1014/J XXI.GP
D R I N G L I C H E A N F R A G E
gemäß § 93 Abs. 2 GOG - NR
der. Abg. Ing. Westenthaler
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Finanzdesaster der Bank Burgenland
Die Bank Burgenland steht im mehrheitlichen Eigentum des Landes Burgenland und hat
als weiteren Hauptaktionär die Bank Austria (rund 40 %). Diese im
Verantwortungsbereich des Landes gelegene Bank weist laut einer Studie der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG bei einer Insolvenz der Bank einen Schaden von
3,4 Mrd. Schilling für das Land Burgenland auf.
Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, daß der Vorstand der Bank Burgenland mit
Deckung des Eigentümervertreters Landeshauptmann Stix jahrelang ohne
ordnungsgemäße Absicherung von Krediten an eine Vielzahl von Unternehmungen der
HOWE - Gruppe des Herrn Hom - Rusch Kredite in Milliardenhöhe vergeben hat. Letztlich
hat sich aber herausgestellt, daß beinahe das gesamte Kreditobligo der HOWE - Gruppe
in der Höhe von über 2,6 Mrd. Schilling infolge wertloser Sicherheiten uneinbringlich ist.
Dies führt dazu, daß der Steuerzahler für den Schaden im Fall der Insolvenz der Bank in
der Höhe von 3,4 Mrd. Schilling als Folge der Haftung des Landes Burgenland
aufkommen müßte. Burgenland verfügt über ein Jahresbudget von 9,5 Mrd. Schilling,
dem bereits jetzt Schulden in der Höhe von mehreren Milliarden Schilling
gegenüberstehen. Eine derartige zusätzliche Belastung läßt das Land Burgenland
ebenfalls in Insolvenzgefahr kommen. Um die Gefahr der Insolvenz der Bank zu
vermeiden, beschloß die burgenländische Landesregierung am 21.6.2000, den 2,35
Mrd. Schilling Verlust aus dem Kreditengagement Hom - Rusch mittels einer
Landesgarantie mit einer 10 - jährigen Laufzeit abzudecken. Diese Lösung ist aber nur
dann zielführend, wenn es der Bank Burgenland in den nächsten 10 Jahren tatsächlich
gelingt, diesen Betrag im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit zu verdienen.
Angesichts der bisherigen Ertragslage
erscheint dies aber höchst unwahrscheinlich.
Fest steht, daß durch das angeführte Finanzdesaster im Falle der Inanspruchnahme der
Garantie bzw. der Haftung nicht nur die Bewohner des Landes Burgenland finanziell in
Mitleidenschaft gezogen werden, sondern daß dieses Desaster auch
gesamtösterreichische Auswirkungen nach sich zieht, nachdem davon auszugehen ist,
daß das Land Burgenland nicht mehr seinen Anteil zur Einhaltung des
innerösterreichischen Stabilitätspaktes erbringen wird können.
Aus den angeführten Gründen ist daher zu hinterfragen, wer die Verantwortung für
dieses Milliardenloch trägt. Hierzu ist zu erwähnen, daß hiefür insbesondere
parteipolitische Gründe maßgebend waren, wie folgende Ausführungen zeigen.
So bekleidete Landeshauptmann und Landesfinanzreferent Stix nicht nur die Funktion
des Eigentümervertreters der Bank Burgenland, sondern auch bis Mitte 1998 die
Funktion des be der Landes - Hypothekenbank Burgenland - Holding eingerichteten
Aufsichtskommissärs, der in der genannten Bank vollen Zugang zu Informationen hatte.
Als Mehrheitsaktionär entsandte er in den Aufsichtsrat seinen Sekretär, welchen er
bereits im Jahre 1995 ohne Ausschreibung zum Prokuristen der BEWAG gemacht hat,
was der Rechnungshof bemängelte. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Gassner ist
nicht nur ein persönlicher Freund des Landeshauptmannes, sondern er war auch
Aufsichtsratsvorsitzender der BEWAG, was der Rechnungshof als unvereinbar kritisierte.
Wie stark die Verflechtungen der SPÖ im Burgenland waren/sind, zeigt weiters der
Umstand, daß Landesparteiobmann und 3. Präsident im burgenländischen Landtag Dr.
