1007/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend ,,Feuerwerksfirmen und Sicherheitsfragen

 

Fabriken und Lagerhallen für Feuerwerkskörper sind Risikobetriebe hier kommt es immer

wieder zu Bränden und Explosionen mit schwerwiegenden Folgen. Dies besonders in der

Asien, daher in China, einem der weltweit wichtigsten Produzenten von Feuerwerkskörpern.

In den letzten Monaten sind aber auch in Europa schwerste Unglücksfalle bekannt geworden,

die durch Feuerwerksfirmen bzw. Feuerwerkskörper ausgelöst wurden. So in Enschede

(Holland) in der Firma S.E. Fireworks, wo 17 Menschen ums Leben gekommen waren,

Feuerwerkskörper waren in einer Lagerhalle inmitten der 150.000 Einwohner Stadt

explodiert, wobei über 900 Personen dabei verletzt wurden.

Diese katastrophale Explosion hat in Enschede einen ganzen Stadtteil in Schutt und Asche

gelegt.

 

Der Grund für diese Explosion könnte - lt. Presseberichten - auf eine chemische Reaktion von

Magnesium und Wasser zurückzuführen sein, oder lässt auf eine nicht sachgemäße Lagerung

von Kalium, Chlorat und Aluminium schließen. Werden diese in einem Stahlcontainer

gelagert, entwickeln sie bei der Detonation die Wirkung einer Bombe. S.E. Fireworks hat

angeblich auch weder über einen Bunker noch über anders gesicherte Räume verfügt,

Feuerwerkskörper wurden in normalen Containern mit offen stehenden Türen gelagert. Auf

dem Gelände ihrer Firma hätten sie gegen die Vorschriften für das Lagern und Bearbeiten von

Feuerwerksmaterialien verstoßen. Experten werfen den Eigentümern auch vor, sie hätten mit

Material aus China selbst Feuerwerksartikel zusammengestellt und billig angeboten

(Titaniumbomben), obwohl die Betriebserlaubnis die Produktion von Feuerwerkskörpern

nicht zugelassen habe. Sprengsatze wurden angeblich falsch etikettiert. Beschriftungen wiesen

niedrigere Gefahrenklassen auf. Nationale wie internationale Standards dürften nicht

eingehalten worden sein.

Gegen die Besitzer dieser Unglücksfabrik S.E. Fireworks wurden Haftbefehle erlassen und

diese vorerst in Untersuchungshaft genommen. Diese bezeichneten sich jedoch weder

moralisch noch juristisch als schuldig

Der in Enschede entstandene Sachschaden wurde von der Kölnischen Rückversicherung auf

vorläufig ATS 3,5 Mrd. geschätzt. Eine unabhängige Kommission zur Klärung dieses

Unglücks wurde eingesetzt.

 

Weitere Explosionen in Feuerwerksfabriken in Ostspanien führten zu einer traurigen Bilanz

von 6 Toten (südlich von Valencia). Mehrere Angestellte erlitten schwerste Verletzungen.

Diese Fabrik lag allerdings außerhalb eines Wohngebietes. Geklärt werden muss in diesem

Fall, ob die - aufgrund der jährlichen Sicherheitskontrollen - neuen Sicherheitsstandards

tatsächlich auch umgesetzt wurden.

Auch in Mexiko ereignete sich eine Explosion in einer illegalen Werkstätte für

Feuerwerkskörper wobei der Eigentümer ums Leben kam.

 

Damit stellt sich auch für Österreich die Frage, wie sicher Feuerwerksfirmen sind, und in

welcher Form der Handel kontrolliert wird. Bei strikter Anwendung des gewerblichen

Betriebsanlagenrecht dürfte theoretisch in Österreich nichts passieren. Dies gilt auch für

Feuerwerkskörper, die nach dem Pyrotechnikgesetz entsprechend klassifiziert sein müssen

und nur entsprechend nach der Gebrauchsanweisung abgefeuert werden dürfen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Wirtschaft und Arbeit nachstehende Anfrage:

 

1.  Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus dem Unglück von Enschede?

 

2.  Raben sie zusätzliche Kontrollen seither angeordnet?

 

3.  Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

 

4.  Wenn nein, weshalb nicht?

 

5.  Wie viele Bewilligungen für die Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von

      Zünd - und sonstigen Sprengmitteln gibt es (Pyrotechnikgesetz, BGBl.:1974/282 in der

      Fassung 1994/109) ? (Ersuche um Aufschlüsselung nach Bundesländer)

 

6.  Welche Voraussetzungen sieht die Gewerbeordnung für die Tätigkeit eines

     Pyrotechnikers vor?

 

7.  Wie viele Betriebe bzw. Niederlassungen von Feuerwerkhersteller

     (Pyrotechnikerzeugnissen) - die Feuerwerkskörper herstellen und/oder mit diesen

     handeln - gibt es in Österreich (ersuche um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?

 

8.  Wie viele dieser Firmen befinden sich mit einer Altgenehmigung davon innerhalb von

     Wohngebieten (ersuche um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?

 

9.  Welche Behörde ist in diesen Betrieben für die Kontrolle der Herstellung und/oder der

     Lagerung von Feuerwerkskörpern zuständig?

 

10. In welchen Abständen erfolgen diese Kontrollen?

 

11. Wie viele Beanstandungen gab es durch die zuständigen Behörden 1997, 1998, und

      1999 (ersuche um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?

 

12. Durch wen und in welcher Form wird in den Betriebsstätten die Zulässigkeit von

      Materialien kontrolliert, die in Österreich zur Herstellung von Feuerwerkskörpern

      verwendet werden?

 

13. In welchen Abständen erfolgen diese Kontrollen?

 

14. Gibt es besondere Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsstandards) für Betriebe die

      Feuerwerkskörper in Österreich herstellen und/oder lagern (z.B. Abstand zu

      Wohngebieten)?

 

15. Wenn ja, welche?

 

16. Wurde durch die zuständigen Behörden den Betriebsinhabern nach derartigen

      Kontrollen 1997, 1998 und 1999 nachträglich Auflagen vorgeschrieben?

 

17. Wenn ja, welche?

18. Kam es in Österreich jemals zu einer Schließung eines derartigen Betriebes?

 

19. Gibt es Änderungen (Anlagenrecht) hinsichtlich der Betriebsstättenbewilligung für

      Betriebe, die pyrotechnische Artikel sowie Zündmittel und sonstige Sprengmittel

      erzeugen oder mit denen handeln?

 

20. Halten Sie die bestehenden Regelungen in Österreich auch tatsächlich für wirksam

      oder sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf?