1020/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend „Diskriminierung von Grossmann und Holdhaus - rechtliche Maßnahmen

gegen diese Sanktionen“

 

Einige EU Vertreter organisierten im Europarat eine Kampagne gegen einzelne

ÖsterreicherInnen um diese - die selbst weder ÖVP noch FPÖ Mitglieder waren - aus

Expertengremien zu entfernen.

 

Österreichs international anerkannter Antidopingkämpfer Hans Holdhaus wurde mit dem

Stimmenverhältnis von 19 zu 8 seines Postens als Vizepräsident der „Monitoring Group

gegen Doping“ im Europarat in Strassburg abgewählt, obwohl Hans Holdhaus dieser seit 15

Jahren angehörte. Hans Holdhaus trat aufgrund dieser Entscheidung auch als einfaches

Mitglied aus diesem Europaratsgremium aus.

14 Tage vorher wurde bereits Karin Grossmann per Akklamation von ihrer Funktion als

Vizevorsitzende des Europaratsportausschusses entfernt.

 

Mitglieder der österreichischen Bundesregierung alle zur Verfügung stehenden rechtlichen

Mitteln auf europäischer Ebene zu ergreifen. Der Verfassungsdienst des BKA wurde

aufgefordert, eine Stellungnahme dazu abzugeben.

 

Die Vereinigung der Europäischen nicht staatlichen Sportorganisationen (ENGSO) hat nun

bei der Generalversammlung in Lissabon eine Deklaration verabschiedet, die folgendes

vorsieht: „Die ENGSO Generalversammlung ist der Meinung, dass jede Form des

Ausschlusses von österreichischen Athleten, Administratoren und Sportorganisationen in

Folge von politischen Regierungsentscheidungen gegen die Interessen der

Mitgliedsorganisationen der ENGSO ist“. Damit wurde von allen Delegierten klar gestellt,

dass sportliche Interessen nicht politischen Maßnahmen untergeordnet und nicht die falschen

Zielgruppen bestraft werden dürfen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

 

1. Welche Maßnahmen haben Sie bzw. die österreichische Bundesregeierung im

     Sanktionsfall Karin Grossmann bislang ergriffen?

 

2. Welche Maßnahmen haben Sie bzw. die österreichische Bundesregeierung — wie

    angekündigt - im Sanktionsfall Hans Holdhaus ergriffen?

 

3. Welche Stellungnahme hat dazu der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes

    abgegeben?

 

4. Mit welchem Datum wurde diese Stellungnahme abgegeben?

 

5. Haben Sie bzw. die Österreichische Bundesregierung bislang rechtliche Schritte

    ergriffen?

6. Wenn nein, warum nicht?

 

7. Wenn ja, welche?

 

8. Gibt es dazu bereits eine Reaktion von den EU - Mitgliedsstaaten bzw. der

    Kommission?

 

9. Beabsichtigen Sie bzw. die österreichische Bundesregierung wegen dieser Maßnahme

     gegenüber Hans Holdhaus eine Klage beim Europäischen Gerichtshof?

 

10. Wenn nein, warum nicht?

 

11. Welche Maßnahmen werden Sie bzw. die Österreichische Bundesregierung ergreifen,

       dass in Zukunft keine österreichischen Sportler, Administratoren und

       Sportorganisationen - aufgrund der bilateralen Sanktionen der 14 gegen die

       österreichische Bundesregierung - diskriminiert und von internationalen Funktionen

       ausgeschlossen werden?

 

12. Wenn ja, welche?