1012/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Prammer, Mag. Posch und Genossen
an die Bundesministerin für äußere Angelegenheiten
betreffend Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung
Die Verstümmelung der weiblichen Genitalien ist eine der schwersten
Menschenrechtsverletzungen. Sie ist fast weltweit verbreitet, vor allem in Afrika
werden in manchen Ländern bis zu 90% der Frauen an ihren Genitalien
verstümmelt. Jährlich sind ca. 2 Mio. Frauen betroffen, insgesamt sind es über
100 Mio. Frauen, die mit verstümmelten Genitalien leben müssen.
Die Frauenbeschneidung ist ein brutaler und äußerst schmerzhafter Eingriff, der
oft schon an kleinen Mädchen vorgenommen wird; neben den großen Schmerzen
kommt es sehr oft zu schweren Spätfolgen, zum Beispiel zu chronischen
Entzündungen im Unterleib, Blutungen und schwersten Komplikationen bei der
Entbindung. Schwere psychische Schäden sind ebenfalls Folge der
Genitalverstümmelung.
Neben den körperlichen Qualen sind die Frauen auch hohem sozialen Druck
ausgesetzt: Frauen, die sich nicht beschneiden lassen wollen, gelten als „unrein“
und werden zu gesellschaftlichen Außenseitern. Religiöse Gründe werden
vorgeschoben, um die Genitalverstümmelung moralisch zu rechtfertigen. Der
Wille der Frauen wird so gebrochen.
Der Nationalrat hat in Kenntnis all dieser Fakten am 24. Februar 1999 einen
Entschließungsantrag der Abg. Posch und Amon [Entschließungsantrag Nr.
931/A(E) XX.GP] angenommen [158/E XX.GP].
Nun ist es an der Zeit, von der Regierung Auskunft zu verlangen, inwieweit sie
bisher aufgrund der vom Nationalrat gefaßten Entschließung tätig geworden ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für äußere Angelegenheiten folgende
1. Der erste Punkt der Entschließung 153/E lautet: „Die Bundesregierung wird
ersucht, in internationalen Gremien dahin gehend zu wirken, daß in den
Ländern, in denen die genitale Verstümmelung von Frauen weit verbreitet ist,
ein gesetzliches Verbot der genitalen Verstümmelung von Frauen erlassen
werde“. Wie weit sind Sie in diesem Punkt bisher tätig geworden, welche
konkreten Aktionen
haben Sie gesetzt?
2. Im Rahmen des Follow - Up der Weltfrauenkonferenz (fünf Jahre nach Peking)
konnte bezüglich eines gesetzlichen Verbots der Frauenbeschneidung keine
Einigkeit erzielt werden. Immerhin wurde die Einsetzung eines
Sondergesandten beschlossen. Inwieweit werden Sie dessen Tätigkeit
unterstützen?
3. Punkt zwei der Entschließung 153/E fordert, daß im Rahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit das Ritual der Frauenbeschneidung
angesprochen werden solle. Ist dies geschehen? Wenn ja, mit welchen
Resultaten?
4. Punkt drei der Entschließung 153/E ersucht Sie, Programme und Maßnahmen
zu unterstützen, die sich in den betroffenen Staaten um Aufklärung und
Information der Bevölkerung bezüglich Frauenbeschneidung kümmern. Haben
Sie solche Projekte unterstützt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
5. Punkt vier der Entschließung 153/E fordert, daß Sie auch im Rahmen der EU
das Thema Genitalverstümmelung zur Sprache bringen sollen. Ist das bereits
geschehen? Wenn ja, was waren die Ergebnisse? Wenn nein, warum nicht?