der Annahme dieses Textes am 10. De­zember im Rat Allgemeine Angelegenheiten und mit der Bekräftigung durch die tsche­chische Seite in der Beitrittskonferenz werde die Einklagbarkeit zugleich auch von den EU-Mit­­gliedstaaten akzeptiert. Es müsste daher eigentlich im österreichischen Interesse liegen, dass die Tschechische Republik so rasch wie möglich EU-Mitglied werde, damit dann auch der Weg zum Europäischen Gerichtshof in vollem Umfang offen stehe.

Bundeskanzler Dr. Schüssel betont, das Energiekapitel werde keineswegs schon jetzt abge­schlos­sen. Die EU-Sprache kenne eine solche Formulierung nicht, sondern sehe nur die Fest­stellung vor, dass es für den Augenblick keinen weiteren Verhandlungsbedarf gibt. Im gegen­ständ­lichen Fall habe jedoch Österreich bereits angemeldet, dass es einen Verhandlungsbedarf hinsichtlich genau jener Punkte gebe, die jetzt umgesetzt werden müssen. Dies sei auch vom öster­reichischen EU-Botschafter bereits klargemacht worden, es sei zu Protokoll genommen und von den EU-Mitgliedstaaten auch akzeptiert worden.

Mit der Tschechischen Republik werde nun ein exakter Zeitplan für die Umsetzung der Verein­ba­rung und für das Monitoring ausgehandelt werden. Die Atomic Question Group habe bereits die weitere Vorgangsweise hinsichtlich Peer Review und Monitoring beschlossen, für welche jetzt sogar Inspektionen der Experten in den Kernkraftwerken der Beitrittsbewerber vorgesehen seien. Es sei daher falsch, wenn von der Opposition behauptet werde, die Europäische Union werde sich mit dem Kernkraftwerk Temelín künftig nicht mehr beschäftigen.

Die österreichische Bundesregierung habe daher jetzt grünes Licht für einen Sicherheitsprozess im Interesse der Österreicher gegeben. Dies gehe auch aus den Ausführungen von Kommissar Ver­heugen in der gemeinsamen Pressekonferenz am Abend des 29. November 2001 hervor; dort habe er wörtlich gesagt:

Wir sind hier zu Ergebnissen gekommen in Form eines Abschlussprotokolls hinsichtlich der ver­schiedenen Artikel, die wir in Melk vor einem Jahr vereinbart haben. Sie werden in den zwei An­nexen Gegenstände finden, die in den Verhandlungen behandelt worden sind, 29 verschiedene Gegen­stände. Sieben davon sind identisch mit den Punkten, die wir in der Atomic Question Group des Rates im Zusammenhang mit der Diskussion über die Sicherheitsstandards von Kern­kraftwerken von Kandidatenländern aufgeworfen haben. Zu all diesen 29 Punkten sind Ver­einbarungen erzielt worden. Der „Melker Prozess“ ist damit nicht zu Ende, weil sich aus die­sem Protokoll eine Reihe von Verpflichtungen ergeben, die während der ganzen Laufzeit des Kernkraftwerks Temelín gelten. Der entscheidende Punkt ist, dass wir am Ende dieses Prozes­ses erreichen wollen, dass die Vereinbarung zwischen Tschechien und Österreich in der Form eines Protokolls Bestandteil der Erweiterungsakte mit der Tschechischen Republik wird. Das kann erst bestätigt werden, wenn die übrigen Mitgliedstaaten mit der Sache befasst worden sind und Gelegenheit hatten, Stellung zu nehmen. Die Vereinbarungen sind bindend für die Tsche­chi­sche Republik und für Österreich. – Zitatende.

Bundeskanzler Dr. Schüssel ruft dazu auf, den damit erzielten Durchbruch gemeinsam zu nützen, um die noch bevorstehende Arbeit zu bewältigen.

Die Frage nach der ČEZ-Privatisierung sei rechtlich sehr schwierig zu beantworten. Das EU-Wett­bewerbsrecht werde für die Tschechische Republik erst mit ihrem Beitritt in Kraft treten. Man­che Juristen seien zwar der Ansicht, dass bereits die Assoziationsverträge eine gewisse Bin­dung bewirken würden, doch werde dieser Standpunkt von der Europäischen Kommission nicht geteilt, und auch viele österreichische Juristen seien nicht dieser Meinung.

