1021/J XXI.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Anton Leikam und Genossen
an den Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser
betreffend politisch motivierte Personalentscheidungen
Das Innenressort zählt wohl zu den wichtigsten und zugleich sensibelsten Ministerien
in Österreich. In kaum einem anderen Bereich ist die Aus - und Weiterbildung der
Beamten von größerer Bedeutung als im Innenministerium. Untrennbar mit den
guten Aus - und Weiterbildungsmöglichkeiten ist die Chance für einen beruflichen
Aufstieg verbunden. Tausende Beamte im Bereich des Innenressorts nutzen jährlich
die zur Verfügung stehenden teuren Schulungsmöglichkeiten, um in der beruflichen
Karriereleiter durch entsprechende Qualifikation ein Stück weiter nach oben zu
gelangen. Seit dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung häufen sich jedoch die
Beschwerden von Beamten der Sicherheitsexekutive, wonach ein berufliches
Fortkommen oftmals nicht allein durch die fachliche Qualifikation, sondern vielmehr
durch die politische Gesinnung gewährleistet wird. Vor allem bei zwei Fällen in den
Bundespolizeidirektionen Graz und Klagenfurt wurden einstimmige
Besetzungsvorschläge des Dienststellenausschusses und der betroffenen
Dienstbehörde vom Innenministerium ignoriert und andere nachgereihte Bewerber
mit der ausgeschriebenen Funktion betraut. Solche Vorgangsweisen waren bisher
nicht üblich und stellen für die tausenden hochmotivierten und ausgezeichnet
arbeitenden Beamten im Bereich des Innenressorts nicht unbedingt eine Anregung
dar, sich im Sinne der Sicherheit in unserem Lande weiter entsprechend aus - und
weiterzubilden.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres nachstehende
1. Mit welcher Begründung wurden bei der Besetzung der Funktion des Leiters
des Kriminalbeamteninspektorats der BPD Graz die eindeutigen Erkenntnisse
einer unabhängigen Begutachtungskommission, das Ergebnis eines Hearings
der Gruppe A im BMI, der Vorschlag des Behördenleiters und die Zustimmung
des Dienststellenausschusses zum erstgereihten Bewerber ignoriert und der
zweitgereihte Bewerber mit der Leitungsfunktion betraut?
2. Wurde die Entscheidung den zweitgereihten Bewerber mit der Leitung des
Kriminalbeamteninspektorats der BPD Graz zu betrauen dadurch beeinflusst,
dass der erstgereihte Kandidat gewerkschaftlich tätig war und im Zuge seiner
Funktion auch die Zusammenarbeit mit der Fraktion der sozialdemokratischen
Gewerkschafter suchte?
3. Mit welcher Begründung wurde bei der Besetzung der Funktion des Leiters/der
Leiterin des fremdenpolizeilichen Referates bei der SID Kärnten eine
einstimmige Empfehlung des Dienststellenausschusses und eine klare
Stellungnahme der zuständigen Behörde für die erstgereihte Bewerberin
ignoriert und die zweitgereihte Kandidatin mit der Leitung dieses Referates
betraut?
4. Gibt es neben fachlichen Gründen auch andere Umstände die für einen
beruflichen Aufstieg innerhalb der Sicherheitsexekutive relevant sind?
5. Können Sie ausschließen, dass eine gewerkschaftliche Tätigkeit eines Beamten
der Sicherheitsexekutive für seinen möglichen beruflichen Aufstieg negative
Auswirkungen hat?