1014/J XXI.GP

 

D R I  N G L I  C H  E    A N F R A G E

 

                                                        gemäß § 93 Abs. 2 GOG - NR

 

 

der. Abg. Ing. Westenthaler

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Finanzdesaster der Bank Burgenland

 

Die Bank Burgenland steht im mehrheitlichen Eigentum des Landes Burgenland und hat

als weiteren Hauptaktionär die Bank Austria (rund 40 %). Diese im

Verantwortungsbereich des Landes gelegene Bank weist laut einer Studie der

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG bei einer Insolvenz der Bank einen Schaden von

3,4 Mrd. Schilling für das Land Burgenland auf.

 

Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, daß der Vorstand der Bank Burgenland mit

Deckung des Eigentümervertreters Landeshauptmann Stix jahrelang ohne

ordnungsgemäße Absicherung von Krediten an eine Vielzahl von Unternehmungen der

HOWE - Gruppe des Herrn Hom - Rusch Kredite in Milliardenhöhe vergeben hat. Letztlich

hat sich aber herausgestellt, daß beinahe das gesamte Kreditobligo der HOWE - Gruppe

in der Höhe von über 2,6 Mrd. Schilling infolge wertloser Sicherheiten uneinbringlich ist.

 

Dies führt dazu, daß der Steuerzahler für den Schaden im Fall der Insolvenz der Bank in

der Höhe von 3,4 Mrd. Schilling als Folge der Haftung des Landes Burgenland

aufkommen müßte. Burgenland verfügt über ein Jahresbudget von 9,5 Mrd. Schilling,

dem bereits jetzt Schulden in der Höhe von mehreren Milliarden Schilling

gegenüberstehen. Eine derartige zusätzliche Belastung läßt das Land Burgenland

ebenfalls in Insolvenzgefahr kommen. Um die Gefahr der Insolvenz der Bank zu

vermeiden, beschloß die burgenländische Landesregierung am 21.6.2000, den 2,35

Mrd. Schilling Verlust aus dem Kreditengagement Hom - Rusch mittels einer

Landesgarantie mit einer 10 - jährigen Laufzeit abzudecken. Diese Lösung ist aber nur

dann zielführend, wenn es der Bank Burgenland in den nächsten 10 Jahren tatsächlich

gelingt, diesen Betrag im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit zu verdienen.

Angesichts der bisherigen Ertragslage erscheint dies aber höchst unwahrscheinlich.

Fest steht, daß durch das angeführte Finanzdesaster im Falle der Inanspruchnahme der

Garantie bzw. der Haftung nicht nur die Bewohner des Landes Burgenland finanziell in

Mitleidenschaft gezogen werden, sondern daß dieses Desaster auch

gesamtösterreichische Auswirkungen nach sich zieht, nachdem davon auszugehen ist,

daß das Land Burgenland nicht mehr seinen Anteil zur Einhaltung des

innerösterreichischen Stabilitätspaktes erbringen wird können.

 

Aus den angeführten Gründen ist daher zu hinterfragen, wer die Verantwortung für

dieses Milliardenloch trägt. Hierzu ist zu erwähnen, daß hiefür insbesondere

parteipolitische Gründe maßgebend waren, wie folgende Ausführungen zeigen.

 

So bekleidete Landeshauptmann und Landesfinanzreferent Stix nicht nur die Funktion

des Eigentümervertreters der Bank Burgenland, sondern auch bis Mitte 1998 die

Funktion des be der Landes - Hypothekenbank Burgenland - Holding eingerichteten

Aufsichtskommissärs, der in der genannten Bank vollen Zugang zu Informationen hatte.

Als Mehrheitsaktionär entsandte er in den Aufsichtsrat seinen Sekretär, welchen er

bereits im Jahre 1995 ohne Ausschreibung zum Prokuristen der BEWAG gemacht hat,

was der Rechnungshof bemängelte. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Gassner ist

nicht nur ein persönlicher Freund des Landeshauptmannes, sondern er war auch

Aufsichtsratsvorsitzender der BEWAG, was der Rechnungshof als unvereinbar kritisierte.

Wie stark die Verflechtungen der SPÖ im Burgenland waren/sind, zeigt weiters der

Umstand, daß Landesparteiobmann und 3. Präsident im burgenländischen Landtag Dr.

