1008/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Handel mit pyrotechnischen Artikeln und Sicherheitsfragen“

 

Nicht nur Fabriken und Lagerhallen für Feuerwerkskörper sind Risikobetriebe - auch im

Handel darf das Gefährdungspotential nicht unterschätzt werden. Feuerwerke führen immer

wieder zu teils schweren Verletzungen von Beteiligten und Unbeteiligten. Daher sind bei der

Lagerung und bei der Verwendung besondere Sorgfaltsmaßnahmen - unter Beachtung der

Gebrauchsanweisung - notwendig. Der Gesetzgeber hat über dies hinsichtlich der

Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern regiert und im Pyrotechnikgesetz neben der

Etikettierung u.a. eine Klasseneinteilung vorgeschrieben.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Inneres nachstehende Anfrage:

 

1.  Wie viele Bewilligungen für den Handel von pyrotechnischen Artikeln sowie von

     Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln gibt es (ersuche um Aufschlüsselung auf die

     Bundesländer)?

 

2.  Wie viele Betriebe führen in Österreich einen Handel mit Feuerwerkskörpern (ersuche

     um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?

 

3.  Wer ist für die Kontrolle der verschiedenen Pyrotechnikmaterialien (Etikettierung,

     Gefahrenklassen) zuständig?

 

4.  Wie wird im Handel die Einhaltung der Bestimmungen für die Feuerwerksklassen

     kontrolliert? In welchen Abständen wird kontrolliert?

 

5.  Was wird unter harmlosen pyrotechnischen Scherzartikeln bzw. pyrotechnische

      Spielwaren verstanden?

 

6.  Wie viele diesbezügliche Kontrollen gab es im Handel 1997, 1998 und 1999 (ersuche

      um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?

 

7.  Wie oft mussten die Behörden 1997, 1998 und 1999 beanstandete pyrotechnische

     Produkte beschlagnahmen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen

     Bundesländer)?

 

8.  Wurden auch die „fliegenden Händler“ anlässlich der Silvesterfeiern 2000

     kontrolliert?

 

9.  Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis (ersuche um Aufschlüsselung auf die

     Bundesländer)?

 

10. Was wird unternommen, wenn Feuerwerkskörper (pyrotechnische Artikel) angeboten

      bzw. verkauft werden, die über keine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache

      verfügen?

11. Wie viele Tonnen Feuerwerkskörpern werden nach Österreich importiert?

 

12. Wie viele davon kommen aus EU Staaten?

 

13. Wie viele davon kommen aus Drittstaaten?

 

14. Wer ist für die Kontrolle dieser Importe - insbesondere aus Drittstaaten - zuständig?

 

15. In welcher Form und in welchen Abständen wird kontrolliert?

 

16. Wie viele Unfälle mit Feuerwerkskörpern gab es 1997, 1998 und 1999 (ersuche um

      Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?

 

17. Gibt es Auflagen für die Abwicklung von Großfeuerwerken durch (Event-)

      Veranstalter?

 

18. Wenn ja, welche?

 

19. Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf beim Pyrotechnikgesetz?

 

20. Wenn ja, weshalb?

 

21. Sehen Sie Probleme im Vollzug?

 

22. Wenn ja, welche?

 

23. Welche Regelungen gibt es hinsichtlich des Transports von pyrotechnische Artikeln

      sowie von Zündmitteln auf der Strasse sowie auf der Bahn?

 

24. Welche Behörden sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen zuständig?

 

25. Gibt es hinsichtlich der Sicherheit von Feuerwerkskörpern (pyrotechnischen Artikeln)

      europäische Regelungen?

 

26. Wenn nein, werden Sie sich dafür einsetzen?