1012/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Prammer, Mag. Posch und Genossen

an die Bundesministerin für äußere Angelegenheiten

betreffend Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung

 

Die Verstümmelung der weiblichen Genitalien ist eine der schwersten

Menschenrechtsverletzungen. Sie ist fast weltweit verbreitet, vor allem in Afrika

werden in manchen Ländern bis zu 90% der Frauen an ihren Genitalien

verstümmelt. Jährlich sind ca. 2 Mio. Frauen betroffen, insgesamt sind es über

100 Mio. Frauen, die mit verstümmelten Genitalien leben müssen.

Die Frauenbeschneidung ist ein brutaler und äußerst schmerzhafter Eingriff, der

oft schon an kleinen Mädchen vorgenommen wird; neben den großen Schmerzen

kommt es sehr oft zu schweren Spätfolgen, zum Beispiel zu chronischen

Entzündungen im Unterleib, Blutungen und schwersten Komplikationen bei der

Entbindung. Schwere psychische Schäden sind ebenfalls Folge der

Genitalverstümmelung.

Neben den körperlichen Qualen sind die Frauen auch hohem sozialen Druck

ausgesetzt: Frauen, die sich nicht beschneiden lassen wollen, gelten als „unrein“

und werden zu gesellschaftlichen Außenseitern. Religiöse Gründe werden

vorgeschoben, um die Genitalverstümmelung moralisch zu rechtfertigen. Der

Wille der Frauen wird so gebrochen.

 

Der Nationalrat hat in Kenntnis all dieser Fakten am 24. Februar 1999 einen

Entschließungsantrag der Abg. Posch und Amon [Entschließungsantrag Nr.

931/A(E) XX.GP] angenommen [158/E XX.GP].

Nun ist es an der Zeit, von der Regierung Auskunft zu verlangen, inwieweit sie

bisher aufgrund der vom Nationalrat gefaßten Entschließung tätig geworden ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die

Bundesministerin für äußere Angelegenheiten folgende

 

 

A N F RA G E

 

1. Der erste Punkt der Entschließung 153/E lautet: „Die Bundesregierung wird

     ersucht, in internationalen Gremien dahin gehend zu wirken, daß in den

     Ländern, in denen die genitale Verstümmelung von Frauen weit verbreitet ist,

     ein gesetzliches Verbot der genitalen Verstümmelung von Frauen erlassen

     werde“. Wie weit sind Sie in diesem Punkt bisher tätig geworden, welche

     konkreten Aktionen haben Sie gesetzt?

2. Im Rahmen des Follow - Up der Weltfrauenkonferenz (fünf Jahre nach Peking)

     konnte bezüglich eines gesetzlichen Verbots der Frauenbeschneidung keine

     Einigkeit erzielt werden. Immerhin wurde die Einsetzung eines

     Sondergesandten beschlossen. Inwieweit werden Sie dessen Tätigkeit

     unterstützen?

 

3. Punkt zwei der Entschließung 153/E fordert, daß im Rahmen der bilateralen

    Entwicklungszusammenarbeit das Ritual der Frauenbeschneidung

    angesprochen werden solle. Ist dies geschehen? Wenn ja, mit welchen

    Resultaten?

 

4. Punkt drei der Entschließung 153/E ersucht Sie, Programme und Maßnahmen

    zu unterstützen, die sich in den betroffenen Staaten um Aufklärung und

    Information der Bevölkerung bezüglich Frauenbeschneidung kümmern. Haben

    Sie solche Projekte unterstützt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

5. Punkt vier der Entschließung 153/E fordert, daß Sie auch im Rahmen der EU

    das Thema Genitalverstümmelung zur Sprache bringen sollen. Ist das bereits

    geschehen? Wenn ja, was waren die Ergebnisse? Wenn nein, warum nicht?