Moser als Rechtsanwalt für die Bank Burgenland im Auftrag des Vorstandsvorsitzenden

Gassner fungierte. Noch vor wenigen Wochen wurde ein SPÖ - Vizebürgermeister in den

Vorstand entsandt. Im Aufsichtsrat der Bank Burgenland saßen weitere hochrangige

SPÖ - Funktionäre, wie z.B. der Vizepräsident der burgenländischen Wirtschaftskammer

KR Schneeberger, der als Gläubiger der HOWE - Gruppe massives Interesse an einer

weiteren Kreditvergabe an HOWE haben mußte oder den ehemaligen Klima -Sekretär

Szekely.

 

Dieses politische Zusammenspiel war anscheinend auch dafür motivierend, daß

• man sich nicht ausreichend über die Werthaltigkeit und Durchsetzbarkeit von

   Sicherheiten informierte, wozu § 27 BWG verpflichtet,

• keine ausreichende Verwaltungs -, Rechnungs - und Kontrollverfahren eingerichtet

   wurde, die für die Erfassung und Beurteilung der bankgeschäftlichen und

   bankbetrieblichen Risken erforderlich gewesen wären, wozu ebenfalls § 27 BWG

   verpflichtet,

• man die Bestimmungen des § 22 BWG hinsichtlich der erforderliche Eigenmittel

   massiv verletzte und nicht zuletzt,

• man auf massive Hinweise auf die Uneinbringlichkeit von gewährten Krediten nicht

   reagierte.

 

So blieb ein im Jänner 1 993 im Kurier erschienener Artikel ohne Konsequenzen1 welcher

auf Zahlungsschwierigkeiten der HOWE - Gruppe hinwies.

 

So blieb im Februar 1993 ein Schreiben einer Interessensgemeinschaft aus ehemaligen

Mitarbeitern der HOWE - Gruppe und geschädigten Lieferanten an maßgebliche

burgenländische Repräsentanten unbeachtet, obwohl darin auf massive finanzielle

Schwierigkeiten der HOWE - Gruppe hingewiesen wurde.

 

So spielte Landeshauptmann Stix im Oktober 1996 in der Fragestunde im

Burgenländischen Landtag die Frage des freiheitlichen Abgeordneten Ing. Wagner, ob es

Anzeichen dafür gäbe, daß bei der Bank Burgenland vergebene Kredite im

Gesamtausmaß von ca. 1,2 Mrd. Schilling uneinbringlich seien, damit herunter, indem er

antwortete. „Nein, es gibt keine Anzeichen dafür; daß solche Beträge oder kleinere

Beträge bei der Bank Burgenland uneinbringlich sind.  .....Die Entwicklung der Bank ist

eine beruhigende.“

 

So reagierte Landeshauptmann Stix im Dezember 1996 in der Regierungssitzung

neuerlich nicht auf den Hinweis, daß Verbindlichkeiten der HOWE - Gruppe gegenüber

der Bank Burgenland finanziell problematisch wären.

 

So führte auch das Ergebnis der Prüfung der Bank Burgenland durch die OeNB aus dem

Jahre 1999 nicht dazu, daß Gassner, der persönliche Freund des Landeshauptmann Stix

aus der Funktion des Vorstandsvorsitzenden abberufen wurde. Landeshauptmann Stix

verlangte als Eigentümervertreter vielmehr eine Verlängerung Gassners als

Vorstandsvorsitzenden und intervenierte dafür unter anderem sogar bei der OeNB.

 

Wie stark das Zusammenspiel zwischen Politik , dem Kreditnehmer Hom - Rusch und

Freundesinteressen war, zeigt der Umstand, daß der persönliche Freund des

Landeshauptmannes Gassner bereits vor der Fusionierung der Eisenstädter Bank mit der

Landes-Hypothekenbank zur Bank Burgenland im Jahre 1991 für die Hom - Rusch Kredite

alleinzuständig war.

 

Es muß jedoch als Ironie des Schicksals angesehen werden, daß trotz der vorliegenden

Fakten Landeshauptmann Stix bis zuletzt ein Kreditproblem der Bank Burgenland noch

in Abrede stellte.

 

Nachdem dieses Finanzdesaster der Bank Burgenland - wie bereits erwähnt -

Auswirkungen auf die österreichischen Steuerzahler und die österreichische

Kreditwirtschaft hat, stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher gemäß § 93 Abs.

2 GOG-NR folgende

 

 

Dringliche Anfrage:

 

 

1. Trifft es zu, daß das Land Burgenland grundsätzlich für die größte Bank des Landes,

    die Bank Burgenland haftet?