Bundeskanzler Dr. Schüssel antwortet der Abgeordneten Dr. Lichtenberger, dass in der Vier-Par­teien-Erklärung nichts über die Bestellung des Konventsvorsitzenden enthalten sei. Die Be­stellung des Vorsitzenden werde beim Europäischen Rat in Laeken im Konsens erfolgen. Die Ge­staltung des Schlussdokuments werde ausschließlich Sache des Konvents sein. Dieses werde mit Sicherheit nicht bindend sein können, weil sich alle Mitgliedstaaten gegen diese Bindung ausgesprochen hätten.

Was den Transitverkehr betrifft, werde Österreich weiterhin dafür eintreten, dass der Transit­ver­trag in der bestehenden Form so lange verlängert werde, bis die neue EU-Richtlinie in Kraft trete. Die Europäische Kommission werde dazu einen Vorschlag machen müssen, sie habe aber bereits klargemacht, dass sie nicht bereit sei, ganz Österreich einzubeziehen, sondern nur sensible Zonen erfassen wolle, und sie wolle auch nur eine Befristung auf maximal ein Jahr vor­sehen. Diese Position sei für Österreich unannehmbar. Es werde nun darauf ankommen, dass sich die Europäische Kommission möglichst bald deklariert. Im Interesse einer Lösung des Problems werde Österreich auch zu einer gewissen Flexibilität bereit sein müssen, damit die Regelung nicht in zwei Jahren ersatzlos ausläuft.

Obmann Dr. Heinz Fischer übergibt die Vorsitzführung an Obmannstellvertreter Dipl.-Ing. Prinz­horn.

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ) hebt hervor, dass es im Zusammenhang mit der Vereinbarung über Temelín jetzt vor allem um die Frage gehe, was Bundeskanzler Dr. Schüssel der Bevölkerung und dem Hauptausschuss weiszumachen versuche.

Die österreichische Bundesregierung habe zwar während zumindest dreier EU-Präsident­schaf­ten versucht, die Anti-Atompolitik auf die europäische Ebene zu bringen, aber in den Schlussfol­gerun­gen der verschiedenen Räte sei darüber nichts mehr vorzufinden gewesen. Auf Grund des Procedere in der Europäischen Union sei es erforderlich, die Ziele mit großer Kontinuität zu ver­fol­gen, und daher könne nun auch kein großer Erfolg erwartet werden, wenn zuvor einein­halb Jahre lang nichts in dieser Sache getan worden sei. Die Bundesregierung versuche jetzt nur wieder einmal, der Bevölkerung ein X für ein U vorzumachen.

Nicht von den Oppositionsparteien, sondern in Wirklichkeit vom Partner der ÖVP in der Bundes­regierung werde das Dilemma verursacht. Abgeordnete Mag. Prammer fragt, was die Freiheitli­che Partei in dem Fall tun werde, dass die Tschechische Republik alle Punkte der Brüsseler Vereinbarung umsetzt. Weiters stellt sie die Frage, wie Bundeskanzler Dr. Schüssel es interpre­tiere und der Bevölkerung klarmachen wolle, dass in dieser Brüsseler Vereinbarung nicht alle Punkte des „Melker Prozesses“ beinhaltet seien. Klarheit darüber noch vor den in der nächsten Wochen anstehenden Entscheidungen sei dringend erforderlich.

Von Seiten der Bundesregierung handle es sich – wie inzwischen auch von den Medien erkannt wor­den sei – nur um ein Verwirrspiel. Dieser gehe es in Wirklichkeit nicht darum, die Menschen in Österreich zu schützen und die Inbetriebnahme Temelíns zu verhindern. Dies werde auch von den Regierungsfraktionen in ihrem Antrag auf Stellungnahme indirekt zugegeben, weil dort da­von die Rede sei, „konkrete Schritte zum Ausstieg aus der Kernenergie zu unterstützen“.

Abgeordnete Mag. Prammer erinnert daran, dass im Nationalrat in der letzten Legislaturperiode mehr als dreißig Anträge und Resolutionen in Sachen Anti-Atompolitik beschlossen wurden. Nur vier davon hätten die Zustimmung der Freiheitlichen gefunden, welche sich bereits damit in einen Gegensatz zu dem entsprechenden nationalen Konsens gebracht hätten.

Abgeordnete Mag. Prammer ersucht schließlich Bundeskanzler Dr. Schüssel um eine Kom­men­tierung des für Jänner geplanten Temelín-Volksbegehrens.

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP) hält fest, dass es in dieser Sitzung auch um die Sicherheitsmaßnahmen im Kernkraftwerk Temelín geht. Die Opposition betreibe hier jedoch Verun­sicherung der Bevölkerung und versuche, die Bundesregierung zu einer Blockadepolitik auf­zurufen. Dies würde aber zur Isolierung Österreichs führen, was sich auch in verkehrs­poli­tischer Hinsicht ungünstig auswirken würde.

Die jetzige Bundesregierung habe für den Ausstieg aus der Kernenergie mehr erreicht als alle Re­gierungen vorher. Auch Bayern habe Bundeskanzler Dr. Schüssel für das erreichte Ergebnis ge­dankt. Die rot-grüne Bundesregierung in Deutschland aber habe Österreich in den Verhand­lun­gen über Temelín im Stich gelassen, wenngleich Umweltminister Trittin das Ergebnis im Nach­hinein gelobt habe. Allerdings sei auch zu beachten, dass die deutsche Bundesregierung der­zeit darüber diskutiere, ein Atommüll-Zwischenlager in der Nähe der österreichischen Gren­ze einzurichten. Dagegen werde sich Österreich wehren müssen.

Hätte die SPÖ in der Volksabstimmung über die Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Zwenten­dorf im Jahr 1978 nur 1 Prozent mehr an Stimmen erhalten, so wäre damals der Betrieb aufge­nom­men worden. Dann aber hätte Österreich gar nicht mehr die Berechtigung gehabt, jetzt gegen Temelín aufzutreten.

Wer es ernst mit dem Ausstieg aus der Kernenergie meine, müsse bereits jetzt den Einsatz alter­nativer Energiequellen ins Auge fassen. Mit Einsparungen allein werde es nicht getan sein, wie sich an folgenden Zahlen erweise: Derzeit seien etwa in Frankreich 59 Atomreaktoren in Be­­trieb, in denen 79 Prozent des gesamten französischen Stromaufkommens produziert wer­den. Deutschland erzeuge in 19 Kernreaktoren 30 Prozent seines Stroms, die Slowakei in 6 Reakto­ren 47 Prozent. Selbst die Schweiz beziehe 36 Prozent ihres Strombedarfs aus Atom­reaktoren, die Tschechische Republik komme in dieser Hinsicht auf 21 Prozent, Ungarn auf 38 und Slowenien auf 36 Prozent.

Daher müsse europaweit versucht werden, auf Alternativenergien zu setzen. Dazu biete sich auch die Stromerzeugung aus Biomasse an, wozu Österreich mit seinen großen Waldbe­stän­den einen wesentlichen Beitrag leisten könne. Ferner biete sich die Maßnahme eines Beimi­schungs­zwangs von Biotreibstoffen an, um Ölkomponenten für die Stromproduktion freizube­kom­men. Es stelle auch eine Aufgabe der Europäischen Union dar, europaweit die Strompro­duk­tion in Richtung erneuerbare Energie und Bioenergie zu verlagern. Bundeskanzler Dr. Schüs­­sel und die österreichische Bundesregierung hätten bereits die Bereitschaft bekundet, sich dafür einzusetzen.

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne) hält Abgeordnetem Schwarzenberger vor, er wür­de fälschlicherweise den Grünen Parteien vorwerfen, in ihrem Widerstand gegen die Nuklear­ener­gie erfolglos zu sein, statt die Befürworter der Atomkraft, nämlich die konservativen Partei­en, in die Pflicht zu nehmen.

Gegenüber Bundeskanzler Dr. Schüssel müsse die Feststellung aufrechterhalten werden, er ha­­be vor dem Hauptausschuss in wesentlichen Bereichen eine Darstellung abgegeben, die nicht den Fakten entspreche. Abgeordnete Dr. Glawischnig zitiert dazu aus dem Dokument 44215/EU XXI. GP folgende Stelle:

„Die Europäische Kommission präsentierte die Draft Common Position“ – also das Energie­kapi­tel – „und das CZ-CONF“, also die Vereinbarung von Brüssel. „Österreich betonte, dass das er­zielte Ergebnis ein hartes Stück Arbeit war. In diesem Sinn wurde den Kommissionsmitgliedern, die dazu beigetragen haben, gedankt. Großbritannien gratulierte Österreich und der Tsche­chi­schen Republik zur bilateralen Einigung ... Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, warum dieser bilate­rale Prozess in der Draft Common Position ausdrücklich Erwähnung finden muss. Groß­britannien bestreite sowohl einen Zusammenhang des CONF-CZ 91/01 mit dem Council Report on Nuclear Safety in the Context of Enlargement als auch die Notwendigkeit einer Berücksichti­gung im Peer Review. Niederlande unterstützte Großbritanniens Wortmeldung.“

Ferner habe Großbritannien Kritik daran geübt, dass auf dem Deckblatt der Brüsseler Vereinba­rung die Europäische Kommission Erwähnung findet. Dazu sei von Seiten der Europäischen Kom­mission festgestellt worden: „Die Europäische Kommission betonte, dass der Inhalt des CZ-CNF docs.“ – der Brüsseler Vereinbarung – „selbstverständlich Auskunft zu den von der Euro­päischen Kommission gestellten Fragen zu Temelín gebe“ – dabei handle es sich aber aus­drücklich nur um zwei und nicht um sieben Fragen – „und daher sowohl mit dem Council Re­port on Nuclear Safety als auch mit dem Peer Review in Verbindung gebracht werden kann. Die im CZ-Doc. darüberhinausgehende Information ist für die Europäische Kommission gegen­standslos.“

Auf Dokumente wie dieses müsse Bezug genommen werden und nicht auf Äußerungen wie etwa jene von Kommissar Verheugen in einer Pressekonferenz.

Was die angesprochene Isolation der Bundesregierung betrifft, könne diese nicht den Opposi­tions­fraktionen angelastet werden, sondern dafür sei die ÖVP mit der Wahl ihres Koalitionspart­ners selbst verantwortlich. Ausschließlich die Vetodrohung der Freiheitlichen habe Irritation in der Europäischen Union erzeugt. Es sei nicht vorstellbar, dass die österreichische Bundesre­gie­rung zum Beitrittsvertrag, wenn er in der ersten Jahreshälfte 2003 zur Ratifikation anstehen werde, tatsächlich nein sagen könnte.

Was die bevorstehenden Liberalisierungsschritte auf dem Strommarkt der Tschechischen Re­pub­lik betrifft, sei zu beachten, dass der Elektrizitäts-Binnenmarkt der EU ein striktes Unbund­ling im Sinn der Trennung von Produktion und Vertrieb vorsieht. Die Sorge, dass dieses Un­bund­ling im Zuge der Übernahme durch die EdF nicht gegeben wäre, hätte im Energiekapitel ange­sprochen werden müssen.

Die Formulierung „provisionally closed“ bedeute nichts anderes als „vorläufig abgeschlossen“.

Abgeordneter Ing. Gerhard Fallent (Freiheitliche) schätzt die laufende Diskussion im Haupt­aus­schuss so ein, dass es dabei zwar, wie vorgesehen, zum Meinungsaustausch kommt, je­doch die ebenfalls vorgesehene Möglichkeit für den Einzelnen, neue Erkenntnisse zu gewinnen, von Oppositionsseite nicht wahrgenommen werde. Dies habe sich an der mangelnden Bereit­schaft gezeigt, zur Kenntnis zu nehmen, dass das Energiekapitel in der kommenden Woche noch nicht abgeschlossen wird.

Es werde auch nicht hinreichend beachtet, dass die Temelín-Nullvariante ausdrücklich Bestand­teil des eingebrachten Antrags der Regierungsfraktionen ist. Die geforderte Rechtsverbindlich­keit sei bereits gegeben, und sie werde mit diesem Antrag auch in jener Hinsicht angestrebt, in der noch Verbesserungen notwendig seien. Ein weiteres in diesem Antrag zum Ausdruck kom­mendes Anliegen seien, entsprechend der Position Österreichs, die europäischen Sicherheits­standards.

Vor zwei Tagen habe Abgeordnete Mag. Sima im Ständigen Unterausschuss erklärt, sie erach­te Sicherheitsaufrüstungen in Kernkraftwerken für problematisch, und jetzt zeige sich an dem An­trag der SPÖ, dass Sicherheitsstandards dort gar nicht angesprochen werden. Die gegen Sicherheitsaufrüstungen vorgebrachte Begründung laute darauf, dass dadurch die Lebensdauer von Atomkraftwerken steige, und dieses Argument müsse als ein trauriges bezeichnet werden. Denn es werde mindestens 30 Jahre lang dauern, bis der Ausstieg aus der Kernenergie tat­sächlich geschafft werden könnte, und in diesen 30 Jahren seien höchstmögliche Standards in den in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken extrem wünschenswert.

