1020/J XXI.GP
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend „Diskriminierung von Grossmann und Holdhaus - rechtliche Maßnahmen
gegen diese Sanktionen“
Einige EU Vertreter organisierten im Europarat eine Kampagne gegen einzelne
ÖsterreicherInnen um diese - die selbst weder ÖVP noch FPÖ Mitglieder waren - aus
Expertengremien zu entfernen.
Österreichs international anerkannter Antidopingkämpfer Hans Holdhaus wurde mit dem
Stimmenverhältnis von 19 zu 8 seines Postens als Vizepräsident der „Monitoring Group
gegen Doping“ im Europarat in Strassburg abgewählt, obwohl Hans Holdhaus dieser seit 15
Jahren angehörte. Hans Holdhaus trat aufgrund dieser Entscheidung auch als einfaches
Mitglied aus diesem Europaratsgremium aus.
14 Tage vorher wurde bereits Karin Grossmann per Akklamation von ihrer Funktion als
Vizevorsitzende des Europaratsportausschusses entfernt.
Mitglieder der österreichischen Bundesregierung alle zur Verfügung stehenden rechtlichen
Mitteln auf europäischer Ebene zu ergreifen. Der Verfassungsdienst des BKA wurde
aufgefordert, eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Die Vereinigung der Europäischen nicht staatlichen Sportorganisationen (ENGSO) hat nun
bei der Generalversammlung in Lissabon eine Deklaration verabschiedet, die folgendes
vorsieht: „Die ENGSO Generalversammlung ist der Meinung, dass jede Form des
Ausschlusses von österreichischen Athleten, Administratoren und Sportorganisationen in
Folge von politischen Regierungsentscheidungen gegen die Interessen der
Mitgliedsorganisationen der ENGSO ist“. Damit wurde von allen Delegierten klar gestellt,
dass sportliche Interessen nicht politischen Maßnahmen untergeordnet und nicht die falschen
Zielgruppen bestraft werden dürfen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Welche Maßnahmen haben Sie bzw. die österreichische Bundesregeierung im
Sanktionsfall Karin Grossmann bislang ergriffen?
2. Welche Maßnahmen haben Sie bzw. die österreichische Bundesregeierung — wie
angekündigt - im Sanktionsfall Hans Holdhaus ergriffen?
3. Welche Stellungnahme hat dazu der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes
abgegeben?
4. Mit welchem Datum wurde diese Stellungnahme abgegeben?
5. Haben Sie bzw. die Österreichische Bundesregierung bislang rechtliche Schritte
ergriffen?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Wenn ja, welche?
8. Gibt es dazu bereits eine Reaktion von den EU - Mitgliedsstaaten bzw. der
Kommission?
9. Beabsichtigen Sie bzw. die österreichische Bundesregierung wegen dieser Maßnahme
gegenüber Hans Holdhaus eine Klage beim Europäischen Gerichtshof?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Welche Maßnahmen werden Sie bzw. die Österreichische Bundesregierung ergreifen,
dass in Zukunft keine österreichischen Sportler, Administratoren und
Sportorganisationen - aufgrund der bilateralen Sanktionen der 14 gegen die
österreichische Bundesregierung - diskriminiert und von internationalen Funktionen
ausgeschlossen werden?
12. Wenn ja, welche?