    Wenn ja, was könnte dies im Falle einer Inanspruchnahme für den Steuerzahler

    bedeuten?

 

2. Ist es richtig, daß durch die Abgabe einer Garantie die Inanspruchnahme der

    Haftung abgewendet werden kann?

    Wenn ja, für welchen Zeitraum?

 

3. Wie beurteilen Sie die durch das Land Burgenland abgegebene Garantie?

 

4. Ist diese Garantieerklärung vergleichbar mit jener im seinerzeitigen Sanierungsfall

    Länderbank?

    Wenn nein, worin liegt der Unterschied?

 

5. Mit welcher Gesamtsumme wurde im Fall Länderbank der Steuerzahler zur Kasse

    gebeten?

6. Die Ertragslage der Bank Burgenland reichte nicht aus, um die seit Jahren

    unzureichend gebildeten Risikovorsorgen aus eigener Kraft im erforderlichen

    Ausmaß zu dotieren. Die Vornahme der notwendigen Wertberichtigungen hätte zu

    einer Verletzung des BWG geführt, da anrechenbare Eigenmittel in der Höhe von

    knapp 400 Mio Schilling gefehlt hätten.

    Was bedeutet es für den Steuerzahler, wenn die Bank Burgenland aus eigener Kraft

    ihre Kreditprobleme nicht bewältigen kann und somit die Garantie des Landes

    Burgenland in Anspruch genommen werden muß?

 

7. Welche Auswirkungen hat die Inanspruchnahme der Garantie bzw. Haftung im

    Zusammenhang mit dem Stabilitätspakt auf das gesamtstaatliche Defizit?

 

8. Weiche Aufgaben hatte der Aufsichtsskommissär des Landes, und in welchem

    Zeitraum war Landeshauptmann Stix in dieser Funktion tätig?

 

9. Trifft es zu, daß LH Stix als Aufsichtsskommissär den meisten Sitzungen des

     Aufsichtsrates fern blieb?

 

10. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß Eigentümervertreter, Landesfinanzreferent und

      Aufsichtsskommissär Stix trotz laufender Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Fall

      HOWE dem Vorstandsvorsitzenden Gassner als alleinigen Kundenbetreuer der

      HOWE - Gruppe vorbehaltlos vertraute und auch kein geeignetes und dem § 27 BWG

      entsprechendes Kontrollverfahren forderte?

 

11. Hat Landeshauptmann Stix als Folge der - in der Begründung angeführten  -

      Warnungen die Bankenaufsicht um Überprüfung gebeten?

      Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

 

12. Gibt es in Ihrem Wirkungsbereich Hinweise oder Beobachtungen, daß

      Landeshauptmann Stix die Wiederbestellung von Vorstandsvorsitzenden Gassner

      betrieben oder diesbezüglich interveniert hat?

 

13. Trifft es zu, daß weder der Eigentümervertreter des Landes Burgenland noch die

      Bank Austria als weiterer Hauptaktionär um Prüfung der Bank Burgenland durch die

      Bankenaufsicht oder die OeNB ersuchte?

14. Ist es richtig, daß die Bank Austria als einer der Hauptaktionäre im Aufsichtsrat der

      Bank Burgenland, u.a. durch GD Randa vertreten war?

      Wenn ja, welche Veranlassungen hat die Bank Austria aus den Warnungen bzw

      dem Bericht der OeNB gezogen?

 

15. Die Grundvoraussetzung für ein ordnungsgemäßes und funktionierendes

      Risikomanagement ist eine eigene Risikomanagementstelle.

      Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß es in der Bank Burgenland keine eigene

      Risikomanagementstelle gab?

 

16. Wie beurteilen Sie es, daß unter anderem der Eigentümervertreter des Landes

      Burgenland bei der Bank Burgenland äußerst dubiose Grundschuldbriefe in der Höhe

      von rd. 900 Mio. Schilling als Sicherheiten akzeptiert hat?

 

17. Welche Konsequenzen müssen aus den Erfahrungen aus der sich mehrheitlich im

      Besitz der öffentlichen Hand befindlichen Bank Burgenland für andere sich

      mehrheitlich in öffentlicher Hand befindlichen Banken bzw. Unternehmungen

      gezogen werden?

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG - NR

dringlich zu behandeln, dem Antragsteller Gelegenheit zur mündlichen

Begründung zu geben und hierüber eine Debatte abzuführen.