1010/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Emmerich Schwemlein
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Dienstvertrag von Dr. Franz Macho
Der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, Herr Dr. Hannes Farnleitner hat
in seiner Funktion als Obmann der Österreich - Werbung einen Dienstvertrag mit Dr. Franz
Josef Macho abgeschlossen, der zum Co - Geschäftsführer der Österreich - Werbung bestellt
wurde.
Für den Abschluß dieses Vertrages fehlte allerdings die Zustimmung des dafür zuständigen
Vereinspräsidiums.
Offensichtlich war der Vertrag auch nicht mit der Vertragsschablonenverordnung der
Bundesregierung in Einklang.
Der Geschäftsführervertrag sollte daher in der Folge abgeändert werden, Dr. Macho hat dem
nicht zugestimmt und der Vertrag wurde seitens der Österreich - Werbung gekündigt.
In weiterer Folge hat Dr. Macho die Österreich - Werbung auf Einhaltung des Vertrages
geklagt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1. Welche Summe wurde von Dr. Macho eingeklagt und wie hoch kann der maximale
Schaden aus der Causa Macho aufgrund denkbarer weiterer Klagen oder
Klagsausdehnungen
für die Österreich - Werbung sein, wenn sie die Prozesse verliert?
2. Ist es richtig, dass Sie als Präsident der Österreich - Werbung in der
Generalversammlung einen Antrag unterstützt haben, wonach sich die Österreich -
Werbung nicht beim früheren Vereinspräsidenten, früheren Wirtschaftsminister und
Ihrem Parteifreund Farnleitner regressieren darf?
3. Wie erklären Sie sich das Verhalten des BM f. Finanzen, das den o.a. Antrag
abgelehnt hat?
4. Wie ist der Stand des Gerichtsverfahrens und was ist Ihre weitere Vorgangsweise?
5. Wer kommt für den Schaden im Fall eines Prozessverlustes auf?
6. Können Sie ausschließen, dass allfällige Schadensersatzzahlungen zu Lasten des
Werbebudgets für den österreichischen Tourismus gehen?
7. Wenn ja, aus welchem Bereich des Budgets der Österreich - Werbung kommen die
nötigen Mittel dann?
8. Können Sie ausschließen, dass der ÖW aus diesem Grund zusätzliche Budgetmittel
zur Verfügung gestellt werden?