1021/J XXI.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

des Abgeordneten Anton Leikam und Genossen

an den Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser

betreffend politisch motivierte Personalentscheidungen

 

Das Innenressort zählt wohl zu den wichtigsten und zugleich sensibelsten Ministerien

in Österreich. In kaum einem anderen Bereich ist die Aus - und Weiterbildung der

Beamten von größerer Bedeutung als im Innenministerium. Untrennbar mit den

guten Aus - und Weiterbildungsmöglichkeiten ist die Chance für einen beruflichen

Aufstieg verbunden. Tausende Beamte im Bereich des Innenressorts nutzen jährlich

die zur Verfügung stehenden teuren Schulungsmöglichkeiten, um in der beruflichen

Karriereleiter durch entsprechende Qualifikation ein Stück weiter nach oben zu

gelangen. Seit dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung häufen sich jedoch die

Beschwerden von Beamten der Sicherheitsexekutive, wonach ein berufliches

Fortkommen oftmals nicht allein durch die fachliche Qualifikation, sondern vielmehr

durch die politische Gesinnung gewährleistet wird. Vor allem bei zwei Fällen in den

Bundespolizeidirektionen Graz und Klagenfurt wurden einstimmige

Besetzungsvorschläge des Dienststellenausschusses und der betroffenen

Dienstbehörde vom Innenministerium ignoriert und andere nachgereihte Bewerber

mit der ausgeschriebenen Funktion betraut. Solche Vorgangsweisen waren bisher

nicht üblich und stellen für die tausenden hochmotivierten und ausgezeichnet

arbeitenden Beamten im Bereich des Innenressorts nicht unbedingt eine Anregung

dar, sich im Sinne der Sicherheit in unserem Lande weiter entsprechend aus - und

weiterzubilden.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Inneres nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Mit welcher Begründung wurden bei der Besetzung der Funktion des Leiters

    des Kriminalbeamteninspektorats der BPD Graz die eindeutigen Erkenntnisse

    einer unabhängigen Begutachtungskommission, das Ergebnis eines Hearings

    der Gruppe A im BMI, der Vorschlag des Behördenleiters und die Zustimmung

    des Dienststellenausschusses zum erstgereihten Bewerber ignoriert und der

    zweitgereihte Bewerber mit der Leitungsfunktion betraut?

 

2. Wurde die Entscheidung den zweitgereihten Bewerber mit der Leitung des

    Kriminalbeamteninspektorats der BPD Graz zu betrauen dadurch beeinflusst,

    dass der erstgereihte Kandidat gewerkschaftlich tätig war und im Zuge seiner

    Funktion auch die Zusammenarbeit mit der Fraktion der sozialdemokratischen

    Gewerkschafter suchte?

3. Mit welcher Begründung wurde bei der Besetzung der Funktion des Leiters/der

    Leiterin des fremdenpolizeilichen Referates bei der SID Kärnten eine

    einstimmige Empfehlung des Dienststellenausschusses und eine klare

    Stellungnahme der zuständigen Behörde für die erstgereihte Bewerberin

    ignoriert und die zweitgereihte Kandidatin mit der Leitung dieses Referates

    betraut?

 

4. Gibt es neben fachlichen Gründen auch andere Umstände die für einen

    beruflichen Aufstieg innerhalb der Sicherheitsexekutive relevant sind?

 

5. Können Sie ausschließen, dass eine gewerkschaftliche Tätigkeit eines Beamten

    der Sicherheitsexekutive für seinen möglichen beruflichen Aufstieg negative

    Auswirkungen hat?