1008/J XXI.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Handel mit pyrotechnischen Artikeln und Sicherheitsfragen“
Nicht nur Fabriken und Lagerhallen für Feuerwerkskörper sind Risikobetriebe - auch im
Handel darf das Gefährdungspotential nicht unterschätzt werden. Feuerwerke führen immer
wieder zu teils schweren Verletzungen von Beteiligten und Unbeteiligten. Daher sind bei der
Lagerung und bei der Verwendung besondere Sorgfaltsmaßnahmen - unter Beachtung der
Gebrauchsanweisung - notwendig. Der Gesetzgeber hat über dies hinsichtlich der
Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern regiert und im Pyrotechnikgesetz neben der
Etikettierung u.a. eine Klasseneinteilung vorgeschrieben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres nachstehende Anfrage:
1. Wie viele Bewilligungen für den Handel von pyrotechnischen Artikeln sowie von
Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln gibt es (ersuche um Aufschlüsselung auf die
Bundesländer)?
2. Wie viele Betriebe führen in Österreich einen Handel mit Feuerwerkskörpern (ersuche
um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?
3. Wer ist für die Kontrolle der verschiedenen Pyrotechnikmaterialien (Etikettierung,
Gefahrenklassen) zuständig?
4. Wie wird im Handel die Einhaltung der Bestimmungen für die Feuerwerksklassen
kontrolliert? In welchen Abständen wird kontrolliert?
5. Was wird unter harmlosen pyrotechnischen Scherzartikeln bzw. pyrotechnische
Spielwaren verstanden?
6. Wie viele diesbezügliche Kontrollen gab es im Handel 1997, 1998 und 1999 (ersuche
um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?
7. Wie oft mussten die Behörden 1997, 1998 und 1999 beanstandete pyrotechnische
Produkte beschlagnahmen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer)?
8. Wurden auch die „fliegenden Händler“ anlässlich der Silvesterfeiern 2000
kontrolliert?
9. Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis (ersuche um Aufschlüsselung auf die
Bundesländer)?
10. Was wird unternommen, wenn Feuerwerkskörper (pyrotechnische Artikel) angeboten
bzw. verkauft werden, die über keine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache
verfügen?
11. Wie viele Tonnen Feuerwerkskörpern werden nach Österreich importiert?
12. Wie viele davon kommen aus EU Staaten?
13. Wie viele davon kommen aus Drittstaaten?
14. Wer ist für die Kontrolle dieser Importe - insbesondere aus Drittstaaten - zuständig?
15. In welcher Form und in welchen Abständen wird kontrolliert?
16. Wie viele Unfälle mit Feuerwerkskörpern gab es 1997, 1998 und 1999 (ersuche um
Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?
17. Gibt es Auflagen für die Abwicklung von Großfeuerwerken durch (Event-)
Veranstalter?
18. Wenn ja, welche?
19. Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf beim Pyrotechnikgesetz?
20. Wenn ja, weshalb?
21. Sehen Sie Probleme im Vollzug?
22. Wenn ja, welche?
23. Welche Regelungen gibt es hinsichtlich des Transports von pyrotechnische Artikeln
sowie von Zündmitteln auf der Strasse sowie auf der Bahn?
24. Welche Behörden sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen zuständig?
25. Gibt es hinsichtlich der Sicherheit von Feuerwerkskörpern (pyrotechnischen Artikeln)
europäische Regelungen?
26. Wenn nein, werden Sie sich dafür einsetzen?