1010/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Emmerich Schwemlein

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Dienstvertrag von Dr. Franz Macho

 

 

Der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, Herr Dr. Hannes Farnleitner hat

in seiner Funktion als Obmann der Österreich - Werbung einen Dienstvertrag mit Dr. Franz

Josef Macho abgeschlossen, der zum Co - Geschäftsführer der Österreich - Werbung bestellt

wurde.

Für den Abschluß dieses Vertrages fehlte allerdings die Zustimmung des dafür zuständigen

Vereinspräsidiums.

Offensichtlich war der Vertrag auch nicht mit der Vertragsschablonenverordnung der

Bundesregierung in Einklang.

Der Geschäftsführervertrag sollte daher in der Folge abgeändert werden, Dr. Macho hat dem

nicht zugestimmt und der Vertrag wurde seitens der Österreich - Werbung gekündigt.

In weiterer Folge hat Dr. Macho die Österreich - Werbung auf Einhaltung des Vertrages

geklagt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Welche Summe wurde von Dr. Macho eingeklagt und wie hoch kann der maximale

     Schaden aus der Causa Macho aufgrund denkbarer weiterer Klagen oder

     Klagsausdehnungen für die Österreich - Werbung sein, wenn sie die Prozesse verliert?

2. Ist es richtig, dass Sie als Präsident der Österreich - Werbung in der

     Generalversammlung einen Antrag unterstützt haben, wonach sich die Österreich -

     Werbung nicht beim früheren Vereinspräsidenten, früheren Wirtschaftsminister und

      Ihrem Parteifreund Farnleitner regressieren darf?

 

3. Wie erklären Sie sich das Verhalten des BM f. Finanzen, das den o.a. Antrag

     abgelehnt hat?

 

4. Wie ist der Stand des Gerichtsverfahrens und was ist Ihre weitere Vorgangsweise?

 

5. Wer kommt für den Schaden im Fall eines Prozessverlustes auf?

 

6. Können Sie ausschließen, dass allfällige Schadensersatzzahlungen zu Lasten des

     Werbebudgets für den österreichischen Tourismus gehen?

 

7. Wenn ja, aus welchem Bereich des Budgets der Österreich - Werbung kommen die

     nötigen Mittel dann?

 

8. Können Sie ausschließen, dass der ÖW aus diesem Grund zusätzliche Budgetmittel

     zur Verfügung gestellt werden?