102/J XXI.GP

 

A N F RA G E

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pable‘

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Asylanerkennung

 

In der monatlichen Statistik des Bundesministeriums für Inneres betreffend Asyl - und

Fremdenpässen sind auf Seite 4 die Asylanträge nach Staatsangehörigkeiten angeführt.

Und auf Seite 5 findet sich eine Auflistung der Verfahrensstände. Auch wird eine

Anerkennungsquote insgesamt für das Asylverfahren in % angeführt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

 

1. Wie hoch ist die Asyl - Anerkennungsquote aufgegliedert nach den einzelnen

    Staatsangehörigkeiten der Antragsteller in % und in absoluten Zahlen?

 

2. In der Statistik von Oktober 1999 gibt es bei den Verfahrensständen 11.712 sonstige

    Erledigungen. Was genau ist unter den sonstigen Erledigungen zu verstehen? Und

    wie gliedern sich diese „sonstigen Erledigungen“ zahlenmäßig im einzelnen auf?

 

3. Wie lange dauert derzeit ein durchschnittliches Asylverfahren?

 

4. Einer Zeitungsmeldung vom 16.11.99 ist zu entnehmen, daß der häufigste

    Einstellungsgrund bei Asylverfahren die fehlende Zustelladresse des Antragstellers ist.

    Wie viele Asylverfahren mußten 1998 bzw. 1999 aufgrund einer fehlenden

    Zustelladresse eingestellt werden? Wo halten sich die betreffenden „Asylwerber“

    auf?

 

5. Was geschieht in der Regel mit jenen Asylwerbern, die kein Asyl erhalten haben,

    aber auch nicht in ihre Heimat abgeschoben werden können und um wie viele

    handelt es sich dabei?