Von den Regierungsfraktionen werde der Ausstieg aus der Kernenergie gefordert. Hingegen sei diese Forderung in den Anträgen der Oppositionsfraktionen nicht enthalten.

Erst nach Abschluss der Verhandlungen werde über den Beitritt der Tschechischen Republik zu entscheiden sein, und daher bestehe auch kein Widerspruch zum Temelín-Volksbegehren.

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) führt aus, im Gegensatz zu der Feststellung im 1. Punkt des Antrags der Regierungsfraktionen hätten verschiedene Mandatare der Freiheitlichen auch ab­lehnende Stellungnahmen abgegeben. Dies zeige, dass sich die Freiheitlichen nun der ÖVP hätten beugen müssen, und damit hätten sie entgegen der Intention ihres Temelín-Volksbe­geh­rens gehandelt.

Der gegenüber der Opposition erhobene Blockade-Vorwurf sei nicht haltbar, wie sich etwa im Ver­gleich zur Vorgangsweise der EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio zeige, die ja bis zum Jahresende Vorschläge in puncto Verkehrspolitik ebenfalls schuldig bleiben werde. Auf keinen Fall dürfe es zur Vermischung des Nicht-Abschlusses des Energiekapitels mit der Ratifi­zie­rung des Beitrittes von acht, neun oder zehn Kandidaten in zwei Jahren kommen. In den Ver­handlungen über die weiteren Kapitel werde es noch zu zahlreichen Diskussionen kommen.

Was die Stellungnahme von Kommissionspräsident Prodi betrifft, müsse daran erinnert werden, dass dieser schon oft etwas erklärt habe, was dann nicht zugetroffen habe. Auch die Äußerun­gen von Kommissar Verheugen seien nicht relevant. Das Einzige, was relevant sei, sei in der Euro­päischen Union die Beschlusslage.

Es sei nicht überzeugend, wenn Bundeskanzler Dr. Schüssel von Einklagbarkeit spreche, weil er nicht hinzufüge, worauf sich diese beziehe. Tatsächlich bleibe es künftig der tschechischen Atombehörde überlassen, die Situation in Temelín zu bewerten. Angesichts dieser Sachlage sei es unangemessen, von einem Durchbruch zu sprechen.

Es liege auf Seiten beider Regierungsfraktionen Wirklichkeitsfremdheit vor, wie sich auch an der unglaubwürdigen Ausdrucksweise des Abgeordneten Ing. Westenthaler gezeigt habe. Dessen Vorwürfe im Hinblick auf die SPÖ-Forderung nach Neuwahlen seien vor dem Hintergrund der Aus­sa­gen über Neuwahlen von Seiten des Kärntner Landeshauptmanns Dr. Haider nicht stich­haltig.

Die Zustimmung zum vorliegenden SPÖ-Antrag auf Stellungnahme sei die letzte und auch ein­zig rechtswirksame Möglichkeit, zu verhindern, dass es in der nächsten Woche zur Schlie­ßung des Energiekapitels kommen wird.

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche) erachtet die Ausführungen von Seiten der SPÖ für getragen von der Frustration darüber, in der Diskussion über Temelín gar nicht be­merkt worden zu sein. Dies sei auch darauf zurückzuführen, dass es der SPÖ schwer falle, ihren Schwenk von der einst für das Kernkraftwerk Zwentendorf votierenden Partei der Pro-Atom-Lobby – zumal dafür stehende Persönlichkeiten wie Präsident Dr. Fischer noch heute in SPÖ-Spitzenfunktionen tätig seien – zu einer Anti-Atom-Partei zu erklären. In der Atomfrage sei die SPÖ zutiefst zerrissen, und dies habe heute den Abgeordneten Dr. Cap dazu gebracht, hier im Hauptausschuss eine „Kasperliade“ zu veranstalten, statt eine stichhaltige Argumentations­linie zu vertreten.

Überdies sei es den beiden Oppositionsfraktionen trotz tagelanger Bemühungen und trotz einer entsprechenden Ankündigung nicht gelungen, einen gemeinsamen Antrag auf Stellungnahme zu­stande zu bringen. Auch die Grünen seien in dieser Frage uneinig, wie sich zum einen an der ablehnenden Stellungnahme der Abgeordneten Dr. Glawischnig hier im Hauptausschuss, zum anderen am zustimmenden Abstimmungsverhalten des Bundesrates Schennach gezeigt habe.

