1007/J XXI.GP
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend ,,Feuerwerksfirmen und Sicherheitsfragen
Fabriken und Lagerhallen für Feuerwerkskörper sind Risikobetriebe hier kommt es immer
wieder zu Bränden und Explosionen mit schwerwiegenden Folgen. Dies besonders in der
Asien, daher in China, einem der weltweit wichtigsten Produzenten von Feuerwerkskörpern.
In den letzten Monaten sind aber auch in Europa schwerste Unglücksfalle bekannt geworden,
die durch Feuerwerksfirmen bzw. Feuerwerkskörper ausgelöst wurden. So in Enschede
(Holland) in der Firma S.E. Fireworks, wo 17 Menschen ums Leben gekommen waren,
Feuerwerkskörper waren in einer Lagerhalle inmitten der 150.000 Einwohner Stadt
explodiert, wobei über 900 Personen dabei verletzt wurden.
Diese katastrophale Explosion hat in Enschede einen ganzen Stadtteil in Schutt und Asche
gelegt.
Der Grund für diese Explosion könnte - lt. Presseberichten - auf eine chemische Reaktion von
Magnesium und Wasser zurückzuführen sein, oder lässt auf eine nicht sachgemäße Lagerung
von Kalium, Chlorat und Aluminium schließen. Werden diese in einem Stahlcontainer
gelagert, entwickeln sie bei der Detonation die Wirkung einer Bombe. S.E. Fireworks hat
angeblich auch weder über einen Bunker noch über anders gesicherte Räume verfügt,
Feuerwerkskörper wurden in normalen Containern mit offen stehenden Türen gelagert. Auf
dem Gelände ihrer Firma hätten sie gegen die Vorschriften für das Lagern und Bearbeiten von
Feuerwerksmaterialien verstoßen. Experten werfen den Eigentümern auch vor, sie hätten mit
Material aus China selbst Feuerwerksartikel zusammengestellt und billig angeboten
(Titaniumbomben), obwohl die Betriebserlaubnis die Produktion von Feuerwerkskörpern
nicht zugelassen habe. Sprengsatze wurden angeblich falsch etikettiert. Beschriftungen wiesen
niedrigere Gefahrenklassen auf. Nationale wie internationale Standards dürften nicht
eingehalten worden sein.
Gegen die Besitzer dieser Unglücksfabrik S.E. Fireworks wurden Haftbefehle erlassen und
diese vorerst in Untersuchungshaft genommen. Diese bezeichneten sich jedoch weder
moralisch noch juristisch als schuldig
Der in Enschede entstandene Sachschaden wurde von der Kölnischen Rückversicherung auf
vorläufig ATS 3,5 Mrd. geschätzt. Eine unabhängige Kommission zur Klärung dieses
Unglücks wurde eingesetzt.
Weitere Explosionen in Feuerwerksfabriken in Ostspanien führten zu einer traurigen Bilanz
von 6 Toten (südlich von Valencia). Mehrere Angestellte erlitten schwerste Verletzungen.
Diese Fabrik lag allerdings außerhalb eines Wohngebietes. Geklärt werden muss in diesem
Fall, ob die - aufgrund der jährlichen Sicherheitskontrollen - neuen Sicherheitsstandards
tatsächlich auch umgesetzt wurden.
Auch in Mexiko ereignete sich eine Explosion in einer illegalen Werkstätte für
Feuerwerkskörper wobei der Eigentümer ums Leben kam.
Damit stellt sich auch für Österreich die Frage, wie sicher Feuerwerksfirmen sind, und in
welcher Form der Handel kontrolliert wird. Bei strikter Anwendung des gewerblichen
Betriebsanlagenrecht dürfte theoretisch in Österreich nichts passieren. Dies gilt auch für
Feuerwerkskörper, die nach dem Pyrotechnikgesetz entsprechend klassifiziert sein müssen
und nur entsprechend nach der
Gebrauchsanweisung abgefeuert werden dürfen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit nachstehende Anfrage:
1. Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus dem Unglück von Enschede?
2. Raben sie zusätzliche Kontrollen seither angeordnet?
3. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
4. Wenn nein, weshalb nicht?
5. Wie viele Bewilligungen für die Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von
Zünd - und sonstigen Sprengmitteln gibt es (Pyrotechnikgesetz, BGBl.:1974/282 in der
Fassung 1994/109) ? (Ersuche um Aufschlüsselung nach Bundesländer)
6. Welche Voraussetzungen sieht die Gewerbeordnung für die Tätigkeit eines
Pyrotechnikers vor?
7. Wie viele Betriebe bzw. Niederlassungen von Feuerwerkhersteller
(Pyrotechnikerzeugnissen) - die Feuerwerkskörper herstellen und/oder mit diesen
handeln - gibt es in Österreich (ersuche um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?
8. Wie viele dieser Firmen befinden sich mit einer Altgenehmigung davon innerhalb von
Wohngebieten (ersuche um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?
9. Welche Behörde ist in diesen Betrieben für die Kontrolle der Herstellung und/oder der
Lagerung von Feuerwerkskörpern zuständig?
10. In welchen Abständen erfolgen diese Kontrollen?
11. Wie viele Beanstandungen gab es durch die zuständigen Behörden 1997, 1998, und
1999 (ersuche um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?
12. Durch wen und in welcher Form wird in den Betriebsstätten die Zulässigkeit von
Materialien kontrolliert, die in Österreich zur Herstellung von Feuerwerkskörpern
verwendet werden?
13. In welchen Abständen erfolgen diese Kontrollen?
14. Gibt es besondere Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsstandards) für Betriebe die
Feuerwerkskörper in Österreich herstellen und/oder lagern (z.B. Abstand zu
Wohngebieten)?
15. Wenn ja, welche?
16. Wurde durch die zuständigen Behörden den Betriebsinhabern nach derartigen
Kontrollen 1997, 1998 und 1999 nachträglich Auflagen vorgeschrieben?
17. Wenn ja, welche?
18. Kam es in Österreich jemals zu einer Schließung eines derartigen Betriebes?
19. Gibt es Änderungen (Anlagenrecht) hinsichtlich der Betriebsstättenbewilligung für
Betriebe, die pyrotechnische Artikel sowie Zündmittel und sonstige Sprengmittel
erzeugen oder mit denen handeln?
20. Halten Sie die bestehenden Regelungen in Österreich auch tatsächlich für wirksam
oder sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf?