1019/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Sofia Connection III Rumänische Leihverträge“

 

Wiederum sind der Gewerkschaft HTV - Salzburg als Arbeitnehmerinteressensvertretung für

die im Güterbeförderungsgewerbe, im Handel und in Speditionen beschäftigten LKW - Fahrern

Fälle von illegaler Kabotage bekannt geworden. Im Bereich der genannten Gewerbe wird von

einigen Salzburger Transportunternehmer Sozial - und Lohndumping auf dem Rücken der

inländischen LKW - Fahrer betrieben.

Mit einem Touristenvisum und ohne inländische Beschäftigungsbewilligung nach dem

Ausländerbeschäftigungsgesetz werde von Salzburger Firmen Transporte vom Ausland nach

Österreich durchgeführt. Innerhalb von Österreich und der EU sind diese Transporte

allerdings in dieser Form verboten. Damit wird der Tatbestand einer illegalen Beschäftigung

und Umgehung fremdenrechtlicher Bestimmungen verwirklicht, wodurch als Folge dieser

illegalen Praxis korrekt arbeitende Firmen, die sich an die Gesetzeslage halten einen enormen

Wettbewerbsnachteil erleiden und bereits zahlreiche Aufträge dadurch verloren haben.

 

Die Firma Johann Sonnbichler, Internationale Transporte, Hasenbachweg 222,

A-5754 Hinterglemm, hat bei 29 erfassten und zugelassenen LKW‘s mit Kennzeichen der BH

Zell am See nur drei Angestellte und einen Arbeiter bei der Salzburger Gebietskrankenkasse

angemeldet. Diese LKW‘s sind in der Regel von Italien nach England und umgekehrt

unterwegs. Die Fahrer werden angeblich u.a. auch aus dem Gebiet des ehemaligen

Jugoslawiens rekrutiert. Diese erhalten nach Angaben aus Fahrerkreisen DM 3000,-- pro

Monat, wobei sie sich selbst zu versichern haben. Die Route führt entweder über Frankreich

oder über Oberitalien, bei letztgenannter Route wäre eine Umrundung von der Schweiz und

Österreich ohne großem Zeitverlust nicht möglich. Daher übernimmt der Firmeninhaber den

LKW jeweils an der österreichischen Grenze vom Fahrer und fährt diesen dann durch

Österreich und übergibt wiederum an der Grenze an einen anderen Fahrer. Die so gepflogene

Vorgangsweise der Fa. Sonnbichler stellt unter Fahrerkreisen kein Geheimnis dar.

 

Weiters wurde ermittelt, dass die Fa. Sonnbichler über einen Arbeitskräfteüberlassungsvertrag

mit einem rumänischen Arbeitskräfteüberlasser, ausländische Arbeitnehmer beschäftigt. Auf

Anfrage der HTV - Salzburg bei der Fa. Sonnbichler, verfügt diese derzeit über keinen

weiteren Firmenstandort in einem anderen Mitgliedsstaat der EU.

Dies bedeutet allerdings auch, dass diese ausländischen Arbeitnehmer in Österreich bei der

Sozialversicherung anzumelden und zu versichern wären. Gleichzeitig müsste eine

Bewilligung auf Überlassung von Arbeitskräften nach dem AÜG erteilt werden. Derartige

Bewilligungen werden nur für besonders qualifizierte Arbeitnehmer erteilt. Nach Ansicht des

zuständigen Ministeriums erfüllen allerdings LKW - Fahrer diese Voraussetzung nicht.

 

Durch diese von der Firma Sonnbichler gewählte und praktizierte Vorgangsweise umgeht

diese zwingende inländische Regelungen. Dadurch wird korrekt arbeitenden

Güterbeförderungsbetrieben in Österreich ein eminenter Wettbewerbsnachteil und

wirtschaftlicher Schaden zugefügt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit nachstehende Anfrage:

 

1.  Gegen welche nationalen gesetzlichen Bestimmungen sowie gegen welche

     gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen wird bei den o.g. Sachverhalt verstoßen?

     Handelt es sich dabei auch um Strafgerichtlich zu ahndenden Delikte?

 

2. Welche verschiedenen Behörden in Österreich wären für die Kontrolle des o.g.

     Sachverhaltes zuständig?

 

3. Welche österreichische Behörde(n) ist (sind) in diesem geschilderten Fall für Kontrollen

    der Betriebs - und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge zuständig?

 

4. Welche Behörde(n) für ähnlich gleichlautende bzw. vergleichbare Bestimmungen in der

    BRD?

 

5. Welche Behörde(n) ist (sind) in diesem geschilderten Fall für die Kontrolle der Lenk - und

    Ruhezeiten zuständig?

 

6. Welche Behörde(n) für ähnlich gleichlautende bzw. vergleichbare Bestimmungen in der

    BRD?

 

7. Welche Behörde(n) ist (sind) in diesem geschilderten Fall für die Kontrolle der Einhaltung

    des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zuständig?

 

8. Welche Behörde(n) für ähnlich gleichlautende bzw. vergleichbare Bestimmungen in der

    BRD?

 

9. Welche Behörde(n) ist (sind) generell in diesem geschilderten Fall zur Kontrolle des

    Güterbeförderungsgesetzes in Verbindung mit Bestimmungen der GewO zuständig?

 

10. Welche Behörde(n) für ähnlich gleichlautende bzw. vergleichbare Bestimmungen in der

      BRD?

 

11. Welche Behörde(n) ist (sind) in dem geschilderten Fall für die Kontrolle der Einhaltung

      der fremdenrechtlichen Bestimmungen (z.B. Aufenthalt, Visum) zuständig?

 

12. Welche Behörde(n) für ähnlich gleichlautende bzw. vergleichbare Bestimmungen in der

      BRD?

 

13. Welche Behörde(n) ist (sind) generell in diesem geschilderten Fall zur Kontrolle der

      Frachtpapiere - die Aufschluss über Herkunfts -  und Bestimmungsort geben - zuständig?

 

14. Welche Behörde(n) für ähnlich gleichlautende bzw. vergleichbare Bestimmungen in der

      BRD?

15. Welche der in den Fragen 3, 5, 7, 9,11 und 13 angesprochenen Kontrollen können

       selbstständig durch die Sicherheitsbehörden (Z.B. Bundespolizeidirektion, Gendarmerie)

       vorgenommen werden?

 

16. Ist eine Zusammenarbeit (Kontrolle auf der Straße oder im Betrieb) zwischen den in den

      Fragen 3, 5, 7, 9, 11 und 13 angesprochenen zuständigen Behörden gewährleistet?

 

17. Wenn nein, weshalb nicht?

 

18. Sehen Sie in diesem Fall einen legislativen Handlungsbedarf?

 

19. Ist ein Datenaustausch zwischen den in den Fragen 3, 5, 7, 9, 11 und 13 angesprochenen

      zuständigen Behörden gewährleistet?

 

20. Wenn nein, in welchen Fällen nicht?

 

21. Sehen Sie in diesem Fall einen legislativen Handlungsbedarf?

 

22. Gibt es Erlasse der jeweils zuständigen Bundesministerien welche die Zusammenarbeit

      der in den Fragen 3, 5, 7, 9, 11 und 13 angesprochenen Behörden regeln?

 

23. Wenn ja, welche?

 

24. Halten Sie die gegenwärtigen Befugnisse der verschiedenen Behörden für ausreichend

      und für genügend koordiniert? Oder gibt es nach Ihrer Auffassung auf dem Gebiet der

      „grauen bzw. illegalen Kabotage“ Rechts - und 1 oder Überwachungslücken?

 

25. Welche Transporte dürfen diese überlassenen Fahrer (im Sinne des geschilderten Fall) in

      Österreich und in der EU durchführen?

 

26. Werden Sie gegenüber der Fa. Sonnbichler weitere Kontrollen anordnen bzw.

      Verwaltungsstrafverfahren durchführen?

 

27. Wenn nein, weshalb nicht?

 

28. Halten Sie bei den einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften noch einen

      Harmonisierungsbedarf?

 

29. Unterliegen die vom rumänischen Arbeitskräfteüberlasser überlassenen Lenker in

      Österreich der Sozialversicherungspflicht?

 

30. Unterliegen diese überlassenen Lenker in Österreich der Sozialversicherungspflicht auch

      dann, wenn der Beschäftiger zwar ausschließlich über einen österreichischen Firmensitz

      verfügt, diese Lenker jedoch nicht in Österreich sondern nur in anderen Mitgliedstaaten

      der EU einsetzt?

 

31. Welcher Kollektivvertrag kommt im geschildertem Fall zur Anwendung?

32. Ist für diese überlassenen Arbeitnehmer eine Beschäftigungsbewilligungspflicht nach dem

      Ausländerbeschäftigungsgesetz gegeben?

 

33. Besteht einen Beschäftigungsbewilligungspflicht nach dem

      Ausländerbeschäftigungsgesetz auch dann, wenn ein österreichischer Betrieb diese

      überlassenen Arbeitnehmer ausschließlich in Mitgliedstaaten der EU einsetzt?

 

34. Welche Behörde ist für die Kontrolle der Beschäftigungsbewilligungspflicht nach dem

       Ausländerbeschäftigungsgesetz zuständig?

 

35. Gibt es in dieser Frage der Kontrolle eine Zusammenarbeit mit Organen anderer EU -

      Staaten?

 

36. Wenn ja, wie sehen diese aus?

 

37. Wenn nein, weshalb nicht und werden Sie sich für eine solche einsetzen?

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