Moser als Rechtsanwalt für die Bank Burgenland im Auftrag des Vorstandsvorsitzenden
Gassner fungierte. Noch vor wenigen Wochen wurde ein SPÖ - Vizebürgermeister in den
Vorstand entsandt. Im Aufsichtsrat der Bank Burgenland saßen weitere hochrangige
SPÖ - Funktionäre, wie z.B. der Vizepräsident der burgenländischen Wirtschaftskammer
KR Schneeberger, der als Gläubiger der HOWE - Gruppe massives Interesse an einer
weiteren Kreditvergabe an HOWE haben mußte oder den ehemaligen Klima -Sekretär
Szekely.
Dieses politische Zusammenspiel war anscheinend auch dafür motivierend, daß
• man sich nicht ausreichend über die Werthaltigkeit und Durchsetzbarkeit von
Sicherheiten informierte, wozu § 27 BWG verpflichtet,
• keine ausreichende Verwaltungs -, Rechnungs - und Kontrollverfahren eingerichtet
wurde, die für die Erfassung
und Beurteilung der bankgeschäftlichen und
bankbetrieblichen Risken erforderlich gewesen wären, wozu ebenfalls § 27 BWG
verpflichtet,
• man die Bestimmungen des § 22 BWG hinsichtlich der erforderliche Eigenmittel
massiv verletzte und nicht zuletzt,
• man auf massive Hinweise auf die Uneinbringlichkeit von gewährten Krediten nicht
reagierte.
So blieb ein im Jänner 1 993 im Kurier erschienener Artikel ohne Konsequenzen1 welcher
auf Zahlungsschwierigkeiten der HOWE - Gruppe hinwies.
So blieb im Februar 1993 ein Schreiben einer Interessensgemeinschaft aus ehemaligen
Mitarbeitern der HOWE - Gruppe und geschädigten Lieferanten an maßgebliche
burgenländische Repräsentanten unbeachtet, obwohl darin auf massive finanzielle
Schwierigkeiten der HOWE - Gruppe hingewiesen wurde.
So spielte Landeshauptmann Stix im Oktober 1996 in der Fragestunde im
Burgenländischen Landtag die Frage des freiheitlichen Abgeordneten Ing. Wagner, ob es
Anzeichen dafür gäbe, daß bei der Bank Burgenland vergebene Kredite im
Gesamtausmaß von ca. 1,2 Mrd. Schilling uneinbringlich seien, damit herunter, indem er
antwortete. „Nein, es gibt keine Anzeichen dafür; daß solche Beträge oder kleinere
Beträge bei der Bank Burgenland uneinbringlich sind. .....Die Entwicklung der Bank ist
eine beruhigende.“
So reagierte Landeshauptmann Stix im Dezember 1996 in der Regierungssitzung
neuerlich nicht auf den Hinweis, daß Verbindlichkeiten der HOWE - Gruppe gegenüber
der Bank Burgenland finanziell problematisch wären.
So führte auch das Ergebnis der Prüfung der Bank Burgenland durch die OeNB aus dem
Jahre 1999 nicht dazu, daß Gassner, der persönliche Freund des Landeshauptmann Stix
aus der Funktion des Vorstandsvorsitzenden abberufen wurde. Landeshauptmann Stix
verlangte als Eigentümervertreter vielmehr eine Verlängerung Gassners als
Vorstandsvorsitzenden und intervenierte dafür unter anderem sogar bei der OeNB.
Wie stark das Zusammenspiel zwischen Politik , dem Kreditnehmer Hom - Rusch und
Freundesinteressen war, zeigt der Umstand,
daß der persönliche Freund des
Landeshauptmannes Gassner bereits vor der Fusionierung der Eisenstädter Bank mit der
Landes-Hypothekenbank zur Bank Burgenland im Jahre 1991 für die Hom - Rusch Kredite
alleinzuständig war.
Es muß jedoch als Ironie des Schicksals angesehen werden, daß trotz der vorliegenden
Fakten Landeshauptmann Stix bis zuletzt ein Kreditproblem der Bank Burgenland noch
in Abrede stellte.
Nachdem dieses Finanzdesaster der Bank Burgenland - wie bereits erwähnt -
Auswirkungen auf die österreichischen Steuerzahler und die österreichische
Kreditwirtschaft hat, stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher gemäß § 93 Abs.