Abgeordnete Mag. Prammer müsse darauf hingewiesen werden, dass sie als früheres Regie­rungs­­mitglied ebenso wenig zustande gebracht habe wie die früheren SPÖ-Bundeskanzler Dr. Vranitzky und Mag. Klima. Umso deutlicher hebe sich davon das Ergebnis ab, das nunmehr Bun­deskanzler Dr. Schüssel erreicht habe. Dieser Erfolg werde daher von der SPÖ nach ihrem Scheitern in der Anti-Atompolitik neidvoll gesehen.

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) äußert sich enttäuscht darüber, dass die Kraft der Ver­nunft und des Dialogs nicht ausgereicht habe, auch die Sozialdemokraten – wie zuvor den Bun­des­rat der Grünen Schennach – zu einer Änderung ihrer Meinung zu bewegen. Wenn die SPÖ heute den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Antrag auf Stellungnahme ablehne, dann setze sie damit neuerlich einen Schritt in die Richtung, die Linie der Vernunft, der Staats­politik und der Verantwortung zu verlassen und statt dessen die Linie des Versuchs einer kurz­fris­­ti­gen Lukrierung von – allerdings nicht eintretenden – Stimmengewinnen zu verfolgen. Damit setze sich die SPÖ auch in einen Gegensatz zu dem von Präsident Dr. Fischer, dem Mitglied des Europäischen Parlaments Dr. Swoboda, dem Sozialdemokraten und EU-Kommissar Ver­heu­gen und dem Kommissionspräsidenten Prodi vertretenen Standpunkt. Für diese Vor­gangs­weise finde die SPÖ auch bei ihren Schwesterparteien auf europäischer Ebene kein Verständ­nis.

In der Vereinbarung von Brüssel seien alle 29 Sicherheitspunkte verankert worden. Die Kontroll­grup­pe der Atomic Question Group der Europäischen Union – und nicht die tschechische Um­welt­behörde – werde den so genannten Peer Review durchführen. Die Rechtsverbindlichkeit des Ressortabkommens sei innerstaatlich und völkerrechtlich gegeben. Sobald ein Vertrag über den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union vorliegen werde, werde dieser auch ein Protokoll enthalten, wodurch alle diese Sicherheitsvereinbarungen dem EU-Primär­recht einverleibt und damit einklagbar werden würden.

Auf Grund dieser Fakten könne der Hauptausschuss heute guten Gewissens den von den Regie­rungsfraktionen eingebrachten Antrag auf Stellungnahme beschließen.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) weist die Ausführungen des Abgeordneten Ing. Westenthaler über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Oppositionsparteien unter Hin­weis auf Diskrepanzen zwischen den Standpunkten der Regierungsfraktionen zurück.

Da nicht erkennbar gewesen sei, welche Position von den österreichischen Regierungsparteien vertreten werde – zum Beispiel hinsichtlich eines Vetos oder eines Ausstiegs aus der Kern­energie –, sei auch die internationale Unterstützung ausgeblieben.

Im Übrigen habe Bundesrat Schennach nicht dem heute vorliegenden Antrag der Regierungs­fraktionen seine Zustimmung erteilt.

Abgeordnete Dr. Lichtenberger appelliert an den Hauptausschuss, eine weitere Sitzung zur Be­hand­lung der für den Europäischen Rat in Laeken geplanten Themen abzuhalten.

Obmannstellvertreter Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn schließt die Debatte und bringt die drei vorliegenden Anträge auf Stellungnahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 B-VG zur Abstimmung.

Der Antrag der Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen betreffend den von Bundeskanzler Dr. Schüs­sel und Außenministerin Dr. Ferrero-Waldner geplanten, vorläufigen Abschluss des Energiekapitels mit der Tschechischen Republik bleibt in der Minderheit und ist abgelehnt.

Der Antrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol und Kollegen betreffend Rat Allge­meine Angelegenheiten vom 10. Dezember 2001 – 44707/EU XXI. GP – wird unter Berücksich­ti­gung der von Obmann Dr. Fischer vorgeschlagenen Umformulierung mit Mehrheit angenom­men.

Der Antrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig, Dr. Lichtenberger betreffend weitere Verhand­lungen mit Tschechien über das AKW Temelín im Zuge des Erweiterungsprozesses bleibt in der Minderheit und ist abgelehnt.

Obmannstellvertreter Dipl.-Ing. Prinzhorn schließt die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 14.12 Uhr

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