1024/J XXI.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und GenossInnen

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Dotation der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie

 

Die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie wurden von der vorherigen Bundesregierung

zu gleichen Teilen aus dem Innenministerium und dem Frauenministerium gefördert. Der

Bundesminister für Inneres hat in der Anfragebeantwortung 555/AB einen groben Umriß für das

Budget dieser wichtigen Einrichtungen gegeben.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1.  Wieviel Fördermittel haben die einzelnen Interventionsstellen (nach Bundesländern

     aufgeschlüsselt) in Ihrem Ministerium für das Jahr 2000 beantragt?

 

2.  Wieviel Fördermittel werden die einzelnen Interventionsstellen (nach Bundesländern

     aufgeschlüsselt) von Ihrem Ministerium für das Jahr 2000 erhalten?

 

3.  Können sie bei einer geringeren Dotierung als der Beantragten garantieren, daß das

     Gewaltschutzgesetz nicht nur ungenügend umgesetzt wird beziehungsweise wie werden sie

     negative Auswirkungen auf den Schutz vor Gewalt an Frauen und Kindern verhindern?

 

4.  Die betreffenden Einrichtungen stehen vor dem Problem, daß die mit Ihrem Ministerium

     abgeschlossenen Mehrjahresverträge (z.B. Dreijahresverträge) nur „Zusagen nach Maßgabe der

     budgetären Möglichkeiten“ sind. Was werden Sie unternehmen, um diesen Einrichtungen

     langfristig verbindliche Förderungsgarantien zu ermöglichen, wie das in Form von

     Direktzusagen des Finanzministers oder durch verbindliche Auftrags - bzw. Förderverträge

     möglich ist?