102/J XXI.GP
A N F RA G E
der Abgeordneten Dr. Partik - Pable‘
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Asylanerkennung
In der monatlichen Statistik des Bundesministeriums für Inneres betreffend Asyl - und
Fremdenpässen sind auf Seite 4 die Asylanträge nach Staatsangehörigkeiten angeführt.
Und auf Seite 5 findet sich eine Auflistung der Verfahrensstände. Auch wird eine
Anerkennungsquote insgesamt für das Asylverfahren in % angeführt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wie hoch ist die Asyl - Anerkennungsquote aufgegliedert nach den einzelnen
Staatsangehörigkeiten der Antragsteller in % und in absoluten Zahlen?
2. In der Statistik von Oktober 1999 gibt es bei den Verfahrensständen 11.712 sonstige
Erledigungen. Was genau ist unter den sonstigen Erledigungen zu verstehen? Und
wie gliedern sich diese „sonstigen Erledigungen“ zahlenmäßig im einzelnen auf?
3. Wie lange dauert derzeit ein durchschnittliches Asylverfahren?
4. Einer Zeitungsmeldung vom 16.11.99 ist zu entnehmen, daß der häufigste
Einstellungsgrund bei Asylverfahren die fehlende Zustelladresse des Antragstellers ist.
Wie viele Asylverfahren mußten 1998 bzw. 1999 aufgrund einer fehlenden
Zustelladresse eingestellt werden? Wo halten sich die betreffenden „Asylwerber“
auf?
5. Was geschieht in der Regel mit jenen Asylwerbern, die kein Asyl erhalten haben,
aber auch nicht in ihre Heimat abgeschoben werden können und um wie viele
handelt es sich dabei?