1019/J XXI.GP
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Sofia Connection III Rumänische Leihverträge“
Wiederum sind der Gewerkschaft HTV - Salzburg als Arbeitnehmerinteressensvertretung für
die im Güterbeförderungsgewerbe, im Handel und in Speditionen beschäftigten LKW - Fahrern
Fälle von illegaler Kabotage bekannt geworden. Im Bereich der genannten Gewerbe wird von
einigen Salzburger Transportunternehmer Sozial - und Lohndumping auf dem Rücken der
inländischen LKW - Fahrer betrieben.
Mit einem Touristenvisum und ohne inländische Beschäftigungsbewilligung nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz werde von Salzburger Firmen Transporte vom Ausland nach
Österreich durchgeführt. Innerhalb von Österreich und der EU sind diese Transporte
allerdings in dieser Form verboten. Damit wird der Tatbestand einer illegalen Beschäftigung
und Umgehung fremdenrechtlicher Bestimmungen verwirklicht, wodurch als Folge dieser
illegalen Praxis korrekt arbeitende Firmen, die sich an die Gesetzeslage halten einen enormen
Wettbewerbsnachteil erleiden und bereits zahlreiche Aufträge dadurch verloren haben.
Die Firma Johann Sonnbichler, Internationale Transporte, Hasenbachweg 222,
A-5754 Hinterglemm, hat bei 29 erfassten und zugelassenen LKW‘s mit Kennzeichen der BH
Zell am See nur drei Angestellte und einen Arbeiter bei der Salzburger Gebietskrankenkasse
angemeldet. Diese LKW‘s sind in der Regel von Italien nach England und umgekehrt
unterwegs. Die Fahrer werden angeblich u.a. auch aus dem Gebiet des ehemaligen
Jugoslawiens rekrutiert. Diese erhalten nach Angaben aus Fahrerkreisen DM 3000,-- pro
Monat, wobei sie sich selbst zu versichern haben. Die Route führt entweder über Frankreich
oder über Oberitalien, bei letztgenannter Route wäre eine Umrundung von der Schweiz und
Österreich ohne großem Zeitverlust nicht möglich. Daher übernimmt der Firmeninhaber den
LKW jeweils an der österreichischen Grenze vom Fahrer und fährt diesen dann durch
Österreich und übergibt wiederum an der Grenze an einen anderen Fahrer. Die so gepflogene
Vorgangsweise der Fa. Sonnbichler stellt unter Fahrerkreisen kein Geheimnis dar.
Weiters wurde ermittelt, dass die Fa. Sonnbichler über einen Arbeitskräfteüberlassungsvertrag
mit einem rumänischen Arbeitskräfteüberlasser, ausländische Arbeitnehmer beschäftigt. Auf
Anfrage der HTV - Salzburg bei der Fa. Sonnbichler, verfügt diese derzeit über keinen
weiteren Firmenstandort in einem anderen Mitgliedsstaat der EU.
Dies bedeutet allerdings auch, dass diese ausländischen Arbeitnehmer in Österreich bei der
Sozialversicherung anzumelden und zu versichern wären. Gleichzeitig müsste eine
Bewilligung auf Überlassung von Arbeitskräften nach dem AÜG erteilt werden. Derartige
Bewilligungen werden nur für besonders qualifizierte Arbeitnehmer erteilt. Nach Ansicht des
zuständigen Ministeriums erfüllen allerdings LKW - Fahrer diese Voraussetzung nicht.
Durch diese von der Firma Sonnbichler gewählte und praktizierte Vorgangsweise umgeht
diese zwingende inländische Regelungen. Dadurch wird korrekt arbeitenden
Güterbeförderungsbetrieben in Österreich ein eminenter Wettbewerbsnachteil und
wirtschaftlicher Schaden zugefügt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende Anfrage:
1. Gegen welche nationalen gesetzlichen Bestimmungen sowie gegen welche
gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen wird bei den o.g. Sachverhalt verstoßen?
Handelt es sich dabei auch um Strafgerichtlich zu ahndenden Delikte?
2. Welche verschiedenen Behörden in Österreich wären für die Kontrolle des o.g.
Sachverhaltes zuständig?
3. Welche österreichische Behörde(n) ist (sind) in diesem geschilderten Fall für Kontrollen
der Betriebs - und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge zuständig?
4. Welche Behörde(n) für ähnlich gleichlautende bzw. vergleichbare Bestimmungen in der
BRD?
5. Welche Behörde(n) ist (sind) in diesem geschilderten Fall für die Kontrolle der Lenk - und
Ruhezeiten zuständig?
6. Welche Behörde(n) für ähnlich gleichlautende bzw. vergleichbare Bestimmungen in der
BRD?
7. Welche Behörde(n) ist (sind) in diesem geschilderten Fall für die Kontrolle der Einhaltung
des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zuständig?
8. Welche Behörde(n) für ähnlich gleichlautende bzw. vergleichbare Bestimmungen in der
BRD?
9. Welche Behörde(n) ist (sind) generell in diesem geschilderten Fall zur Kontrolle des
Güterbeförderungsgesetzes in Verbindung mit Bestimmungen der GewO zuständig?
10. Welche Behörde(n) für ähnlich gleichlautende bzw. vergleichbare Bestimmungen in der
BRD?
11. Welche Behörde(n) ist (sind) in dem geschilderten Fall für die Kontrolle der Einhaltung
der fremdenrechtlichen Bestimmungen (z.B. Aufenthalt, Visum) zuständig?
12. Welche Behörde(n) für ähnlich gleichlautende bzw. vergleichbare Bestimmungen in der
BRD?
13. Welche Behörde(n) ist (sind) generell in diesem geschilderten Fall zur Kontrolle der
Frachtpapiere - die Aufschluss über Herkunfts - und Bestimmungsort geben - zuständig?
14. Welche Behörde(n) für ähnlich gleichlautende bzw. vergleichbare Bestimmungen in der
BRD?
15. Welche der in den Fragen 3, 5, 7, 9,11 und 13 angesprochenen Kontrollen können
selbstständig durch die Sicherheitsbehörden (Z.B. Bundespolizeidirektion, Gendarmerie)
vorgenommen werden?
16. Ist eine Zusammenarbeit (Kontrolle auf der Straße oder im Betrieb) zwischen den in den
Fragen 3, 5, 7, 9, 11 und 13 angesprochenen zuständigen Behörden gewährleistet?
17. Wenn nein, weshalb nicht?
18. Sehen Sie in diesem Fall einen legislativen Handlungsbedarf?
19. Ist ein Datenaustausch zwischen den in den Fragen 3, 5, 7, 9, 11 und 13 angesprochenen
zuständigen Behörden gewährleistet?
20. Wenn nein, in welchen Fällen nicht?
21. Sehen Sie in diesem Fall einen legislativen Handlungsbedarf?
22. Gibt es Erlasse der jeweils zuständigen Bundesministerien welche die Zusammenarbeit
der in den Fragen 3, 5, 7, 9, 11 und 13 angesprochenen Behörden regeln?
23. Wenn ja, welche?
24. Halten Sie die gegenwärtigen Befugnisse der verschiedenen Behörden für ausreichend
und für genügend koordiniert? Oder gibt es nach Ihrer Auffassung auf dem Gebiet der
„grauen bzw. illegalen Kabotage“ Rechts - und 1 oder Überwachungslücken?
25. Welche Transporte dürfen diese überlassenen Fahrer (im Sinne des geschilderten Fall) in
Österreich und in der EU durchführen?
26. Werden Sie gegenüber der Fa. Sonnbichler weitere Kontrollen anordnen bzw.
Verwaltungsstrafverfahren durchführen?
27. Wenn nein, weshalb nicht?
28. Halten Sie bei den einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften noch einen
Harmonisierungsbedarf?
29. Unterliegen die vom rumänischen Arbeitskräfteüberlasser überlassenen Lenker in
Österreich der Sozialversicherungspflicht?
30. Unterliegen diese überlassenen Lenker in Österreich der Sozialversicherungspflicht auch
dann, wenn der Beschäftiger zwar ausschließlich über einen österreichischen Firmensitz
verfügt, diese Lenker jedoch nicht in Österreich sondern nur in anderen Mitgliedstaaten
der EU einsetzt?
31. Welcher Kollektivvertrag kommt im
geschildertem Fall zur Anwendung?
32. Ist für diese überlassenen Arbeitnehmer eine Beschäftigungsbewilligungspflicht nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz gegeben?
33. Besteht einen Beschäftigungsbewilligungspflicht nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz auch dann, wenn ein österreichischer Betrieb diese
überlassenen Arbeitnehmer ausschließlich in Mitgliedstaaten der EU einsetzt?
34. Welche Behörde ist für die Kontrolle der Beschäftigungsbewilligungspflicht nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz zuständig?
35. Gibt es in dieser Frage der Kontrolle eine Zusammenarbeit mit Organen anderer EU -
Staaten?
36. Wenn ja, wie sehen diese aus?
37. Wenn nein, weshalb nicht und werden Sie
sich für eine solche einsetzen?
Anlage konnte nicht gescannt werden !!!!