2 GOG-NR folgende
Dringliche Anfrage:
1. Trifft es zu, daß das Land Burgenland grundsätzlich für die größte Bank des Landes,
die Bank Burgenland haftet?
Wenn ja, was könnte dies im Falle einer Inanspruchnahme für den Steuerzahler
bedeuten?
2. Ist es richtig, daß durch die Abgabe einer Garantie die Inanspruchnahme der
Haftung abgewendet werden kann?
Wenn ja, für welchen Zeitraum?
3. Wie beurteilen Sie die durch das Land Burgenland abgegebene Garantie?
4. Ist diese Garantieerklärung vergleichbar mit jener im seinerzeitigen Sanierungsfall
Länderbank?
Wenn nein, worin liegt der Unterschied?
5. Mit welcher Gesamtsumme wurde im Fall Länderbank der Steuerzahler zur Kasse
gebeten?
6. Die Ertragslage der Bank Burgenland reichte nicht aus, um die seit Jahren
unzureichend gebildeten Risikovorsorgen aus eigener Kraft im erforderlichen
Ausmaß zu dotieren. Die Vornahme der notwendigen Wertberichtigungen hätte zu
einer Verletzung des BWG geführt, da anrechenbare Eigenmittel in der Höhe von
knapp 400 Mio Schilling gefehlt hätten.
Was bedeutet es für den Steuerzahler, wenn die Bank Burgenland aus eigener Kraft
ihre Kreditprobleme nicht bewältigen kann und somit die Garantie des Landes
Burgenland in Anspruch genommen werden muß?
7. Welche Auswirkungen hat die Inanspruchnahme der Garantie bzw. Haftung im
Zusammenhang mit dem Stabilitätspakt auf das gesamtstaatliche Defizit?
8. Weiche Aufgaben hatte der Aufsichtsskommissär des Landes, und in welchem
Zeitraum war Landeshauptmann Stix in dieser Funktion tätig?
9. Trifft es zu, daß LH Stix als Aufsichtsskommissär den meisten Sitzungen des
Aufsichtsrates fern blieb?
10. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß Eigentümervertreter, Landesfinanzreferent und
Aufsichtsskommissär Stix trotz laufender Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Fall
HOWE dem Vorstandsvorsitzenden Gassner als alleinigen Kundenbetreuer der
HOWE - Gruppe vorbehaltlos vertraute und auch kein geeignetes und dem § 27 BWG
entsprechendes Kontrollverfahren forderte?
11. Hat Landeshauptmann Stix als Folge der - in der Begründung angeführten -
Warnungen die Bankenaufsicht um Überprüfung gebeten?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
12. Gibt es in Ihrem Wirkungsbereich Hinweise oder Beobachtungen, daß
Landeshauptmann Stix die Wiederbestellung von Vorstandsvorsitzenden Gassner
betrieben oder diesbezüglich interveniert hat?
13. Trifft es zu, daß weder der Eigentümervertreter des Landes Burgenland noch die
Bank Austria als weiterer Hauptaktionär um Prüfung der Bank Burgenland durch die
Bankenaufsicht
oder die OeNB ersuchte?
14. Ist es richtig, daß die Bank Austria als einer der Hauptaktionäre im Aufsichtsrat der
Bank Burgenland, u.a. durch GD Randa vertreten war?
Wenn ja, welche Veranlassungen hat die Bank Austria aus den Warnungen bzw
dem Bericht der OeNB gezogen?
15. Die Grundvoraussetzung für ein ordnungsgemäßes und funktionierendes
Risikomanagement ist eine eigene Risikomanagementstelle.
Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß es in der Bank Burgenland keine eigene
Risikomanagementstelle gab?
16. Wie beurteilen Sie es, daß unter anderem der Eigentümervertreter des Landes
Burgenland bei der Bank Burgenland äußerst dubiose Grundschuldbriefe in der Höhe
von rd. 900 Mio. Schilling als Sicherheiten akzeptiert hat?
17. Welche Konsequenzen müssen aus den Erfahrungen aus der sich mehrheitlich im
Besitz der öffentlichen Hand befindlichen Bank Burgenland für andere sich
mehrheitlich in öffentlicher Hand befindlichen Banken bzw. Unternehmungen
gezogen werden?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG - NR
dringlich zu behandeln, dem Antragsteller Gelegenheit zur mündlichen
Begründung zu geben und hierüber eine Debatte abzuführen.